Aus meiner Sicht stehen zwei konkrete Fragen im Raum, wobei ich mich auf eine Frage fokussieren werde. Ist das, was auf dem Tisch liegt, verfassungsgemäß, insbesondere die Tatsache, dass der Bund von einer konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch macht, um dann diese konkurrierende Gesetzgebung wieder ins Belieben der Länder zu stellen?
Führende Juristen gehen davon aus, dass dies, würde man davon Gebrauch machen, verfassungswidrig wäre. Jetzt könnte ich Sie fragen, warum Sie das nicht für verfassungswidrig halten; das lasse ich aber.
Für viel interessanter halte ich die Frage, warum – nicht: „dass“ – Sie es für angemessen halten, dass das größte Bundesland der Republik 14 Jahre nach der letzten Reformdiskussion nicht bereit ist, einen eigenen festen Gesetzentwurf vorzulegen und mit den anderen Bundesländern abzustimmen, um so bis zum Ende dieses Jahres eine grundgesetzkonforme Gesetzesänderung auf den Tisch zu legen.
Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Mostfizadeh, zunächst mein großes Kompliment für die Frageform, eine Frage, die Sie nicht stellen, zu beantworten und
zu einer anderen Frage zu kommen. Das ist eine Innovation in der Fragestunde, zu der ich Sie ausdrücklich beglückwünschen möchte.
Die konkrete Frage beantworte ich selbstverständlich gerne. Im Gesetzgebungsprozess des Bundes bringt das Land Nordrhein-Westfalen naturgemäß keinen eigenen Gesetzentwurf ein, weil ein Gesetzentwurf der Fraktionen, die die Große Koalition in Berlin tragen, vorliegt. Dieser ist Gegenstand der Beratungen und beinhaltet ein ganzes Gesetzgebungspaket einschließlich der Grundgesetzänderungen, über die wir eben schon gesprochen haben.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Dahm von der SPD-Fraktion.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Minister! Sie haben bisher immer im Konjunktiv geantwortet. Ich frage Sie deshalb ganz konkret: Werden Sie bzw. wird die Landesregierung von der bisher angedachten Länderöffnungsklausel in Nordrhein-Westfalen Gebrauch machen?
Ich bedanke mich für die Frage. – Ich kann in meinen Antworten bisher keinen Konjunktiv erkennen, sondern ich habe den Prozess beschrieben, der sich naturgemäß auch durch Ihre Frage nicht ändert. Wir werden abwarten, wie sich der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene vollzieht, und wir werden uns daran mit weiteren Vereinfachungsvorschlägen beteiligen. Wenn der Gesetzentwurf dann zur Abstimmung steht, werden wir im Lichte dessen, was wirklich zur Abstimmung steht, über unser Verhalten entscheiden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Fragen zur Mündlichen Anfrage 46 liegen nicht vor. Ich schaue einmal in die Runde. – Das bleibt so. Damit ist die Mündliche Anfrage 46 beantwortet.
Die Frage lautet: „Trifft es zu, dass das Ministerium des Innern, so, wie vom Ministerium der Justiz in der Sitzung des Rechtsausschusses am 03.07.2019 ausgeführt wurde, beim Umgang mit den Folgen ausufernder Hochzeitsfeiern vor allem präventiv und
Es gab den Wunsch, Herr Minister Reul, dass Sie zur Beantwortung der Frage den Platz wechseln wollten, oder …?
Das machen Sie gleich. – Dann schalte ich Ihnen jetzt das Mikrofon frei. Herr Minister Reul wird stellvertretend für die Landesregierung antworten. – Sie wissen, das Mikrofon bleibt die ganze Zeit offen; nur damit Sie darauf einstellen. – Bitte schön.
Ja, einverstanden. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zur Mündlichen Anfrage 47 möchte ich gerne folgende Auskunft geben.
Um eine sachgerechte Lagebewertung durchführen zu können, werden die polizeilichen Einsätze im Zusammenhang mit Hochzeiten seit dem 08.04. dieses Jahres rückwirkend zum 01.04. systematisch erfasst.
Zum 10.05. dieses Jahres wurden die Erfassungsparameter und das Erhebungsverfahren angepasst. Seit diesem Zeitpunkt werden auch die durch die Polizei im Einsatzgeschehen getroffenen Maßnahmen mit Sachzusammenhang erfasst.
In meinem Haus wurde parallel ein Aktionsplan inklusive eines Lagebildes und einer Handlungsanweisung für die einschreitenden Beamtinnen und Beamten erarbeitet. Dieser Aktionsplan beinhaltet eine Beschreibung des Phänomens mit wertvollen Hintergrundinformationen. Er beschreibt die allgemeine und die besondere Lage und informiert vor allen Dingen über die Rechtslage. Die Handlungsanweisung soll dazu beitragen, dass ein konsequentes Einschreiten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten landesweit sichergestellt wird.
Zu diesem Zweck werden die polizeilichen Möglichkeiten im Bereich der Prävention, Einsatzwahrnehmung und Nachbereitung dargestellt. Das dazugehörige Lagebild gibt aussagekräftige und vergleichende Informationen über Anzahl, zeitliche und räumliche Schwerpunkte sowie die getroffenen polizeilichen Maßnahmen.
