Protocol of the Session on June 27, 2019

(Beifall von der CDU – Josefine Paul [GRÜNE]: Das ist schon einigermaßen unverschämt! Das ist wirklich unverschämt!)

Vielen Dank, Herr Kamieth. Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Freynick.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Hoffentlich sammelt der Kollege das wieder ein!)

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 50 Jahre ist es nun her, dass sich die Proteste im Stonewall Inn in der Christopher Street in New York jähren. Zum ersten Mal leisteten die Gäste dieses von Homo- und Transsexuellen besuchten Nachtclubs Widerstand gegenüber den Schikanen und Drangsalierungen der örtlichen Polizei.

Ihr Protest markierte den endgültigen Startschuss für die Befreiungsbewegung von LSBTI-Menschen. Ihrem Kampf für gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung und ihrem unermüdlichen Engagement ist es maßgeblich zu verdanken, dass sich in den letzten 50 Jahren die Situation für Lesben, Schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Menschen erheblich verbessert hat. Für diesen mutigen

Einsatz, meine Damen und Herren, haben diese Menschen unseren Respekt verdient.

(Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)

Erst vor Kurzem jährte sich die vollständige Abschaffung des alten § 175 zum 25. Mal, was zeigt, wie lange dieser Kampf mitunter leider dauern kann. Völlig richtig nannte die damalige FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dies in der damaligen Bundestagsdebatte einen historischen Tag. Bedauerlicherweise wurden erst 2017 die Unrechtsurteile aufgehoben, die aufgrund dieses Schandparagrafen gefällt wurden. Seitdem haben die Betroffenen ein Recht auf Entschädigung für das erlittene Unrecht.

Es frustriert mich außerordentlich, zu wissen, dass viele der Betroffenen die Entstigmatisierung und die Möglichkeit der Entschädigung nicht mehr erleben können. Auch wenn sich die Situation für Lesben, Schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Menschen verbessert hat – das zeigt auch eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2017 –, sehe ich mit Sorge, wie sich das gesellschaftliche Klima zunehmend verfinstert.

Die Ehe für alle ist gelebte Realität in Deutschland. Sie hat niemandem etwas weggenommen, sie hat vielmehr etwas gegeben: Viele Menschen haben dadurch die Möglichkeit erhalten, ihre Liebe als gleichberechtigte Partner vor dem Staat zu feiern.

Gerade in diesen Tagen, in denen Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung bedroht werden, zeigt sich, dass wir noch einen bedeutenden Weg zu gehen haben. Deshalb werden wir weiter für eine Liberalisierung, für ein besseres und toleranteres Miteinander, für bessere Lebensverhältnisse kämpfen.

Darum gehen wir als NRW-Koalition aktiv gegen solche Tendenzen in unserer Gesellschaft vor. Zuerst ist hierbei die historische Aufarbeitung des alten § 175 zu nennen.

Eine Ausstellung, die mithilfe des Centrums Schwule Geschichte in Köln erarbeitet wurde, feierte in diesem Monat Premiere. Hierbei gilt mein aufrichtiger Dank unserem Minister Joachim Stamp, der bei der Ausstellungseröffnung im Namen des Landes NRW bei den Opfern um Vergebung für das erlittene Leid bat. Ich freue mich, dass sich der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, diese Wanderausstellung auch in den Landtag zu bringen.

Des Weiteren haben wir für das Haushaltsjahr 2019 die Mittel für psychosoziale LSBTI-Beratungsstellen

sowie geförderte Dachverbände und Koordinierungsstellen endlich ausreichend finanziert, was vorher nicht der Fall war.

Im Kinder- und Jugendförderplan haben wir erstmals eine Förderposition für LSBTI-Jugendarbeit implementiert. Hierdurch können viele bisher befristete Projekte in eine dauerhafte Förderung überführt werden.

Sogenannte Konversionstherapien gehören verboten. Wer nicht krank ist, der muss auch nicht therapiert werden. Umso erfreulicher ist es, dass dieses Thema endlich auch in Berlin behandelt wird. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung für ein Verbot wird daher allem Anschein nach auch eine breite Mehrheit im Bundestag finden.

