Protocol of the Session on March 20, 2019

Wie gesagt, eine Bürgschaft ist eine der vertrauensvollsten Rechtsbeziehungen in unserem Rechtssystem. Mit der neuen Regelung soll nicht der Bürge für seine Entscheidung haften, sondern die Allgemeinheit. Die Kosten der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 werden jetzt also kraft Ihrer durchsichtigen Klientelpolitik endgültig dem Bürger, also dem Steuerzahler, auferlegt. Mit Ihrem Erlass untergraben Sie das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat.

Wie wollen wir den Menschen noch erklären, dass Flüchtlingsbürgen für völlig fremde Menschen nicht haften müssen, der normale Bürger für das Studium seiner Kinder oder für die Miete seiner Großmutter aber schon?

Alles für alle, bezahlt durch wenige – das hat noch nie funktioniert und, wie der momentane Niedergang unserer Heimat beweist, wird auch nicht funktionieren. Deshalb halten wir uns und halten Sie sich an die Rechtsprechung des obersten Verwaltungsgerichts! Nehmen Sie den Erlass zurück! – Schönen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Röckemann. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Frau Schlottmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen und an dieser Stelle besonders hervorheben, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern einen hohen Respekt zollen sollten, die sich dazu bereit erklärt haben, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Sie haben sich dazu entschieden, Menschen zu unterstützen – und dies auch finanziell –, Menschen, die aus einer humanitären und politischen Notsituation heraus ihre Heimat verlassen mussten und zu uns gekommen sind. Rechtlich unklar war dabei bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. Januar 2017, wann die von ihnen unterschriebenen Verpflichtungserklärungen im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme zur Ermöglichung der Einreise für Bürgerkriegsflüchtlinge erlischt.

Nach dem damalig geltenden Recht sollte die Verpflichtung am Tage der Einreise beginnen und fortdauern – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten – „bis zur Beendigung des Aufenthaltes des Ausländers, der Ausländerin oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck.“

Entscheidend war hier die Frage, was man unter einem „anderen Aufenthaltszweck“ im Sinne des § 68 Aufenthaltsgesetz verstehen darf. Unter Berücksichtigung der objektiven Umstände und der entsprechenden Auslegung nach Trau und Glauben gemäß §§ 133 und 157 BGB vertrat auf der einen Seite das Bundesministerium des Inneren die Auffassung, dass die Verpflichtungserklärung auch über die Anerkennung im Asylverfahren hinaus bestehen bleibt.

Auf der anderen Seite vertrat das damalige nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales die Auffassung, dass mit der Titelerteilung nach erfolgreichem Asylverfahren ein neuer Aufenthaltszweck begründet wird, sodass die Haftung aus der Verpflichtungserklärung endet.

Auf diese unterschiedlen Rechtsauffassungen wies das Ministerium für Inneres und Kommunales mit Runderlass vom 24. April 2015 hin, löste damit jedoch die Problematik nicht und stellte somit auch keine Klarheit für die Betroffenen her. Folglich hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 2017 die grundsätzliche Frage zur Geltungsdauer von Verpflichtungserklärungen beantwortet und entschieden – nämlich dahin gehend, dass die Haftung der Flüchtlingsbürgen nicht durch nachfolgende An

erkennung des Begünstigten als Flüchtling und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes endet.

Beide Aufenthaltserlaubnisse – so das Gericht – sind solche aus völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründen im Sinne des Kapitels 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes. Ihnen liegt derselbe Aufenthaltszweck zugrunde.

Trotz der Klärung dieser Grundsatzfrage schlossen sich weitere Fragen hinsichtlich der Umsetzung von Regressforderungen im konkreten Einzelfall an, die zwar den Grundsatz der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigten, jedoch auch teilweise den klagenden Verpflichtungsgebern recht gaben.

