Protocol of the Session on July 11, 2019

772.300 Studierende werden an unseren Hochschulen ausgebildet. Wir bilden damit deutlich über dem Königsteiner Schlüssel aus und sind auch Ausbilder für junge Studierende aus anderen Bundesländern.

Hierzu haben kluge Investitionsentscheidungen dieses Hohen Hauses in den letzten Jahrzehnten erheblich beigetragen: von den Standortentscheidungen und Gründungen in den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, die mit Johannes Rau untrennbar verbunden sind, über das Fachhochschulausbauprogramm der schwarz-gelben Landesregierung zwischen 2005 und 2010 bis hin zu den großen Modernisierungspakten HMoP und MedMoP, die große Schritte zur Modernisierung unserer Hochschullandschaft darstellen.

Entgegen vielfacher Darstellungen hatte der Stellenwert der wissenschaftlichen Einrichtungen unseres Landes immer eine zentrale Verankerung in diesem Haus. Beispielsweise ist kein Haushalt in den Jahren 2010 bis 2017 so dynamisch gewachsen wie der Haushaltstitel 06.

Ich stelle das deshalb an den Beginn meiner Ausführungen, weil sich die vorhandene Realität mit der überspitzten Diskussion über das Hochschulgesetz der letzten Jahre nicht in Einklang bringen lässt.

Beginnend mit der Hochschulgesetzgebung 2000 unter Ministerin Behler hat es eine deutliche Erweiterung der Autonomie der Hochschulen gegeben. Bereits zu diesem Zeitpunkt war der Autonomiegrad der Hochschulen unseres Landes im bundesrepublikanischen Vergleich sehr hoch.

Dieser Weg wurde durch das Hochschulfreiheitsgesetz 2006 unter Minister Pinkwart konsequent fortgesetzt. Die Hochschulen nutzten die eingeräumten Autonomieräume konsequent für eine stärkere Profilbildung und für eine Stärkung ihrer Position im nationalen und internationalen Wettbewerb.

Zusammen mit der zeitgleich durchgeführten Bologna-Reform der Studiengänge bedeuteten diese Schritte die tiefgreifendste Veränderung der inneren Struktur der Hochschulen seit den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Dass dies nicht bruchfrei und

vor allem nicht ohne Probleme vonstattengehen konnte, versteht sich von selbst.

Das Hochschulzukunftsgesetz von 2014 adressierte deshalb die Fragen von Governance, gesellschaftlicher Verantwortung, bestehender prekärer Beschäftigung an den Hochschulen, die Stärkung der Mitwirkungsrechte von Studierenden und Beschäftigten sowie die Frauenförderung gerade bei den wissenschaftlich Tätigen an unseren Hochschulen. Zudem schuf es die Möglichkeit, Fragen, die über die inhaltliche Interessenlage einer einzelnen Hochschule hinausgehen, in einem abgestimmten Verfahren zwischen den Hochschulen, dem Ministerium und dem Landtag NRW zu klären und zu verbindlichen Verabredungen zu kommen.

Das Gesetz war geprägt davon, einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen allen Stakeholdern zu finden.

Über all dies hätte man in Ruhe und Sachlichkeit diskutieren können, so wie ich das heute vortrage. Aber genau diese Debatte ist seit Jahren nicht mehr möglich gewesen.

Mit einer verantwortungslosen Kampfrhetorik haben sich die Fraktionen von CDU und FDP in der letzten Legislaturperiode aus jeglichem ernst zu nehmenden wissenschaftspolitischen Dialog verabschiedet. Mit großem Getöse und ritualisierter Freiheitsrhetorik ist der Versuch unternommen worden, jegliche Gesetzesänderung zu diskreditieren. Dass dabei die gesamte Hochschullandschaft in Mitleidenschaft gezogen und ein Zerrbild der Wissenschaftslandschaft in NRW gezeichnet wurde, nahm man billigend in Kauf.