Dennoch ist noch viel zu tun. Daher fordern wir als NRW-Koalition von der Landesregierung, sich zur Neufassung des in Teilen verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes aktiv einzubringen. Namens- und Personenstandsänderungen müssen endlich einfacher möglich sein. Das gebietet der Respekt.

(Beifall von der FDP)

Die Aufarbeitung des alten § 175 ist nur ein erster Schritt. Wir wollen auch weitere Forschungen zur Geschichte in diesem Themenfeld unterstützen. Mit einer Allianz für Vielfalt und Chancengerechtigkeit werden wir die Toleranz und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Trans- und Inter-Menschen in der Arbeitswelt fördern.

50 Jahre Stonewall-Proteste – sie mahnen uns, weiterhin für die verschiedensten Belange von LSBTIMenschen einzutreten. Wir als NRW-Koalition stehen hierbei an ihrer Seite und wollen für ein besseres und toleranteres Miteinander in unserer Gesellschaft sorgen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Freynick. – Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Tritschler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antragsteller nehmen im ursprünglichen Antrag Bezug auf die sogenannte Stonewall-Revolte 1969 in New York. Dabei hätten sie soweit gar nicht gehen müssen.

Zum gleichen Zeitpunkt galt in Deutschland noch der § 175 StGB in seiner Fassung von 1935; das wurde hier gerade nur sehr zurückhaltend und vor allem unvollständig angesprochen. Fast ein Vierteljahrhundert hatte die nationalsozialistische Verfolgung der Schwulen den Nationalsozialismus überdauert. Wie

gut, dass dies für uns inzwischen kaum mehr vorstellbar ist! Dabei waren die Relikte dieses Unrechts noch zu unser aller Lebzeiten Realität. Dafür – das muss man auch in aller Klarheit sagen – tragen CDU, SPD und FDP Mitverantwortung.

(Sven Wolf [SPD]: Bitte?)

Blicken wir einmal in die Vergangenheit der SPD, die den ursprünglichen Antrag gestellt hat. In der Nachkriegszeit, als die Schwulenverfolgung von CDU und FDP in der Bundesregierung nahtlos fortgesetzt wurde, ist über Jahrzehnte kein Widerstand der Sozialdemokratie nachweisbar.

(Sven Wolf [SPD]: August Bebel hat schon im Reichstag die Abschaffung des § 175 gefor- dert! – Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Als 1980 die FDP die gänzliche Abschaffung des § 175 forderte, scheiterte das am Koalitionspartner SPD, deren Chef dies mit den Worten „Ich bin doch nicht der Kanzler der Schwulen“ zurückwies. 1986 wies der ja hier sehr verehrte Johannes Rau – ebenfalls als Kanzlerkandidat – die Abschaffung des § 175 als „abwegige Diskussion“ zurück, und noch 1999 ließ Verteidigungsminister Scharping, SPD, homosexuelle Offiziere strafversetzen, da erhebliche Zweifel an ihrer Eignung bestünden.

(Helmut Seifen [AfD]: Hört, hört!)

Ja, meine Damen und Herren, das ist Ihre Vergangenheit, und darüber können Sie auch mit solchem Regenbogen-Klimbim wie diesem Antrag nicht hinwegtäuschen.

(Sven Wolf [SPD]: Können Sie mal August Be- bel zitieren? Kennen Sie nicht, hm?)

Das gilt übrigens mindestens genauso oder noch mehr für CDU und FDP, denn sie tragen Hauptverantwortung dafür, dass in den ersten 20 Jahren der Bundesrepublik Homosexuelle mit Nazigesetzen verfolgt, entrechtet und weggesperrt wurden. Und auch Sie drücken sich vor der Verantwortung für diese Vergangenheit.

