Da habe ich mir gedacht: Sei ein bisschen vorsichtig mit einem solchen Register, weil ein solches Register nur dann Sinn macht, wenn man auch weiß, warum Fehlbildungen passiert sind. Deswegen bin ich ganz persönlich erst einmal auch ein bisschen vorsichtig damit, ein solches Register einzuführen.
Dann möchte ich Ihnen noch etwas Drittes sagen, was mir durch den Kopf geht. Ich möchte wirklich keiner beunruhigten Mutter jetzt irgendwie zu nahe treten. Aber ist wirklich jede kleine Fehlbildung sofort Gott weiß was für ein Malheur? Ist das wirklich so? Oder müssen wir nicht auch damit leben, dass Menschen nun einmal nicht designed sind und nicht vollkommen sind, sondern so sind, wie sie sind?
Sollten wir das nicht auch normal finden? Ich sage Ihnen: Wenn ein abstehendes Ohr schon durchs Raster gefallen wäre, dann hätte sogar ich ein Problem gehabt.
Ich will Ihnen nur eines sagen: Man muss doch nicht alles zum Malheur machen. Wichtig ist, dass der Mensch nachher ein glückliches Leben führen und sich in unsere Gesellschaft einbringen kann. Dass wir ein bisschen unterschiedlich sind, macht aus meiner Sicht das menschliche Leben auch schön.
Deswegen sollte man bei solchen Fragen, wenn etwa ein kleiner Finger etwas anders ist... Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich finde nicht, dass das ein Malheur ist. Kann man nicht etwas normaler damit umgehen? Dazu möchte ich nur als Karl-Josef Laumann anregen.
Als Landesregierung müssen wir natürlich immer ernst nehmen, dass wir solchen Fehlbildungen auf den Grund gehen: Könnte es zum Beispiel an Medikamenten liegen? Könnte es zum Beispiel an der Umweltproblematik liegen?
Das muss man sehr ernst nehmen, weil das dann auch abgestellt werden muss. Das muss man dann wissen.
Schöpfers, dass wir ein bisschen unterschiedlich sind. Deswegen tut es uns allen gut, auch in dieser Frage etwas mehr Gelassenheit an den Tag zu legen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/7537 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Europa und Internationales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Gibt es jemanden, der sich enthalten möchte? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Hagemeier das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Reform des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung von 2008 wurde von den Ländern bereits im Jahre 2015 erarbeitet.
Dieser hatte im Wesentlichen zum Inhalt, das zentrale Vergabeverfahren in prozessualer und technischer Hinsicht in das technisch aktuelle Verfahren zur Koordinierung von Studienplätzen in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen zu integrieren, was aufgrund der technischen Überalterung des zentralen Vergabeverfahrens erforderlich geworden war.
Meine Damen und Herren, das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Neufassung des Hochschulzulassungsgesetzes in
Nordrhein-Westfalen ist notwendig, damit wir hier eine verfassungskonforme und moderne Neufassung beschließen – wie die anderen Bundesländer auch.
Die eingangs erwähnte Reform, die 2015 erarbeitet wurde, hat sich als Staatsvertrag der Länder über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016 noch vor Inkrafttreten aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung als überholt erwiesen wurde daher von fünf Bundesländern nicht mehr ratifiziert.
Der wesentliche Kritikpunkt des Bundesverfassungsgerichts war, dass die bisherigen Auswahlkriterien mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 Grundgesetz unvereinbar sind.
Übergangsweise war die Regel weiter anwendbar. Doch diese Frist für die Länder läuft Ende 2019 ab. Es besteht also in der Tat Handlungsbedarf.
Mit einem neuen Staatsvertrag, der bereits von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterzeichnet wurde, wird den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken abgeholfen. Dieser Staatsvertrag bedarf der Zustimmung der Länder. Wir von der CDU-Landtagsfraktion – so viel darf ich vorwegnehmen – werden diese Zustimmung heute gerne geben.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 4. Juli und kurz nach der Sommerpause am 12. September in einer Expertenanhörung ausführlich mit dem Staatsvertrag auseinandergesetzt. Eine abschließende Beratung fand Ende September in einer gemeinsamen Sitzung von Haupt- und Wissenschaftsausschuss statt.
Hervorheben möchte ich an dieser exponierten Stelle im Plenum noch einmal die positiven Anmerkungen der Sachverständigen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Insbesondere der Sachverständige Professor Dr. Holger Burckhart, Rektor der Universität Siegen und stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats der Stiftung für Hochschulzulassung, sagte, dass die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere den im Gesetzentwurf enthaltenen Spielraum für die Studienplatzvergabe begrüßen.
