Protocol of the Session on September 13, 2017

vertretungen haben mir eher gezeigt, dass die bisherigen Regelungen nicht dazu geführt haben, Verbesserungen zu erreichen, erst recht nicht die Prüfstelle, die eingerichtet wurde; sie wird eher als zahnloser Tiger erachtet. Auch hier gilt: Weniger ist mitunter mehr.

Lassen Sie uns die wesentlichen Regelungen leben und dort richtig kontrollieren, dann können wir auch Wettbewerbsverzerrungen begegnen, wenn einige meinen, sich nicht an Regelungen aufhalten zu müssen, statt einen Regelwust und viele Prüfinstitutionen zu schaffen, ohne deren wirksame Arbeit sicherstellen zu können, womit am Ende nichts bewirkt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Aymaz von Bündnis 90/Die Grünen nutzt die verbliebene Redezeit nach Herrn Becker von einer Minute und 14 Sekunden für einen weiteren Wortbeitrag.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident Laschet, der jetzt leider nicht mehr hier ist, sagte heute Morgen in seiner Regierungserklärung:

„Außenpolitik ist nicht, wie man einmal sagte, inzwischen Teil der Innenpolitik. Nein, sie ist Teil unserer Kommunalpolitik geworden, weil das Leben in jeder Kommune von diesen Fragen heute betroffen ist.“

Da sage ich nur: Bravo! Diese Erkenntnis hatten wir Grüne schon vor 30 Jahren.

(Beifall von den GRÜNEN – Widerspruch von CDU und FDP)

Hören Sie zu! Wir formulierten es mit dem Satz: Global denken, lokal handeln. – Genau darum geht es auch heute bei dem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Viele Kommunen haben ihre globale Verantwortung bereits erkannt. Mit Stolz können wir sagen, dass NRW heute mit über 110 Kommunen Vorreiter bei den Fairtrade-Towns in Deutschland ist. Die Haltung unserer Kommunen, aber auch die Haltung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ist ganz klar: Sie wollen saubere Produkte.

(Zuruf von der FDP)

Ein Rekordumsatz im fairen Handel von 1,3 Milliarden € im Jahr 2016 ist hier eine ganz klare Ansage.

(Zuruf von der FDP: Das ist doch gar nicht der Punkt!)

Ihre sogenannte Entfesselungsstrategie ist somit ein Rückschritt und ein Schlag ins Gesicht der Menschen und Initiativen, die sich seit Jahrzehnten für globale Gerechtigkeit starkmachen.

(Ralf Witzel [FDP]: Blödsinn!)

Genau das, was Sie komplett ignorieren, wollen aber viele in unserem Land nicht ignorieren. Über 8.400 Menschen beteiligten sich innerhalb von nur zwei Tagen an der Petition gegen Ihr Sozial- und Umweltdumping.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Ich finde, das ist eine beachtliche Zahl und klare Haltung.

(Zuruf von der FDP)

Diese Menschen wollen nicht hier die Entfesselung auf Kosten von Fesselung in anderen Ländern. Auch wir wollen das nicht.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der FDP: So ein Schwachsinn!)

Danke sehr. – Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 17/530 nicht zu überweisen, sondern direkt abzustimmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP und AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 17/530 mit der gerade festgestellten Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf:

16 Deutschland braucht endlich ein Unterneh

mensstrafrecht – Landesregierung muss dabei Vorreiter, nicht Blockierer sein!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/505

Ich eröffne die Aussprache und erteile der SPDFraktion mit Frau Kapteinat das Wort. Es müsste Ihre erste Rede sein. Dafür alles Gute!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Das Strafrecht, das wir haben, ist gut. Es ist aber gerade deshalb gut, weil wir wissen, dass Stillstand immer Rückschritt bedeutet. Deshalb wird das Strafrecht immer weiter fortentwickelt. Es werden Vorschriften gestrichen, zum Beispiel der unsägliche § 175 StGB, der tatsächlich die Liebe zwischen Männern bestraft hat. Andere Vorschriften kommen hinzu, wenn es notwendig wird.

Die aktuelle Debatte um den Dieselskandal ist ein Beispiel, das zeigt: Es ist notwendig. Ein allein auf die individuelle Schuld des Täters abstellendes Strafrecht kommt an seine Grenzen, weil wir in einer Zeit leben, in der arbeitsteilige Strukturen mit gegenseitigen Freizeichnungen in Unternehmen selbstverständlich sind. Aufgrund dieser Systematik brauchen Wirtschafts- und Umweltangelegenheiten oft Jahre, bis es zu einer Anklage oder eben nur einer Einstellung kommt.

Der Dieselskandal zeigt: Es muss weiterhin ermittelt werden, ob individuelle strafrechtlich vorwerfbare Schuld vorliegt. Gleichzeitig muss aber auch ermittelt werden, ob Verurteilungen und Sanktionen gegen das jeweilige Unternehmen in Betracht kommen. Das ist nicht nur richtig, es entspricht auch dem Bedürfnis vieler Menschen.

