Protocol of the Session on September 13, 2017

Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich ein kompletter Vorstand bestehend aus vier, sechs oder acht Personen vornehmen würde, systematisch Gesetze zu brechen, wären das doch immer noch einzelne Personen, nämlich jedes einzelne Vorstandsmitglied, das die Verantwortung dafür hätte.

Die jeweiligen Entscheidungsträger in den Unternehmen, die sich kriminell verhalten haben, können doch sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden – und müssen das auch. So können gegen die Betroffenen bereits jetzt Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen verhängt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland hat bereits Regelungen, um juristische Personen zu bestrafen. Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts würde der rechtsdogmatischen Zielrichtung unseres deutschen Strafrechts vollkommen widersprechen. Es wäre ein Rückschritt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Es gilt daher vielmehr, die bestehenden gesetzlichen Regelungen anzuwenden und auch auszuschöpfen. Weitere Einzelheiten können wir gern im Rechtsausschuss diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herzlichen Dank. – Für die FDP hat der Kollege Mangen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für diesen Antrag der SPDFraktion kann man sich eigentlich nur bedanken, nehmen wir ihn doch als Kompliment wahr, weil Sie

nichts anderes sagen, als dass Sie einer Landesregierung, die gerade einmal drei Monate im Amt ist, etwas zutrauen, was Sie in den letzten sieben Jahren nicht geschafft haben. Daher sagen wir: Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD)

Wie Sie wissen, gehörte zu den zentralen rechtspolitischen Zielen der rot-grünen Landesregierung die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Der im Herbst 2013 dazu erarbeitete Gesetzentwurf wurde von Herrn Kutschaty als einer der größten und wichtigsten Gesetzentwürfe im Rahmen des Strafrechts, den überhaupt jemals ein Bundesland vorgelegt hat, bezeichnet. Aber das alles ist bekannt.

Letztlich sind Sie mit Ihrem Entwurf krachend gescheitert. Durch die Bank weg bescheinigen Richter, Staatsanwälte und zahlreiche Professoren des Strafrechts, aber auch die von der SPD selbst ins Leben gerufene Clearingstelle Mittelstand dem Gesetzentwurf, dass er verfehlt ist. Sogar Bundesjustizminister Heiko Maas, bekanntlich SPD-Mitglied, hat ihren Gesetzentwurf links liegen lassen und keinen roten Heller darauf gesetzt.

Ich möchte aus einem Magazin zitieren. Dort steht:

„Doch der Gesetzentwurf hat in Deutschland keine Chance. Das hat auch Kutschaty gemerkt. … Zu viele Faktoren sprechen dagegen.“

Dieses Zitat steht nicht im „manager magazin“ oder in der „WirtschaftsWoche“, sondern im Parteiorgan der SPD, dem „vorwärts“. Noch nicht einmal die eigenen Leute glauben mehr an die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes.

Meine Damen und Herren von der SPD, genau deswegen geht es Ihnen mit Ihrem Antrag ganz offensichtlich nicht um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Alles, was Sie bezwecken, ist einzig und allein, vor der Bundestagswahl noch schnell politisches Kapital aus dem Dieselskandal zu ziehen.

(Beifall von der FDP)

Im Antrag heißt es – ich zitiere –:

„Inakzeptabel wäre es, wenn einzelne ‚Bauernopfer‘ für persönliches Fehlverhalten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, die Verantwortung der Organisation durch Mechanismen der Freizeichnung hingehend verschleiert wird.“

Dabei ist wichtig: Je mehr das Unternehmen an der Aufarbeitung von kriminellen Machenschaften mitwirkt, desto strafmildernder wird es berücksichtigt. Exakt so war es auch in Ihrem Gesetz angelegt. Genau das ist aber das Problem.

Die gewollte Eigenaufklärung im Unternehmen und die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden unter der Geltung des Unternehmensstrafrechts

werden nicht dazu führen, dass die verantwortlichen Vorstände herangezogen werden, sondern das führt automatisch dazu, dass möglichst die ausführenden Organe, also die engagierten Mitarbeiter, die kleinen Leute, den Behörden ausgeliefert werden, um Strafen für das Unternehmen, wie es gesetzlich gefordert ist, möglichst gering zu halten.

