Protocol of the Session on March 21, 2019

der angewandten Forschung und auch eine stärkere Vernetzung mit der lokalen Wirtschaft.

Deswegen muss man sowohl über Lehrverpflichtungsverordnungen im Hinblick auf Semesterwochenstunden sprechen als auch bei der Diskussion berücksichtigen, dass die Curricularwerte unterschiedlich sind. Ein Universitätsprofessor hat zwar weniger Semesterwochenstunden Lehrverpflich

tung; an einer Universität kommen auf einen Professor aber auch deutlich mehr Studierende. Auch diese Unterschiede muss man mit in die Diskussion einbeziehen.

Es gibt schon Tendenzen, aus den Hochschulen für angewandte Wissenschaften jetzt Mini-Universitäten zu machen. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Nein, das brauchen wir nicht. Denn unser Wissenschaftssystem ist so, wie es aufgestellt ist, gut aufgestellt.

Wenn man über die Semesterwochenstundenzahl spricht, muss man auch bedenken, dass wir das hier im Landtag Nordrhein-Westfalen nicht einfach entscheiden können. Es gibt eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zu diesen 18 Semesterwochenstunden. An dieser Stelle wären wir also schon in einer bundesweiten Diskussion.

Heute wird der Antrag der Grünen diskutiert. Gestern ist ein Antrag der SPD ins umgekehrte Verfahren gegangen, der aber im Prinzip das gleiche Thema behandelt. Ich finde es schon interessant, dass hier zwei Anträge vorliegen, von denen der eine die Semesterwochenstunden ein wenig reduzieren will und der andere sie um sechs Semesterwochenstunden, also ungefähr ein Drittel, kürzen will. Das bedeutet, wenn man es voll ausgleichen wollte, 50 % mehr Fachhochschulprofessoren.

Selbst wenn man das finanziell stemmen könnte, wissen wir doch alle, dass wir nicht einfach 1.500 Fachhochschulprofessoren backen können. Was Sie an dieser Stelle vorschlagen, ist also nicht ganz seriös.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Jetzt komme ich zum eigentlichen Punkt. Warum diskutieren wir denn diese beiden Anträge der Opposition hier so aufgeregt? Weil die Opposition merkt, dass diese Landesregierung tatsächlich mutige Schritte geht und eben nicht ruhige Hand zeigt. Übrigens stammt dieser Begriff von Gerhard Schröder. Damals hatte die SPD auch noch andere Umfragewerte.

(Zuruf von Matthi Bolte-Richter [GRÜNE])

Was die NRW-Koalition macht, ist eben nicht „ruhige Hand“.

Wenn man heute in die „FAZ“ schaut, sieht man ja die große Aufregung über die Wissenschaftspolitik in

Nordrhein-Westfalen, die auch bundesweit Schlagzeilen bekommt. Denn wir sind tatsächlich einen sehr mutigen Schritt gegangen. Wir berücksichtigen die Qualität und haben einen sehr klugen Weg gefunden, um zum Beispiel die Promotion an Fachhochschulen deutlich zu erleichtern. Das ist ein Wahnsinnsschritt, zu dem Sie – auch wenn Sie das Graduierteninstitut gegründet haben – nicht in der Lage waren.

Da muss man einfach sagen: Sie merken im Moment, dass wir dort einen zentralen Punkt der Fachhochschulen angegangen haben. Jetzt müssen Sie das schnell mit zwei, drei Anträgen kaschieren – mit viel Geld, das Sie dann noch hinterherwerfen müssten.

Die Menschen in den Fachhochschulen bzw. in den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind sicher klug genug, zu erkennen, wer einfach nur mehr Geld verspricht und wer in der Sache systematisch etwas für die Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften tut.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Körner. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Seifen das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Körner, Sie haben gerade gefragt, warum wir über diesen Antrag diskutieren. Ich will es Ihnen sagen: Das wird noch so lange weitergehen, bis die Unterschiede zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften eingeebnet sind.

Denn der vorliegende Antrag der Grünen ist wieder ein Beispiel für Ihre politische Grundausrichtung – Herr Bell hat sich dem angeschlossen –, unter dem Anstrich einer wohlmeinenden Förderung und Fürsorge letztlich für die Einebnung von Unterschieden zu sorgen, mögen Letztere noch so sinnvoll sein.

Sie mögen aus ideologischen Gründen keine Unterschiede und stellen deshalb alles unter Diskriminierungsverdacht, was Unterschiede aufweist. Diese Grundhaltung nehmen Sie ein, wenn es um das Verhältnis von Individuen zueinander oder um das Verhältnis von Individuen zu Institutionen geht. Aber selbst im Bereich von Institutionen lehnen Sie alle wohlbegründeten und sinnvollen Unterschiedlichkeiten ab.

