Protocol of the Session on September 13, 2017

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bezahlbares Wohnen muss stets das erste Ziel sozialer Wohnungspolitik sein. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir bestimmte Schutzmechanismen, die verhindern, dass der Wohnraum den Menschen entzogen wird. In einer Stadt dauerhaft arbeiten und zu bezahlbaren Preisen leben zu können, muss oberstes Ziel sein. Es ist eine Kernaufgabe der sozialen Daseinsvorsorge, dies den Bürgerinnen und Bürgern auch zu gewährleisten.

Das sieht – das haben die letzten Debatten in den vergangenen Wochen gezeigt – die schwarz-gelbe Landesregierung offensichtlich anders. Wie sonst ist es zu erklären, dass Sie in Ihrem Koalitionsvertrag massive Beschneidungen der Schutzrechte für Mieterinnen und Mieter vorsehen und dazu noch mehr

als dreist behaupten, dass der Mieterschutz auf Bundesebene ausreichend geregelt sei.

Das können wir eindeutig nicht erkennen. Denn Mieterschutz ist kein Selbstzweck. Wohnungsbau und Mieterschutz gehören für uns auf jeden Fall zusammen und sichern langfristig den sozialen Frieden und lebenswertes Wohnen in der Stadt.

Hilferufe – das ist sehr interessant – aus Bonn und Köln jeweils in Form einer Resolution des Stadtrates machen außerdem deutlich, dass soziale Mieterschutzvorschriften auch jenseits von parteipolitischen Grenzen durchaus Sinn machen. Denn Köln und Bonn sind im Moment bekanntermaßen nicht mit SPD-Bürgermeistern gesegnet. Es ist also umso erstaunlicher, dass die Landesregierung sogar diese Hilferufe völlig ignoriert.

(Zuruf: Genau!)

Das zeigt einmal mehr, wie weit Sie mittlerweile von der Realität in den Städten schon weg sind, und das zeigt außerdem umso mehr, dass Sie die Probleme der Menschen auf dem Wohnungsmarkt nicht ernst nehmen. Das interessiert Sie offensichtlich gar nicht.

Die Redezeit.

Für uns Sozialdemokraten ist klar, wir brauchen auch weiterhin die landesrechtlichen Vorschriften für den Schutz der Mieterinnen und Mieter und für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.

Die Zweckentfremdungsverordnung, um die es heute in diesem Antrag konkret geht, …

Die Redezeit.

… ist eines von vielen wichtigen Instrumenten, die Sie in Ihrem Entfesselungswahn leider abschaffen wollen. Der Markt regelt eben nicht alles von alleine.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Das behaupten Sie zwar immer, und ich befürchte, Sie glauben das auch. Aber hier ist aus unserer Sicht der Gesetzgeber ganz klar gefordert.

Frau Kollegin Philipp.

Deshalb fordern wir Sie auf: Nehmen Sie endlich die sozialen Realitäten in unseren Städten zur Kenntnis! Machen Sie ernst mit Ihrem Koalitionsversprechen, sich für bezahlbaren Wohnraum in den Ballungszentren einzusetzen!

Frau Kollegin Philipp.

Ich komme zum Schluss. – Entwickeln Sie die vorhandene Zweckentfremdungsverordnung im Wohnungsaufsichtsgesetz weiter!

Und unsere letzte Forderung – das wird Sie nicht überraschen –: Nehmen Sie von Ihren Plänen zur Abschaffung der Zweckentfremdungsverordnung Abstand! – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Philipp. Das war eine erhebliche Überschreitung der Redezeit. Natürlich bekommen jetzt die anderen Rednerinnen und Redner dieselbe Zeit obendrauf. Das ist überhaupt kein Problem. Aber für Ihren nächsten Redebeitrag sage ich vorsichtshalber, dass ich dann sehr viel strenger sein werde.

Als nächster Redner für die CDU-Fraktion Herr Kollege Schrumpf. Herr Kollege, ich muss Sie leider fragen, weil wir uns nicht ganz sicher sind: Es ist Ihre erste Rede? – Dann haben Sie jetzt ausreichend Zeit dafür.

Das war nicht untereinander abgestimmt. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Philipp, ich finde es schon bemerkenswert, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, in dem hier vorliegenden Antrag wiederum die Einführung einer zusätzlichen Ermächtigungsgrundlage für weitere Reglementierungen des Wohnungsmarktes fordern.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Bereits jetzt finden wir in unserem Bundesland eine Fülle von Vorschriften, die dem Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen im Wege stehen und ihr vorgebliches Ziel, erhebliche Mietpreissteigerungen zu verhindern, leider klar verfehlen. Daher wäre jede weitere Vorschrift eine Vorschrift zu viel. Denn sie würde nur zu einer weiteren Verdichtung dieses Bürokratiedschungels führen. Die Abschreckung von Investoren, insbesondere für den Mietwohnungsbau, sowie die Verhinderung einer Aufwertung und Durchmischung von Quartieren sind nur zwei negative Folgen.

Um das Ziel bezahlbarer Mieten zu erreichen, ist vielmehr die Ausweitung des Wohnungsangebots in unserem Land dringend notwendig. Das kann aber nur gelingen, wenn wir endlich anfangen, den beschriebenen Bürokratiedschungel zu lichten.

