Sie listen auch noch allerlei inhaltliche Kritikpunkte an dem Gesetz auf. Es wurde schon erwähnt, dass auch die NRW-Koalition mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht in Gänze glücklich ist. Das ist Ihnen ebenfalls bekannt. Minister Biesenbach und Minister Stamp haben das bereits zu bedenken gegeben.
Wir sind allerdings nicht grundsätzlich gegen alles. Dass es Ihnen nicht schmeckt, wenn auf Bundesebene über ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht gesprochen wird, ist uns klar. Es ist mehr als wichtig, dass man sich auf politischer Ebene mit den Fragen der Aufenthaltsbeendigung und der Überstellung in andere europäische Länder nach dem Dublin-Abkommen oder mit der Abschiebung in die Heimatländer beschäftigt.
In den vergangenen Jahren gab es eine ganze Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen, um Abschiebungen zu erleichtern – mit eher mäßigem Erfolg. Ein Geordnete-Rückkehr-Gesetz kann der Ordnung im Asylsystem und in der Integrationsarbeit sowie der Akzeptanz für Zuwanderung in der Bevölkerung nur zuträglich sein.
Dass an einigen Stellen nachjustiert werden muss, haben wir als NRW-Koalition erkannt und benannt. Es gibt aus unserer Sicht beispielsweise Diskussionsbedarf zum Umgang mit Personen mit ungeklärter Identität und deren Duldung sowie zur generellen Verschärfung des Beschäftigungsverbots für diesen Personenkreis. Eine dadurch entstehende weitere Belastung der Steuerzahler liegt nicht in unserem Interesse. Das muss auch im Bundesrat, der übermorgen tagt, deutlich zum Ausdruck gebracht werden.
Es ist der Sache nicht zuträglich, dass eine Debatte über das Thema „Migration“ selten mit der gebotenen Sachlichkeit, sondern in der Regel emotional geführt wird.
Zum Gesetz auf Bundesebene können wir festhalten, dass es in die richtige Richtung geht. Dass jeder von uns Kritik im Einzelnen hat, bedeutet ja nicht in der Schlussfolgerung, dass dieses Gesetz nicht notwendig wäre.
In der Vergangenheit gab es beispielsweise häufig das Problem, dass in der öffentlichen Wahrnehmung die falschen Personen abgeschoben wurden, nämlich diejenigen, die gut integriert waren, während wir Personen wie Straftäter oder Gefährder, die wir gerne abgeschoben hätten, nicht losgeworden sind.
Das liegt auch an Ihnen, Frau Düker und Kollegen, weil Sie sich im Bundesrat bis heute weigern, die Maghrebstaaten endlich zu sicheren Herkunftsländern zu erklären.
Hier könnten Sie einmal einen Beitrag leisten. Es muss doch möglich sein, Menschen dorthin abzuschieben, wo andere Urlaub machen.
Deshalb ist es richtig und wichtig, zukünftig diejenigen, die keinesfalls bleiben können, geordnet in die Länder, aus denen sie gekommen sind, zurückzuführen. Den mit der Abschiebung befassten staatlichen Organen muss ein zielführender Weg aufgezeigt und das Handwerkszeug an die Hand gegeben werden, mit dem sie diesen Weg erfolgreich zu Ende beschreiten können.
Dabei sind selbstverständlich die im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechte, das Europarecht,
die international gültigen Vereinbarungen und die allgemeinen Menschenrechte zu beachten. Das stellt doch niemand infrage.
Es muss verhindert werden, dass abgelehnte Asylbewerber wieder zurückkommen, sich der Abschiebung entziehen und einen Weg finden, das Abschiebungsverfahren unrechtmäßig zu verlängern. Wohlgemerkt: Wir leben in einem demokratisch legitimierten und funktionierenden Rechtsstaat. Wenn jemand abgelehnt worden ist, dann ist das aus gutem Grund erfolgt.
Nur eine strikte Durchführung einer rechtskräftig ausgesprochenen Abschiebung ist den Bürgern in diesem Rechtsstaat vermittelbar.
Selbstverständlich ist das Asylrecht ein von allen staatlichen Stellen zu beachtendes Menschenrecht. Es steht den Asylberechtigten auch zu. Daran haben wir nie einen Zweifel gelassen. Dieses Recht ist zu verteidigen. Hier geht es nur darum, Unberechtigte von dem Weg ins Asyl abzubringen und unsere Bürger und die zuständigen Behörden von nicht berechtigten Kosten und Verfahren zu befreien.
