Wohnen wird immer teurer. Hier in Düsseldorf hat mittlerweile jeder zweite Einwohner Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein. Nicht nur Geringverdienende haben Probleme, eine Wohnung zu finden. Unsere Innenstädte und urbanen Räume werden langsam zu Reichengettos. Kaum jemand kann diese Mieten zahlen.
Wie unsere Kolleginnen und Kollegen von den Grünen sagen auch wir, dass wir uns das als Gesellschaft nicht leisten wollen und können. Sie versäumen zum wiederholten Male, Ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen und dieser gerecht zu werden. Der soziale Frieden in unserer Gesellschaft ist ein sehr hohes Gut. Nur durch die Wahrung von sozialer Durchmischung in unseren Quartieren und Städten
Doch statt neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, investieren Sie lieber in eine völlig übersteigerte Eigentumsförderung. Sie fördern lieber das Vermögen von ohnehin wohlhabenden Menschen, statt mehr in den geförderten Wohnraum zu investieren. Die Menschen, die die Unterstützung bitter nötig hätten, gucken leider oft in die Röhre.
Frau Ministerin, für Sie als Erinnerung: Die soziale Wohnraumförderung soll Wohnraum für Menschen schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie soll bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demografischen Wandels anpassen und diesen energetisch nachrüsten. Die städtebauliche Funktion der Wohnquartiere soll erhalten und gestärkt werden.
Im Moment wird das Grundrecht auf bezahlbaren, angemessenen Wohnraum, was sogar in der Erklärung für Menschenrechte steht, in Teilen NordrheinWestfalens mit Füßen getreten, und zwar von dieser Landesregierung.
Die Bestände von mietpreisgebundenen Wohnungen sind obendrein in den letzten Jahren um jährlich 3 % gesunken; der Kollege Klocke hat es gerade gesagt. Für 2016 bedeutet das bei einem Bestand von 467.400 Wohnungen einen Rückgang von 14.000 Wohneinheiten.
Um endlich für alle Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen das Menschenrecht auf bezahlbares und angemessenes Wohnen zu gewährleisten, braucht es eine höhere, am Bedarf orientierte Förderung mit Konzentration auf den mietpreisgebundenen Wohnungsbau, mehr Bautätigkeit, die Ausweisung von mehr Baugrundstücken, die Unterstützung von Kommunen, auch der kommunalen Wohnungsbauunternehmen.
Ferner ist es nötig, Anreize für die Förderung einer sozialen Baulandpolitik der Kommunen zu schaffen. Es bedarf darüber hinaus einer veränderten Fördersystematik. Die alten Gebietskulissen sind veraltet, sie müssen überdacht werden. Die unzeitgemäße Begrenzung von Geschosszahlen muss aufgehoben werden. Dies gilt insbesondere für den Rhein-SiegKreis und Mönchengladbach.
Es bedarf der Sicherung und des Ausbaus der Tilgungsnachlässe auch durch originäre Landesmittel und der kompletten Zweckbindung der im Koalitionsvertrag in Berlin angekündigten Wohnungsbauförderung des Bundes, der Förderung der Genossenschaften und von unserer Seite natürlich auch der
Was allem vorangehen muss, ist die Modernisierung des landesrechtlichen Mieterschutzes. Gerade in einem Markt, der eher ein Vermietermarkt ist, kann es nicht sein, dass bei solch einem Druck die Mieterinnen und Mieter für vogelfrei erklärt werden.
Es ist gut und wird wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass Sie die Mieterschutzregelungen, die jetzt auslaufen sollten, noch einmal evaluieren und vielleicht auch anpassen wollen. Unsere Meinung ist: Die jetzt vorhandenen Regelungen müssen zusätzlich verschärft und dürfen nicht abgeschafft werden.
Unsererseits besteht absolute Übereinstimmung mit den Forderungen der Grünen. Wir stimmen dem Antrag zu und befürworten natürlich auch die Überweisung an den Ausschuss.
