Protocol of the Session on November 13, 2019

Dem Beschuldigten, bei dem es sich um einen Zeitsoldaten der Bundeswehr handelt, wird darin zur Last gelegt, im Zeitraum zwischen April und Oktober 2019 unter anderem in mehreren Fällen Kinder sexuell missbraucht und hiervon teilweise Aufnahmen gefertigt zu haben. Zudem besteht der Verdacht, der Beschuldigte habe diese Aufnahmen an einen Tatverdächtigen in Bergisch Gladbach per Messengerdienst weitergegeben.

Ende des Zitats.

Zu den zeitlichen Abläufen und den ergriffenen Maßnahmen zitiere ich ebenfalls aus der genannten Pressemitteilung:

Am 5. Juni 2019 wurde die Staatsanwaltschaft Kleve durch das zuständige Fachkommissariat der Kreispolizeibehörde Wesel telefonisch unterrichtet, dass polizeiliche Ermittlungen gegen den Beschuldigten wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs an Kindern eingeleitet worden seien. Diesen Ermittlungen lag zugrunde, dass sich der in häuslicher Gemeinschaft lebende Stiefsohn des Beschuldigten seiner Mutter – Ehefrau des Beschuldigten – offenbart hatte. Das zuständige Jugendamt in Kamp-Lintfort sei informiert. Der Beschuldigte habe hiervon Kenntnis.

Noch am Abend desselben Tages erschien der Beschuldigte bei der Polizeiwache in Wesel und zeigte sich selbst an. In der am 7. Juni durch das zuständige Fachkommissariat durchgeführten Vernehmung räumte der Beschuldigte ein, seinen Stiefsohn und seine Tochter in fünf Fällen während der Abwesenheit seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung sexuell missbraucht zu haben, indem er die Kinder im Genitalbereich berührt habe.

Die von der Polizei übersandten Akten gingen am 17. Juni 2019 bei der Staatsanwaltschaft in Moers ein. Aus dem Inhalt der Akten ergab sich, dass sich die Ehefrau des Beschuldigten gegenüber dem Jugendamt verpflichtet hatte, keinen Kontakt des Beschuldigten zu den Kindern zuzulassen, und der Beschuldigte erklärt hatte, sich an das Kontaktverbot zu halten.

Nach Einschätzung der Polizei war der bisher weder vorbestrafte noch sonst strafrechtlich in Erscheinung getretene Beschuldigte reumütig und therapiebereit. Der Beschuldigte, der sich dem Verfahren nicht entzogen hatte, erklärte in seiner Vernehmung bei der Polizei, reinen Tisch machen zu wollen. Bei dieser

Sachlage waren keine weiteren Taten zum Nachteil des Stiefsohn und der Tochter zu erwarten.

Konkrete Hinweise, der Beschuldigte habe von dem Missbrauch der Kinder Aufnahmen gefertigt oder sei Teil eines Chatrings zum Austausch von Kinderpornografie, lagen nicht vor. Da weder Gründe für die Annahme von Flucht noch Wiederholungsgefahr bestanden und damit nach Einschätzung des Dezernenten die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren, sah er von der Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls ab und setzte die Ermittlungen fort.

Die Bewertung der Verdachtslage änderte sich erst Ende Oktober 2019, als durch Mitteilung der Kreispolizeibehörde Bergisch Gladbach bekannt wurde, dass der Beschuldigte in Kontakt zu einem dortigen Tatverdächtigen stand. Mit diesem hatte der Beschuldigte nach Auswertung dortigen Datenmaterials unter anderem kinderpornografische Aufnahmen getauscht und außerdem über ein Treffen zum Zwecke des gemeinsamen sexuellen Missbrauchs seiner Nichte (drei Jahre) gesprochen.

Auf Grundlage dieser neuen Erkenntnisse wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve am 24. Oktober 2019 durch das Amtsgericht Moers ein Untersuchungshaftbefehl sowie Durchsuchungsbeschlüsse für die zwischenzeitlich von dem Beschuldigten bezogene Wohnung und seine Unterkunft in der Kaserne erlassen.

Ende des Zitats.

Die zweite Frage lässt sich zusammenfassend dahin gehend beantworten, dass sich die Erkenntnislage in dem bei der Staatsanwaltschaft Kleve anhängigen Verfahren erst durch einen am 23. Oktober 2019 durch die Polizei in Bergisch Gladbach erfolgten Hinweis derart verdichtet hatte, dass die Staatsanwaltschaft Kleve nunmehr genügenden Anlass zur Beantragung von Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten sah und einen entsprechenden Beschluss erwirkte, der seit dem 24. Oktober 2019 vollstreckt wird.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen seit jeher einen bewährten dreistufigen Aufbau der Dienst- und Fachaufsicht in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterliegen zunächst der Aufsicht und Leitung durch ihre Behördenleitung, dann durch den zuständigen Generalstaatsanwalt oder die zuständige Generalstaatsanwältin und erst in letzter Instanz durch mein Haus. So sieht es das Gerichtsverfassungsgesetz vor.