So nehmen Sie hier zum Beispiel eine bedeutende Differenz ins Visier, die zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sinnvollerweise existiert. Diese Differenz besteht ja nicht, weil das eine das andere diskriminieren soll, sondern

weil es verschiedene Bedürfnisse gibt. Diese Bedürfnisse werden durch die unterschiedlichen Institutionen, nämlich Universitäten und Fachhochschulen, bedient.

Dabei geben Sie dem ersten Anschein nach vor, zweckrational zu argumentieren. Sie weisen – natürlich zu Recht – darauf hin, dass die Forschung an Fachhochschulen von ihrer Einrichtung in den 70erJahren des letzten Jahrhunderts an bis heute eine immer größere Rolle spielt.

Die Zahlen für den Zeitraum von 2009 bis 2012 weisen darauf hin, wo sich die Drittmitteleinnahmen der Fachhochschulen um 50 % gesteigert haben.

Allerdings sollten wir hier nicht die Gesamtrelation aus den Augen verlieren. So ist das Forschungsvolumen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften im gesamten deutschen Hochschulsystem mit einem Anteil von 7 % eher marginal. Universitätsprofessoren warben im angegebenen Zeitraum zehnmal so viel Drittmittel ein – und das, obgleich die Fachhochschulen die Hälfte aller deutschen Hochschulen stellen.

Bei aller Wertschätzung für die Forschung an den Hochschulen: Die Forschung an Fachhochschulen ist eben kein flächendeckendes, sondern eher ein punktuelles Phänomen.

Dies wird deutlich, wenn man sich einmal genauer anschaut, welche Fächergruppen an den Fachhochschulen die meisten Drittmittel für Forschungsvorhaben einwerben konnten. Dann stellt man fest, dass es zu einem überwiegenden Teil die Ingenieurwissenschaften sind, denen es gelungen ist, Akzente in der Forschung zu setzen. Diese Stärken sollten wir in der Tat weiter fördern. Darin waren wir uns auch einig. Zielgenau und nicht blind nach einem ideologischen Gießkannenprinzip sollen wir fördern.

Sie aber, Herr Bolte-Richter, wollen, dass alle Professoren, Fachbereiche und Hochschulen nach einer Ausweitung ihrer Forschungsaktivitäten streben. Dafür beantragen Sie eine massive Ausweitung der Finanzierung und der Stellenausschreibung, ohne zu sagen, was das den Steuerzahler kostet, geschweige denn zuvor eine Kosten-Nutzen-Analyse anzustellen.

Doch kann es wirklich das Ziel sein, alle strukturellen Unterschiede zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Forschung zu beseitigen? Der Wissenschaftsrat hat diese Frage schon vor einiger Zeit beantwortet. Zitat:

„Eine Stärkung von Forschung und Entwicklung sollte im Fachhochschulsektor wie auch innerhalb der Hochschulen differenziert erfolgen.“

Im Wissenschaftsrat sitzen auch Vertreter der Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

Gleichermaßen sprach sich das Centrum für Hochschulentwicklung dafür aus – Zitat –,

„das Forschungspotenzial der Fachhochschulen weiter zu entfalten. Gleichwohl sollten die anderen Ziele der Fachhochschulen – praxisorientierte Ausbildung von Akademikern sowie die ,Third Mission‘ – nicht zugunsten einer zu starken Forschungsfokussierung aus den Augen gelassen werden.“

Unter einer „Third Mission“ oder „Dritten Mission“ werden hier die Aktivitäten verstanden, die über die klassische Forschung hinausgehen, zum Beispiel Technologietransfer, Weiterbildung oder zivilgesellschaftliches Engagement. Das hat in allen Jahrzehnten zum erfolgreichen Profil unserer Fachhochschulen beigetragen.

Wir in der AfD nehmen die Forschungserfolge an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sehr ernst und wissen sie zu würdigen. Das ist das, was Sie meinen, wenn Sie sagen, ich hätte dazugelernt. Da haben wir überhaupt nicht dazugelernt. Als Wertekonservative achten wir sehr genau auf das, was die einzelnen Menschen tun. Aber wir verstehen es immer wieder, das, was neu ist, in vorhandene Strukturen einzubinden.