Das findet sich wunderbar in der Anhörung vom 3. April dieses Jahres zum Entwurf des Hochschulgesetzes wieder. Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU Herr Dr. Berger hat sich an der Befragung der Expertinnen und Experten kaum beteiligt. Seine wesentliche Frage stellte er unmittelbar zu Beginn der Anhörung an den Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz Herrn Professor Dr. Koch – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

„Die Landesregierung möchte mit diesem Gesetzentwurf die Hochschulfreiheit wiederherstellen. Wie hat sich das Verhältnis zwischen den Hochschulen und dem Land Nordrhein-Westfalen aus Ihrer Sicht in der Vergangenheit durch das Hochschulzukunftsgesetz gestaltet? Gab es Einschränkungen? Gab es Friktionen?“

Die Frage diente erkennbar nicht dem Erkenntnisgewinn zum neuen Gesetzentwurf, sondern sollte eine Pauschallegitimation herstellen und das selbst entworfene Bild einer krisenhaften Situation an den Hochschulen des Landes bestätigen.

Und was war die Antwort? Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:

„Herr Berger, Sie haben eine allgemeine Frage gestellt, die ich auch allgemein beantworten werde. Das Verhältnis zwischen Land und Universitäten/Hochschulen war nach unserem Dafürhalten in den vergangenen Jahren durch eine gute Kooperationsatmosphäre geprägt. Wir haben gemeinsam viel erreicht, wie die großen Erfolge in den Wettbewerben, wie etwa der Exzellenzinitiative, exemplarisch zeigen.“

Das ist die Realität in diesem Land!

(Beifall von der SPD und Matthi Bolte-Richter [GRÜNE])

Mit dem jetzigen Entwurf des Gesetzes laufen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, komplett in die selbst gestellte rhetorische Falle. Anstatt zeitgemäße Lösungen für die Fragen von heute zu finden, ergötzen Sie sich an einer im Wesentlichen reinen Rückabwicklung des Gesetzes. Was für ein Offenbarungseid!

Zudem scheinen Sie jegliches Gespür für die Studierenden und für die Beschäftigten des Landes verloren zu haben. Mich überrascht die Hilflosigkeit nach dem Video von Rezo aufseiten der Christdemokraten nicht. Wie sonst kann man auf die Idee kommen, der mit Abstand größten Gruppe an den Hochschulen, den Studierenden, derartige Zumutungen anzutragen! Welches rückwärtsgewandte Bild von Studierenden an Hochschulen haben Sie?

Frau Ministerin, Sie haben in der letzten Ausschusssitzung das Bild des erhobenen Zeigefingers bemüht, um unser angebliches SPD-Leitmotiv in Fragen der Wissenschaftspolitik zu beschreiben. Wenn ich mich auf dieses simplifizierende Niveau begebe, das das Ringen um eine gute Governance auf ein derartiges Bild reduziert, muss ich fragen: Welchen Finger zeigen Sie mit diesem Gesetzentwurf gerade den Studierenden an unseren Hochschulen?

(Beifall von der SPD und Matthi Bolte-Richter [GRÜNE])

Ich habe da ein klares Bild im Kopf. Aber das mag jede und jeder in diesem Hause selbst bewerten.

Die Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten und damit die Rückverlagerung eines Konfliktes an die Hochschulen ist genauso Ausdruck dieser Haltung wie die verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen, bei denen bis heute nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnte, dass damit finalisiert auch Zwangsmaßnahmen über den Weg der verbindlichen Vorschrift von Prüfungsterminen stehen.

Diese Maßnahmen, die von den Hochschulen weder personell geleistet werden können noch gewollt sind, weil diese auf ein freiwilliges System der Beratung setzen, entsprechen in keiner Weise den Anforderungen, die durch die aktuellen Gutachten des DGB und der GEW zur Situation der Studierenden an

Hochschulen im Ruhrgebiet und zur Situation der Lehramtsstudierenden beschrieben sind.

