Protocol of the Session on June 26, 2019

Wichtig ist, dass die eingesparten Mittel weiterhin für den Sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Das haben wir noch nicht in trockenen Tüchern. Die Menschen sind während dieser Zeit vom Leistungsbezug ausgenommen. Diese Anfrage richtet sich an den Bund: Was geschieht mit diesem Geld?

Was können die Kommunen tun, um die eingesparten Mittel einzusetzen, um einen Beitrag in diesem Bereich zu leisten? Das ist für die Kommunen auch eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Wir können es ihnen nicht vorschreiben und wollen das auch gar nicht. Darüber sind wir mit den Kommunen im Gespräch. An vielen Orten werden die eingesparten KdU-Mittel zur Verfügung gestellt und dafür verwendet, in Gesellschaften der Städte oder Ähnlichem an Programmen teilzunehmen und sich zu beteiligen.

Was die Frage der Erwerbslosenberatungsstellen betrifft, so arbeiten wir zurzeit in meinem Ministerium zusammen mit Mitarbeitern aus den Beratungsstellen an Überlegungen. Eine Sache möchte ich hervorheben: Sie wissen, dass wir in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Werkvertragsarbeitnehmern einige Probleme haben. Die Situation in der Fleischwirtschaft ist in Teilen nicht in Ordnung. Auch bei den Paketdiensten ist die Situation nicht in Ordnung. Wir wissen von einer Ausbeutung der Werkvertragsarbeitnehmer in größerem Umfang.

Zurzeit gibt es drei Beratungsstellen, aber das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Als Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen will ich, dass auch für Werkvertragsarbeitnehmer der Mindestlohn eingehalten wird. Deshalb haben wir in der Fleischindustrie seit zwei Jahren Gott sei Dank die Generalunternehmerhaftung. Wir haben eine Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen heraus gestartet, mit der wir fordern: Wir wollen diese Generalunternehmerhaftung auch bei den Paketdiensten.

Wenn nun all das getan wird, um den gesetzlichen Rahmen zu setzen, dann muss es für diese Menschen auch eine flächendeckende Beratungsstruktur geben. Dem Werkvertragsarbeitnehmer nützt es überhaupt nichts, wenn die Beratungsstruktur zum Beispiel in Dortmund ansässig ist, er seinen Arbeitsplatz jedoch im Kreis Höxter hat, oder wenn sich die Beratungsstruktur in Köln befindet und er seinen Arbeitsplatz irgendwo in der Eifel hat. Deshalb müssen wir zusehen, dass wir hier zu einer Struktur kommen.

Da bin ich auf die naheliegende Idee gekommen, zu fragen: Kann man mit den Menschen, die heute in den Erwerbslosenberatungsstellen arbeiten, darüber sprechen, ob sie sich unter Umständen vorstellen könnten, in diesem Bereich aktiv zu werden? Wir können nicht alles doppelt aufbauen. Irgendwo sind die Mittel, die uns über den ESF und andere Fonds hierfür zur Verfügung stehen, endlich.

In diesem Prozess befinden wir uns zurzeit. Die Bewilligungsbescheide gelten bis Ende 2020 so, wie sie derzeit sind. Wir können erst nach 2020 in den Bewilligungsbescheiden festschreiben, dass dies zu den Aufgaben der Erwerbslosenberatungsstellen gehört. Uns muss auch noch etwas dazu einfallen, wie wir den Menschen helfen können, nach den Beratungen ihre Ansprüche gegen die Arbeitgeber vor einem ordentlichen deutschen Gericht einzuklagen.

An diesem Punkt – dabei geht es um die Frage, ob wir das mit Rechtsberatungsgutscheinen oder sonst wie machen; das weiß ich noch nicht – hängen wir zurzeit noch ein bisschen fest. Das betrifft auch die Gespräche unseres Hauses bezüglich der Strukturen.

Sie sehen aber, dass ich über diese Frage grundsätzlich nachdenke und dass ich mit der Idee der Er

werbslosenberatungsstellen auch eine stärkere Beratung von ausländischen Werkvertragsarbeitnehmern verbinden möchte, die derzeit in den Regionen den Eindruck haben, dass sie nicht gut behandelt werden. Ich hoffe, dass wir dafür in diesem Parlament eine gewisse Übereinstimmung erzielen können.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wenn ein solches Instrument von allen Fraktionen so beurteilt wird, wie es heute geschah, gehe ich mit dem Gedanken nach Hause, dass meine Mitarbeiter – und damit auch der Arbeitsminister – in den letzten Wochen in dieser Frage nicht den schlechtesten Job gemacht haben. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Jetzt spricht Herr Dudas für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mit dem Antrag meiner Fraktion geht es um den Sozialen Arbeitsmarkt und ganz konkret um die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes bei uns in Nordrhein-Westfalen. Noch viel mehr aber geht es um die Menschen, für die dieses Gesetz gemacht wurde. Das sind Menschen, die wieder eine Chance auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft bekommen sollen.