Auch handwerklich ist der Gesetzentwurf unglücklich. Die strafrechtlichen Sanktionen von Unternehmen und Verbänden anstelle von natürlichen Personen ist letztlich mit dem verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip unvereinbar – darauf wurde gerade bereits hingewiesen –; denn es gründet auf der sozialethischen Vorwerfbarkeit individuellen Fehlverhaltens, und auch die Strafzwecke lassen sich nicht direkt auf Verbände und Unternehmen übertragen.

Der Überweisung an den Ausschuss indes stimmen wir gern zu. In der Sache selbst werden wir dem Antrag aller Voraussicht nach nicht zustimmen können. – Vielen Dank und Glück auf!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Mangen. – Herr Pretzell hat für die AfD das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist rechtstheoretisch leider nur sehr schwer mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar. Ich habe das Gefühl, dass man sich über das gesamte deutsche Rechtssystem an dieser Stelle möglicherweise zu wenige Gedanken gemacht hat.

(Sven Wolf [SPD]: Es hat sich weiterentwi- ckelt!)

Sie wollen nämlich vom individualisierbaren Schuldverständnis abrücken.

Sie haben in Ihrer Rede vorhin selbst gesagt, dass wir eigentlich von der individuellen strafrechtlichen Schuld ausgehen. Davon wollen Sie wegkommen.

Das bedeutet, dass Sie am Ende Unternehmen als verbrecherisch brandmarken. Wenn Sie sagen: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ – was im Übrigen ohnehin ein sehr schwieriger Verweis ist, wenn man bei dem Entwurf von Strafgesetzen auf das gesunde Bauchgefühl des Bürgers von nebenan vertraut; denn dann könnten Sie noch auf ganz andere Gedanken kommen, die ich hier nicht näher ausführen werde –, dann erreichen Sie damit am Ende genau das Gegenteil dessen, was Sie glauben, erreichen zu wollen.

(Zuruf von der SPD: Zuhören wäre hilfreich!)

Sie werden damit vor allem auch Arbeitnehmer brandmarken. Was bedeutet das denn für einen Arbeitnehmer, der für ein verbrecherisches Unternehmen arbeitet, das öffentlich an den Pranger gestellt wird? Welchen Einfluss kann am Ende der Arbeitnehmer oder auch der einzelne Aktionär tatsächlich auf die Organisation innerhalb des Unternehmens nehmen? Diejenigen, die Einfluss nehmen könnten, sind andere, zum Beispiel Aufsichtsräte.

Wenn Sie jetzt ausgerechnet den Fall VW nehmen, ist die Frage, welche Aufsichtsräte es sind, die auf die Personalauswahl gerade an der Spitze gewaltigen Einfluss nehmen. Das Land Niedersachsen wäre da zu nennen, Gewerkschaften wären da zu nennen. Wir kennen diese Leute.

Meine Damen und Herren von der SPD, Sie werden damit das, was Sie erreichen wollen, nicht erreichen, zumal es a) in den letzten Jahren rückläufige Zahlen bei Wirtschaftsverbrechen gibt und wir b) bereits ein Ordnungswidrigkeitengesetz haben, welches Geldbußen von bis zu 10 Millionen € zulässt. Man kann darüber diskutieren, ob man diese Summe in besonderen Fällen möglicherweise erhöht. Es gibt außerdem die Möglichkeit zur Abschöpfung von Gewinnen. Auch das ist schon praktiziert worden: Siemens 600 Millionen €, MAN 150 Millionen €, Ferrostaal 149 Millionen €, um nur einige größere Beispiele zu nennen.

Diese Idee ist rechtstheoretisch verfehlt. Sie ist rechtsvergleichend und – anders, als Sie sagen – eben nicht zwingend. Erstens gibt es eine ganze Reihe von Staaten, die das nicht machen. Das vergessen Sie. Zweitens ist es in vielen Fällen – da, wo man es gemacht hat – ein ziemlicher Fehlschlag. In Spanien hat man in drei Jahren immerhin einen Fall zur Anklage gebracht. Es erfüllt den Zweck nicht, und es ist mangels Regelungslücke auch nicht notwendig.

Worüber man perspektivisch einmal nachdenken könnte, wäre möglicherweise eine Unternehmenskuratel. Aber das wäre für den Wahlkampf natürlich nicht ganz so spektakulär. Einem Unternehmen, welches nachgewiesenermaßen mit seinen Compliance-Regeln keinen Erfolg gehabt hat, weil es strukturelle Defizite aufweist – dafür gibt es in der jüngeren Vergangenheit sicherlich Beispiele –, eine Kuratel vorzuschlagen, wäre vielleicht etwas. Aber das ist natürlich für diejenigen, die Sie hier zitiert haben – die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen –, nicht ganz so plakativ im Wahlkampf. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank. – Ich erteile für die Grünen Frau Schäffer das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts des Dieselskandals und des Betrugs an Tausenden von Autobesitzerinnen und Autobesitzern ist es absolut angebracht, zu hinterfragen, wie und ob solche strukturell und wissentlich angelegten Rechtsverstöße angemessen bestraft werden.

