Protocol of the Session on April 11, 2019

Wir fragen uns weiterhin, wie aufgestellte Kriterien bei neu gegründeten Organisationen überprüft werden sollen. Wie können wir sicherstellen, dass politisch fragwürdige Organisationen sich nicht im Hinblick auf die Erteilung von Religionsunterricht einklagen können?

Diese Fragen sind aus unserer Sicht – und ich bin mir sicher, zumindest zum Teil auch aus Ihrer Sicht – wichtig, und wir sollten sie gemeinsam klären, bevor wir Ihren Gesetzentwurf – dann auch gerne – mittragen können. Wir freuen uns auf die Anhörung, um Seite an Seite Änderungen formulieren und den Grundstein für einen rechtssichereren und demokratischen Religionsunterricht legen zu können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kapteinat. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Korte.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor weniger als acht Jahren hat der Landtag über die Einführung des islamischen Religionsunterrichts beraten und entschieden. Neben der Vermittlung von Werten und religiösen Traditionen dient der Religionsunterricht der Aufklärung über die eigene Religion und schützt vor Fundamentalismus sowie vor religiös motivierter Abschottung. Mit einer großen parlamentarischen Mehrheit haben wir deshalb der Einführung des Religionsunterrichts für muslimische Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2012/2013 zugestimmt.

Zum Schuljahr 2017/18 gab es – Frau Kapteinat sagte es bereits – 234 Schulen in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 241 Lehrerinnen und Lehrern, Tendenz steigend. Auf alle Schulformen und Stufen verteilt, nehmen knapp 20.000 Schülerinnen und Schüler am islamischen Religionsunterricht teil.

Die wissenschaftliche Begleitung durch die Universität Duisburg-Essen zur Einführung des Unterrichts zeigt, dass der IRU die Integration fördert und die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Kompetenzbereichen stärkt, zum Beispiel in der Urteilsfähigkeit und auch bei der täglich gelebten Toleranz. Beide sind unverzichtbar, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben realisieren zu können und um Parallelgesellschaften zu verhindern.

Zusammengefasst können wir feststellen, dass die Einführung des islamischen Religionsunterrichts eine hohe Akzeptanz sowohl bei Schülerinnen und Schülern als auch bei Eltern und im gesamten Schulbereich genießt. Dennoch müssen wir den Unterricht noch besser ausgestalten und vor allen Dingen weiterentwickeln. Und genau hier setzt der Gesetzentwurf der NRW-Koalition an. Wir werden Elemente, die bei der Unterrichtsorganisation positiv wahrgenommen wurden und sich bewährt haben, beibehalten.

Als Beispiele möchte ich folgende Punkte nennen: Der Gesetzgeber gewährleistet weiterhin, dass der Unterricht in deutscher Sprache gehalten wird. Er steht unter deutscher Schulaufsicht und muss den Prinzipien des Grundgesetzes und der Landesverfassung untergeordnet sein.

Wir werden uns mit der neuen Kommission für den IRU auch weiteren islamischen Verbänden öffnen, ohne dabei den Stellenwert der Kommission gegenüber dem Ministerium zu verändern. In dieser Kommission wird beraten werden, wie zukünftig der islamische Religionsunterricht an den Schulen ausgestaltet und organisiert werden soll.

Ja, Frau Kapteinat, natürlich ergeben sich zu Einzelheiten noch Fragen. Diese werden wir in einer Anhörung klären.

Wichtig ist, dass die Kommission staatsfern arbeitet. Das bedeutet, dass dieses Gremium unabhängig und ohne Beteiligung und Beeinflussung von außen arbeiten muss. Damit erreichen wir, dass wir uns noch stärker an den Grundsätzen des Religionsverfassungsrechts orientieren als bisher.

Es werden weitere Verbände in dieser Kommission ein Mitspracherecht erhalten; bisher waren es nur vier Islamverbände. Unsere Absicht ist es, die Organisationsstruktur aufzulockern. Grundsätzlich soll jeder Verband Mitglied des Gremiums werden können, wenn er ganz bestimmte Anforderungen erfüllt.

