Nutzen Sie heute die Gelegenheit, um zu beweisen, dass Sie es mit Ihrer Transparenz wirklich ernst meinen. Räumen Sie den Verdacht beiseite, dass Sie das Parlament und die Öffentlichkeit getäuscht haben. Klären Sie am besten noch mit Ihrer Kabinettskollegin oder am besten direkt mit dem Ministerpräsidenten, wie die Meinung dieser Landesregierung zum Thema „Räumung und Rodung im Hambacher Forst“ eigentlich ist. Das würde uns auch sehr interessieren.
Das will ich zum Schluss noch ausführen. – … ganz gleich, welcher Fraktion wir angehören, dürfen uns als Parlament eine solche Behandlung nicht gefallen lassen. Wenn so etwas einreißt, dann ist die parlamentarische Kontrolle nichts mehr wert. Deswegen appelliere ich auch an die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen: Stimmen Sie diesem Antrag zu und sorgen Sie hier und heute für volle Transparenz. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Philipp. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Dr. Geerlings.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPDFraktion beantragt umfassende Einsicht in sämtliche Akten zum Hambacher Forst und wirft der Landesregierung vor, sie weigere sich, die Akten vollständig und ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen.
Blicken wir ein paar Tage zurück: Am vergangenen Donnerstag wurden die Akten der Staatskanzlei sowie des Innen-, des Bau- und des Wirtschaftsministeriums
zur Einsichtnahme durch Abgeordnete und Medienvertreter ausgelegt. Wie mir berichtet wurde, haben die Fraktionen, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, davon rege Gebrauch gemacht, sogar unterstützt von mehreren Mitarbeitern. Wie ist das zu bewerten?
Erstens stelle ich fest, dass die Landesregierung die Akten freiwillig, ohne rechtliche Verpflichtung und ohne, dass es eines Antrags bedurft hatte, zugänglich gemacht hat. Allein ein Antrag der Medien hat schon dazu geführt, dass auch alle Abgeordneten zur Akteneinsicht eingeladen wurden.
Zweitens stelle ich fest, dass sich die Landesregierung dabei am Informationsfreiheitsgesetz orientiert hat, das ein sogenanntes Jedermannrecht zum voraussetzungslosen Zugang zu Informationen von öf
fentlichen Stellen gewährt und im Vergleich mit anderen Gesetzen die weitestgehende Anspruchsgrundlage ist.
Nach Presserecht beispielsweise gibt es einen Auskunftsanspruch, dessen Art der Erfüllung im Ermessen der Behörde liegt. Im Regelfall genügt dafür eine frei formulierte Beantwortung.
Auch nach den aus Art. 30 Abs. 1 unserer Landesverfassung abgeleiteten und in unserer Geschäftsordnung konkretisierten Informations- und Fragerechten der Abgeordneten gibt es lediglich ein Auskunftsrecht, nicht aber die Verpflichtung zur Vorlage von Akten.
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hingegen kann die informationssuchende Person die Art und Weise der Information grundsätzlich selbst wählen. Damit gewährt dieses Gesetz den größtmöglichen Umfang von Information und Transparenz.
Allerdings gewährt auch das IFG keine uneingeschränkte Information. Das Gesetz nennt aus gutem Grund Ausschlussgründe, wann eine Information nicht öffentlich werden darf. Deshalb waren sicher auch Teile der Akten geschwärzt. Wollen Sie, dass sensible personenbezogene Daten in die Öffentlichkeit gelangen,
oder wollen Sie etwa, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in unserem Land gefährdet wird, oder wollen Sie vielleicht, dass der Erfolg polizeilicher Maßnahmen vereitelt wird,
weil polizeitaktische Pläne bekannt werden? – Angesichts der Zwischenrufe muss man das ja leider annehmen.
Drittens stelle ich fest, dass die vorgelegten Akten sogar noch über das hinausgehen, was das Informationsfreiheitsgesetz vorschreibt. Es waren wohl auch Entwürfe und Notizen dabei, die eigentlich dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses unterliegen und gar nicht hätten veröffentlicht werden müssen.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Einige Ausführungen von Ihnen haben mich doch ein wenig irritiert. Sie können das vielleicht noch mal klarstellen.
Wollten Sie mit Ihren Ausführungen unterstellen, dass, wenn es ungeschwärzte Akten gegeben hätte, Parlamentarier dafür gesorgt hätten, dass sensible Personendaten an die Öffentlichkeit gelangen? Ist es das, was Sie unterstellen wollen?
Zweitens kenne ich die Gründe für eine Schwärzung nicht. Ich unterstelle, dass da jedenfalls nach Recht und Gesetz gehandelt wurde.
Warum sich ausgerechnet die SPD-Fraktion hier nun zum Gralshüter der Akteneinsicht macht, wundert mich doch sehr. Sie fordern hier etwas, was Sie selbst – aus nachvollziehbaren Gründen übrigens – immer abgelehnt haben. Oder haben Sie schon vergessen, dass Ihre Kollegen in der Verfassungskommission 2014 bis 2016 ein Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete abgelehnt haben? Haben Sie auch schon vergessen, dass Sie sich erst kürzlich genauso geäußert haben?
Der Kollege Körfges hat im Namen Ihrer Fraktion in der Plenarsitzung am 11. Oktober 2018 genauso wie der SPD-Sprecher in der Sitzung des Hauptausschusses am 4. Juli jedenfalls entsprechende Anträge seitens der AfD-Fraktion abgelehnt – wie übrigens die anderen Fraktionen auch.
Oder haben Sie schon vergessen, was nach den schlimmen Vorfällen der Kölner Silvesternacht passiert ist? – Ich helfe Ihnen gerne. Am 14. April 2016 titelte die „WAZ“ – Zitat –:
„So fehlten in den an den Untersuchungsausschuss übersandten Akten die Mailkommunikation der Ministerpräsidentin, des Innenministers und des Regierungssprechers sowie zahlreiche Vermerke, Besprechungsprotokolle und Nachweise über Telefongespräche,...“