Es gibt genügend inhaltliche Gründe gegen Anwesenheitspflichten. Aber Sie hätten ja andere Möglichkeiten. Die Alternative zur Anwesenheitspflicht liegt doch auf dem Tisch. Wir haben sie in den Debatten auch immer wieder vorgetragen; sie lautet: gute Lehre. Wir streiten für ein Recht auf gute Lehre für die Studierenden und für beste Bedingungen für die Lehrenden, damit sie diese gute Lehre auch bieten können.
Das geht nur, wenn es übersichtliche Lerngruppen, eine gute Betreuungsrelation, gute Infrastruktur und sichere Perspektiven für die Beschäftigten der Hochschulen gibt.
Ich möchte an die Vergangenheit erinnern. Sie von Schwarz-Gelb haben in diesem Bereich das Blaue vom Himmel versprochen, als Sie in der Opposition waren. Sie haben bis heute nicht geliefert. Liefern Sie endlich!
Die Anwesenheitspflichten waren immer ein zentraler Aspekt in der Debatte, aber es wird munter weiter gegängelt: Vorrundenaus per Online-Self-Assessment, verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen – hinsichtlich derer übrigens keine Investitionen in die Beratungsinfrastruktur geplant sind und all das irgendwie nebenbei gemacht werden soll, was Sie den Hochschulen da an neuen Aufgaben zuschreiben –, weniger Mitbestimmung in den Gremien und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.
So lustlos und ambitionslos diese Landesregierung in der Wissenschaftspolitik sonst auch ist, an dieser Stelle haben Sie entscheidende Rechte gründlich rasiert. Sie haben die Anforderungen ans Studieren und an das Arbeiten im Wissenschaftsbetrieb im 21. Jahrhundert gründlich ignoriert. An diesen Stellen ist dieses Gesetz einfach nur von gestern.
Mit der rot-grünen Zivilklausel haben wir die Wissenschaftsautonomie geachtet und gestärkt, aber zugleich die richtigen und notwendigen Diskussionen an den Hochschulen ans Laufen gebracht und an den richtigen Stellen eine Diskussion darüber erwirkt, ob man bestimmte Forschungsprojekte machen oder sie lassen sollte.
Dietmar Bell und ich haben heute Morgen mehr als 11.000 Unterschriften von Menschen entgegengenommen, die sich für Frieden, Nachhaltigkeit und Demokratie einsetzen. Diese werde ich nicht jetzt im Plenum, sondern an geeigneter Stelle übergeben, wenn Sie, Frau Ministerin, sie entgegennehmen möchten.
Ich bitte Sie, dass Sie das Anliegen und die Sorgen dieser Menschen ernst nehmen und dafür sorgen, dass öffentliche Forschung dem Frieden dient.
Meine Damen und Herren, das ist natürlich eines der ganz großen Gesetzgebungsverfahren in der Wissenschaftspolitik in dieser Legislaturperiode. Eine solche Debatte muss man dann aber auch in die Fragen unserer Zeit einbetten.
Unsere Gesellschaft steht vor enormen Herausforderungen: die Klimakrise, die Digitalisierung, die demografische Entwicklung. Dies gestalten wir nicht mit standardisierten Scheinmaschinen. Das schaffen wir nur, wenn wir Talente fördern, die auch mal neue Wege gehen wollen, die auch mal scheitern dürfen und daraus lernen. Im 21. Jahrhundert brauchen wir Querdenkerinnen und Querdenker sowie Hochschulen, die fördern, dass auch mal quergedacht wird.
Diesen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts genügt der schwarz-gelbe Gesetzentwurf nicht. Das ist ambitionsloses Verwalten; es ist schlicht vorgestern.
Die ideologiegetriebene Retropolitik der Landesregierung schadet den Studierenden, den Beschäftigten und dem Wissenschaftsstandort NordrheinWestfalen. Deshalb lehnen wir dieses Gesetz aus voller Überzeugung ab.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bolte-Richter. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Seifen das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter Seifen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung des Gesetzes haben wir unsere grundsätzlichen Bedenken zum radikalen Abbau unseres bewährten Hochschulsystems Humboldt’scher Prägung zu den heutigen unternehmerisch tätigen Dienstleistungsunternehmen nach dem BolognaPrinzip bereits vorgebracht.