Interessant ist bei den ganzen Lobgesängen auf die Landesbauordnung, dass Sie es tatsächlich geschafft haben, 15 % weniger öffentlich geförderte Wohnungen im Jahr 2018 zu bauen als im Jahr 2017. Den Rückgang im Jahr 2016 haben Sie immer mit anderen Voraussetzungen begründet. Trotzdem haben Sie es nun geschafft, 15 % weniger Sozialwohnungen zu bauen.
Wir stimmen der Überweisung des Antrags an den Ausschuss zu. – Ich verabschiede mich mit einem herzlichen Glück auf!
Herr Kollege Baran, es gab den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Schrumpf. Die Zwischenfrage ist ziemlich genau zum Ende Ihrer Rede angemeldet worden. – Der Kollege Schrumpf hat das Wort zu einer Zwischenfrage.
Vielen Dank, Herr Kollege Baran, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie sprachen gerade die neue Landesbauordnung an und dass damit die Zahl der Baugenehmigungen im Jahr 2018 zurückgegangen sei. Ist Ihnen bekannt, dass die neue Landesbauordnung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist?
Vielen Dank für die Frage. – Mir ist auch bekannt, dass durch das Moratorium, das durch Ihre Landesregierung veranlasst worden ist, die Bautätigkeit in diesem Land massiv zurückgegangen ist. Ich glaube, es ist kein Geheimnis – die Zahlen sind öffentlich bekannt –, dass Sie es tatsächlich hinbekommen haben, den sozialen Wohnungsbau gegenüber dem Jahr 2017 um 15 % zurückzufahren. Ich glaube, das ist Fakt, und das steht auch überall drauf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Paul das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich wieder auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beziehen. Lieber Arndt Klocke, du hast dargestellt, dass ihr auf einer Veranstaltung deiner Fraktion mit allen Akteuren am Wohnungsmarkt zusammengesessen habt
Ich war kürzlich bei einer Veranstaltung des Verbandes der Immobilien- und Wohnungswirtschaft Nordrhein-Westfalens. Dort ist ganz klar geworden, dass die Wohnungsgenossenschaften – es ging um die Zukunftsperspektiven der Wohnungsgenossen
schaften – nicht von den Grünen für gemeinnützig erklärt werden möchten. Denn die Gemeinnützigkeit bringt keine zusätzlichen Wohnungen, wie wir alle wissen.
Es war sogar der in der Friedrich-Ebert-Stiftung aktive Dr. Runkel, Mitglied im Arbeitskreis Stadtentwicklung, Bau und Wohnen der Friedrich-Ebert-Stiftung, der festgestellt hat, dass eine neue Gemeinnützigkeit für Wohnungsgenossenschaften unter dem jetzigen EU-Beihilferecht und auch unter dem geltenden Bundesrecht kaum umsetzbar wäre. Die Wohnungsgenossenschaften würden dadurch in richtige Probleme gestürzt werden.
Ein Problem ist auch, dass die flächendeckende Belegungsbindung zu neuen sozialen Brennpunkten und Nachbarschaftskonflikten führen würde. Es gibt steuerliche Nachteile für die Wohnungsgenossenschaften, die ihre unternehmerische Handlungsfreiheit stark einbüßen würden, wenn sie für gemeinnützig erklärt würden. Damit ist niemandem gedient. Denn die Wohnungsgenossenschaften bieten heute schon Wohnraum für eine Miete an, die unter den durchschnittlichen Mieten in Nordrhein-Westfalen liegt.
Diesen Wohnungsgenossenschaften jetzt das Leben schwer zu machen und sie mit einer neuen Gemeinnützigkeit zu fesseln, damit ist gerade den Mieterinnen und Mietern nicht gedient. Deswegen werden wir diesen Weg ganz bewusst nicht mitgehen.
Es gibt weitere Widersprüche in dem Antrag. Sie zeichnen das Bild, dass die Landkreise die Großstädte entlasten sollten, lassen dort aber wenig Entwicklung zu. Es ist eben nicht so, dass Ortskerne leer stehen und Baugebiete nur am Rand der Orte ausgewiesen werden.