Dazu zählen die Eigenständigkeit und die Staatsunabhängigkeit, die Achtung der Verfassungsprinzipien nach Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes sowie eine verlässliche, landesweite und langfristige Organisationsstruktur der einzelnen Verbände. Das sind die Kriterien, die erfüllt werden müssen. Dabei ist das Bekenntnis zum Grundgesetz und zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine unabdingbare Voraussetzung für unser Zusammenleben.

Das Ministerium wird nur dann der Benennung von Verbänden und Personen zustimmen, wenn diese die Grundprinzipien des Grundgesetzes, die Grundrechte und das Religionsverfassungsgesetz achten und dies in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag gegenüber dem Land beurkunden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es bisher keine islamische Organisation, die eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes ist. Auf dieser Ausgangssituation beruht eben unser Gesetzentwurf. Für den Fall, dass die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft zu einem späteren Zeitpunkt erreicht wird, enthält der Koalitionsentwurf eine Öffnungsklausel.

Die Redezeit.

Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. – Wir stellen damit sicher, dass die Verbände dann auch ihre Rechte im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung wahrnehmen können.

Christliche Kirchen, jüdische Gemeinden und auch Muslime sind wichtige Partner für uns in NordrheinWestfalen. Wir werden in einem geordneten parlamentarischen Verfahren beraten, wie wir mit diesem Gesetzentwurf umgehen, und wir freuen uns auf eine breite Zustimmung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Korte. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Müller-Rech.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Islamunterricht an den Schulen Nordrhein-Westfalens nimmt einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Wir haben es schon gehört: Mittlerweile erteilen an rund 234 Schulen unseres Landes 241 Lehrkräfte, die die staatliche Unterrichtserlaubnis und die religiöse Bevollmächtigung zur Erteilung des Unterrichts haben, islamischen Religionsunterricht für ca. 9.400 Schülerinnen und Schüler.

Der Bedarf, den islamischen Religionsunterricht an den Schulen auszubauen, steigt – nicht zuletzt aufgrund der rund 415.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens, die in NRW leben.

Bis jetzt wurde für den islamischen Religionsunterricht eine Übergangsregelung angewandt, die Ende Juli 2019 ausläuft. Die regierungstragenden Fraktionen sind sich einig, dass der islamische Religionsunterricht ein Erfolgsmodell ist und fortgeführt werden soll. Aus diesem Grund bringen wir heute diesen Gesetzentwurf ein.

(Beifall von der FDP und Petra Vogt [CDU])

Kernpunkt des Entwurfs ist die Überarbeitung des Beiratsmodells, um die Vielfalt des Islams stärker im Unterricht zu berücksichtigen. Wir wollen darauf nicht noch ein Jahr warten, sondern jetzt richtungsweisend agieren.

Ich bedauere es, dass sich die SPD und die Grünen auf dem Papier noch nicht beteiligen. Ich habe aber die ganz begründete Hoffnung, dass unsere Wege im Laufe des weiteren Verfahrens – insbesondere nach der Anhörung – hinsichtlich dieses wichtigen gemeinsamen Anliegens zueinander führen.

Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir eine neue gesetzliche Grundlage für den islamischen Religionsunterricht schaffen, die dem Ministerium für Schule und Bildung gestattet, weiterhin einen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache, unter deutscher Schulaufsicht und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern allgemein einzuführen.

Das ist uns so wichtig, damit religiöse Bildung für Kinder und Jugendliche muslimischen Glaubens nicht mehr rein außerschulisch und im schlimmsten Fall in Hinterhöfen stattfindet.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Einen Aspekt möchte ich heute besonders hervorheben: In Zukunft soll es nicht mehr den vom Ministerium gebildeten Beirat geben, stattdessen wollen wir

eine Kommission für den islamischen Religionsunterricht etablieren. Die Mitgliedschaft hierfür ist für jede islamische Organisation geöffnet – ich zitiere –,

„die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und mit der das Land einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit zum islamischen Religionsunterricht abschließt“.