Wie auch in anderen Bereichen der Landespolitik, in denen die AfD die letzte Stimme einer bewahrenden, wertekonservativen Vernunft ist, haben wir diese Diskussion gerne geführt.
Wir haben uns auch darüber gefreut, hier in diesem Hause vielen endlich eine Stimme zu geben, die diese Transformation als einen bedeutsamen Verlust wahrnehmen – einen Verlust an Menschenbildung, an wissenschaftlichem Ethos und an forscherischer Leistungsfähigkeit.
Es war uns bewusst, dass wir auf unsere mahnenden Worte kaum mit einem Damaskus-Erlebnis Ihrerseits werden rechnen können. Dafür bedarf es schon zuvor eines breiten gesellschaftlichen Protests und dann vor allem eines deutlichen Wählervotums.
Das war eher im Schul- als im Hochschulbereich zu erwarten, und genau dort trat dieser Fall 2017 ja auch ein. Angesichts der seit Langem festgefahrenen Missstände ist eine solche Situation an den deutschen Universitäten jedoch nicht mehr ganz fernab jeder Vorstellung.
Auch wenn unsere Erwartungen nicht sehr hoch waren, zeigten Sie sich nach der Anhörung zumindest ein wenig lernbereit. So gab es seit der ersten Lesung eine Änderung, die wir uneingeschränkt unterstützen können, und zwar Ordnungsmaßnahmen – vor allem § 51a – gegen die immer unduldsamer werdenden Einschränkungen des Meinungsspektrums an den Hochschulen zu ermöglichen.
Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass an den Hochschulen einem verlängerten Arm der militanten Antifa, der unter dem Deckmantel der Political Correctness agiert, bald nicht mehr sämtliche Türen und Tore offenstehen, wissenschaftliche Diskurse zu verhindern.
Wenn die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nun angewandt werden, würde die Meinungsfreiheit an den Universitäten und Hochschulen wieder lebendiger werden; denn akademischer Diskurs heißt nun einmal nicht, Meinungen, die einem missfallen, für illegitim zu erklären – die machen das dann mit dem Begriff „faschistisch“ – und pauschal als ketzerisch zu verbannen,
sondern konstruktiv mit ihnen umzugehen, sie rational zu entkräften und zu widerlegen. Allerdings braucht man natürlich Argumente; alles andere wäre dauerhaft ein Rückfall in dogmatische voraufklärerische Zeiten.
Auch die Abkehr von einem anderen linken Alt-68erTraum wird von uns begrüßt: die Abschaffung der Zivilklausel. Ebenso wie in Ihren Träumen vom Multikultiparadies, mit dem Sie uns alle zwangsbeglücken
wollen, ist Rot-Grün immer noch in den weltverbessernden 68er-Träumen von Love and Peace verhaftet. Diese Träume schlugen sich in der doch arg weltfremden Zivilklausel nieder.
Sie tun ja so, als ob die Professoren ganz wild darauf seien, irgendwelche Vernichtungswaffen zu erfinden. Meine Güte: Dass die Welt nun mal nicht nur aus friedfertigen Idealisten besteht, möchten Sie bis heute nicht wahrhaben.
Auch hier begrüßen wir eine Rückkehr zu vernunftgeleiteten realpolitischen Einsichten, die vor den Römern selbst ein Platon schon hatte.
Auch die Regelung, den Universitäten die Kontrolle einer Anwesenheitspflicht zu ermöglichen, begrüßen wir sehr.
Es gibt dann aber Änderungen, die man besser – zumindest unserer Meinung nach – unterlassen hätte. Dazu gehört an erster Stelle, wie Sie mit dem Promotionsrecht umgehen. Wir sind doch sehr im Zweifel darüber, ob dessen Übertragung auf Promotionskollegs ohne Mitwirkung der Universitäten der Sache dienlich ist.
