(Herbert Reul, Minister des Innern: So schnell kann ich gar nicht das Papier auspacken! Diese blöden Folien! Entschuldigung!)
Die Abschaffung der Stichwahl in der laufenden Novellierung des Kommunalwahlgesetzes geht bekanntlich auf einen Antrag von CDU und FDP vom 21. November letzten Jahres zurück. Dort ist die entsprechende Änderung des § 46c Kommunalwahlgesetz unter Nr. 2 vorgesehen.
Im Anschluss an die Sachverständigenanhörung im federführenden Ausschuss am 15. Februar 2019 und die Auswertung am 15. März 2019 wurde die schriftliche Begründung zur Abschaffung der Stichwahl in einem weiteren Antrag der Fraktionen vom 2. April 2019 umfänglich ergänzt. Auf die dortigen Ausführungen wird folglich verwiesen. Sie waren Gegenstand ausführlicher Beratungen, auch im mitberatenden Hauptausschuss am 4. April 2019 und im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 5. April 2019.
Die Landesregierung ist unter Berücksichtigung der Beratungen im Landtag weiterhin der Meinung, dass die Stichwahl, die für die Wahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie von Landrätinnen und Landräten verfassungskonform abgeschafft werden kann.
Im Übrigen teile ich die Auffassung des Herrn Abgeordneten zu angeblich von den regierungstragenden Fraktionen oder der Landesregierung nicht erteilten Aufträgen bzw. zu einer fehlenden Begründung nicht.
Zu der Frage „Wird die demokratische Legitimation des Hauptverwaltungsbeamten im Verhältnis zur Ratsmehrheit auch dann noch für ausreichend gehalten, wenn bei stark diversifiziertem Wahlverhalten … ein Bewerber eventuell mit … einem Viertel der abgegebenen Stimmen zum Hauptverwaltungsbeamten gewählt wird und dabei Zufallsergebnisse aus dem gesamten politischen Spektrum auch in NRW möglich erscheinen?“, äußere ich mich wie folgt:
Weder ist die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber künftiger Bürgermeister- und Landratswahlen in den über 400 Gemeinden und Landkreisen bekannt, noch ist das künftige Wählerverhalten hinreichend sicher prognostizierbar. Der Wähler ist unberechenbar. So steht keinesfalls fest, dass es bei einer reinen Personalwahl häufiger zu einem stark diversifizierten Wahlverhalten kommt. Dem könnten wenige oder aber sehr zugkräftige Kandidaten entgegenstehen.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass nach § 46d Kommunalwahlgesetz bei der Wahl von Hauptverwaltungsbeamten gemeinsame Wahlvorschläge
mehrerer Parteien oder Wählergruppen möglich sind, die relativ viele Stimmen auf sich ziehen können. Die Daten früherer Wahlen ohne Stichwahl lassen grundsätzlich nicht erwarten, dass ein Viertel der gültigen Stimmen ausreichen wird, um in das Amt des Bürgermeisters oder Landrats gewählt zu werden.
Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Der Antragsteller hat eine erste Frage. Herr Mostofizadeh, bitte, Sie haben das Wort.
Ein Viertel hat mit Blick auf die bisherigen Wahlen nicht ausgereicht. 26,97 % war bis jetzt das niedrigste Ergebnis – wirklich ganz weit von dem Viertel entfernt.
Aber ich möchte in diesem Zusammenhang eine andere Frage stellen. Sie haben laut Plenarprotokoll vom 16.11.2018 ausgeführt, dass eine Auswertung der kommunalen Direktwahlen von 2014 und 2015 zeigen würde, dass die Beteiligung bei einer Stichwahl in der Regel geringer sei als bei der Ausgangswahl. Dann stellen Sie die Frage, warum man nicht darüber nachdenken kann. Das haben Sie praktisch heute in Ihrem Redebeitrag anlässlich der Beratung dieses Punktes wiederholt.
Im Jahr 2015 war es so, dass in 156 von 373 kreisangehörigen Städten und Gemeinden Wahlen zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin stattfanden. Dabei kam es in 43 Fällen zur Stichwahl. Bei 30 von 43 Stichwahlen war es so, dass der Kandidat, der im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, auch gewonnen hat. Das ist wenig spektakulär.
