Protocol of the Session on November 13, 2019

(Beifall von der CDU und der FDP)

Darüber hinaus haben wir im Rahmen der Ruhr-Konferenz das Thema „integrierte energetische Quartierskonzepte“ aufgegriffen. Herr Stinka hatte das angesprochen. Wenn die Bottroper, die eine tolle Sache gemacht haben, sich an einem Wettbewerb beteiligen, bei dem sie die Kriterien der Jury und nicht irgendwelche Kriterien der Landesregierung nicht erfüllt haben, dann tut mir das sehr leid. Das schmälert auch nicht die Erfolge der InnovationCity für Bottrop, die ich unlängst vor Ort noch einmal gelobt habe. Aber es gibt auch andere Initiativen, die in diese Richtung zielen und in solchen Wettbewerbsverfahren den Vorzug bekommen können.

Das heißt aber nicht, dass wir dieserlei Projekte in Nordrhein-Westfalen nicht verstärkt durchsetzen wollen. Im Gegenteil: Wir haben es zum Schwerpunkt der Ruhr-Konferenz gemacht, weil wir der festen Überzeugung sind, dass wir die Wohnraummodernisierung in hervorragender Weise in Verbindung mit einem stärkeren Einsatz der Erneuerbaren bringen können – von Photovoltaik über Kraft-WärmeKopplung bis hin zu Elektromobilität. Das wollen wir zusammen mit den Kommunen, aber auch mit den Wohnungsgesellschaften in dieser Metropole beispielgebend vorantreiben und es dann auf das ganze Land Nordrhein-Westfalen ausweiten.

Beim kommunalen Klimaschutz ist aber nicht nur die finanzielle Förderung entscheidend. Durch die im Auftrag des Landes arbeitende EnergieAgentur.NRW werden den Kommunen und Regionen zahlreiche Angebote aus den Bereichen „Beratung“, „Information“ und „Vernetzung“ zur Verfügung gestellt, um das notwendige Know-how zur Umsetzung von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen zu gewährleisten.

Neben der EnergieAgentur.NRW ist zunehmend die Kommunal Agentur NRW mit dem landesfinanzierten Projekt PlattformKlima.NRW speziell damit beauftragt, die nordrhein-westfälischen Kommunen dabei

zu unterstützen, die Vielzahl der teilweise mit großem Finanzvolumen ausgestatteten Bundesförderprogramme in Anspruch zu nehmen und so die Gelder, die der Bund bereitstellt, auch für unsere Ziele hier in Nordrhein-Westfalen wirksam werden zu lassen.

Darüber hinaus stellt die Landesregierung den Kommunen unter anderem eine Lizenz zur Nutzung eines CO2-Bilanzierungstools zur Erfassung und zum Monitoring der kommunalen Treibhausgasemissionen kostenfrei zur Verfügung.

Die Landesregierung setzt ihre Instrumente damit effektiv und effizient ein, anstatt wohlfeil ungedeckte Schecks für den kommunalen Klimaschutz zu versprechen.

Erlauben Sie mir abschließend eine weitere Anmerkung. Sie fordern den Erlass einer Verordnung nach § 5 Klimaschutzgesetz NRW zur Verpflichtung der Kreise und Kommunen, regelmäßig Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungskonzepte zu erstellen. Dafür wollen Sie dann entsprechende Mittel bereitgestellt sehen.

Während Ihrer Regierungszeit hatten Sie 2013 die Ermächtigung dazu ins Klimaschutzgesetz geschrieben, jedoch fünf Jahre lang, bis zum Ende der Legislaturperiode keinerlei Gebrauch davon gemacht. Das möchte ich gar nicht kritisieren.

Sie haben nämlich aus gutem Grund keinen Gebrauch davon gemacht; denn eine derartige Verpflichtung durch das Land würde die nordrhein-westfälischen Kommunen von der bestehenden Förderung durch den Bund ausschließen, da eine Förderung bei einer gleichzeitigen gesetzlichen Verpflichtung nicht zulässig wäre. Zudem wäre die Landesregierung nach dem Konnexitätsprinzip – das hatte Kollege Bombis bereits angesprochen – verpflichtet, den Kommunen die durch die Übertragung der neuen Aufgabe entstehenden Kosten zu erstatten.

Eine grobe Schätzung ergab für Klimaschutz- und Anpassungskonzepte Kosten in Höhe von rund 50 Millionen Euro. Die Landesregierung müsste also Kosten übernehmen, für die sonst der Bund im Wege der Förderung größtenteils Gelder bereitstellen würde.

Verehrte Vertreterinnen und Vertreter der Grünenfraktion, wie wollen Sie das mit dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Landeshaushaltsordnung vereinbaren? Wir als Landesregierung lehnen den Antrag jedenfalls ab, weil wir ganz fest davon überzeugt sind, dass die richtigen Maßnahmen längst implementiert sind und wir nicht zulassen können, dass Bundesmittel, die von nordrhein-westfälischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern mit geleistet werden, am Ende an Nordrhein-Westfalen vorbeifließen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart. – Jetzt hat für die CDU-Fraktion Herr Dr. Nolten das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als vor einem halben Jahr Anträge zum sogenannten Klimanotstand bei den Kommunen dieses Landes eingereicht wurden, haben viele Räte und Verwaltungen in ihren Mitteilungen, Resolutionen und Beschlüssen betont, dass der Klimaschutz auf kommunaler Ebene keine neue Aufgabe sei.