Zur Überprüfung der staatsanwaltschaftlichen Sachbehandlung im vorliegenden Fall hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve in einem meinem Haus am 8. November übermittelten Bericht erklärt, dass

er den Zeitpunkt der Beantragung von Untersuchungshaft und Durchsuchungsmaßnahmen im Ergebnis nicht beanstanden könne.

Diese Einschätzung hat er unter dem 12. November gegenüber dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf bekräftigt und unter umfassender Darlegung seiner Erwägungen ergänzend unter anderem ausgeführt, dass eine zeugenschaftliche Vernehmung der bislang bekannten Opfer noch nicht durchgeführt worden sei und er die Sachbehandlung auch insoweit nicht zu beanstanden vermöge.

Demgegenüber hat der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf nach entsprechender Überprüfung mit Bericht vom heutigen Tage unmissverständlich unter anderem Folgendes erklärt – ich zitiere –:

Die Bewertungen des Leitenden Oberstaatsanwalts hinsichtlich der Entscheidungen, zeitnah nach dem 17. Juni 2019 keine Durchsuchungsmaßnahme zu beantragen und eine zeugenschaftliche Vernehmung der geschädigten Kinder erst nach Bekanntwerden der Erkenntnisse aus der Übersendung der Chatverläufe durch die Kreispolizeibehörde Bergisch Gladbach am 23. Oktober 2019 für erforderlich zu erachten, teile ich nicht.

Aufgrund des sich aus den §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO ergebenden Verfolgungszwangs und mangels erfolgversprechender anderer Ermittlungsansätze hätte deshalb jedenfalls nach dem 4. Juli 2019 die Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses für die Räumlichkeiten des Beschuldigten nahegelegen, um den bestehenden Anfangsverdacht des Besitzes kinderpornografischer Schriften aufzuklären. Daran ändert nichts, dass der Beschuldigte Kenntnis von dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren hatte.

Bedenken bestehen auch, soweit eine Vernehmung der geschädigten (Stief-)Kinder des Beschuldigten entgegen dem Beschleunigungsgebot der Nr. 221 Abs. 1 RiStBV über mehrere Monate nicht durchgeführt worden ist.

Unabhängig von der Frage der Vernehmung der geschädigten Kinder, sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bis zum Bekanntwerden der von der Kreispolizeibehörde Bergisch Gladbach übermittelten Erkenntnisse wenig stringent geführt worden. Es erschließt sich etwa nicht, weshalb keine Zweitakten zur Abwicklung der Akteneinsichtsgesuche angelegt worden sind. Gleichfalls wäre es angezeigt gewesen, frühzeitiger auf eine DNA-Untersuchung des gesicherten Spurenmaterials hinzuwirken.

Ich habe deshalb den Leitenden Oberstaatsanwalt in Kleve gebeten, die mit entsprechenden Ermittlungsverfahren befassten Dezernentinnen und Dezernenten hinsichtlich der besonderen Anforderungen derartiger Verfahren in geeigneter Weise zu sensibilisieren. Die nächste Dienstbesprechung mit den Behör

denleitungen meines Geschäftsbereichs am 29. November 2019 werde ich zum Anlass nehmen, auch diese entsprechend zu sensibilisieren.

Ende des Zitats.

In dem von mir bereits skizzierten dreistufigen Aufbau der Dienst- und Fachaufsicht in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ist der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf zu einem eindeutigen Ergebnis gelangt. Er hat zwei handwerkliche Fehler festgestellt, die ich sehr bedaure.

Dass einschlägige Ermittlungsverfahren konsequent und mit dem gebotenen Nachdruck zu führen sind, werde ich aus Anlass dieses Einzelfalls in der kommenden Woche auf der jährlichen Dienstbesprechung mit den Leitungen sämtlicher Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften des Landes intensiv erörtern.

Zudem habe ich das Thema für die kommende Sitzung des Rechtsausschusses am 20. November, also heute in einer Woche, angemeldet. Ich kann dort ergänzend informieren, soweit dies im Hinblick auf die andauernden Ermittlungen und deren mögliche Gefährdung sowie die Schutzbedarfe und Interessen der Geschädigten möglich ist.