Sie sind eher geneigt, das Vorhandene wegzubügeln und Neues zu schaffen. Dass man damit auch Chaos erzeugen kann, sehen wir auf anderen Feldern. So sehr wir die Forschungsunterstützung würdigen, lehnen wir doch Ihr Ansinnen ab, das Kind gleichsam mit dem Bade auszuschütten und sämtliche bewährten Strukturen der deutschen Hochschullandschaft auf dem Altar Ihrer Idiosynkrasien zu opfern. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seifen. – Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag werden erneut Themen in die parlamentarische Diskussion eingebracht, die im Wissenschaftsausschuss – in Teilen übrigens unter Beteiligung von Experten – sowie hier im Plenum bereits erörtert worden sind.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft pflegt – so muss das auch sein – einen kontinuierlichen Dialog mit den Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes NordrheinWestfalen.

Das gilt natürlich insbesondere auch für Fragen der finanziellen Ausstattung und der Schaffung zusätzlicher Stellen. Zuletzt war dies im Rahmen der Anmeldung zum Haushaltsplan 2020 der Fall. Dieser Dialog wird natürlich fortgesetzt.

Wie bereits im Ausschuss und auch am 24. Januar 2019 hier im Plenum von mir dargelegt worden ist, sind die bestehenden dienstrechtlichen und kapazitätsmäßigen Regelungen zur Gewährung von Lehrverpflichtungsermäßigungen ausreichend. Mit den bestehenden Regelungen in der Lehrverpflichtungsverordnung zur Freistellung von Lehraufgaben steht ein flexibles Instrument zur Verfügung, das es ermöglicht, Forscherinnen und Forschern Freiräume für ihre Forschungstätigkeit zu verschaffen.

Die Expertenanhörung zu diesem Thema hat auch ergeben, dass diese bereits jetzt vorhandenen Freiräume bisher wenig ausgeschöpft werden, um Zeit für die Forschung zu gewinnen. Auch Sie müssen einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass es diese Möglichkeit gibt und jeder einzelne Wissenschaftler an einer Hochschule sie nutzen kann, wenn er es denn möchte.

Eine pauschale Senkung des Lehrdeputats hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Kapazitäten der Fachhochschulen. Auch das ist klar. Wo weniger Lehre stattfindet, können auch weniger Studierende ausgebildet werden. Dies widerspricht jedoch der aktuellen Tendenz der Schulabgängerinnen und Schulabgänger, eine akademische Ausbildung zu beginnen. Hier haben die Fachhochschulen ein bewährtes und sehr attraktives Studienangebot. Diesem Bedarf wollen wir natürlich nachkommen. Das soll auch so bleiben.

Mit der Forderung, dem Graduierteninstitut das Promotionsrecht zu verleihen, greifen Sie – das finde ich nicht so fantasievoll – einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Hochschulgesetz auf. Dieser sieht vor, das Graduierteninstitut zu einem Promotionskolleg weiterzuentwickeln, sodass diesem nach einer Begutachtung durch den Wissenschaftsrat oder eine vergleichbare Institution – darauf bitte ich das Augenmerk zu lenken; das ist nämlich kein banaler Vorgang, sondern eine ziemlich anspruchsvolle Angelegenheit –, die die wissenschaftliche Gleichwertigkeit mit den Universitäten prüft, das Promotionsrecht verliehen werden kann.

Das ist genau der richtige Weg, der hier vorgeschlagen wird. Die Idee, die in dem Antrag geäußert wird, ist demnach also nicht gerade neu und bereits Gegenstand der parlamentarischen Beratung. Dort werden wir Gelegenheit haben, uns damit ausführlich auseinanderzusetzen.

Schließlich noch zu der Forderung, sich gegenüber dem Bund für eine sogenannte Deutsche Transfer

gemeinschaft parallel zur Deutschen Forschungsgemeinschaft einzusetzen: Die bisher dazu angedachten Konzepte konnten nicht überzeugen und sind in den Wissenschaftsorganisationen auf allgemeine Ablehnung gestoßen.

Im Übrigen haben die Forscherinnen und Forscher der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt Zugang zu diversen Förderformaten. Auch das müssten wir hier einmal ausführlicher besprechen. Denn es ist nicht so, dass es da nichts gäbe.

Darüber hinaus besteht mit den Fachhochschulforschungsprogrammen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft eine auch im Bundesvergleich ziemlich gut aufgestellte Förderkulisse zur Unterstützung der angewandten Forschung an Fachhochschulen.

Da der Antrag insgesamt also keine neuen oder zweckmäßigen Maßnahmen oder Ideen bringt, benötigen wir ihn nicht. Er ist aus meiner Sicht nicht hilfreich und daher abzulehnen. – Vielen Dank.