(Zuruf von Jochen Ott [SPD])

Diese Erkenntnis haben nicht nur wir von der CDUFraktion; zu ihr ist auch Ihr ehemaliger Bauminister, Herr Groschek, im Herbst 2015 gelangt. Im Rahmen zweier Pressekonferenzen sagte er damals, dass für den Wohnungsbau – ich zitiere – bürokratische Stolperdrähte gekappt werden müssen und dass er den Bürokratiedschungel lichten werde.

Auch wenn daraus bis zur Wahl im Mai 2017 bekanntlich leider nichts geworden ist, liegen wir in der Sache – so lese ich dieses Zitat – gar nicht so weit auseinander.

(Jochen Ott [SPD]: Ich glaube, Sie haben das nicht verstanden! – Gegenrufe von Daniel Sie- veke [CDU] und Christof Rasche [FDP])

Umso befremdlicher wirkt daher natürlich heute Ihr Antrag.

(Jochen Ott [SPD]: Die FDP kann sich freuen: Die CDU ist jetzt endgültig auf FDP-Kurs!)

Dieser hat mich auch vor dem Hintergrund erstaunt, dass die von Ihnen geforderte Ermächtigungsgrundlage längst existiert. Die Kommunen haben heute schon gemäß § 10 des Wohnungsaufsichtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, durch Erlass einer Satzung die Zweckentfremdung von Wohnraum unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen.

Ihnen dürfte auch bekannt sein, dass bislang lediglich vier von 396 Kommunen eine solche Satzung erlassen haben. Damit gehen sie gerade auch gegen die in Ihrem Antrag beschriebene Problematik – Hintergrund: „Airbnb“ und andere Vermittlungen – vor. Diese bereits vorhandene Ermächtigungsgrundlage werden wir im Zuge der angekündigten Überprüfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes auf ihre Wirksamkeit hin – gerade mit lokalem Bezug – überprüfen und gegebenenfalls, wenn notwendig, anpassen.

Im Ergebnis sind wir uns jedenfalls alle darin einig, dass es einen deutlich höheren Bedarf an Wohnungen in unserem Land gibt. Darüber werden wir auch gleich noch an anderer Stelle, wenn es um die Landesbauordnung geht, ausführlich diskutieren. Daher sollten wir uns keine Denkverbote auferlegen und vielmehr darüber nachdenken, welche anderen Mittel es gibt, um dem Thema „Wohnungsmangel“ wirksam zu begegnen.

Für uns steht jedenfalls fest: Nur wenn das Angebot an Wohnungen steigt, werden sich auch die Mietpreise stabilisieren. Wohnraum lässt sich aber vor allem dadurch schaffen, dass mehr gebaut und weniger reguliert wird. Dazu gehören forcierter Neubau und hierfür geeignete Rahmenbedingungen. Hierzu ist es auch notwendig, dass die Kommunen – gerade auch in zuzugsstarken Regionen, die ja beschrieben sind – im Rahmen ihrer Planungshoheit mehr Bauland ausweisen.

Ein Ministerium, in dem Bauen und Kommunales gemeinsam gedacht werden, ist ein wichtiger und richtiger Schritt in diese Richtung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, auch der Bund hat bereits seine Hausaufgaben gemacht. Auf Betreiben der Union hat der Deutsche Bundestag im März 2017 mit der Bauplanungsrechtsnovelle unter anderem dafür gesorgt, dass eine höhere Bebauungsdichte in der Stadt möglich wird.

(Lachen von Jochen Ott [SPD])

Darüber hinaus können Kommunen am Ortsrand eine Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchführen.

(Jochen Ott [SPD]: Auf Betreiben der Union!)

Wir wollen nun nachziehen, indem wir durch ein zeitlich gestuftes Maßnahmenpaket das Angebot auf dem Wohnungsmarkt vergrößern und dadurch ein Klima für Neubau schaffen. Im Zuge dessen müssen auch vermehrt Anreize für private Investoren gesetzt und auch Familien stärker unterstützt werden, die sich endlich ein Eigenheim leisten wollen.

Ganz in diesem Sinne freue ich mich gemeinsam mit Ihnen auf weitere konstruktive Gespräche im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP – Jochen Ott [SPD]: Warum haben Sie denn zum Antrag nicht gesprochen? Zum Inhalt des Antrags ha- ben Sie nicht gesprochen! – Gegenruf von Da- niel Sieveke [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege Schrumpf. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Paul.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Sie haben recht, wenn Sie anführen, dass wir etwas gegen den angespannten Wohnungsmarkt in Ballungsräumen tun müssen. Ihren Ansatz, verstärkt Zweckentfremdungssatzungen zu nutzen, um bestehenden Wohnraum zu regulieren, sehen wir allerdings skeptisch.

Wohnungsnotstand können wir doch nur bekämpfen, indem wir neuen Wohnraum schaffen. Sie hingegen fordern die Landesregierung auf, Kommunen per Satzungsermächtigung zu ermöglichen, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Dabei ist das doch längst schon möglich, werte Kolleginnen und Kollegen. Es ist ja geradezu peinlich, dass Sie so kurz nach dem Regierungsverlust etwas fordern, was aktuell und längst von Ihnen selbst beschlossene Gesetzeslage ist.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Gemäß § 10 des Wohnungsaufsichtsgesetzes – Fabian Schrumpf hat es gerade schon festgestellt – haben die Kommunen heute die Möglichkeit, mit Zweckentfremdungssatzungen für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festzulegen, dass Wohnraum nur mit entsprechenden Genehmigungen zu anderen Zwecken genutzt werden darf.