Es wird nicht nur mit eigenständigen Promotionskollegs für Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine noch ganz inhaltsleere Hülse geschaffen, von der unklar ist, wie sie ausgefüllt werden soll, sondern es ist auch fraglich, ob der Wissenschaftsrat oder eine andere bisher noch gar nicht benannte Einrichtung deren Ausgestaltung in Teilen oder in Gänze zustimmen kann.
Vor allem aber haben wir es mit einem bedeutsamen Paradigmenwechsel zu tun. Die Empfehlung des Wissenschaftsrates, die Typendifferenz und -trennschärfe im deutschen Hochschulwesen beizubehalten, wird damit konterkariert.
Nun wollen Sie ausgerechnet den Wissenschaftsrat dazu nötigen, sich auch noch selbst zu korrigieren. Was wäre denn, wenn er sich in dieser Frage nicht einig würde? Für einen solchen Fall haben Sie sich noch eine Hintertür offengelassen, ein anderes Gremium das Testat abnehmen zu lassen.
Welches, haben Sie nicht gesagt; wir werden es dann aber sehen. Es gibt bestimmt Firmen – ich denke da an Ostwestfalen –, die sich schnell bereitfinden würden, in die Bresche zu springen.
Eine solche Situation wäre genau das Gegenteil von dem, was wir anstreben, nämlich eine auskömmliche staatliche Grundfinanzierung des Gesamtsystems zu schaffen und keine neuen Abhängigkeiten von privaten Drittmittelgebern.
2017 kam nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes bereits jeder fünfte Euro an Drittmitteln für deutsche Universitäten aus der Privatwirtschaft, insgesamt 1,4 Milliarden Euro. Diese Angaben beschreiben aber kaum das wahre Ausmaß, da die Dunkelziffer noch höher sein dürfte; denn Drittmittel werden, wie es in einem Fall an der Universität Köln deutlich wurde, nicht immer veröffentlicht, wenn dies der Drittmittelgeber in dem Vertrag ausschließt.
Welche Auswirkungen die weitere Zunahme der Abhängigkeit von privaten Geldgebern auf die Unabhängigkeit der Forschung hätte, liegt auf der Hand. Schon heute müssen sich Forscher, die Karriere machen wollen, gut überlegen, welchen Themen sie sich zuwenden, und zugleich bedenken, welche mächtigen Interessen sie dabei möglicherweise berühren könnten.
Die Einschränkung der Forschungsfreiheit betrifft nicht nur Fächer mit Wirtschaftsrelevanz. In der „FAZ“ beklagte noch in der letzten Woche der Osteuropahistoriker Stefan Plaggenborg – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Die Finanzausstattung der Universitäten sowie einer jeden Professur hängt heute in erster Linie von der Höhe der eingeworbenen Drittmittel ab. Hier kommen zwei Faktoren zum Zuge. Zum einen peitschen Rektorate die Professoren zu kollektiven Drittmittelanträgen, die in der Regel mehr Gelder in die Universität spülen als Individualanträge, zum anderen sehen sich Professoren Erwartungen ausgesetzt, die sie in der Freiheit der individuellen Forschung beeinträchtigen, da sie sich überlegen müssen, ob sie mit geringem Budget ein Buch verfassen möchten oder Drittmittelanträge schreiben, aber kein Buch. …
Wer frisch berufene Kollegen oder Kolleginnen fragt, worüber sie als Nächstes forschen wollen, erhält zur Antwort: ‚Wieso forschen? Ich muss Anträge schreiben.‘„
Um es zusammenzufassen: Mit dem vorliegenden Hochschulgesetz werden Weichen durchaus auch in die falsche Richtung gestellt. Anstatt sich auf die einstigen Stärken des deutschen Hochschulsystems zu besinnen, fügt sich das deutsche Hochschulgesetz nahtlos in die stromlinienförmige Struktur des Bologna-Prozesses ein und verzichtet auf die Bewahrung und zeitgemäße Aktualisierung des Humboldt’schen Erbes.