Konkreter: Der Staatsvertrag sieht an diversen Stellen für die Studienplatzvergabe im zentralen Verfahren einen gewissen Spielraum für landesgesetzliche Regelungen vor. Man könnte auch umgekehrt sagen: Dem Landesgesetzgeber obliegt hier eine Konkretisierungspflicht. Diesen Spielraum kleidet das neue Hochschulzulassungsgesetz aus, und zwar im Lichte der in Nordrhein-Westfalen stark gelebten Hochschulautonomie.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist gut. Wir werden ihm zustimmen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werbe um Ihre Unterstützung für das Gesetz zum
Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Neufassung des Hochschulzulassungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Der federführende Hauptausschuss empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/6538 – unverändert anzunehmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche allen einen schönen Abend nach dieser vorletzten Debatte des heutigen Plenartags. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Kollege hat gerade sehr umfangreich die Geschichte dieses Gesetzesvorhabens dargestellt. Deshalb erspare ich mir an dieser Stelle Wiederholungen, um Sie nicht zu langweilen.
Ich will mich darauf beschränken, was aus der Sicht der SPD-Fraktion in der jetzigen Situation positiv ist, weil ich glaube, dass mit dieser Gesetzesvorlage vielen Aspekten Rechnung getragen worden ist, die in der Debatte in den vergangenen drei, vier Jahren durchaus kritisch zwischen den Ländern diskutiert worden sind.
An der Stelle will ich als Erstes hervorheben, dass es gut ist, dass mit dieser Gesetzesnovellierung – mit dem Staatsvertrag und dem dazugehörigen Gesetz auf Landesebene – jetzt endlich wieder Rechtssicherheit für die Studierenden und für die Hochschulen eintritt.
Wir hatten die Situation, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2017 für viele Studierwillige gerade in den Medizinbereichen die Frage der Wartezeit eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat. An der Stelle schafft jetzt der Art. 18 des Staatsvertrags mit den Übergangsregelungen Klarheit. Ich glaube, dass es ist ein gutes Signal ist, dass die jungen Menschen in diesem Land jetzt wissen, unter welchen Rahmenbedingungen sie sich in der Perspektive ihren Studienwunsch erfüllen können.
Viele Anfragen, die wir Abgeordnete in den vergangenen 12 bis 18 Monaten zu diesen Fragen hatten bzw. haben, können wir jetzt, glaube ich, vor dem Hintergrund dieser Klarheit vernünftig behandeln.
Das Zweite, das wir positiv hervorheben wollen, ist, dass es im Rahmen der Länderverhandlungen gelungen ist, Begehren anderer Bundesländer abzuwehren, eine höhere verbindliche Abiturquote festzulegen. Wir hatten aus Bayern das Begehren, bis zu 60 % als Abiturquote festzulegen. Die Interessenlagen – das will ich einmal deutlich sagen – waren da
Insoweit will ich es durchaus als Erfolg bewerten, dass jetzt mit der 30-%-Quote weiterhin die Möglichkeit besteht, Aspekte wie berufliche Vorqualifikationen sachgerecht zu berücksichtigen. Es war der SPD immer wichtig, dass für die Frage der Qualifikation im überwiegenden Maße nicht nur die Abiturnote herangezogen wird, sondern auch andere Aspekte sachgerecht berücksichtigt werden können.
Der dritte Punkt, den ich positiv hervorheben will, ist, dass der Gestaltungsspielraum für die Hochschulen zur Umsetzung dieser Punkte jetzt geschaffen worden ist und wir als Gesetzgeber hier im Parlament nicht den Hochschulen vorschreiben, wie die Auswahlkriterien gesetzt werden müssen, sondern Spielräume für die Hochschulen vorhanden sind, das sachgerecht umzusetzen.
Ich halte das für eine gute praktische Lösung, die meines Erachtens gute ortsnahe Lösungen auch für die Studiengänge, die mit einem örtlichen Numerus clausus versehen sind, schaffen wird, weil wir wissen, dass diese Debatten an den Hochschulen mit einer hohen Qualität geführt werden. Ich glaube, an der Stelle ist das eine gute, pragmatische Lösung.
Mein Dank gilt allen Beteiligten. Ich weiß, dass im Haus lange sehr engagiert an diesen Fragen gearbeitet worden ist. Wir hatten uns in den letzten Jahren immer wieder Zwischenberichte geben lassen. Mein Dank geht an das Ministerium auch für die transparente Berichterstattung im Ausschuss, die ich sonst durchaus auch einmal bemängele.