Protocol of the Session on September 13, 2017

Um ein weitverbreitetes Vorurteil richtigzustellen: Freihandel, so will ich mal formulieren, kann durchaus auch eine transparente Angelegenheit sein. So setzt sich etwa die neue EU-Strategie „Handel für alle“ ganz gezielt für noch mehr Transparenz bei allen Verhandlungen ein. Mitgliedsstaaten sowie einzelne Regionen haben über den Rat und den Zustimmungsprozess zudem weitreichende Mitwirkungsrechte erhalten.

Insgesamt besteht somit ein hohes Maß an Mitwirkung der Zivilgesellschaft, wie Kommissarin Malmström und die Generaldirektion Handel im Rahmen zahlreicher Informationsveranstaltungen mit Unternehmen und NGOs zu TTIP seit November 2014 umfassend dargelegt haben.

Ich komme zu einem weiteren gängigen Kritikpunkt der Freihandelsgegner:

Auch die öffentliche Daseinsvorsorge ist in den verhandelten Abkommen geschützt, indem wichtige Bereiche der Daseinsvorsorge von den Marktöffnungsregelungen der Abkommen ausgenommen werden. Ebenfalls besteht keine Verpflichtung zur Privatisierung kommunaler Dienstleistungen. Auch die Rekommunalisierung ist grundsätzlich möglich.

Es gilt zudem, noch einmal hervorzuheben: Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge müssen nicht zwangsläufig zu steigenden Preisen, sinkenden Standards oder schlechteren Leistungen führen, so wie es im Antrag der Grünen vorgetragen wird.

Ein entscheidender Vorteil von Freihandelsabkommen ist schließlich im Abbau unnötiger Regulierun

gen und bürokratischer Handelshemmnisse zu sehen, was nicht zuletzt die Internationalisierung innovativer Start-ups maßgeblich begünstigt und im Interesse exportstarker kleiner und mittlerer Unternehmen liegt.

Der vereinbarte Abbau von Zoll- und Handelsschranken erleichtert vor allem diesen Unternehmen, für die wir uns sonst so gerne im Hohen Haus einsetzen, die Chance, den Marktzugang in den Partnerländern sowie weltweit ganz erheblich zu erleichtern.

Ich will das hier mal festhalten: Deutschland ist das Land der sogenannten Hidden Champion. Das sind alles ehemalige Start-ups, die zu Mittelständlern wurden und mittlerweile Großunternehmen sind. Weltweit gibt es inzwischen 3.200 Unternehmen, die so definiert werden; 1.600 davon kommen aus Deutschland, die meisten aus Nordrhein-Westfalen. Ohne Freihandelsabkommen gäbe es diese Unternehmen gar nicht – nicht die Arbeitsplätze, nicht den Wohlstand.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Bei all dem werden auf hohem Niveau wegweisende gemeinsame Richtlinien erarbeitet. Verbindliche Umwelt- und Sozialstandards sind wesentliche Elemente moderner Freihandelsabkommen wie CETA, das hier im Gespräch ist. Das unionsweit erreichte Niveau bei Verbraucher- und Umweltschutz, bei der Lebensmittelsicherheit sowie bei den Gesundheits- und Datenschutzstandards ist beachtlich. Gleichzeitig bleiben wichtige nationale Kompetenzen bestehen, wie etwa bei der Kulturförderung, im sozialen Bereich oder im Arbeitsschutz.

Die geäußerte Kritik an den Investor-Staat-Schiedsverfahren geht dabei ebenso fehl. Vielmehr kann man in diesem Kontext von einer vorbildlichen Ablösung von bilateralen Ad-hoc-Schiedsgerichten sprechen, die jetzt erreicht wird, und auf die verbreitete Akzeptanz von Investor-Staat-Schiedsverfahren verweisen. Das ist auch in Freihandelsabkommen etwa mit Vietnam möglich.

Aus all diesen Gründen setzt die Landesregierung auf einen weltoffenen Multilateralismus. Plurilaterale Dienstleistungsabkommen wie TiSA, Freihandelsabkommen wie CETA weisen den Weg für einen modernen und nachhaltigen internationalen Handel. Ich freue mich darüber, wenn das Hohe Haus dies in aller Breite auch so sieht. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Die Landesregierung hat die Redezeit geringfügig um ca. 40 Sekunden überzogen. – Wünscht eine Fraktion noch mal das Wort? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt, die wir jetzt durchführen. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/529. Ich bitte diejenigen um das Handzeichen, die diesem Antrag zustimmen möchten. – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU-Fraktion und FDP-Fraktion. Wer enthält sich? – Demzufolge die SPD-Fraktion. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist damit der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/529 abgelehnt.

Ich rufe auf:

11 Fragestunde

Drucksache 17/540

Dabei umfasst die Drucksache 17/540 die Mündlichen Anfragen mit den Nummern 2 und 3.

Ich rufe zuerst die

Mündliche Anfrage 2

des Abgeordneten Norwich Rüße von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

Welche Konsequenzen zieht Ministerin

Schulze Föcking aus dem Schweinemastskandal?

Der durch die Fernsehsendung „Stern TV“ am 12.07.2017 bekannt gewordene Haltungsskandal im familiengeführten Schweinemastbetrieb Schulze Föcking bedarf einer umfassenden Aufklärung durch die Landesregierung.

Die von Tierschützern gedrehten Filmaufnahmen zeigten damals teils entsetzliche Aufnahmen von verletzten und erkrankten Tieren. Diese Tiere wiesen unter anderem erhebliche und tiefgehende nekrotisierte Bisswunden sowie Gelenkentzündungen auf. Darüber hinaus zeigten die Aufnahmen auch, dass die Ammoniakkonzentration in der Luft der Ställe zum Zeitpunkt der Messungen deutlich zu hoch war und die Spaltenböden stellenweise stark mit Kot verunreinigt.

Die Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz sind sichtbar. Leider sind sie kein Einzelfall und werden durch diese Art der industriellen Tierhaltung begünstigt. Dabei gelten der Betrieb und die Ställe als Vorzeigebeispiele des QS-Auditsystems der konventionellen Landwirtschaft. Der Fall Schulze Föcking zeigt somit einmal mehr, dass es substanzielle Verbesserungen für die Haltungsbedingungen in der Landwirtschaft geben muss

Der Ministerin hat im Umweltausschuss am 06.09.2017 die Fragen nicht vollumfänglich beantworten können. Sie bleibt insbesondere weiterhin die Antwort schuldig, mit welchen Maßnahmen sie das Tierleid in der Schweinemast zukünftig wirksam verhindern will.

Welche Maßnahmen plant die für Tierschutz zuständige Ministerin Schulze Föcking, um den Tierschutz in der Schweinemast zu gewährleisten?

Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Schulze Föcking antworten wird. – Frau Ministerin Schulze Föcking, ich habe Ihr Mikrofon freigeschaltet, sodass Sie gleich antworten können.

Ich will hinzufügen, dass ich die Mikrofone der jeweils betroffenen Ministerinnen und Minister die ganze Zeit aufhalte, um sie nicht ständig aufschalten zu müssen. Nur, damit Sie es wissen; aber Sie kennen wohl die Gepflogenheiten. – Bitte schön.

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank für diese Frage. Die Frage von Herrn Abgeordneten Rüße unterstellt allerdings, dass derzeit Tierschutz in der Schweinemast nicht gewährleistet wird. Diese Unterstellung weise ich zurück.

Gleichwohl ist auch die Landesregierung der Auffassung, dass die Nutztierhaltung insgesamt weiterentwickelt werden muss. CDU und FDP haben dies bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Dort heißt es – Zitat –:

„Wir wollen eine am Tierwohl orientierte Haltung von Nutztieren, die sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet und im Dialog mit den Landwirten und Tierhaltern stattfindet.“

Außerdem heißt es dort im Absatz vorher:

„Wir wollen einen konstruktiven Dialog mit den Tierschutzverbänden und auf deren Expertise bei der Weiterentwicklung einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung nicht verzichten.“

Konzepte und Strategien liegen, wie ich schon im Ausschuss ausgeführt habe, vor. Dazu gehören das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik vom Mai 2015 mit dem Titel „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ sowie darauf aufbauend die Nutztierhaltungsstrategie des Bundes, die das Bundeslandwirtschaftsministerium vor vier Wochen vorgestellt hat.