Was fordern die Anträge jetzt aber konkret? – Nicht viel außer billiger Symbolpolitik. SPD und die Grünen möchten per Flaggenverordnung jetzt die Regenbogenfahne vor Landesgebäuden wehen sehen. Ich könnte mich da ein wenig geschmeichelt fühlen, muss aber auch fragen: Was ist eigentlich mit den vielen anderen sexuellen Minderheiten? Was ist mit den Asexuellen, den Bisexuellen, den Genderfluiden, den Pansexuellen, den Polysexuellen? Das ist nur eine kleine Auswahl.

Was wollen Sie denn mit so einer Politik erreichen? Das ist doch Klamauk und hat mit der Realität nichts zu tun. Wo soll das enden? Sexualität ist doch eine höchst persönliche Privatsache des Menschen. Sie gehört nicht ins Strafrecht, und sie gehört auch nicht an Fahnenmasten.

Frau Paul dagegen ließ sich gestern im „Kölner Stadt-Anzeiger“ wie folgt zitieren: Die AfD würde alle Lebensentwürfe, die nicht dem Bild einer Normalfamilie entsprächen, der Hetze aussetzen. – Frau Paul, mein Lebensentwurf entspricht nicht diesem Normalbild.

Auch der Lebensentwurf unserer Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag entspricht nicht diesem Normalbild. Ich kann Ihnen versichern: Ich bin keiner Hetze ausgesetzt, und auch Frau Weidel ist keiner Hetze ausgesetzt. Wir fühlen uns sehr wohl in unserer Partei.

(Beifall von der AfD – Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Es ist nicht schon homophobe Hetze, wenn sich eine Partei auf die Fahnen schreibt, die klassische Familie, die immerhin für Kinder und den Fortbestand unserer Gesellschaft sorgt, fördern zu wollen. Ich weiß, Kinder bekommen ist nicht klimaneutral; vielleicht sind Sie deshalb dagegen. Wir jedenfalls haben da eine andere Ansicht – das wissen Sie – und finden Ihr Weltbild in dieser Angelegenheit ziemlich schief.

(Beifall von der AfD – Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Vielleicht wollen Sie aber auch nur ablenken. Denn die Hauptquelle von Homophobie in Deutschland und Europa ist eindeutig auszumachen: Gerade einmal 6 % der Deutschen würden laut einer Umfrage homosexuelle Freunde ablehnen – und das ist auch gut so –, aber unter den westeuropäischen Muslimen sind es 57 %. Nur 18 % der britischen Muslime finden, Homosexualität sollte legal sein; 52 % sind dagegen. 51 % der Türken in Deutschland sehen Homosexualität als eine Krankheit an, und 73 % finden Beziehungen unter Männern schlimm.

Ja, meine Damen und Herren von den Altparteien, das ist Ihre Politik, die Deutschland wieder zu einem gefährlichen Pflaster für Homosexuelle macht. Damit stehen Sie in Ihrer besten Nachkriegstradition. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung für Herrn Minister Dr. Stamp Herr Minister Professor Dr. Pinkwart.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Bezug auf die Stonewall-Unruhen am 27. und 28. Juni 1969 beraten wir den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit

dem Titel „Für mehr Sensibilisierung – gegen Diskriminierung“, und wir sehen, wie wichtig dieses Thema auch heute noch ist.

Der Antrag wirft dabei durchaus relevante Fragen auf. Wir als Landesregierung sind aber schon längst dabei, diese Fragen umfassend und sachgerecht für die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu beantworten.

Stichwort: „Konversions- oder Umpolungstherapie“: Nordrhein-Westfalen hat die Entschließung des Bundesrats, Konversionstherapien zu verbieten, unterstützt.

Stichwort: „Reform des Transsexuellengesetzes“: Der Bund hat nach langem Zögern den von Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium gemeinsam erarbeiteten ersten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung und Änderung des Geschlechtseintrags vorgelegt.

Die Landesregierung begrüßt diesen erst jetzt von Bundesseite erfolgten Schritt hin zu einer Verbesserung der rechtlichen Situation transsexueller Menschen. Das Land hat bisher noch keine abschließende Stellungnahme gegenüber dem Bund abgegeben. Es wird sich im weiteren Verfahren mit Blick auf eine möglichst gute Lösung auch noch mit eigenen Vorschlägen einbringen.