Es geht eben nicht um die Alimentierung oder das Verteilen von Geld, sondern darum, Menschen wieder in Arbeit zu bringen – und damit geht es auch um die Würde der Betroffenen. Rund 250.000 Menschen waren Ende April dieses Jahres langzeitarbeitslos gemeldet. Von ihnen kommen nach Schätzung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit rund 170.000 für den Sozialen Arbeitsmarkt in Frage. Diesen Menschen eine Chance zu bieten, ist unsere Verpflichtung. Wir in NRW müssen dafür sorgen, dass Schritt für Schritt möglichst viele Betroffene dadurch wieder in Arbeit kommen.

Viel zu häufig reden wir einfach über etwas, ohne uns diejenigen anzuschauen, für die wir diese Politik machen. Was sind das für Menschen? Es sind Frauen und Männer wie Heidemarie, Doris, Herbert oder Manfred. Sie können aber auch Kim, Josefine, Mustafa oder Alexander heißen; von Letzterem habe ich hier im Hause erzählt, als es neulich um die Paketboten ging. Konkret geht es mir aber um die realen Menschen, die mich immer wieder kontaktieren. Sie bitten mich um Hilfe und erzählen mir ihre Lebensgeschichte.

Dabei kommt vieles zusammen. Teilweise kommen diese Menschen – wie etwa Kim – aus eigentlich

ganz normalen Familien. Der Vater war Facharbeiter, die Mutter Hausfrau und Teilzeitangestellte im Einzelhandel. Nach einer Ausbildung ging es erst mal ganz gut. Der Job in einem heimischen Unternehmen war prima. Es wurde geheiratet, zwei Kinder kamen. Dann zerbrach von jetzt auf gleich die Ehe. Der Beruf musste aufgegeben werden, um die noch kleinen Kinder aus dem Gröbsten herauszubekommen.

Fünf Jahre später war dann der berufliche Zug sprichwörtlich abgefahren. Es folgten zehn Jahre erfolgloser Suche auf dem Arbeitsmarkt; denn vieles verändert sich in nur wenigen Jahren. Viele Arbeitgeber sagten: Ihre Unterlagen sind gut und schön, aber Sie kennen die neuen Abläufe, das neue Computerprogramm nicht.

In einem anderen Fall hat mir ein Mann mittleren Alters seine Geschichte erzählt. Er jobbte trotz fehlendem Schulabschluss immer wieder an den verschiedenen Stellen, und lange Zeit wurde er auch gebraucht. Nach einer Sportverletzung war dann aber Schluss für ihn. Nachdem auch seine Beziehung zerbrach, kamen Depressionen und Alkohol hinzu. Das ergab eine unglückliche Mischung.

Meine Damen, meine Herren, das sind nur zwei von vielen Beispielen, die mir berichtet wurden. Sie alle werden solche oder ähnliche Biografien kennen. Das sind zwei exemplarische Schicksale, denen wir als Gesellschaft mit dem Sozialen Arbeitsmarkt nun eine neue Chance geben wollen. Hier sind wir Bundesarbeitsminister Hubertus Heil – oder auch Frau Nahles, ganz wie Sie wollen; ich glaube, dass das an dieser Stelle wirklich egal ist – sehr dankbar dafür, dass es dieses Projekt gibt.

Lobenswert ist auch der breite Konsens mit den zuständigen Verbänden; denn es geht schließlich darum, dass ganz normale Arbeitsverhältnisse entstehen, die reale Abschlussperspektiven auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt bieten.

Genau dafür steht das Instrument den Arbeitsgebern zur Verfügung. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele von ihnen es auch nutzen. Erfreulich ist daher das Bekenntnis, mit allen Sozialpartnern in den Beiräten der Jobcenter schon im Vorfeld regelmäßig einen Konsens über Einsatzfelder und Tätigkeitsbereiche herzustellen.

Es gilt nun, dieses Vorhaben mit Leben zu füllen. Natürlich ist es gut, wenn Sie, Herr Minister Laumann, das Projekt dementsprechend begleiten, wie Sie es angekündigt haben. Wir müssen aber auch sehen, dass es vor dem Hintergrund der sich gerade eintrübenden Wirtschaft dringend notwendig ist, noch etwas mehr Engagement zu zeigen. Um die Zielmarke von 15.000 für dieses Jahr zu erreichen, ist noch eine lange Wegstrecke zu bewältigen. Daher brauchen wir weiterhin die Expertise und die Erfahrung der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren. Deren Fortbestand muss parallel zum Sozialen

Arbeitsmarkt gesichert werden, und das über 2020 hinaus.

