Protocol of the Session on February 21, 2019

In dem geplanten Übergangszeitraum wird vorbehaltlich weniger Ausnahmen weiterhin das Unionsrecht angewendet. Ausnahme im Brexit-Übergangsgesetz ist das Kommunalwahlrecht, das ab dem 30. März 2019 für britische Staatsangehörige nicht mehr gelten würde.

Für ein Austrittsszenario mit Austrittsabkommen wird derzeit kein weiterer landesrechtlicher Anpassungsbedarf gesehen. Es macht auch wenig Sinn, diesbezüglich in Aktionismus zu verfallen. Da gibt es aus unserer Sicht nichts mehr zu regeln.

Bei einem Brexit ohne Austrittsabkommen wäre das Königreich im Falle eines Austritts ab März 2019 Drittstaat und würde auch so behandelt.

Infolge der weggefallen EU-Mitgliedschaft werden für in Nordrhein-Westfalen lebende britische Staatsbürger grundsätzlich die Regelungen für Bürger aus sogenannten Drittstaaten gelten, die im Vergleich zu EU-Bürgern eingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsmarktzugänge besitzen.

In Abstimmung mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern sowie allen Ressorts haben wir die jeweiligen Zuständigkeiten geprüft und notwendige Notmaßnahmen für einen Brexit ohne Austrittsabkommen vorgesehen.

Zusätzlich neben der Regelung der rechtlichen Fragen unternimmt die Landesregierung weitere Maßnahmen, um sich auf den Brexit vorzubereiten. Die Landesregierung und NRW.INVEST führen zahlreiche Gespräche mit Unternehmen und politischen Vertretern aus dem Vereinigten Königreich und anderen europäischen Partnerländern zu den Konsequenzen des Brexits, bei denen es darum geht, wie dessen Folgen abgemildert werden können.

Die Studie des Wirtschaftsministeriums sei an dieser Stelle ebenfalls erwähnt. 88 % der nordrhein-westfälischen Unternehmen sagen uns, sie seien – nach den bestehenden Möglichkeiten – auf den Brexit vorbereitet.

Über die gemeinsame Brexit-Arbeitsgruppe steht die Landesregierung in regelmäßigem Austausch mit

dem Bund und allen Bundesländern, um zeitnah und abgestimmt gemeinsam reagieren zu können.

Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass die Landesregierung im Rahmen der Enquetekommission „Brexit“ eng mit dem Landtag kooperiert.

Es wird das erklärte Ziel der Landesregierung bleiben, auch nach einem Brexit möglichst enge wirtschaftliche, kulturelle und freundschaftliche Beziehungen zum Vereinigten Königreich zu halten.

Ich bin davon überzeugt, dass die lebendigen Städtepartnerschaften und intensiven Schulpartnerschaften fortgesetzt werden müssen und dass das enge historische Band zwischen Großbritannien und Nordrhein-Westfalen unabhängig vom Brexit bestehen bleibt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU, der FDP und Arndt Klo- cke [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 12, wenn es nicht mehr den Wunsch nach weiteren Redebeiträgen gibt. – Das ist so. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Europa und Internationales empfiehlt in Drucksache 17/5099 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4351 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf.

Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Fraktion der Grünen sowie die drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich der Stimme? – Wie angekündigt, die SPD-Fraktion. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf

Drucksache 17/4351 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses Drucksache

17/5099 – Neudruck – angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet worden. – Herzlichen Dank.

Ich rufe auf:

13 Gute Rahmenbedingungen für den Zucker

rübenanbau in Nordrhein-Westfalen schaffen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5070

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion der CDU Herr Kollege Frieling das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Regelmäßig beschäftigen wir uns hier im Landtag mit Fragen des Strukturwandels. In der Regel geht es dabei um das Ruhrgebiet oder das Rheinische Braunkohlerevier und um die wichtige Frage, wie diese Regionen eine Zukunft nach Kohle und Stahl erfolgreich gestalten können.

Es gibt aber auch andere Regionen in NordrheinWestfalen, in denen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen ein Strukturwandel oder sogar ein Strukturbruch droht – vielleicht nicht ganz so prominent und großflächig, aber doch regional von großer Bedeutung.

Mit unserem Antrag zur Zukunft des Zuckerrübenanbaus in Nordrhein-Westfalen wollen wir als NRWKoalition den Blick auf eine solche Situation lenken.

(Unruhe – Glocke)

Man könnte sagen, dass es heute einmal nicht um das schwarze Gold der Kumpel, sondern um das weiße Gold der Rübenbauern geht.

Der aktuelle Anlass ist natürlich die drohende Schließung der Zuckerfabrik in Warburg durch die Südzucker AG. Die Problematik selbst geht aber deutlich darüber hinaus und betrifft ganz NRW.

Unmittelbar von der Schließung in Warburg betroffen wären die traditionellen Rübenanbaugebiete der Paderborner Hochfläche, der Warburger Börde und meiner Heimat, der Soester Börde. Ende der 1990erJahre stellte bereits die Soester Zuckerfabrik die Produktion ein. Nun droht der Wegfall der vollständigen weiterverarbeitenden Infrastruktur vor Ort.