Eine Anmerkung möchte ich noch machen, weil die Frage auftauchen könnte, wie es mit einem Haftbefehl ausgesehen hätte: Dass vor Ende Oktober 2019 kein Haftbefehl beantragt worden ist, hat der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf nicht beanstandet. Die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls sind natürlich auch andere als die für eine Durchsuchung.

Hiermit ende ich und gebe weiter an den Kollegen Reul.

Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach. – Herr Minister Reul hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nach der sehr detaillierten Schilderung der einzelnen Abläufe möchte ich mich auf einige Ergänzungen konzentrieren.

Sie wissen, dass mich das Thema, das wir heute verhandeln, seit geraumer Zeit umtreibt, genauer gesagt seit Oktober 2018, als wir uns damals im Landeskriminalamt die Auswertung von Kinderpornografie angeschaut haben und ich für mich selber festgestellt habe, dass ich es mir eigentlich nicht vorstellen kann, wie mit den Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern, umgegangen wird. Ich habe festgestellt, dass dieses Thema in unserer Gesellschaft, das heißt, auch in der Polizei, nicht den Stellenwert eingeräumt bekommen hat, wie es nötig war.

Dann kam Lügde, ein Fall, in dem viel zu lange niemand hingesehen hat, ein Fall, in dem das Treiben dieser Verbrecher viel zu lange nicht wahrgenommen wird, zu viele Hinweise nicht ernst genommen wurden. Die Aufarbeitung der Defizite aus diesem Fall beschäftigen uns bis heute.

Im Rahmen dieser Aufarbeitung – das gehört auch dazu – wurde schon einiges umgesetzt. Wir haben die Stabsstelle „Kindesmissbrauch, Kinderpornografie“ eingerichtet. Da will ich etwas klarstellen: Man könnte bei dem Namen auf die Idee kommen, hier würde operativ ermittelt. Darum ging und geht es bei dieser Stabsstelle nicht. Die in der Stabsstelle arbeitenden Kollegen sollen strukturelle Defizite bei der Ermittlung systematisch aufarbeiten und uns für die Zukunft Antworten geben, wie wir das besser machen können.

Das heißt, in dem Moment, in dem – um einen Namen zu nennen – Herr Wünsch die Bearbeitung in Lügde beendet hatte und in die Stabsstelle kam, hatte er keine Aufgabe mehr, die mit Aufsicht zu tun hat. Ich glaube, da sind ein paar Missverständnisse entstanden, vielleicht auch wegen des Namens. Gerade die Aufgabe, die er jetzt wahrnimmt, ist von Bedeutung, weil es um die Frage geht: Was ändern wir?

Wir setzen mittlerweile operativ mehr Personal ein. Heute arbeiten mehr als doppelt so viele Mitarbeiter an der Aufklärung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie. Im März des Jahres waren es 104, heute sind es 220 Menschen. Die zentrale Auswertungs- und Sammelstelle „Kinderpornografie“ in unserem LKA hat 24 Stellen mehr bekommen. Wir haben allein in diesem Jahr zusätzlich 331 Fortbildungsplätze für unser Personal eingerichtet. Wir haben 453 neue Auswertungsrechner beschafft, um mit neuester Hard- und Software auswerten und ermitteln zu können. Darüber hinaus hat die Polizei NRW mittlerweile eigene Datenträgerspürhunde, die, wie wir jetzt gelernt haben, im aktuellen Fall schon sehr geholfen haben.

Wir haben auch – damit komme ich zu der Frage zurück – unser Führungspersonal für dieses Thema sensibilisiert. Am 27. Februar hat beispielsweise eine Dienstbesprechung mit allen Leitern der Direktionen Kriminalität stattgefunden. Am 17. Juni des Jahres habe ich alle Polizeipräsidenten und Landräte eingeladen und die klare Ansage gemacht: Macht die Themen „sexuelle Gewalt gegen Kinder“ und „Kinderpornografie“ in den Behörden zur Chefsache!

Trotz all der Veränderungen, die wir nach Lügde angegangen sind, lassen Sie mich eines klarstellen: Der Fall Lügde hat viele wachgerüttelt und steckt uns noch allen in den Knochen. Auch der aktuelle Fall geht einem unter die Haut, macht fassungslos.

Aber beide Fälle sind nicht vergleichbar. Was sind die Unterschiede?

In Lügde – ich will das jetzt für das polizeiliche Handeln erklären – handelte es sich um einen kleinen, deutlich beschränkten Täterkreis und um Taten, die über viele Jahre an einem Ort stattfanden. Die Opfer, zum Teil im Kindergartenalter, waren Pflegekinder, bekannte Kinder. Sie alle wurden zu spät in Sicherheit gebracht. Zu lange wurde nichts gemacht. Das alles macht uns auch heute noch betroffen.