Das ist weder in Vlotho an der Weser noch in Telgte beim grünen Bürgermeister Wolfgang Pieper so. Wer ihn fragt, wird hören, dass viele Kommunen längst erkannt haben, dass sie ihre örtliche Mitte attraktiver machen müssen. Sie haben längst erkannt, dass man sich nicht darauf konzentrieren darf, um die alten Ortskerne herum neue Baugebiete auszuweisen, sondern dass man die Stadt- oder Ortsmitte wieder attraktiv gestalten muss, weil sie den Bürgerinnen und Bürgern auch Identität vermittelt.
Um die Stadt- oder Ortsmitte wieder attraktiv zu machen, haben wir viele Neuregelungen in der Landesbauordnung eingeführt und fördern auch die Dorf- und Stadterneuerung bis hin zum Abriss alter Gebäude.
Es braucht aber auch neue Flächen für das Wohnen. Es wird nicht reichen, in den Stadtkernen, in der Mitte der Dörfer eine Entwicklung zuzulassen. Wir brauchen auch neue Flächen für das Wohnen, gerade im Zusammenhang mit ÖPNV-Verbindungen. Mit dem geänderten Landesentwicklungsplan wird von uns sichergestellt, dass sich die Kommunen in dieser Weise weiterentwickeln können.
Überhaupt würden wir anregen, dass Sie den Kommunen in der kommunalen Selbstverwaltung, in der kommunalen Selbstgestaltung einfach etwas mehr zutrauen. Denn eigentlich atmet auch dieser Antrag den Geist der alten Remmel’schen Bevormundungspolitik aus Düsseldorf.
Dass man dann solch einen, wie ich finde, künstlichen Gegensatz, einen künstlichen Widerspruch zwischen unserer neuen Wohneigentumsförderung und der Förderung des Mietwohnungsbaus herstellen will, wird der Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen einfach nicht gerecht. Man sollte das nicht gegeneinander ausspielen.
Im vergangenen Jahr sind 932 Millionen Euro im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung abgerufen worden. 8.662 Wohneinheiten sind damit gefördert worden. Davon entfielen nur 77,5 Millionen Euro auf die klassische Wohneigentumsförderung; das sind gerade gute 8 % der gesamten Wohnraumförderung des Landes. 611 Familien haben wir damit zu Wohneigentum bringen können.
Der Renner war übrigens „Jung kauft Alt“, eine richtig gute Idee aus Hiddenhausen im Kreis Herford: Alteigentümer veräußern ihre Häuser an Familien, die dort gerne Wohneigentum erwerben wollen, die abseits der Metropolen günstiges Wohneigentum in
Wir möchten Sie bitten, das nicht zu diffamieren: Auch die Wohneigentumsförderung hilft dabei, die Situation für die Mieterinnen und Mieter, für die Mietwohnungssuchenden auf den Wohnungsmärkten zu verbessern. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Paul. Sie haben es gesehen: Es wurde eine Kurzintervention vom Abgeordneten Klocke der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angemeldet, der nun das Wort für 90 Sekunden hat.
Danke, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Stephen Paul, du hast in deiner Rede die Frage der neuen Wohngemeinnützigkeit angesprochen, die wir in unserem Antrag bewusst nicht angeführt haben. Ich würde gerne die Kurzintervention dazu nutzen, um das zu erläutern.
Nein, das ist ein Debattenstand und eine Forderung der grünen Bundestagsfraktion, die das intensiv auf Bundesebene diskutiert. Es gibt in zwei Wochen einen großen Fachkongress dazu in Berlin, auf dem ich mich auch einschalten werde.
Mir sind natürlich die Bedenken, die es insbesondere bei Wohnungsbaugenossenschaften gibt, klar und bekannt, was die bundesweite Etablierung einer neuen Gemeinnützigkeit im Anschluss an das, was in den 80er-Jahren abgeschafft worden ist, für Genossenschaften bedeuten würde, und zwar auch aus dem Austausch zum Beispiel mit Alexander Rychter vom VdW und anderen.