Auf Grundlage dieser durch das Innenministerium veranlassten standardisierten Erfassung lassen sich zukünftig verlässliche Aussagen zu Vorfällen und zu polizeilichen Maßnahmen treffen. Auf Grundlage dieser Daten können dann auch weitere Maßnahmen veranlasst werden.
Die dargestellten Maßnahmen sollen die Polizeikräfte beim Einschreiten aus Anlass von Hochzeitskonvois mit einhergehender Störung Dritter im Sinne der Nulltoleranzstrategie unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten unterstützen. Die präventiven und die repressiven Ansätze wurden aufeinander abgestimmt und stellen insofern verzahnte Beiträge der ganzheitlichen Bekämpfungsstrategie dar.
Die Verteilung des Flyers stellt in diesem Zusammenhang einen Baustein des präventiven Ansatzes dar, der nur in Kombination mit dem konsequenten Vorgehen gegen festgestellte Verstöße die volle Wirkung entfalten kann. Ich habe schon mal gesagt – ich wiederhole es gerne –: Toleranzgrenzen wurden klar überschritten. Autobahnen und Innenstädte sind keine privaten Festsäle.
Insofern werden wir dieses Phänomen nicht nur im Auge behalten; wir werden auch weiterhin bei Vorliegen von erheblichen Störungen der öffentlichen Ordnung sowie bei Begehung von Straftaten konsequent und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten einschreiten. – Danke sehr.
Herr Ganzke bedankt sich bei der Frau Präsidentin für die Worterteilung. – Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung. Ich habe mir aufgeschrieben, dass Sie zweimal den Satz gesagt haben: Wir müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Ich glaube, das suggeriert – das muss auch klar sein –, dass beim Ausschöpfen der rechtlichen Möglichkeiten das konsequente Vorgehen bedeuten soll, dass zwischen der Polizei auf der einen Seite und der Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite eine gute Absprache besteht.
Deshalb die konkrete Frage: Wann hat es denn vonseiten des Geschäftsbereites Ihres Hauses den Versuch gegeben, mit dem Geschäftsbereich der Justiz ins Gespräch zu kommen, um ein gemeinsames Vorgehen gerade bezüglich dieses neuen Phänomens abzusprechen?
Dafür gab es keine gemeinsamen Besprechungen auf Ministerebene oder sonstige Besprechungen, weil das auch nicht notwendig ist.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen der Abgeordnete Herr Wolf von der SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich will gerne daran anknüpfen. Sie haben mehrfach betont, dass neben dem präventiven Ansatz, die Flyer zu verteilen, alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen. Können Sie uns sagen, in wie vielen Fällen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften eingeleitet worden sind? Die Antwort der Landesregierung auf diese Frage in der Rechtsausschusssitzung war leider nicht abschließend und befriedigend.
Herr Abgeordneter Wolf, da kann ich Ihnen bedauerlicherweise auch keine Auskunft geben. Sie wissen, die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft liegt nicht bei mir. Ich kann Ihnen aber gerne sagen, wie oft wir Einsätze hatten, welche Einsätze usw. Ich kann Ihnen gerne alles vorlesen.
Danke schön. – Ob das der Fall sein wird, werden Sie gleich bei einer der folgenden Fragen merken. – Kollegin Kapteinat von der SPD-Fraktion hat die nächste Frage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister, wie lange dauert es durchschnittlich, Vorgänge von den Polizeibehörden an die Staatsanwaltschaften zu übermitteln?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister, Sie haben gerade auf meine Frage geantwortet: Bis jetzt war kein gemeinsames Vorgehen notwendig; es hat keine gemeinsamen Termine gegeben.
Ich stelle deshalb die Frage auch an Sie: Halten Sie denn ein abgestimmtes Vorgehen, ein gemeinsames Verständnis zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften und ein gemeinsames Miteinander für notwendig?
Das heißt ganz klar: Hat bis jetzt nur die Zeit gefehlt, dass Sie sich nicht mit dem Ministerium der Justiz
absprechen konnten? Oder halten Sie es überhaupt nicht für erforderlich, dass das Ministerium des Innern und das Ministerium der Justiz hier zusammenarbeiten?
Erstens. Ich halte es immer für gut, wenn Ministerien zusammenarbeiten. Zweitens. Es hat im vorigen Sommer mal eine intensive Debatte gegeben über die richterliche Unabhängigkeit und anderes mehr. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass es klug ist, wenn man diese unterschiedlichen Zuständigkeiten achtet.
Die Polizei hat immer dann, wenn Straftaten begangen werden, einzugreifen, und das tut sie auch. Dann wird die Sache weitergegeben, und dann ist die Staatsanwaltschaft am Zuge. Dann geht es zum Gericht, Stück für Stück, jeder in seiner Zuständigkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Blask von der SPDFraktion stellt Ihnen die nächste Frage.
Herr Reul, herzlichen Dank, dass ich die Frage stellen kann. Ich hätte gerne eine Sache gewusst. Sie haben sich auch im Fernsehen offiziell zu diesem Thema geäußert. Wir konnten erfahren, dass es auch zum Schusswaffeneinsatz gekommen ist. Können Sie sagen, wie oft es in diesem konkreten Fall zu einem Schusswaffeneinsatz gekommen ist?
Eine Sekunde – Schusswaffeneinsatz: keiner. Es sind allerdings Waffen eingesetzt worden, aber nicht Schusswaffen im Sinne von scharfen Waffen, wenn Sie das meinen.