Im Zusammenhang mit Skandalen um Unternehmen fällt immer wieder der Satz: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. – Dieser Satz ist falsch. Gleichzeitig zeigt er uns allen – sollte er uns allen zeigen –, wie das Empfinden vieler ist. Dieses Empfinden ist nachvollziehbar, wenn ein einfacher Ingenieur verurteilt wird und die Chefetage keinerlei strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hat.

Mir ist bewusst: Ein kommendes Unternehmensstrafrecht hätte keine Auswirkungen auf den vorliegenden Fall. Aber genau dieser Fall zeigt die Notwendigkeit.

Ich kenne auch die nicht von der Hand zu weisenden juristischen Einwände. Sie sind durchaus ernst zu nehmen. Wir sitzen jedoch in einem demokratischen Parlament. Wir entscheiden, nicht juristische Seminare. Es gilt, Möglichkeiten zu schaffen. Wir Parlamentarier sind nicht in erster Linie an strafrechtliche Konzepte gebunden, sondern an die Verfassung. Unsere Verfassung steht der Einführung eines Unternehmensstrafrechts nicht entgegen.

Der sozialdemokratisch geführten Landesregierung der letzten sieben Jahre ist es zu verdanken, dass dieses Thema, das seit 1953 diskutiert wird, wieder auf die politische Agenda gekommen ist. Dass das Veto aus dem Bundeskanzleramt und innerhalb der Großen Koalition schließlich eine Einbringung in den

Bundesrat verhindert hat, war umso bedauerlicher. Denn dieses Thema gehört gerade jetzt, zur Zeit des Skandals, in die ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und in die Parlamente. Es muss transparent und offen diskutiert werden.

(Beifall von der SPD)

Wir Sozialdemokraten wollen das Unternehmensstrafrecht und freuen uns auf die Diskussion im Rechtsausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Zu Ihrer ersten Rede herzlichen Glückwunsch! – Ich darf das Wort für die CDU-Fraktion der Frau Kollegin Erwin erteilen – ebenfalls zu ihrer ersten Rede.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wird Fehlverhalten in Unternehmen ausreichend sanktioniert? – Diese Frage wird in der Tat seit langer Zeit diskutiert. Wir haben es eben gehört: seit Jahrzehnten, um genau zu sein, seit 1953, wie auch in dem SPD-Antrag ausgeführt ist. Immer wenn sich in den Medien die Schlagzeilen zu wirtschaftlichen Skandalen wie dem Dieselskandal mehren, wird die Diskussion um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts wieder angeheizt.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass Sie das Thema heute auf die Tagesordnung gebracht haben – so kurz vor der Bundestagswahl.

Wirtschaftskriminalität muss effektiv bekämpft werden; ich glaube, da sind wir uns alle einig. Eine lückenlose Aufklärung bei Fehlverhalten innerhalb von Unternehmen ist zwingend erforderlich. Allerdings wird beides nicht durch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts erreicht.

Unter Ihrer Regierungsverantwortung in den letzten sieben Jahren haben Sie an der Einführung eines solchen Gesetzes herumgedoktert. Sie haben sogar einen Entwurf vorgelegt, aber, wie wir alle wissen, ohne Erfolg. Damit sind Sie schlichtweg gescheitert. Vor diesem Hintergrund ist die Formulierung in der Antragsüberschrift „Landesregierung muss dabei Vorreiter, nicht Blockierer sein!“ schon mehr als befremdlich.

Kommen wir noch einmal zurück auf die effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Bereits heute bestehen im geltenden Recht zahlreiche Möglichkeiten, Unternehmen zu sanktionieren. So können juristische Personen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz belangt werden. Geldbußen bis zu 10 Millionen € sind möglich. Wirtschaftliche Vorteile aus der Tat können zudem vollständig abgeschöpft werden.

Das ist aber noch nicht alles. Darüber hinaus bietet zum Beispiel das Kartellrecht die Möglichkeit, Fehlverhalten in Unternehmen durch das Verhängen millionenschwerer Geldstrafen zu ahnden.

Wirtschaftskriminalität effektiv bekämpfen: Ja. Aber Unternehmen in Deutschland durch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts unter Generalverdacht zu stellen, das ist das falsche Signal. Strafrechtlich in gesamtwirtschaftliche Abläufe einzugreifen, kann nicht nur den Unternehmen an sich schaden, sondern auch deren unschuldigen Mitarbeitern und deren Arbeitsplätze bedrohen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ungeachtet der zahlreichen bestehenden Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen folgt unser deutsches Strafrecht dem Schuldprinzip. In der Bundesrepublik Deutschland kann nur individuelles, sprich: menschliches Verhalten eine Straftat begründen. Die Ursache für Rechtsverstöße innerhalb von Unternehmen ist aber auch gerade das Versagen von Menschen, von natürlichen Personen.

Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich ein kompletter Vorstand bestehend aus vier, sechs oder acht Personen vornehmen würde, systematisch Gesetze zu brechen, wären das doch immer noch einzelne Personen, nämlich jedes einzelne Vorstandsmitglied, das die Verantwortung dafür hätte.