Der Unterschied ist also, dass nicht mehr eine begrenzte Anzahl an Personen die Interessen vertreten wird. Vielmehr kann jede islamische Organisation, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und den Vertrag mit dem Land abschließt – ich zitiere –,

„eine theologisch, religionspädagogisch, islamwissenschaftlich oder vergleichbar qualifizierte Person als Vertretung in die Kommission entsenden“.

Auch mit diesem Schritt wollen wir die Vielfalt des Islams zeigen. Der Islam in Deutschland und NRW besteht nicht nur aus DITIB, sondern aus zahlreichen Organisationen, die nun ein Mitspracherecht erhalten sollen. Natürlich achten wir dabei darauf, dass die Interessen bei dem Religionsunterricht weiterhin den verfassungs-, schul- und staatskirchenrechtlichen Maßstäben entsprechen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir Freie Demokraten stehen hinter diesem Gesetzentwurf, damit immer mehr Schülerinnen und Schüler mit muslimischem Glauben einen fachkundigen und fundierten islamischen Religionsunterricht an unseren NRWSchulen erhalten können. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. Sie haben es bemerkt: Es ist eine Kurzintervention von Frau Kollegin WalgerDemolsky angemeldet worden. – Das Mikrofon ist jetzt frei.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Müller-Rech, in Ihrer Rede schimmerte die Vielfältigkeit usw. ein bisschen durch. Das lässt vermuten, dass Ihnen eigentlich klar ist, dass es den Islam gar nicht gibt.

Wir unterscheiden beim bekenntnisorientierten Religionsunterricht schon nach evangelisch und katholisch. Wenn Sie es also ordentlich machen wollten, dann müssten Sie einen sunnitischen, einen wahhabitischen, einen schiitischen usw. Religionsunterricht anbieten.

Ich selbst bin Atheistin und bin trotzdem nicht gegen Religionslehre. Gegen Religionslehre in der Schule würde ich auch nicht opponieren. Wenn aber ein Land, das selbst offensichtlich noch sehr wenig Erfahrung hat oder sich viel zu wenig mit der Religion des Islams bzw. den unterschiedlichen Ausprägungen beschäftigt hat, versucht, Religionsunterricht anzubieten, und zwar bekenntnisorientierten, dann hat mich das in der Vergangenheit irritiert, und das irritiert mich an Ihrem Gesetzentwurf nach wie vor.

(Beifall von der AfD)

Wenn Sie mögen, können Sie jetzt darauf antworten.

Sehr gerne. – Dass Sie darüber irritiert sind, dass wir Religionsunterricht für 415.000 Schülerinnen und Schüler in NRW anbieten wollen, überrascht mich nicht so richtig. Wir wollen ein Angebot machen, das diesen Schülerinnen und Schülern gerecht wird, das aber unseren Prinzipien – schulrechtlich, verfassungsrechtlich, staatskirchenrechtlich – entspricht.

(Markus Wagner [AfD]: Sunnitischen oder schiitischen Religionsunterricht? Oder bei- des?)

Dafür sollten wir eine Regelung finden. Es gibt unterschiedliche Kernlehrpläne; es gibt so viele, ich habe sie nicht auswendig parat. Das können wir gerne im Nachgang klären. Es gibt jedenfalls viele verschiedene. Wir reden aber von einer großen Zahl an Schülerinnen und Schülern, die wir natürlich nicht hinten runterfallen lassen sollten.

Deswegen bin ich so dankbar dafür, dass in Deutschland ausgebildete Lehrer nach einem neuen Modell unterrichten können, das an unseren Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit ausgerichtet ist.

(Zurufe von Markus Wagner [AfD] und Gab- riele Walger-Demolsky [AfD])

Ich verstehe nicht, welches Problem – richtig fachlich begründet – Sie damit haben. Auf die Erklärung warte ich noch.