Aufgrund dieser zunächst unklaren und juristisch diskutablen Rechtslage waren sich die Flüchtlingsbürgen vielfach nicht bewusst über die tatsächliche Geltungsdauer der Verpflichtungserklärung, die sie unterschrieben haben.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir als NRWKoalition die neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Umgang mit den Flüchtlingsbürgschaften, denn wir bieten den Menschen im Gegensatz zu unserer Vorgängerregierung endlich eine klare und deutliche Regelung für den Fall vor dem 6. August 2016, denn die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nicht von den Flüchtlingsbürgen zu erstatten. Damit endet die Belastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nach dem Zeitraum, der ihnen durch den Erlass der damaligen Landesregierung angekündigt worden ist.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sehr ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Antrag der AfDFraktion der Komplexität dieses Sachverhalts überhaupt nicht gerecht wird und dass wir uns mit dieser Komplexität in den Ausschüssen, an die der Antrag jetzt überwiesen wird, noch einmal sehr intensiv beschäftigen möchten.

Meine Damen und Herren, wir können das Vertrauen in staatliches Handeln nur stärken, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger auch auf die Ansagen der handelnden Protagonisten verlassen können. Und dafür steht die NRW-Koalition. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Schlottmann. – Nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lux.

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Problem bei Bürgschaften für syrische Flüchtlinge im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms im Jahr

2013 wurde in diesem Hause bereits mehrfach thematisiert. Nicht zuletzt die Expertenanhörung am 11.04.2018 und hier besonders die Einlassungen der Herren Dr. Thomas Heinrich und Rüdiger Höcker von der Evangelischen Kirche Westfalen haben uns die mitunter existenzbedrohenden Folgen unterschiedlicher Rechtsauffassungen bei den Übernahmen von Bürgschaften durch Privatpersonen, durch Kirchengemeinden und bürgerschaftliche Organisationen in der damaligen Notlage vor Augen geführt.

Wir zollen diesen Bürgerinnen und Bürgern Respekt.

Eine Klärung des Umgangs mit dieser Rechtsunsicherheit war deshalb dringend nötig. Es war sehr erfreulich, bereits im letzten Integrationsausschuss am 6. Februar diesen Jahres von Herrn Minister Stamp über den positiven Stand der Bund-Länder-Verhandlungen zu hören, auch dass die Vorschläge aus NRW hier maßgeblich aufgenommen wurden.

Daher begrüßen wir die jetzige Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Umgang mit diesen Bürgschaften. Ebenso begrüßen wir die Ankündigung von Herrn Minister Laumann zur zentralen Weisung auch an die kommunalen Jobcenter.

Es ist gut, dass die Jobcenter und die Bürgen endlich Klarheit bekommen und die Bürgen nicht mehr aufgrund einer unsicheren Rechtslage zur Kasse gebeten werden.

Ich verstehe nicht ganz, warum die AfD diese Regelung nun anscheinend ablehnt, da ihre Abgeordnete Frau Walger-Demolsky nach der Expertenanhörung am 9. Mai 2018 im Integrationsausschuss erklärte – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus dem Protokoll –:

„Zwar erwarte sie nicht, dass eine bundeseinheitliche Lösung erreicht werde, mit Sicherheit werde die Last aber unabhängig von der letztendlichen Lösung nicht an den Bürgen hängen bleiben. Das Jobcenter Dortmund verfolge bereits einen vorbildlichen Weg, und sie appelliere an das Ministerium, auch die anderen Jobcenter im Sinne der Bürgen auf diesen Weg der intensiven Einzelfallprüfung und Beratung hinzuweisen.“

(Anja Butschkau [SPD]: Och! – Zuruf von der AfD)

In diesem Sinne dürfte die AfD eigentlich gar nichts gegen diese Regelung einzuwenden haben. Im Sinne der Bürgen wird nämlich nun – zumindest für die Leistung der Jobcenter – die bis 2017 unklare Rechtslage zur Dauer der Haftung berücksichtigt.

Wir werden noch hinreichend Gelegenheit haben, die sprunghaften Stimmungen der AfD bei den folgenden Diskussionen in den Ausschüssen zu erleben. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und Berivan Aymaz [GRÜNE])

Vielen Dank, Frau Lux. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Mangen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Eine finanzpolitische Gewissenhaftigkeit muss Grundlage der Zusammenarbeit aller hier im Landtag vertretenen Fraktionen sein; denn wir verwalten das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, der Bürgerinnen und Bürger.