Nordrhein-Westfalen wird seine differenzierte und abgewogene Sichtweise am Freitag im Bundesrat angemessen vertreten. Ihren Antrag, Frau Düker und Kollegen, brauchen wir dazu nicht. Wir lehnen ihn deshalb ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Antrag Drucksache 17/6579 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten, die jetzt anwesend sind, namentlich abgestimmt haben. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.
Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, sind Sie damit einverstanden, dass die Auszählung im Hintergrund erfolgt, wir in der Tagesordnung fortfahren und das Ergebnis später bekannt gegeben wird?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele von uns, viele Abgeordnete überhaupt, sagen von sich, ihr Arbeitgeber sei das Volk oder neuerdings die Bevölkerung.
Bleiben wir einmal kurz bei diesem Bild. Wie sähe dann wohl unser Arbeitsvertrag aus, wenn das wirklich der Fall wäre? Es wäre ein unkündbares Beschäftigungsverhältnis für die Dauer von fünf Jahren, während derer der Arbeitgeber auf jegliches Weisungsrecht verzichtet und uns auch noch das Recht einräumt, Gehalt und Arbeitszeiten selbst festzulegen. Diejenigen unter uns, die vielleicht eines Tages noch einmal einen Job am Arbeitsmarkt suchen werden, werden sich ausgesprochen schwertun, irgendwo vergleichbare Konditionen vorzufinden.
Nun sieht unsere Landesverfassung gewisse Möglichkeiten für das Volk vor, selbst die Initiative an sich zu ziehen, wenn wir als Gesetzgeber unserer Aufgabe nicht gerecht werden. Bereits seit Gründung unseres Bundeslandes sind hier Volksbegehren und Volksentscheide vorgesehen. Aber nur ein einziges Mal wurde die erforderliche Zahl der Unterschriften erreicht, und zwar, als es 1978 um die Bildung der sogenannten kooperativen Schulen ging. Zu einem Volksentscheid ist es in der gesamten Zeit noch nie gekommen.
Die 2002 eingeführte Volksinitiative kam dagegen aufgrund niedrigerer Hürden schon öfter zur Anwendung. Aber hier hat der Landtag, also die Politik, das letzte Wort. Das war fast immer ablehnend. Von bisher acht Volksinitiativen, die das Unterschriftenquorum erreichten, wurden sechs abgelehnt, und nur in
zwei Fällen folgte der Gesetzgeber zumindest teilweise den Forderungen der Antragsteller. Eine Vielzahl von Initiativen scheiterte dagegen schon an den hohen Hürden.
Wir gehen nicht davon aus, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen weniger an den Geschicken ihres Landes interessiert oder demokratiefauler sind als die Menschen anderswo. Die seltene Nutzung der direktdemokratischen Instrumente unserer Verfassung hat offensichtlich andere Ursachen.
Ein Unterschriftenquorum von 8 % der Stimmberechtigten mag nach wenig klingen. In einem Bundesland mit 18 Millionen Einwohnern ist das aber eine gewaltige Hürde. Für Initiativen, die nicht bereits über einen landesweiten Organisationsapparat verfügen, ist sie nahezu unüberwindbar. So ist wenig verwunderlich, dass das einzige erfolgreiche Volksbegehren in NRW von einer Partei getragen wurde.
Unser Gesetzentwurf sieht die Absenkung dieser Hürden vor. Daneben soll es eine Reihe weiterer organisatorischer Erleichterungen geben:
Zukünftig soll es möglich sein, Volksbegehren oder Volksinitiativen mit einer digitalen Signatur zu zeichnen, wie das auch in vielen anderen Bereichen der Verwaltung eingeführt wird.
Die Unterschriften für eine Volksinitiative sollen auf ein gleichlautendes Volksbegehren übertragbar sein.
Außerdem sollen die Volksentscheide regelmäßig mit landesweiten Wahlen zusammengelegt werden. Dafür gibt es keine Abstimmungsquoren mehr.
Auch der Landtag soll per Volksentscheid abberufen werden können, wie das zum Beispiel die Verfassung des Freistaates Bayern vorsieht.
Viele unserer Vorschläge haben wir aus anderen Ländern oder Bundesländern übernommen, hauptsächlich aber aus der Schweiz, wo man eine jahrhundertealte große demokratische Tradition pflegt. Dort finden mehrmals jährlich Abstimmungen auf kantonaler und auf nationaler Ebene statt. Trotzdem oder gerade deshalb hat man in der Schweiz einen lebendigen Parlamentarismus. Dort genießen nach allen Untersuchungen das demokratische System und auch die Politik ein weit höheres Ansehen als in Deutschland und im Rest der Welt.