Starre Anwesenheitspflichten und verbindliche Korridore benachteiligen gerade die Studierenden aus sozial schwachen Herkunftsfamilien, weil diese darauf angewiesen sind, während des Studiums einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Fakt ist doch: Die Landesregierung muss mehr und nicht weniger für die Chancengleichheit an den Hochschulen tun. Die Durchlässigkeit im Bildungssystem darf nicht nur Gegenstand ministerieller Grußworte sein.

An der Hochschule meiner Heimatstadt Wuppertal sind nach den Erhebungen des Deutschen Studentenwerks mehr als 70 % aller Studierenden neben dem Studium erwerbstätig. Nehmen Sie doch diese Realität zur Kenntnis, und schreiben Sie keine Reglementierungen in das Gesetz, die die soziale Spaltung in unserem Bildungssystem vertiefen werden!

Es war Leitspruch gerade der FDP im Wahlkampf 2017: NRW hat viele Talente. Lassen wir sie frei. – Warum schränken Sie dann die Freiheit der Studierenden so massiv ein, meine sehr geehrten Damen und Herren?

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das gilt auch für die von der Regierungskoalition beantragte Neufassung der Regelung zu den Ordnungswidrigkeiten. Aus unserer Sicht wird durch die geplante Neufassung studentischer Protest erschwert. Aus der Anhörung ließ sich die Generalklausel des neuen § 51a Abs. 1 Ziffer 1 Buchstabe a jedenfalls ausdrücklich nicht ableiten. Da hilft auch der Verweis auf andere Bundesländer oder die Vergangenheit nicht.

Gleiches gilt für die Fragen der Mitwirkung und Mitbestimmung an den Hochschulen des Landes. Mit dem Gesetz 2014 wurde die Gruppenparität an den Hochschulen als Regelmodell wieder eingeführt, um zu einer Stärkung der Mitwirkung der Beschäftigten und der Studierenden zu kommen. Das Gesetz ließ aber ausdrücklich zu, dass davon abweichende Regelungen vor Ort gefunden werden. Hintergrund war die Einschätzung, dass es durchaus Spielräume für dezentrale Lösungen geben sollte. Dies ist dann in der Folge genauso eingetreten.

Es gibt eine Vielzahl von Mitbestimmungsmodellen an den Hochschulen des Landes, die den Besonderheiten vor Ort Rechnung tragen. Sie selber, Frau Ministerin, haben in Beantwortung der Großen Anfrage in der Drucksache 17/3674 hierzu dargestellt, dass diese Lösung autonomieaffin sei. Das entspricht übrigens ziemlich genau der Debatte, die vonseiten der FDP häufig geführt wird, wenn es um Fragen alternativer Mitbestimmungsmodelle in Betrieben der Privatwirtschaft geht. Warum schaffen Sie das dann um Gottes Willen ab?

Sie werfen uns fortlaufend vor, ideologiegetrieben zu sein. Was Sie hier machen, ist aber das beste Beispiel dafür, dass Sie das sind. Zulasten der Beschäftigten und der Studierenden werden Mitbestimmungsmöglichkeiten gestrichen, die vor Ort einvernehmlich gefunden wurden. Unfassbar in Zeiten, in denen Kooperation und Integration wesentliche Erfolgskriterien moderner Unternehmensorganisationen sind!

Das gilt identisch für die Infragestellung der Vertretung der studentischen Hilfskräfte. Im Gesetz 2014 war eine Evaluierung hierzu verabredet. Nicht einmal diese wird abgewartet, um das neue Instrument für 27.000 studentische Hilfskräfte in unserem Land einer fundierten Bewertung durchzuführen. Ich nenne das Ideologie pur.