Aus diesem Grund ist die NRW-Koalition besonders stolz darauf, dass es mit den letzten beiden Haushalten gelungen ist, ohne neue Schulden auszukommen sowie Schulden zurückzuzahlen und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten.

Es müsste auch bei Bürgschaften konsequent darauf geachtet werden, dass diese, wenn ein Bürgschaftsfall eintritt, zurückgeführt werden.

Mit der Überschrift „Der Rechtsstaat muss gewahrt bleiben – Die Rechtsprechung bindet auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens“, suggeriert der Antragsteller, dass sich NRW nicht an Rechtsprechung halte und Flüchtlingsbürgen zu Unrecht bevorzugt würden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, beides ist falsch.

Mit der neuen Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Umgang mit den Flüchtlingsbürgschaften liegt nun endlich Klarheit vor und es wurde eine eindeutige Regelung getroffen. Die Verpflichtungen aus Flüchtlingsbürgschaften, die vor dem 6. August 2016 abgegeben wurden, bleiben beschränkt.

Die AfD-Fraktion argumentiert in ihrem Antrag mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.01.2017; gemeint ist wahrscheinlich der

26.01.2017. Wenn mit Urteilen argumentiert wird, ist schon eine gewisse Gründlichkeit vonnöten. Darauf komme ich aber gleich noch zurück.

Nach diesem Urteil endet die Verpflichtung aus einer eingegangenen Flüchtlingsbürgschaft nicht mit der Anerkennung des Geflüchteten als Flüchtling. Jedoch widerspricht die Weisung der Bundesagentur für Arbeit dem Urteil gerade nicht – das kann man bei einer Lektüre des Urteils sofort lesen –; denn im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Vertrauensschutz aufgrund falscher rechtlicher Beratung und Information eben gerade nicht thematisiert worden, und er konnte auch nicht thematisiert werden.

Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Urteil und weise darauf hin, dass in diesem Fall die Flüchtlingsbürgschaft im Jahr 2014 unterschrieben wurde. Im Abschnitt II 2 b), Unterabschnitt bb) steht:

„Die abweichende Auffassung des MIK NRW in seinem Runderlass vom 24. April 2015“

2015; ich erinnere: die Unterschrift erfolgte 2014 –

„rechtfertigt kein anderes Ergebnis. […] Diese nachträgliche Meinungsäußerung hat jedoch in der vom Verpflichtungsgeber unterzeichneten formularmäßigen Verpflichtungserklärung keinen hinreichenden Ausdruck gefunden und kann daher zu einer einschränkenden Auslegung dieser Erklärung nicht herangezogen werden.“

Sie sehen also: Allein der zeitliche Ablauf spricht eine völlig andere Sprache.

Die frühere Landesregierung hat offensiv vertreten und dahin gehend informiert, dass Flüchtlingsbürgen nur so lange aus der Bürgschaft verpflichtet sind, bis der Begünstigte als Flüchtling anerkannt wird. Das war zwar ein Fehler – für den wir allerdings nichts können –, aber es ist dadurch ein Rechtsschein entstanden.

Als Volljurist wird Kollege Röckemann dieses Rechtsinstitut sicherlich kennen oder darauf hingewiesen worden sein; denn damit entsteht Vertrauensschutz. Wenn wir jetzt entsprechend dem Antrag der AfD verführen, dann würde sich das Land NRW schadenersatzpflichtig machen und damit der steuerzahlende Bürger am Ende wieder in die Pflicht genommen werden. Das wollen wir natürlich vermeiden.

Deswegen stimmt die FDP-Landtagsfraktion einer Überweisung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend –, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu. Ich bin sehr gespannt, ob wir im Ausschuss irgendetwas hören werden, das diesen Antrag stützen kann. – Vielen Dank und Glück auf.

(Beifall von der FDP und der CDU)