Protocol of the Session on February 21, 2019

Aber zunächst komme ich zum Staatsvertrag, der ja immer – das beklagen Medienpolitiker ja gerne – in den Kellern der 16 Staatskanzleien – aufgrund des Zwangs, Einstimmigkeit der Länder herzustellen – kreiert wird.

Wir Medienpolitiker der Länder – das haben wir am Freitagabend, den wir medienpolitischen Sprecher zusammen bei der Diskussion verbringen durften, beklagt – müssen immer viele Säcke Reis umwerfen, um Einfluss zu nehmen.

Nun, nach einem langen und zähen Streit zwischen der Zeitungswelt und den Anbietern der ÖffentlichRechtlichen, wird der Telemedienauftrag im Rundfunkstaatsvertrag etwas angepasst. Man kann die Regelung kritisch sehen. Viele glauben, die Mauer der Zulässigkeit von printähnlichen Texten in Öffentlich-Rechtlichen sei nur ein löchriger Käse.

Insgesamt ist der Telemedienauftrag aber nun ein Kompromiss der verschiedenen Interessen, auch wenn die Protagonisten der Öffentlich-Rechtlichen auf der einen und die Verleger auf der anderen Seite sich ab und an selbst vorwerfen, dass sie die Reibungswärme, die beim gegenseitigen Über-denTisch-Ziehen entstanden ist, zu sehr als Nestwärme empfunden haben.

Wir werden schauen, wie das gemeinsame Lagerfeuer der Schiedsstelle aus den Häuptlingen Herrn Marmor und Herrn Döpfner lodert. Ich bin ganz zuversichtlich, aber ich glaube, wir werden da noch prüfend hinschauen müssen.

Im WDR-Gesetz beginnen wir mit der Entbürokratisierung der Gremien; in unserem Koalitionsvertrag hatten wir das angekündigt.

Der erste Aufschlag: Bei der Änderung der Qualifikation der Mitglieder des Verwaltungsrats des WDRs und dem Klein-Klein, das unter Rot-Grün beschlossen wurde, aber dann gottlob nicht in Kraft trat bei

den Qualifikationskriterien wird nunmehr auf die Gesamtqualifikation des gesamten Verwaltungsrats abgestellt. Auch bei der Kompetenzverteilung zwischen Rundfunk- und Verwaltungsrat folgt der Entwurf diesem Credo.

Die Anhörung hat gezeigt, dass wir mit diesen Änderungen den Nerv getroffen haben. Sowohl Vertreter des Verwaltungsrats als auch der Intendant haben die Änderungen für positiv befunden, und die Experten haben ihr rechtliches Okay gegeben.

Die Änderungen des Landesmediengesetzes zielen auf die Vielfaltssicherung ab, denn wenn wir nichts getan hätten, wären bei den Kriterien der Frequenzvergabe die analogen Vorgaben gültig gewesen, und der Lokalfunk hätte weniger Chancen gehabt. Nunmehr werden die Kriterien um die journalistisch-redaktionelle Vielfalt ergänzt.

Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass es noch Verschärfungen und Schärfung im Sprachlichen geben muss. Dies haben wir mit unseren Änderungsanträgen nachgeholt.

(Michael Hübner [SPD]: Das war auch nicht der zuständige Minister, nur der Staatssekre- tär!)

Die bestehenden Lokalsender leisten in besonderem Maße einen Beitrag zur Versorgung mit lokal-regionalen Inhalten. Das soll auch so bleiben.

Die Redezeit.

Aber die Änderungsinitiativen der SPD sind nicht sinnvoll, denn die Leistung der Sender wird in unserem Entwurf ja berücksichtigt. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren ja gerade heiße parlamentarische Minuten, wo es um etwas Wesentliches ging.

Aber ich will vorwegschicken – und das sage ich mit allem Ernst –, dass es schon richtig wäre, wenn der Medienminister und zugleich der Ministerpräsident, dessen Unterschrift unter dem Staatsvertrag steht, bei so einer Debatte anwesend wäre; das muss man so sagen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich finde es deshalb auch keine ungebührliche Forderung vonseiten der Opposition, das auch einzuklagen. Die parlamentarischen Mittel werden dann entsprechend unserer Geschäftsordnung genutzt; das ist aus meiner Sicht soweit in Ordnung. Wenn die Mehrheit dann so entscheidet, hat sie es entschieden; das ist dann allerdings auch in Ordnung.

Aber es ist eigentlich schon schade – und zwar nicht, weil wir uns immer alle freuen, wenn der Ministerpräsident dem Hohen Hause beiwohnt, sondern weil es auch um sein Thema geht, das in der Staatskanzlei federführend verhandelt wird.

Damit sind wir beim Staatsvertrag, der durch die Landesregierung vorverhandelt worden ist, wie sich das seit Jahrzehnten gehört. Deshalb können wir an dieser Stelle auch noch einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freundlich danke sagen, die das über die Jahre konsequent tun und in einer gewissen Harmonie, die man unter den Landesregierungen pflegt, solche Verträge aushandeln.

Diese Verträge, zumindest was den Staatsvertragsteil betrifft, diskutieren wir hier, wir beraten sie in Anhörungen und nehmen Sie dann zustimmend oder ablehnend zur Kenntnis. Ich darf hier für die grüne Fraktion ankündigen, dass wir dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.

Die inhaltlichen Diskussionen sind aus unserer Sicht, was den Medienteil betrifft, nicht weit genug vorangetrieben; das ist auch in der Anhörung deutlich geworden.

(Der Ministerpräsident betritt das Plenum. – Mehrere Zurufe: Ah! – Vereinzelt Beifall – Mi- chael Hübner [SPD]: Schön, dass Sie es ein- richten konnten!)