Allerdings war es so, dass die 86 Kandidatinnen und Kandidaten, die in die zweite Runde gegangen sind, 466.000 Stimmen insgesamt bekommen haben; das waren 80.000 Stimmen mehr als im ersten Durchgang. Dann war es auch noch so, dass diejenigen, die die Bürgermeisterwahl gewonnen haben, alle miteinander mehr Stimmen hatten als im ersten Wahlgang. In 13 von 43 Fällen war es so, Herr Minister, dass der unterlegene Kandidat des ersten Wahlgangs im zweiten Wahlgang mit einer höheren Stimmzahl gewonnen hat als im ersten Wahlgang.
Wenn ich daraus ein Fazit ziehe, dann das, dass in ausnahmslos allen Fällen der siegreiche Kandidat mehr Stimmen als im ersten Wahlgang hatte und dass es in 30 % der Fälle so war, dass der falsche Kandidat verhindert werden konnte. Die Stichwahl wirkt also so, dass gegenüber dem ersten Wahlgang eine Umorientierung der Wählerinnen und Wähler stattgefunden hat und dass insofern die Stichwahl geradezu das probate Mittel zur Erreichung des richtigen Kandidaten bzw. der richtigen Kandidatin ist.
Wie können Sie sich diese Diskrepanz der Fakten zu Ihrer Stellungnahme sowohl in der Aktuellen Stunde damals als auch heute erklären? Wie können Sie begründen, dass deswegen die Abschaffung der Stichwahl geboten sei?
Zunächst ist es mein Problem, dass ich in der letzten Zeit immer öfter, wenn ich etwas gesagt habe, beim zweiten Mal dasselbe sage. Wenn ich von einer Sache überzeugt bin, dann mache ich das so.
Manchmal streitet man sich ja. Wir haben ein Thema, vielleicht kann ich das vor die Klammer ziehen, was politisch total umstritten ist, und wobei die Fronten völlig verhärtet sind. Die Landesregierung hatte keinen Vorschlag dazu unterbreitet, das ist richtig beschrieben.
Zwei Fraktionen des Parlaments haben hier einen Antrag vorgestellt. Wir haben die Aussage gemacht, dass dies verfassungskonform sei. Wir haben auch mit den Daten, die mir zur Verfügung stehen, eine Unterstützung gegeben und gesagt, dass es dafür eine Begründung gibt. Ich füge hinzu, dass man, wie so oft in der Politik, auch anderes begründen könnte. Es gibt ganz selten eine einzige Wahrheit. Übrigens, wenn das einer behauptet, wird es – so ist meine Erfahrung – meistens sogar gefährlich.
Das ist politisch so oder so zu entscheiden und ist hier im Parlament mehrfach unterschiedlich entschieden worden. Das ist keine neue Geschichte. Ich habe nur vorgetragen, was nach unserer Meinung aus fachlicher Sicht dazu zu sagen ist. Ende und aus. Mehr kann ich jetzt nicht dazu sagen.
Schönen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich würde gerne in die Vergangenheit zurückgehen und Sie fragen, ob Ihnen im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfs im Sommer 2018 durch die Koalitionsfraktionen und im üblichen Austausch zwischen Ministerium und dem Koalitionsarbeitskreis Gegebenheiten oder Vermerke aus Ihrem Haus vorgelegt worden sind, die zu einer verfassungsrechtlich negativen Einschätzung oder einer fachlich negativen Einschätzung gekommen sind.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Dahm von der SPD-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Minister, sind Sie mit mir der Auffassung, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der Beobachtungs- und Begründungspflicht nach dem Leitsatz 4 des Verfassungsgerichtshofs Münster aus dem Jahre 2009 nicht standhält?
Nein, ich habe ja gesagt, dass das nach unserer Auffassung verfassungskonform ist. Unabhängig davon: Wenn Parlamentsfraktionen das Verfassungsgericht anrufen, hat das Verfassungsgericht zu entscheiden, und dem beugen wir uns alle.