Wenn man sich die derzeit geltende Regelung im Ordnungswidrigkeitengesetz anschaut, dann wirft das schon einige Fragen auf. Es geht um die fehlende Pflicht, Ermittlungen bei einem entsprechenden Verdacht einleiten zu müssen. Aber auch die Obergrenze von 10 Millionen € Strafe wirft Fragen auf, die diskutiert werden müssen.

Wenn man sich anschaut, welche Schäden bei solchen kriminellen Handlungen entstehen, dann ist eines klar: Das Verhältnis der Strafe steht nicht immer in einem guten Verhältnis zu den illegal gewonnenen Einnahmen durch das kriminelle Handeln der Unternehmen und zu dem Schaden an der Bevölkerung. Die derzeitige Gesetzeslage kann letztendlich keine wirksame Abschreckung entfalten.

Neben der Obergrenze für die Geldstrafe kann und darf es nicht sein, dass derzeit nur einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter quasi als Bauernopfer belangt werden können. Das gilt insbesondere für solche Fälle, in denen das Management von den Rechtsverstößen wusste und sie womöglich angeordnet hat oder in Kenntnis der Sachlage bewusst nichts dagegen unternommen hat. Ich kann den Frust von Geschädigten verstehen, wenn verantwortliche Wirtschaftsakteure nicht belangt werden bzw. nicht belangt werden können.

Ich will noch einmal auf den Fall Envio in Dortmund eingehen, ein ganz konkreter Fall, den wir in Nordrhein-Westfalen erlebt haben. Die Rechtsverstöße der Firma Envio gelten zu Recht als einer größten Umweltskandale der Bundesrepublik. Hier wurden Arbeitsschutzmaßnahmen ganz grob missachtet. Bei mehreren Hundert Arbeitern wurden zu hohe PCBWerte im Blut gemessen. Es wurden Familien und sogar Kinder kontaminiert. Die gesundheitlichen Schäden sind heute noch da, weil das Unternehmen Envio ganz offensichtlich auf Profit gesetzt und sich überhaupt nicht um Vorsichtsmaßnahmen, um das Interesse seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekümmert hat.

Im April 2017 wurde das Verfahren gegen den Manager von Envio eingestellt. Das ist für die geschädigten Personen, und zwar für die geschädigten Arbeitnehmer und deren Familien, aber auch für die Anwohnerinnen und Anwohner, kaum zu akzeptieren. Das ist absolut nachvollziehbar, und es geht mir, ehrlich gesagt, ähnlich. Das gilt auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler; denn es ist ja nach wie vor nicht klar, wer eigentlich die rund 7 Millionen € bezahlen soll, die für die Sanierung benötigt werden.

Wahrscheinlich wird das nachher die öffentliche Hand tragen müssen.

Deshalb muss es uns doch darum gehen, dass kriminelle Unternehmen angemessen bestraft werden. Es muss uns aber auch darum gehen, weil wir ein Interesse daran haben, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Gerade deshalb brauchen wir eine wirksame Ahndung von Rechtsverstößen von Unternehmen.

Ich glaube, dass wir eine wirklich spannende Debatte im Rechtsausschuss vor uns haben, und darauf freue ich mich.

Eines will ich mir aber nicht verkneifen: Wenn ich richtig informiert bin, dann gehört der Bundesjustizminister der antragstellenden Fraktion an.

Ich finde es schade, dass in den letzten vier Jahren im Deutschen Bundestag wenig zu diesem Thema passiert ist, das wir jetzt hier im Landtag diskutieren. Da hätte ich mir auf Bundesebene in den letzten Jahren ehrlich gesagt dann doch mehr gewünscht.

Aber nichtsdestotrotz ist es ein spannendes Thema. Ich danke auch der SPD, dass sie es auf die Tagesordnung für den Rechtsausschuss gesetzt hat. Ich freue mich auf die Diskussion und finde, dass wir die Debatte da ausführlich führen sollten.