Als ob ich ihn jetzt herbeigeredet hätte.

(Heiterkeit – Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Ministerpräsident, es ist schön, dass Sie da sind. Ich hatte gerade gesagt, es wäre schön, wenn Sie da wären. Jetzt sind Sie da – umso besser.

(Zuruf von der SPD)

Ich wollte sagen: Wir waren mit dem medienpolitischen Teil des Staatsvertrages insoweit nicht zufrieden, als dass uns eine Reihe von Regelungen nicht weit genug gehen.

Es gibt angesichts der Entwicklung des Internets die Regulierungsfragen betreffend Dinge, die wir stärker in Angriff nehmen müssen. Die Intermediäre, die Plattformen brauchen Regulierung. Auf der Ebene müssen wir uns sicher im Weiteren verständigen.

Aber die Kundigen unter uns wissen natürlich, dass es einen 23. Staatsvertrag geben wird, womöglich einen 24. Staatsvertrag und womöglich noch weitere.

Insofern werden wir diese Regelungen sicher in Angriff nehmen.

Ansonsten bin ich sehr froh, dass es gelungen ist, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet zu dem Raum zu verhelfen, den er braucht.

Unter den Expertinnen und Experten reden wir ja schon seit Jahrzehnten – mindestens solange, wie es das Internet gibt – über die Frage, ob nicht das Internet – damals noch als dritte Säule bezeichnet, inzwischen ja als erste Säule zu bezeichnen – unabhängig von der Plattform Raum für den öffentlichrechtlichen Rundfunk enthalten muss.

Dieser ewige Streit zwischen Verlegerinnen und Verlegern, Kollege Nückel sprach es eben noch mal an, ist letztlich ein Stück weit für die Katz, wenn man das ehrlich betrachtet, weil die eigentliche Gefahr natürlich von denen ausgeht, die als Google oder andere Unternehmungen im Internet große Areale besetzen und in der Wahrnehmbarkeit der Menschen natürlich eine ganz andere Rolle spielen, als es zum Teil auch schon die öffentlich-rechtlichen Medien tun.

Dann komme ich zu einem Punkt, der uns noch lange beschäftigen wird: Die Frage der Auffindbarkeit wird künftig die entscheidende Rolle spielen. Deshalb ist es auch da wichtig, dass wir auf staatsvertraglicher Ebene entsprechende Regelungen im Blick halten, die sich ein wenig an das anlehnen, was wir im Mediengesetz als Must-Carry-Regelung ja auch kennen.

Es wird nicht einfach, diese Dinge aufrechtzuerhalten, wenn uns allen daran gelegen ist, den öffentlichrechtlichen Rundfunk in der Breite und Vielfalt dessen, was das Internet und andere bieten, stark zu halten. Daran gibt es mindestens bei den meisten von uns ja ein gemeinsames Interesse, und zwar aus gutem, wichtigem und demokratieförderndem Grund.

Ich komme nun zum WDR-Gesetz. Hier schließe ich mich durchaus der Kritik an, die mein Kollege Alexander Vogt schon geäußert hat: Wir waren auch nicht erfreut darüber, dass dieser Änderungsvorschlag, der seitens des Rundfunkratsvorsitzenden, des Verwaltungsratsvorsitzenden und auch des Intendanten hier in einer gemeinsamen Erklärung im Rahmen unserer Anhörung vorgetragen wurde, nicht noch mitumgesetzt werden konnte. Das hätte ich als Klarstellung für gut befunden.

Wir wollen starke, selbstbewusste Gremien in allen Bereichen. Das gilt sowohl für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für die Landesmedienanstalt.

Umso wichtiger wäre diese kleine Änderung gewesen, die aus meiner Sicht nicht viel gekostet hätte. Sie war halt nicht drin; bedauerlich auch das.

Dennoch ist das kein Grund, dem WDR-Gesetz an dieser Stelle nicht zuzustimmen: Wir werden auch diesem Gesetz zustimmen.

Was die Landesmediengesetzgebung betrifft, müssen wir uns natürlich ganz deutlich die Frage stellen – Frau Stullich, Sie hatten es angesprochen –, wie wir mit Blick auf den Lokalfunk und wie wir bei DAB+ in die Zukunft gehen wollen, wenn wir, was wir im Prinzip bisher alle hier bekundet haben, weiterhin dieses Zweisäulenmodell haben wollen, nämlich starken lokalen Rundfunk in der lokalen Fläche, aber auch entsprechende Angebote regional durch den WDR.

Dieses Mischungsverhältnis kommt bisher bei den Leuten in Nordrhein-Westfalen insgesamt gut an. Insofern haben auch wir politisch bisher immer ein Interesse daran gehabt, dass das so bleibt.

Aber wir müssen uns der Digitalisierungsfrage für die Zukunft stellen. – Frau Präsidentin, ich komme gleich zum Schluss.

Die Digitalisierung erfordert nun einmal, dass auch der Hörfunk nicht undigitalisiert bleibt. Wir werden DAB+ haben. Es kommt jetzt darauf an, dass wir das, was wir bisher an Gutem im Hörfunk kennen, in diese digitale Zeit hinüberretten.

Ich bin übrigens in der Anhörung von einer Geschichte sehr beeindruckt gewesen, nämlich von diesem Streit über die Fragen:

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Was wird uns G5 an der Stelle bringen, und was bleibt möglicherweise am DAB+ hängen? Das sind Fragen, die wir ein weiteres Mal diskutieren werden. Jetzt muss ich zum Ende kommen; bin schon über der Zeit. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich habe es angekündigt: Wir werden als grüne Fraktion diesen rundfunkpolitischen Vorschlägen hier zustimmen. – Danke schön.