(Beifall von der SPD)

Die gute Arbeit an den Hochschulen des Landes war ein wesentlicher Eckpunkt der Novelle des Gesetzes 2014. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse wollen und wollten wir jedenfalls nicht mehr hinnehmen. Selbst die Hochschulleitungen haben in vielen Gesprächen eingeräumt, dem Thema nicht in ausreichendem Maße gerecht geworden zu sein. Deswegen hat diese Frage die Debatte über das Gesetz 2014 maßgeblich geprägt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist es zu den Verträgen zwischen den Sozialpartnern gekommen, die aktuell die Grundlage der Bemühungen sind, die Arbeitsbedingungen an unseren Hochschulen kontinuierlich zu verbessern.

Der Wissenschaftsrat hat diese Initiative aus NRW ausdrücklich gelobt. Sie schaffen jetzt jegliche gesetzliche Regelung ab, als ob wir am Ende der Geschichte wären. Den Befürchtungen der Gewerkschaften und der Landespersonalrätekonferenzen setzen Sie entgegen: Da wird schon nichts passieren.

Damit, dass Sie den Rahmenkodex abschaffen, war zu rechnen. Aber dass Sie noch nicht einmal den Formulierungsvorschlag der Landespersonalrätekonferenz der nichtwissenschaftlich Beschäftigten aufgreifen, ist enttäuschend und lässt tief blicken.

Was Sie hier machen, begründet einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hinsichtlich der Frage, ob das Thema bei Ihnen jenseits von Sonntagsreden überhaupt Bedeutung hat. Für unsere Hochschulen, die in einem fundamentalen Wandel und in der Konkurrenzsituation um die besten Köpfe stehen, kann diese Frage essenziell sein.

Spielen Sie nicht mit der personellen Zukunftsfähigkeit der Wissenschaftslandschaft in unserem Land, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von der SPD)

Beim Thema „Governance“ kommen Sie noch nicht einmal dem Wunsch der Hochschulräte nach, ihnen

die Funktion als oberste Dienstbehörde nicht zu übertragen. Frau Fugmann-Heesing hat dies in der Anhörung ausdrücklich vorgetragen.

Es ist eine seltsame Vorgehensweise, Institutionen der Hochschulen Aufgaben zu übertragen, für die sie sich selber ausdrücklich als nicht hinreichend qualifiziert und leistungsfähig ansehen. Aber auch hier scheint zu gelten: Die Änderung ist nicht der Sache geschuldet.

Gleiches gilt für die Abschaffung des Landeshochschulentwicklungsplans. Wie kann man ein Instrument schleifen, das im Einvernehmen zwischen Hochschulen, Ministerium und Landtag NordrheinWestfalen Aspekte der Hochschulentwicklung, die über die Einzelinteressen der Hochschulen hinausgehen, konsensual regelt? Das mag verstehen, wer will. Ich halte das für grob fahrlässig.

Wahrscheinlich liegt der Fehler für Sie darin, dass bei der Bezeichnung der Begriff „Plan“ gewählt wurde. Anders kann ich mir diese Befassung mit dem Thema nicht erklären.

Was spricht eigentlich dagegen, dass es Absprachen zu der Zukunft kleiner Fächer gibt? Was spricht dagegen, dass eine Verständigung über die Verteilung der Studierenden auf das System der Universitäten und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften stattfindet? Was spricht gegen eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie? Auch hier wird das Instrument vor der Evaluierung abgeschafft.

Ich finde das fatal. Damit wird heute auch über ein Stück Mitsprache des Parlaments entschieden, das damit verloren geht. Ich halte das vor dem Hintergrund der Bedeutung des Themas und der aktuell recht redundanten Befassung des Ausschusses durch das Ministerium für eine Selbstbeschneidung dieses Hohen Hauses, die uns nicht gut ansteht. Aber selbst der Hinweis, dass Bayern beabsichtigt, im Sinne der NRW-Regelung aktiv zu werden, scheint argumentativ nicht zu verfangen.