Herr Präsident, vielen Dank für die Worterteilung. – Herr Minister, wir sprachen vorhin in der Debatte auch darüber, dass es in vielen anderen Bundesländern offenkundig keine Überlegungen gibt, die Bürgermeister- und Landratswahlen nicht mit Stichwahlen durchzuführen. Die Erfahrungen in den meisten Bundesländern – zumindest ist mir das so gespiegelt worden – sind die gleichen, die mit der Abschaffung der Doppelspitze in NordrheinWestfalen vor mittlerweile einigen Jahrzehnten einhergingen, nämlich dass man eine besondere Rolle für die Bürgermeister bzw. Landräte schaffen wollte.
Würden Sie den anderen Bundesländern jetzt absprechen, dass es genug Erfahrungswerte gegeben hat, obwohl gerade die Bundesländer im Süden mit der süddeutschen Kommunalverfassung jahrzehntelang damit Erfahrung haben und jahrzehntelang Stichwahlen durchgeführt haben, um die Legitimation der Bürgermeister gegenüber den Räten zu stärken? Niemand ist bisher auf die Idee gekommen, das in diesen Bundesländern auf den Weg zu bringen. Dazu würde mich Ihre fachliche Einschätzung bzw. die Ihres Hauses interessieren, denn das muss doch in die Erwägung einbezogen werden.
Ich möchte das noch einmal zusammenfassen, damit Ihnen die Antwort ein bisschen leichter fällt. Nordrhein-Westfalen kam aus der norddeutschen Kommunalverfasstheit. Die süddeutsche Kommunalverfasstheit kennt seit Langem die Bürgermeister in ihrer starken Rolle. Das spiegelt sich auch teilweise in den langjährigen Wahlperioden nieder, für die sie gewählt werden. Beispielsweise werden sie in BadenWürttemberg für acht Jahre, im Saarland für zehn Jahre gewählt. Dort ist es völlig undenkbar, dass man die Stichwahl abschafft.
Ich persönlich finde, das ist fast so, als würde man demnächst den Ministerpräsidenten auch ohne Stichwahl – sprich ohne qualifizierte Mehrheit, also 50 plus 1 – wählen können. Auf diese Idee würde auch niemand kommen. Daher würde mich die Einschätzung Ihres Hauses interessieren.
Erstens. Ich bin nicht exakt informiert, bekomme aber den Hinweis, dass die Stichwahlverfahren in anderen Bundesländern nicht so sind wie unsere; methodisch sind sie anders. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass nicht nur zwei Kandidaten, sondern mehrere Kandidaten im Rennen sind, um einen Hinweis zu geben.
Zweitens. Die Landesregierung hat nicht die Absicht, bei Sachverhalten, die hier im Parlament mit den politischen Mehrheiten entschieden werden, den Hinweis zu geben, ob andere Bundesländer etwas anderes machen. Wenn mich einer danach fragt, wie das in den anderen Bundesländern ist, kann er eine Tabelle bekommen; die kann man sich aber auch selbst besorgen. Es ist nicht meine Aufgabe, zu sagen: In anderen Bundesländern findet das so oder so statt.
Drittens bedanke ich mich – weil ich dann einen kleinen Ausflug machen darf – für den Hinweis auf die Entstehungsgeschichte dieser Kommunalverfas
sung Nordrhein-Westfalens. Da saß ich nämlich nicht hier, sondern auf der anderen Seite und war Generalsekretär einer größeren Volkspartei. Wir haben einen relativ starken Kampf führen müssen, um überhaupt so etwas wie Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten durchzuführen. Ich war derjenige, der das in Gang gesetzt hat. Wir haben mit einem Volksbegehen drohen müssen, um es durchzusetzen.
Insofern war es immer eine sehr umstrittene Sache, ob überhaupt und wie. Auch die Methoden und die Amtszeiten sind im Laufe dieser Zeit mehrfach verändert worden. Das war anfangs ein sehr mühsamer Prozess. Das hat wahrscheinlich viel damit zu tun.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Mostofizadeh hat eine zweite Frage. Bitte schön, Herr Mostofizadeh.
Herr Präsident, vielen Dank. – Vielen Dank, Herr Minister. Es macht mir großen Spaß, Ihnen zuzuhören, weil Sie deutlich machen: Man kann es so oder so machen; schauen wir mal.