Was die inhaltliche Sicht anbelangt, sind wir alle nicht weit voneinander entfernt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, daher hoffe ich – ich werbe auch dafür –, dass wir in den jetzt anstehenden Beratungen im Ausschuss einen breiten Konsens finden bzw. eine breite Unterstützung unseres Antrages hinbekommen werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Dudas. – Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr, sondern eine Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 17/6589 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung findet in öffentlicher Sitzung im Ausschuss statt. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist einstimmig so überwiesen.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, möchte ich einer Bitte aus den Reihen des Hohen Hauses gerne entsprechen. Wir haben uns verständigt und sind uns einig: Die Temperaturen sind relativ hoch. Wer möchte – das gilt jetzt für die Herren –, kann sein Jackett ausziehen und es über den Stuhl hängen.

Wir haben keine festgelegte Kleiderordnung, aber ich denke, wir können das heute so handhaben. Ich möchte nur darum bitten, dass derjenige, der an das Pult tritt, dies bitte mit Jackett oder Sakko tut. Das ist seit Jahrzehnten Sitte hier im Hohen Hause, und der wollen wir trotz der hohen Temperaturen entsprechen. Hier oben wird im Jackett oder Sakko geredet; an den Plätzen kann man es für den Moment ausziehen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)

Vielleicht erhöht das auch ein bisschen die Bereitschaft, in den Saal zu kommen, der nach wie vor klimatisiert wird, wenn auch nur unter den möglichen Umständen.

Je höher man sitzt – das wissen die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne –, umso wärmer ist es. Umso mehr freuen wir uns, dass Sie da sind und mit uns das Schicksal hier im Hohen Haus teilen.

(Beifall von der CDU und der SPD)

Wir denken aber auch an diejenigen, die nach wie vor draußen arbeiten müssen, und zwar unter ganz anderen, extremen Umständen. In diesem Sinne bitte ich um den nötigen Respekt, wenn es hier an das Pult geht. Das brauche ich jetzt nicht näher auszuführen. Ich danke Ihnen, dass ich das sagen durfte

und bitte um Berücksichtigung. Jeder entscheidet natürlich nach seiner Façon – diejenigen, die gerne Jackett oder Sakko anbehalten möchten, so wie wir hier oben, können dies gerne tun. Wir bleiben so, wie wir sind, weil wir das hier zu vertreten haben.

Ich rufe auf:

5 Verfassungsgrundsätze verteidigen – das

„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ muss im Vermittlungsausschuss grundlegend überarbeitet werden

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6579

Die Aussprache ist eröffnet. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tritt Frau Kollegin Aymaz ans Pult. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wie Sie alle wissen, passierte am 7. Juni 2019 das heftig umstrittene Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz, den Bundestag.

In einem unserer parlamentarischen Demokratie völlig unwürdigen und inakzeptablen Verfahren wurden zahlreiche Gesetze in einem Gesamtpaket regelrecht durch das Parlament gepeitscht – Gesetze, mit denen massive Einschnitte in die Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten verbunden sind und gegen die berechtigte Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit bestehen.

Die absolut nicht überschaubaren Wechselwirkungen der einzelnen Gesetze zueinander und das Hauruckverfahren, mit dem sie verabschiedet worden sind, suggerierten, Deutschland befände sich wegen der Flüchtlingssituation in einem Notstandsmodus.

Hier wird eine Stimmung erzeugt, die Wasser auf die Mühlen derer ist, die täglich auf dem Rücken von Geflüchteten ihre Hetze und Hassparolen herausposaunen. Und das ist fatal!

(Beifall von den GRÜNEN)

Über die Folgen dieser Stimmungsmache haben wir heute Morgen in der Aktuellen Stunde zum Mord an Walter Lübcke bereits ausführlich diskutiert.

Die neuen Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht aus dem Hause Seehofer, der sich – wie die meisten von uns inzwischen wissen; das hoffe ich zumindest – nicht gerade als Minister der Vernunft erwiesen hat, sondern immer wieder als Vater aller Probleme auftaucht, erfuhren im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses von vielen Seiten massive

Kritik. Wir Grüne haben daher unsere Ablehnung auf Bundesebene auch sehr, sehr deutlich gemacht.

Die zahlreichen Proteste und kritischen Stellungnahmen wurden von der Bundesregierung völlig ignoriert, und auch der Appell an die Bundestagsabgeordneten von über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen – unter anderem von Kirchen, Juristen und Wohlfahrtsverbänden –, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, blieb weitestgehend ungehört.

Was bedeuten diese Verschärfungen für Geflüchtete im Einzelnen? – Lassen Sie mich hier nur auf einige Punkte eingehen.