Beides ist in dem aktuellen Fall anders. Beim Täter in Wesel handelt es sich in erschreckender Weise um einen Ehemann, um einen Familienvater, der seine eigenen Kinder, wie eben vorgetragen, missbraucht und sogar zum Missbrauch angeboten hat. In der eigenen Wohnung, in der auch die ganze Familie lebt, ist das passiert. Die Aufnahmen dieser Missbräuche wurden mit anderen Pädokriminellen in einem riesigen Kinderpornonetzwerk getauscht, mit Chatgruppen, in denen sich bis zu 1.800 Teilnehmer entsprechende Bilder und Filme von Missbräuchen zusenden, also, wie wir heute wissen, viele Täter aus allen Ecken Deutschlands.

Und es gibt noch einen Unterschied: Das Polizeihandeln in Wesel entspricht zwar auch nicht meinem hohen Qualitätsanspruch – man hätte hier mehr machen können; das will ich klar sagen –, trotzdem hat in dem Fall die Polizei schnell gehandelt, anders gehandelt als in Lügde. Zwischen dem Erstkontakt der Polizei mit der Mutter des Opfers am 4. Juli bis zur Information an den Staatsanwalt am 5. Juli sind nur gut 24 Stunden vergangen. In dieser Zeit waren die Kinder vor dem Täter sicher untergebracht, wurden ärztlich betreut. Es wurde vom Jugendamt – das ist jetzt nicht unsere Zuständigkeit, aber das gehört, glaube ich, zur Vollständigkeit dazu – sofort eine Kontaktsperre für den Vater gegenüber seinen Kindern ausgesprochen. Am darauf folgenden Montag, dem 10. Juli, wurde die Ermittlungsakte dann an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Trotzdem haben wir das Thema heute auf der Tagesordnung, und zwar zu Recht. Ich fürchte, ich kann für die Zukunft so etwas nicht ausschließen. Wir haben es hier leider mit einem gesellschaftlichen Problem zu tun. Es ist gut, dass wir darüber reden, dass wir sensibel machen.

Bei der WHO gibt es Schätzungen, dass in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder sitzen, die Opfer von sexueller Gewalt waren oder sind. So unglaublich diese Zahl erscheint, so bedrückend ist sie auch. Sie zeigt, dass wir mit der Sensibilisierung für dieses Thema – ich will es noch einmal sagen – erst am Anfang stehen. Da dürfen wir uns nichts vormachen.

Deswegen ist klar: Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen. Wir haben die richtigen Konsequenzen gezogen. Wir haben die erste Konsequenz gezogen. Aber es wird ein langer, steiniger Weg bleiben. Das ist kein Sprint, das ist ein Marathon. Das sind unsere Bemühungen.

Dass unsere Bemühungen schon erste Erfolge zeigen, kann man auch beobachten – trotz allem, was einen dann auch stört. Beispielsweise wurde in Bergisch-Gladbach – die Fälle hängen zusammen – nach ersten Hinweisen schnell reagiert. Handys wurden beschlagnahmt und ausgewertet, Wohn- und Arbeitsräume durchsucht. Innerhalb weniger Tage gab es mehrere Festnahmen, und die Kinder sind in Sicherheit. Das ist genau der Unterschied. Man hat sich sofort auf das Handy gestürzt, hat sich das angeguckt, ausgewertet und dann die Konsequenzen gezogen.

Die Leitung des Falles wurde nach Bekanntgabe der Dimension noch am Abend des 30. Oktober von Bergisch-Gladbach nach Köln übertragen, wo das jetzt auch behandelt wird.

Eines ist mittlerweile klar geworden: Wo Kinderpornografie ist, da ist sehr oft auch sexueller Missbrauch. Deswegen muss man beiden Verdachtsmomenten mit großer Intensität nachgehen, so wie das jetzt auch in den Fällen passiert ist.

Zu dem aktuellen Ermittlungsstand muss ich, glaube ich, nichts mehr sagen, vielleicht nur eine Ergänzung machen, die der Kollege Peter Biesenbach noch nicht vorgetragen hat: Wir haben bis heute alleine 30 Terabyte an Daten auf mehr als 2.400 Datenträgern sichergestellt. Das sind etwa 7,5 Milliarden Schreibmaschinenseiten, die 600.000 Aktenschränke füllen würden, nur für diesen einen Fall, bis jetzt.

Alleine die Vorstellung, dass 1.800 Menschen in einem Chat Kinderpornos tauschen, haut einem ja die Füße weg. Mehr als 250 Kräfte der Polizei arbeiten derzeit mit Hochdruck an diesem Mammutfall – das darf ich Ihnen versichern; das ist genau wie bei der Staatsanwaltschaft –, und zwar mit diesen Zielen: