Ich glaube, Sie müssen sich auch wegen Ihrer vergangenen Entscheidungen schon mit dem Vorwurf konfrontieren lassen, dass es Ihnen nicht nur um die Frage geht, in der Polizei eine Anlaufstelle zu haben, damit sich Polizisten über Fehler, Vergehen, unrechtmäßiges Verhalten usw. beschweren können. Sie wollen die Öffentlichkeit hinzuziehen; das ist ein anderer Impetus. Sie haben außerdem eine Vorgeschichte, die heißt: Gesetz für Kennzeichnungspflicht von Polizisten.
Deswegen kann ich verstehen, dass der eine oder andere fragt: Warum brauchen wir denn das, was Sie an Mehr zu dem vorschlagen, was wir jetzt schon haben? Das haben Herr Wagner und andere gesagt.
Dieser Polizeibeauftragte genießt Unabhängigkeit. Er hat Möglichkeiten, zu handeln. Er ist Anlaufstelle. Das ist alles das, was wir dringend brauchen und wozu wir jetzt eine Möglichkeit anbieten – nicht mehr und nicht weniger. Unmittelbar kann eingegriffen werden.
Er ist in das Ministerium integriert; ja, das ist der Unterschied zu Ihrem Vorschlag. Das hat aber auch einen guten Grund: Wir wollen nämlich sicherstellen,
dass neben der Aufarbeitung und der Konfliktbewältigung im Einzelfall auch eine strategische Aufarbeitung der zugrunde liegenden Sachverhalte möglich wird, damit man – noch einmal – auch mit Blick auf das Thema „Fortentwicklung einer professionellen Fehlerkultur in der Polizei“ weiterkommt.
Es gibt übrigens einen öffentlichen und schriftlichen Bericht. Auch da wird er also kontrolliert. Der Bericht liegt hier vor. Der Landtag ist doch der Kontrolleur. Sie können doch jederzeit darüber diskutieren und Ihre Meinung äußern.
Drittens. Es ist vorgetragen worden: Wir haben doch ein Beschwerdemanagement in der Polizei. Wenn ich mich recht erinnere, ist das auch in Ihrer Zeit eingeführt worden.
4.960.000 Polizeieinsätze, 4.216 Beschwerden, 0,85 %. Also: Das Problem der Beschwerden über die Polizei ist nicht so gigantisch. Auch wenn in den letzten Wochen anhand des einen Falls der Eindruck erweckt wurde, die Polizei würde schlecht arbeiten, stimmt das doch gar nicht.
Dieses Management, das Sie damals eingeführt haben, dass in einem geregelten Verfahren überprüft wird, funktioniert, ist gut und reicht offensichtlich auch aus,
Darüber hinaus gibt es auch noch andere Möglichkeiten, wie Sie wissen. Die Änderung der Kriminalhauptstellenverordnung im Jahre 2018 – übrigens in unserer Regierungszeit – schafft auch noch Möglichkeiten, dass dann, wenn in Polizeibehörden Fehler passieren, eine andere Behörde prüfen muss. Das hatten Sie früher auch nicht; das haben wir auch verschärft.
Also: Wir tun relativ viel. Es mag ja sein, dass Sie meinen, es wäre nicht genug, aber wir tun viel, um in
der Fehlerkorrektur zu einer fairen Beurteilung der Fehler und zum Abstellen von Fehlern zu kommen, aber nicht zu einer Verunglimpfung der Polizei insgesamt. Das ist genau das Problem, und das macht den Unterschied aus.
Insofern bitte ich, doch noch einmal darüber nachzudenken, ob es der Weg, den wir gehen, nicht zumindest wert ist, dass man ihn erst einmal prüft, ob er nicht ausreichend ist.
Beschwerdemanagement, Petitionsausschuss, strafrechtliche, disziplinarrechtliche Verfahren, Änderung der Kriminalhauptstellenverordnung und jetzt ein Polizeibeauftragter – ich finde, wir haben ganz viele Instrumente, und meines Erachtens reichen sie aus.
Wenn sie nicht ausreichen sollten, müssen wir darüber reden. Darüber kann man jederzeit reden, aber doch nicht so pauschal, dass man daraus einen Glaubenskrieg macht. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Schäffer das Wort. – Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will erst einmal festhalten, dass die FDP offensichtlich kein einziges Beispiel für eine angebliche Misstrauenskultur von uns Grünen gegen die Polizei vorweisen konnte. Ich finde, das ist auch bezeichnend.
Es findet keinerlei politischer Diskurs statt. Ich war in Kiel. Ich habe auch mit dem Polizeibeauftragten in Rheinland-Pfalz gesprochen. Lassen Sie uns doch gemeinsam hinfahren. In Schleswig-Holstein sind CDU und FDP inzwischen überzeugt davon, dass die Polizeibeauftragte eine gute Arbeit macht.
es ja tun. Man macht es nicht, weil man überzeugt davon ist. Hier das Angebot: Lassen Sie uns gemeinsam nach Kiel fahren und die Gespräche führen.
Ich will auch noch einmal sagen, Herr Brockmeier: Es ist nicht üblich, dass Oppositionsfraktionen hier einen 50-seitigen Gesetzentwurf vorlegen. Wir haben uns aber die Arbeit gemacht. Wir hätten auch nur einen Antrag stellen können, mit dem wir Herrn Reul auffordern, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Nein, das haben wir nicht gemacht. Wir haben uns über ein Jahr hingesetzt, und wir haben einen Gesetzentwurf erarbeitet. Wir haben uns damit auseinandergesetzt. Ich erwarte von Ihnen, dass auch Sie sich sachlich damit auseinandersetzen. Ich finde, das ist das Mindeste, was man als Erwartung an Abgeordnete haben kann:
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schäffer. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. – Das bleibt auch beim Blick in die Rundes so.
Dann sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/6147 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Darf ich fragen, wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das mit dem gerade festgestellten Abstimmungsverhalten so überwiesen.