Damit steht aber zugleich der gesamte Zuckerrübenanbau in den betroffenen Regionen infrage – und das, obwohl die westfälischen Börden für den Anbau prädestiniert sind. Beste Böden und hervorragende Witterungsbedingungen ermöglichen stabil hohe Erträge bei einem relativ niedrigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Ein Wegfall des Zuckerrübenanbaus hätte weitreichende Folgen, und zwar nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht für die betroffenen Landwirte – allein 800 befinden sich im Einzugsbereich der Warburger Zuckerfabrik –, sondern auch für Natur- und Kulturlandschaft. So ist die Zuckerrübe ein wichtiger und auch schwer zu ersetzender Bestandteil einer vielfältigen Fruchtfolge mit positiven Auswirkungen auf die Bodenbeschaffenheit und die Folgekulturen. Bei einem Wegfall der Zuckerrübe würde wohl der Anteil an Maisanbauflächen deutlich steigen.

Die Bauern protestieren aber nicht nur heute am Standort der Südzucker AG in Warburg, sondern bereits gestern im rheinischen Appeldorn im Kreis Kleve und letzte Woche in Jülich im Kreis Düren. Dadurch wird deutlich, dass es sich bei dieser von uns nicht zu beeinflussenden betriebswirtschaftlichen Entscheidung in Warburg nur um die Spitze des Eisbergs des Problems handelt. Die Ursachen liegen deutlich tiefer, haben europaweite Bedeutung und sind aufgrund politischer Entscheidungen zu bedenken.

Es sind die nach wie vor vorhandenen wirtschaftlichen Wettbewerbsverzerrungen, die den Zuckerrübenstandort in Nordrhein-Westfalen Gefahr bringen.

Da sind zum einen die unterschiedlichen Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel in Europa, die deutsche Landwirte benachteiligen. In vielen EU-Mitgliedstaaten wird der Einsatz von neonicotinoidhaltigen Mitteln für die Saatgutbeize durch Ausnahmeregelungen in Form von Notfallzulassungen erlaubt. So wird de facto die Nichtbeachtung des europäischen Verbots von der Ausnahme zur Regel gemacht.

Aktuell stehen gleichwertige Mittel zur Bekämpfung nicht zur Verfügung, sodass die deutschen Landwirte auf andere Mittel zurückgreifen müssen, die flächendeckend ausgebracht werden müssen, teurer sind und weniger stark wirken.

Ein einheitlicher Markt funktioniert aber bekanntlich nur, wenn die Rahmenbedingungen für alle Teilnehmer gleich sind.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ein weiterer eindeutiger Eingriff in die Marktmechanismen erfolgt durch die sogenannten gekoppelten Zahlungen. Während in Deutschland EU-Beihilfen grundsätzlich vom Anbau entkoppelt sind, werden in 11 von 19 Mitgliedsstaaten und damit bei einem knappen Drittel der Rübenanbauflächen weiterhin zusätzliche Beihilfen gewährt, im Mittel rund 350 Euro pro Hektar.

Zucker aus diesen Ländern erreicht damit einen Preisvorteil von bis zu 30 %, und zwar unabhängig von der Qualität des Anbaustandortes. Das allein ist eine ebenso offensichtliche wie deutlich spürbare Benachteiligung der deutschen Bauern.

Diese Aspekte zusammengefasst – die Ungleichheit bei der Beihilfe, die Ungleichheit bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die direkten zusätzlichen gekoppelten Zahlungen – schaffen einen kaum zu kompensierenden Wettbewerbsnachteil für die deutsche Landwirtschaft.

Hinzu kommt der Druck auf den Markt durch weitere verzerrende Subventionen und niedrige Umweltstandards in Nicht-EU-Ländern, die zollfrei oder sehr

günstig in den weitgehend liberalisierten EU-Markt exportieren können.

Unser Ziel muss es sein, die regionale Wertschöpfungskette des Zuckers in Deutschland und Nordrhein-Westfalen zu erhalten. Dafür müssen die marktverzerrenden Regelungen beim Pflanzenschutz abgebaut und europäisch gleich gehandhabt werden. Ferner müssen die direkt marktbeeinflussenden Zahlungen durch gekoppelte Beihilfen unterbunden werden.

(Beifall von der CDU)

Zuckerrübenanbau muss dort stattfinden, wo die Böden gut sind und die Witterung stimmig ist, also die natürlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Die Redezeit.

Ich komme zum Ende. – Er muss dort stattfinden, wo innovative Technologie und Weiterverarbeitungsmöglichkeiten vorhanden sind.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Genau das ist in unseren heimischen Anbauregionen der Fall. Daher lohnt es sich, sich für den Anbaustandort in Nordrhein-Westfalen einzusetzen. Wir freuen uns über eine breite Unterstützung. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und der FDP)