Protocol of the Session on November 15, 2019

Glauben Sie mir, gerade vor dem Hintergrund dieser Debatte würde ich sehr gern ab und zu etwas von Ihnen veröffentlichen, aber Sie ermöglichen es einfach nicht.

(Frank Müller [SPD]: Aber zurechtgeschnitten! Das ist der Unterschied! Zurechtgeschnitten! Das ist das Problem!)

Die Wahrheit ist doch, meine Damen und Herren, dass Sie die Hosen voll haben, weil wir das Versagen Ihrer Politik in die Öffentlichkeit tragen. Das ist doch Ihr Problem.

(Beifall von der AfD – Rainer Schmeltzer [SPD]: Sie sind das Problem!)

Es ist ein Problem für Sie, zu sehen, wie viele Leute unsere Videos im Internet sehen. Sie haben ein Problem damit, unsere Reichweite anzuerkennen. Das ist der Punkt.

(Karl Schultheis [SPD]: Maßlose Überschät- zung!)

Abschließend möchte ich feststellen: Ich stehe zu jedem Wort, das ich über Henriette Reker gesagt habe.

(Beifall von der AfD – Frank Müller [SPD]: Das ist doch kein Geheimparlament!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war der Abgeordnete Tritschler für die Fraktion der AfD.

Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Das bleibt auch beim Blick in die Runde so.

Damit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 17/7743 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend –, an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Ich darf fragen, ob es Stimmen gegen diese Überweisungsempfehlung gibt? – Gibt es Enthaltungen? – Dann stelle ich die einstimmige Zustimmung des Hohen Hauses zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf:

4 Opfer im Strafverfahren weiter stärken – psy

chosoziale Prozessbegleitung vereinfachen

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7761 – Neudruck

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Erwin das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Menschen Opfer einer Straftat werden, erst recht einer schweren Straftat, mag das bei vielen ein Gefühl der Hilflosigkeit hinterlassen. Die traumatisierenden Erfahrungen müssen über einen langen Zeitraum des Strafverfahrens wiederholt durchlebt werden.

Selbst der charakterstärkste Mensch sollte all dies nicht allein durchstehen müssen. Sowohl von staatlicher Seite als auch aufgrund privater Initiative gibt es bereits heute viele wichtige Institutionen, Einrichtungen und Beratungsstellen, die Opfern von Straftaten Hilfe zuteilwerden lassen. Sie leisten damit eine herausragende Arbeit für unser Gemeinwesen.

Die Opferhilfe zu stärken, ist ein wichtiges Anliegen unserer Rechtspolitik, in dieser Wahlperiode und auch darüber hinaus. Bereits früh nach der Wahl hat die Landesregierung mit Frau Auchter-Mainz eine unabhängige Opferschutzbeauftragte bestellt, die gut vernetzt ist und niederschwellig erreichbar individuelle Hilfe vermitteln kann.

Erst vor wenigen Monaten haben wir hier im Landtag auf Initiative der NRW-Koalition zudem einen Antrag zur Opferhilfe diskutiert. Die Herausforderung – so haben wir damals festgestellt – liegt häufig nicht in einem Mangel an Angeboten, zum Teil sind die einzelnen Institutionen und ihre Zuständigkeitsbereiche einfach noch nicht bekannt genug.

Darum hatten wir unter anderem ein digitales Angebot sowie eine breite Öffentlichkeitskampagne zur besseren Übersichtlichkeit und Bekanntheit verschiedener Angebote gefordert. Diesen Weg wollen wir mit dem heutigen Antrag weiter beschreiten.

Nachdem wir zunächst für eine bessere Übersichtlichkeit der Gesamtstruktur geworben haben,

schauen wir uns nun einzelne Bereiche der Opferhilfe an und machen uns auf die Suche nach Verbesserungspotenzialen, so zum Beispiel bei der psychosozialen Prozessbegleitung.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass von diesem Hilfsangebot seit seiner Einführung durch den Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 in eher geringem Maße Gebrauch gemacht wurde. Das liegt aus unserer Sicht nicht an einem mangelnden Bedarf, sondern abermals an einer fehlenden Bekanntheit.

Genau hier setzt unser Antrag an. Mit einer Öffentlichkeitskampagne und Informationsangeboten in verschiedenen Sprachen wollen wir die Bekanntheit der psychosozialen Prozessbegleitung steigern.

Zudem muss dieses Angebot neben und in Abgrenzung zu den herkömmlichen Professionen wie der

Rechtsberatung oder der Psychotherapie aber auch eine gewisse Selbstverständlichkeit in den Verfahren erlangen.

Standardisierte Formulare, eine beschleunigte Bearbeitung der Anträge und eine bessere Vernetzung und Sensibilisierung auch bei den anderen Verfahrensbeteiligten und Professionen sollen Abhilfe schaffen.

