Protocol of the Session on October 9, 2019

Wenn es bei einem Antrag oder Gesetzentwurf parteiliche Einstimmigkeit gibt, muss der zugrunde liegende Text Themen anpacken, deren Umsetzung offensichtlich eine Selbstverständlichkeit darstellt.

In der Tat handelt es sich bei den Änderungen um erforderlich gewordene Selbstverständlichkeiten.

Von sprachlichen Anpassungen abgesehen erweitert der Entwurf in der Hauptsache die Anlagevielfalt und entfernt unnötige Anlagefesseln.

War bislang die Fixierung auf Europapiere festgeschrieben, kann zukünftig – mit Ausnahme des Rentenmarktes – auch in Papiere anderer Währungen investiert werden, was gut und aufgrund der EZBPolitik leider auch dringend erforderlich geworden ist.

Zur Verdeutlichung möchte ich Folgendes hinzufügen: Die EZB wurde von Mitgliedstaaten der EU gegründet, um primär für Preisstabilität zu sorgen mit dem Nebenziel, ein Augenmerk auf das Wirtschaftswachstum im EU-Raum zu haben, soweit das Ziel die Preisstabilität nicht beeinträchtigt. Die Aufgabe der EZB ist es nie gewesen, das größte Umverteilungsprojekt aller Zeiten durchzuführen.

(Beifall von der AfD)

Der Kernsatz des Gesetzentwurfs lautet: „Die Mittelanlage in Rentenpapiere darf ausschließlich in der Währung Euro erfolgen.“

Die komplette Fixierung für Renten und Aktien auf Europapiere verringerte unnötig den Anlagekorridor, insbesondere auch ein breites Spektrum an sicheren und rentablen Anlagemöglichkeiten, soweit sie zur Verfügung stehen sollen.

Nach den Vorgaben der Länder Hessen, BadenWürttemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wurden im Rahmen eines Ausschreibeverfahrens nachhaltige Aktienindizes entwickelt, und diese Anlagemöglichkeiten können jetzt für die Umschichtung genutzt werden, zumal bis zur Zielquote von 30 % Aktienanteil noch ein Potenzial von ca.16 % vorhanden ist.

Davon abgesehen ist das Währungsrisiko nicht zwangsläufig ein negatives Risiko. Es kann sich auch durchaus ein positiver Währungsvorteil ergeben.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Gesetzentwurf setzt die Prämisse „Risikostreuung vor Währungsabsicherung“ um. Die AfD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Strotebeck. – Für Die Landesregierung spricht Herr Minister Lienenkämper.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich freue mich ausdrücklich darüber, dass sich zu dem, was im Gesetzentwurf steht, Einstimmigkeit abzeichnet.

Was im Gesetzentwurf steht, ist auch allseits zutreffend vorgetragen worden, sodass ich auf eine Wiederholung des Inhaltes verzichten kann.

Zu dem, was nicht im Gesetzentwurf steht, zeigen sich viele Diskussionsmöglichkeiten auf. Ich gehöre diesem Parlament schon länger an: Wenn ich die jetzt wahrnehmen würde, würde ich die Einstimmigkeit gefährden. Das tue ich aber nicht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU, der FDP und Herbert Strotebeck [AfD])

Vielen Dank Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/7551, den Gesetzentwurf Drucksache 17/6887 unverändert anzunehmen. Deshalb führen wir jetzt die Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung durch.

Wer also dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Ich frage pro forma, ob jemand dagegen stimmt. – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist – wie in der Debatte angekündigt – der Gesetzentwurf Drucksache 17/6887 einstimmig angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet worden.

Ich rufe auf:

13 Fünftes Gesetz zur Änderung des Kommunal

abgabengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/7547

erste Lesung

Frau Ministerin Scharrenbach hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. (Anlage 1)

Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen; daher kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7547 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Verkehrsausschuss zur Mitberatung. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall, also haben wir so überwiesen.

Wir kommen zu:

14 Gesetz zur Reform des Hinterlegungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/7548

erste Lesung

Herr Minister Biesenbach hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Auch hier ist keine weitere Aussprache vorgesehen. (Anlage 2)

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7548 an den Rechtsausschuss. Wenn dem niemand widersprechen oder sich enthalten möchte – beides ist nicht der Fall –, haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

15 Siebtes Gesetz zur Änderung des Polizeige

setzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/7549

erste Lesung

Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Auch hier ist keine weitere Aussprache vorgesehen. (Anlage 3)

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7549 an den Innenausschuss – federführend – und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss. Wenn dem niemand widersprechen oder sich enthalten möchte – beides ist nicht der Fall –, haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

16 Nachwahl eines Mitglieds des Parlamentari

schen Beirats der NRW.BANK

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 17/7546

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Wahlvorschlag, der Ihnen in Drucksache 17/7546 vorliegt.

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Ich frage auch hier, ob es Gegenstimmen gibt. – Das ist nicht der Fall. Ent

haltungen? – Auch nicht. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 17/7546 einstimmig angenommen.

Ich gratuliere Frau Kollegin Vogt ganz herzlich zu ihrer Wahl.

Ich rufe auf:

17 Volksinitiative gemäß Artikel 67 der Landes

verfassung: Eingang des Antrags und der gesammelten Unterschriften der Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung „Straßenbaubeiträge abschaffen“