Das ist auch ein Aspekt, den man berücksichtigen muss, ohne ihn überzubewerten, aber es ist ein Aspekt. Zur Förderung des politischen Engagements gehört es, auch solche Meinungen ernst zu nehmen – auch die, die einem nicht in den Kram passen, weil die Jugendlichen vielleicht eine ganz andere Meinung haben.
Wir sollten uns überlegen – das ist richtig –, wie wir das aktive Mitmachen in der Politik interessanter machen können. Ich glaube, da kann uns Kreativeres einfallen, als über die Wahlmöglichkeiten und das Wahlalter zu diskutieren.
Mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf – auch darauf will ich hinweisen, zumindest um die Faktenlage zu vervollständigen – weicht die SPD-Fraktion, wenn ich das richtig sehe, auch von ihrer früheren Linie ab; denn der Gesetzentwurf sieht eine Festschreibung des abgesenkten aktiven Wahlalters in der Landesverfassung vor.
Von SPD, Grünen und Piraten gab es im Herbst 2016 einen Gesetzentwurf, wonach eine Absenkung des aktiven Wahlalters nicht zuerst in der Landesverfassung, sondern ohne verfassungsrechtliche Fixierung einfachgesetzlich hätte festgeschrieben werden können. Auch das passt nicht.
Nach der Begründung des damaligen Gesetzentwurfs sollte mit der Aufhebung der bindenden Verfassungsregelung dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt werden, das Wahlalter flexibel einem entsprechenden Bewusstseinswandel anzupassen. Das ist schon eine problematische Stelle: Ist das
Die Landesregierung sieht keinen Grund, das Wahlalter zu ändern und die Verfassungsänderung mitzutragen. – Danke sehr.
Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen; gibt sie mir doch noch die Möglichkeit, nach dem Hintergrund zu fragen, wie Sie oder das Innenministerium folgenden Sachverhalt beurteilen:
Bei Kommunalwahlen haben wir bereits das Wahlalter von 16 Jahren, und es ist durchaus problematisch, dass das Wahlalter bei Landtagswahlen noch nicht auf 16 Jahre gesenkt ist; denn Sie haben immer die Spanne von 16 bis 21 bei denjenigen, die zum ersten Mal zur Wahl gehen.
Haben sie den Wahltermin, wo sie 16 waren, knapp verpasst, kann es sein, dass sie 21 sind, bevor sie zum ersten Mal zur Wahl gehen. Gleiches gilt für die Landtags- und für die Kommunalwahl: Da fällt das Wahlrecht genauso auseinander, wie Sie das bei Bund und Land beschrieben haben. – Das funktioniert also auch entsprechend.
Sind Sie mit mir der Überzeugung, dass es zumindest für Nordrhein-Westfalen sinnvoller wäre, Einheitlichkeit herzustellen, und dass das Wahlrecht bei Kommunalwahlen genauso wertvoll ist wie bei Landtagswahlen?
Es ist nicht meine Aufgabe, zu bewerten, warum wer mit welchen Argumenten das Wahlalter für die Kommunalwahl abgesenkt hat. Das ist Fakt; das ist nicht zu diskutieren. Ich bin jetzt vor die Frage gestellt, ob wir das Wahlalter für die Landtagswahl ändern.
Unsere Auffassung ist wie folgt: Sie wissen, dass im Kommunalwahlrecht vieler Bundesländer das Wahlalter abgesenkt worden ist; dafür gab es unterschiedlichste Begründungen.
Es gab aber nie die Begründung, das Wahlalter insgesamt auf 16 Jahre abzusenken. Wenn ich mich an die Debatten richtig erinnere, war es vielmehr immer das Argument, dass es der Erfahrungsraum der jungen Leute ihnen eher ermöglicht, die Kommunalwahlen zu bewerten als Bundes- oder Landtagswahlen.
Aber diese Frage steht jetzt nicht an. Jetzt steht die Frage an, ob wir das Wahlalter bei der Landtagswahl senken wollen. Ich glaube, Sie werden mit demselben Argument, das Sie jetzt vorgetragen haben, irgendwann beantragen, das Wahlalter auch bei der Bundestagswahl zu senken. Insofern ist es notwendig, jetzt die Grundsatzfrage zu diskutieren. – Herzlichen Dank.
Sie hatten die Frage gestellt, ob es einen Bewusstseinswandel bei der SPD dahin gehend gegeben habe, das Thema jetzt in die Verfassung aufzunehmen, während es damals beabsichtigt war, es rauszunehmen.
Damals war es schlicht die Brücke für die FDP – die FDP sah sich nicht in der Lage, ihren Parteitagsbeschluss umzusetzen –, das in dieser neuen Legislaturperiode durch einfaches Wahlgesetz zu regeln.
Die Frage geht aber auf einen anderen Bereich zu, Herr Präsident. Ich würde gerne Folgendes fragen, Herr Minister, weil Sie eben auf das Strafrecht abzielten: Habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie der Auffassung sind, die volle Strafmündigkeit beginne mit 18? Könnten Sie mir die Fundstelle und die Konzeption des Jugendstrafrechts nennen?
Nein, das kann und möchte ich nicht. Ich habe nur den Vergleich ziehen wollen und wollte keine grundsätzliche Strafrechtsdebatte mit Ihnen führen.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es Analogien gibt, die man bedenken muss. Das kann man auch anders entscheiden; das ist völlig klar. Für uns ist das
ein Vergleichsmaßstab. Es macht keinen Sinn, im Wahlrecht andere Maßstäbe anzulegen als in anderen Rechtstatbeständen, die junge Leute treffen. Das war einfach die Aussage.
Ich bedanke mich im Übrigen für den Hinweis. Die Begründung konnte ich nicht kennen, weil ich in der letzten Legislaturperiode nicht im Landtag war. Das heißt, das ist damals gemacht worden, wenn ich es richtig verstehe, um ein Agreement oder eine Mehrheit zu organisieren. Das Argument gilt heute nicht mehr.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/5619 an den Hauptausschuss – federführend –, den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie den Rechtsausschuss.
Ist jemand im Raum, der dagegen stimmen möchte? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat der Abgeordnete Tritschler das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2016 wurde das Lukaskrankenhaus in Neuss das Opfer einer sogenannten Ransomware-Attacke. Infolgedessen waren die gesamte IT des Hauses und damit auch die gesamte medizinische Versorgung für längere Zeit lahmgelegt.
Was in Neuss noch einmal glimpflich ausging, kann jederzeit wieder passieren. Zuletzt traf im vergangenen November ein ähnlicher Angriff das Klinikum im bayerischen Fürstenfeldbruck; dort konnte immerhin ein Notbetrieb aufrechterhalten werden.
Diese Beispiele zeigen, wie verwundbar unsere Klinikinfrastruktur im digitalen Bereich ist. Während im Umland des Neusser Klinikums glücklicherweise eine ganze Reihe von Krankenhäusern liegen, die
einspringen konnten, ist das längst nicht überall der Fall. Gerade im ländlichen Raum sind die räumlichen Abstände zwischen Kliniken oft groß, und ein Totalausfall kann schnell lebensgefährlich werden.
Dem Grunde nach hat die Bundespolitik das große Schadpotenzial erkannt und listet Krankenhäuser auch in der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz auf – allerdings erst, wenn diese Häuser 30.000 stationäre Fälle im Jahr betreuen. Das machen die wenigsten Krankenhäuser, genau genommen nur 21 von 344. Natürlich sind das gerade nicht die auf dem Land.