Ich habe zu Beginn von Hilflosigkeit gesprochen. Einige Schlagzeilen lassen uns in diesen Tagen wieder absolut sprachlos und hilflos zurück. Der neueste Missbrauchsfall aus Bergisch Gladbach führt uns erneut die entsetzliche Dynamik und Dramatik des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Augen. Es ist an der Zeit, dass die Opferrechte von minderjährigen Verletzten nachhaltig verbessert werden.

Aber auch erwachsene Opfer von Sexualdelikten müssen einen Anspruch auf eine Beiordnung erhalten, auch wenn es sich nur um eine einfache Körperverletzung handelt.

Die Politik muss bei solchen Straftaten an der Seite der Opfer stehen und die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dafür setzen wir uns mit unserem Antrag ein.

Lassen Sie uns in diesen Tagen gemeinsam ein starkes Zeichen für die Opfer und die Opferhilfe setzen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Fraktion der Grünen ihre Unterstützung für dieses Thema erklärt hat und unserem Antrag beigetreten ist.

(Beifall von der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wir haben die psychosoziale Prozessbegleitung in Berlin gemeinsam auf den Weg gebracht. Deshalb lade ich Sie herzlich ein, sich auch an einer guten Umsetzung zu beteiligen, damit dieses zusätzliche Angebot ein Erfolg und damit eine echte Hilfe für die Betroffenen werden kann.

Ich freue mich auf die Beratung im Rechtsausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Erwin. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Mangen das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer Opfer einer Straftat wird, der verdient die Unterstützung der gesamten Gesellschaft.

Neben den bereits bestehenden Angeboten der Opferbetreuung sowie der Zeugenbetreuung und -beratung steht mit der psychosozialen Prozessbegleitung ein wertvolles Instrument zur Verfügung.

Oftmals sind Opfer traumatisiert, und die psychosoziale Prozessbegleitung kann den Opfern eine echte Hilfe und Unterstützung bieten. Sie kann den Opfern Sicherheit und Orientierung vermitteln und zugleich das Verständnis des Strafprozesses erleichtern, nur kommt sie zu selten vor.

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist gegenüber dem Strafverfahren von Neutralität geprägt. Durch die qualifizierte Betreuung während des gesamten Verfahrens hat die psychosoziale Prozessbegleitung das Ziel, die Belastung der Opfer zu reduzieren und ihre Sekundärviktimisierung zu vermeiden.

Auch im Hinblick auf die Prozessökonomie hat die psychosoziale Prozessbegleitung positive Folgen: Zeugen, die sich in besserer seelischer Verfassung befinden, sind eher in der Lage, dem für sie oft sehr belastenden Verfahren zu folgen und positiv zu diesem beizutragen.

Auch wenn es im Jahr 2018 „nur“ 150 Beiordnungen gab, so hoffen wir, dass den Opfern im Strafverfahren tatsächlich geholfen werden konnte. Dahingegen kann man an den Zahlen des laufenden Jahres sehen, dass der Bedarf größer wird und das Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung etwas bekannter geworden ist.

Fakt ist jedoch, dass die Anzahl an Beiordnungen recht gering ist. Denn 2018 gab es rund 185.000 Eingänge von Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten, aber, wie bereits gesagt, nur 150 Beiordnungen. Daher ist davon auszugehen, dass das Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung nicht hinreichend bekannt ist.

Des Weiteren führt der Begriff „psychosoziale Prozessbegleitung“ ganz offenbar zu Hemmnissen oder Fehlvorstellungen, denen wir dringend begegnen müssen.

Dies wurde auch durch die Anhörung am 11. September dieses Jahres deutlich, weshalb wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion und auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute diesen Antrag einbringen.

Daher fordern wir die Landesregierung auf, das wichtige Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung bekannter und verständlicher zu machen. Und das möchte ich anhand von drei Punkten ausführen:

Die Landesregierung soll erstens das Informationsangebot in einfacher, niedrigschwelliger Sprache und auch in verschiedenen Sprachen wie Englisch, Französisch, Türkisch oder Arabisch bereitstellen, zweitens auf die psychosoziale Prozessbegleitung mithilfe einer Kampagne aufmerksam zu machen und

drittens auf Bundesebene auf Anpassung bzw. Umbenennung hinwirken, damit klar wird, dass die psychosoziale Prozessbegleitung bereits ab dem Ermittlungsverfahren in Anspruch genommen werden kann und nicht erst ab dem Hauptverfahren.

Damit das Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung auch die ausreichende Inanspruchnahme durch Opfer erfährt, fordern wir außerdem, dass ein Formular zur Beantragung einer Beiordnung zu psychosozialer Prozessbegleitung für Verletzte bereitgestellt wird, um diese zu vereinfachen, und auf eine beschleunigte Bearbeitung von Beiordnungsanträgen zu psychosozialer Prozessbegleitung an Gerichten hinzuwirken.