Es folgten zumeist individuelle Auflistungen der Maßnahmen, die auch unter Zuhilfenahme der Konjunkturprogramme I und II, des kommunalen Investitionsförderungsgesetzes lokal umgesetzt wurden – von der Umstellung der Straßenbeleuchtung bis hin zu Maßnahmen der Energieeinsparung und der Gebäudesanierung, von der Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen bis hin zu PV-Anlagen und BHKW. Es wurde auf die Änderung beim öffentlichen Grün ebenso verwiesen wie auf die Freihaltung der Frischluftschneisen im Rahmen der Landschaftsplanung oder die multimodale Nahverkehrsplanung. Gefördert wurden dezentrale Nahwärmenetze, Faktor-X-Häuser und alternative Antriebskonzepte im ÖPNV.

Brauchte es dazu allumfassende Klimaanpassungsstrategien? Einige Kommunen wie unsere Landeshauptstadt Düsseldorf mit ihrem KAKDUS oder die Stadt Soest haben sich für solche Konzepte entschieden.

Wenn ich von der Quartiers- über die Stadtteil- in die Gesamtplanung einsteigen muss, erscheint für einzelne Themenfelder eine solche Vorgehensweise geboten. So werden Konfliktpotenziale und Werkzeugkisten für Laien, Räte und Fachplaner gleichermaßen deutlich. Zahlreiche Praxisleitfäden von Bundes- und Landesministerien und -einrichtungen, von kommunalen Spitzenverbänden, Fachverbänden und Instituten existieren. Das BBSR und das Difu führen seitenlange Listen dazu auf.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Läuft ja al- les prima mit dem Klima!)

Wenn der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung als Querschnittsaufgabe in den Köpfen von Bürgern, Verwaltung und auch der Politik verankert sind, braucht es dann noch einen speziellen kommunalen Klimaschutzmanager? Die Kommunen haben ihre Erfahrungen mit Demografiebeauftragten gemacht, als vor Jahren das Schlagwort „demografischer Wandel“ das allumfassende Thema war. Einige haben es fortgeführt, andere nicht.

Muss ich, wie von den Grünen ebenfalls gefordert, verpflichtende Klimaschutzkonzepte mit vergleichbaren Mindestanforderungen, Quantifizierungen und

Erfolgsmessungen verordnen? Da ist augenscheinlich ein Misstrauen den lokalen Akteuren gegenüber vorhanden. Anders kann ich den Satz – ich zitiere – „nicht nur von Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch von Kommunen kann erwartet werden, dass sie sich mit den Gefahren des Klimawandels auseinandersetzen und die Erkenntnisse in ihren Planungen berücksichtigen“ nicht werten.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist doch kein Misstrauen!)

Das steht so in Ihrem Antrag.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Aber das ist doch kein Misstrauen!)

Natürlich. Was denn sonst?

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Nein!)

Lokale Akteure in Münster, Aachen oder anderswo haben in Stadtteilen und Quartieren nach lokalen Lösungen gesucht, zum Beispiel bei Überschwemmungen nach Starkregenereignissen mit Niederschlägen von über 30 mm in einer halben Stunde.

Realisiert wurden dann der Wasseranstau im Wurzelbereich von Stadtbäumen, Flutmulden, Staubereiche in Kanälen, Regenüberlauf- bis hin zu Mischwasserstreckungsbecken. Überschwemmungsbereiche sind ausgewiesen, Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte wurden ebenso erarbeitet wie Fluthilfekonzepte der Feuerwehr und der Wasserverbände. Wenn sich der Grunderwerb zum Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens hinzieht, hilft aber auch kein Landesprogramm.

Was sollten wir tun? – Der Antrag verweist zu Recht auf die Notwendigkeit der Verfügbarkeit von möglichst kleinräumigen Informationskarten und die Entwicklung von Modellierungstools. Ob zur Niederschlagsverteilung und zu Flutgefahren, ob zur Hitzeentwicklung in den Städten oder zum Vorhandensein von Frischluftschneisen und zur Windhäufigkeit – hier hat das LANUV schon gute Arbeit geleistet.

Wir könnten Pilotprojekte und Beratungs- und Informationsplattformen für Best-Practice-Beispiele fördern. Wir könnten rechtliche Klarstellungen vornehmen: Wenn offen ist, ob die Schaffung zusätzlicher Volumina zum Regenwassereinstau in Nebenanlagen von Straßen im Rahmen von KAG-Maßnahmen beitragspflichtig ist, dann müssen wir das klären.