Wir werden uns mit diesen Anforderungen des Gutachtens auseinandersetzen und es analysieren. Wir sind schon dabei. Deshalb habe ich bereits im Ausschuss vor einer Woche deutlich gesagt – ich möchte das an dieser Stelle wiederholen –, dass wir dieses Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats und die

daraus entwickelte Nutztierhaltungsstrategie „Zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland“ unter anderem zur Grundlage unserer nordrhein-westfälischen Landwirtschaftspolitik machen werden.

Ich möchte es auf den Punkt bringen: Es geht nicht darum, immer weiter strategische Konzepte zu entwickeln und dadurch kostbare Zeit zu verlieren. Es geht vielmehr um die Frage, wie diese Konzepte jetzt operativ umgesetzt werden können. Konkret geht es um die Frage: Welche wissenschaftlich fundierten Maßnahmen sollen wie und in welchem Zeitrahmen umgesetzt werden? Es geht um die Festlegung einer Road Map, eines Fahrplans sozusagen.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats ist ein wirklich wegweisendes Papier, das in den nächsten Jahren die Basis für alle Beteiligten und Akteure sein wird, um eine tierwohlgerechte, gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung fortzuentwickeln. Das Gutachten macht aber zugleich auch deutlich, dass dies eine große gesellschaftliche Herausforderung ist, die große Anstrengungen erfordert.

Als Tierschutz- und Landwirtschaftsministerin stehe ich für einen konstruktiven Dialog und setze mich dafür ein, dass die ländlichen Regionen lebens- und liebenswert bleiben – mit ihren Menschen und Tieren und mit wettbewerbsfähigen modernen landwirtschaftlichen Betrieben. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich dabei unterstützen und mitmachen.

(Lebhafter Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage von Herrn Kollegen Rüße. – Er stellt Ihnen die erste Zusatzfrage.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort. – Ich stimme mit Ihnen überein, dass Wissenschaft in der Tat Grundlage der Bewertung sein sollte. Wir haben bereits im Ausschuss über das Phänomen „Schwanzbeißen“ diskutiert, das ja für die Bilder gesorgt hat, die uns alle mehr oder weniger entsetzt haben.

Wir haben zu den Vorkommnissen zwei Gutachten von Wissenschaftlern bekommen. Das eine Gutachten stammt von Herrn Prof. Ueberschär, einem emeritierten Professor der TiHo Hannover. Das andere Gutachten wurde in Ihrem Haus angefertigt. Beide Gutachten kommen – das kann man, glaube ich, so sagen – zu einer diametral unterschiedlichen Bewertung, was die Verantwortung des Betriebes für die Vorkommnisse angeht.

Ich frage Sie, ob es angesichts der Tatsache, dass es zwei Gutachten gibt, die genau gegeneinanderlaufen, nicht richtig wäre, ein drittes, externes, objek

tives Gutachten anfertigen zu lassen, und ob ein Gutachten aus dem eigenen Haus nicht ohnehin etwas unglücklich ist.

Herzlichen Dank auch für diese Frage. – Auch dieser Aspekt ist im Ausschuss bereits eingehend erörtert worden. Wir haben ausführlich darüber gesprochen.

Der Sachverhalt ist von dem im Ministerium für den Tierschutz Verantwortlichen, Herrn Professor Dr. Jaeger, fachaufsichtlich geprüft und bewertet worden. Herr Professor Dr. Jaeger hat sich, weil er auch die Möglichkeit dazu hat, auch ganz umfänglich mit dem Hintergrund beschäftigt. Beispielsweise konnte er auf die ganzen Dokumentationen des Kreisveterinäramtes zurückgreifen. Ihm lag natürlich ebenso die öffentlich verfügbare Stellungnahme des Betriebes vor.