Natürlich gehört auch eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zu den Herausforderungen. Ein Sachverständiger hat seinerzeit auf die Frage nach der wichtigsten Maßnahme zur Bewältigung des demografischen Wandels gesagt: Betreiben Sie Haushaltskonsolidierung. Dann haben Sie die notwendigen finanziellen Ressourcen, um in der Zukunft das zu tun, was Sie nach dem aktuellen Stand des Wissens in der Sache tun müssen. – Recht hat er.

Denn neben dem Klima und der Demografie spielt auch der soziale Wandel in diese Themen hinein. Auch zukünftig werden unerwartete, tiefgreifende Veränderungen und Phänomene auftreten, die rasches kommunales Handeln erfordern – siehe Flüchtlingsaufnahme und -integration oder der dürrebedingte Waldverlust dieser Tage.

Deswegen bedarf es nicht zwingend eines neuen Förderprogramms oder eines Unwetterfonds, der mit einer wachsenden Ausstattung Begehrlichkeiten weckt, hinsichtlich des Auszahlungsmodus aber auch nur den geltenden Vorgaben folgen kann. Es gilt: mehr Zutrauen in den kommunalen Handlungswillen und in die Handlungsfähigkeit anstatt goldener Zügel durch Landesprogramme. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Nolten. – Jetzt spricht Herr Kollege Becker für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die in den Beiträgen von CDU und FDP zum Ausdruck kommende beharrliche Weigerung, über die Rolle der Kommunen in Fragen des Klimawandels, des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung zu diskutieren, verwundert mich schon sehr. Dabei wollen wir den Antrag ja an die Fachausschüsse überweisen.

Ich will deshalb für unsere Fraktion klarstellen: In Fragen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung den Fokus auf die Kommunen zu richten, ist aus unserer Sicht ein richtiger Ansatz. Es ist nicht der einzige Ansatz, aber ein richtiger und bedeutender.

Zum einen beißen bekanntlich den Letzten die Hunde. Insofern dürfen wir die Städte und Gemeinden mit den Problemen nicht alleinlassen. Zum anderen beginnen Veränderungen gerade in diesen Bereichen im wahrsten Sinne des Wortes vor der Haustür, im Quartier, im direkten Lebensumfeld der Menschen.

Deshalb sage ich ganz deutlich: Wir freuen uns auf die Debatte in den Fachausschüssen. Wir diskutieren gerne über ein mögliches Förderprogramm „Gutes Klima 2030“ und dessen konkrete Ausgestaltung.

Wir diskutieren auch gerne über die Frage, wie wir Kommunen bei der Analyse und Planung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung besser unterstützen können – sei es über die Lieferung von Daten, das Vorschlagen von Methoden oder das Durchforsten aller Förderprogramme, um Mittel zu konzentrieren oder Programme auf Widersprüche und gegenseitige Wirkungen zu untersuchen und diese Widersprüche zu beseitigen. Wir diskutieren also gerne

darüber, weil die Bedeutung der Kommunen in Fragen des Klimawandels wirklich entscheidend ist. Wir dürfen sie da nicht alleinlassen.

(Beifall von der SPD)

Wir sind uns, denke ich, einig in der Frage der Erreichung der Klimaschutzziele. Insbesondere der Gebäudesektor spielt da eine wichtige Rolle. Mir ist wichtig, klarzustellen, dass die Entscheidung, ob wir diese Klimaschutzziele erreichen, nicht beim Neubau fällt, sondern eindeutig beim Bestand.

Natürlich müssen wir uns auch Gedanken darüber machen, wie wir den mietpreisgebundenen Wohnungsneubau mit den gegenwärtigen energetischen Standards ankurbeln können, jedoch lag die Neubauquote bei Wohnungen im Jahr 2017 bei nur knapp 5 %. Deshalb ist klar: Ob wir die Klimaschutzziele erreichen, entscheidet sich bei den 3,8 Millionen Wohngebäuden, die wir schon in unserem Land haben.

Angesichts dieser Dimensionen ist aus unserer Sicht klar: Der energetische Rolls-Royce ist ein Irrweg. Wir brauchen Maßnahmen für die vielen, die schon in ihren Wohnungen wohnen, und nicht für die wenigen, die sich gerade ein neues Zuhause bauen. Wir können nicht überall die technisch beste Lösung anstreben und fordern, sondern wir müssen die Wirtschaftlichkeit im Blick haben, weil die Menschen danach ihre Investitionen tätigen. Das gilt aus Sicht eines Investors oder Hauseigentümers genauso wie für Mieterinnen und Mieter.

Klar ist: Leuchtturmprojekte sind wichtig, was technische Spitzenlösungen angeht, für die alltägliche Praxis taugen sie jedoch nicht. Wir brauchen Wirtschaftlichkeit. Damit steht und fällt jede Investition. Deshalb ist der Beratungsansatz auf Basis des Konzepts von InnovationCity aus unserer Sicht zielführend und vorbildlich.

Wie gesagt: Eine Diskussion um die stärkere Unterstützung der Kommunen ist aus unserer Sicht sehr sinnvoll.

In diesem Sinne freuen wir uns auf die weiteren Diskussionen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)