Protocol of the Session on February 20, 2019

Wir wollen dieses bestehende Versorgungsangebot weiterentwickeln. Dabei gilt es, mögliche Lücken zu prüfen wie zum Beispiel für eine Krisenintervention zu Nachtzeiten oder am Wochenende. Hier könnten sich ganz andere Prioritäten zeigen als eine Ambulanz nach dem Ansbacher Modell.

Dagegen sind repressive Maßnahmen in der Psychiatrie ganz bewusst an enge gesetzliche Vorgaben bei akuter Fremdgefährdung im Rahmen schwerer psychischer Erkrankungen gebunden. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat uns aufgetragen, Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie so weit wie möglich zu vermeiden.

Letztlich ist aber auch die vermeintliche Erfolgsbilanz der Ansbacher Ambulanz infrage zu stellen. Die bisherigen wissenschaftlichen Auswertungen zeigen diese Erfolge jedenfalls nicht. So wird die gewünschte Zielgruppe nur teilweise erreicht.

60 % der Behandelten hatten bereits Gewalttaten begangen, nur 37 % hatten bereits im frühzeitigen Stadium von Gewaltfantasien oder -drohungen eine präventive Behandlung begonnen.

Von den behandelten Patientinnen und Patienten hatten 45 % die Behandlung wegen fehlender Motivation abgebrochen, nur in 10 % der Fälle war eine Behandlung erfolgreich und konnte aufgrund erreichter Stabilisierung beendet werden.

Dies lässt eine besondere Förderung des Angebots einer Ambulanz nach dem Ansbacher Modell ausgesprochen fragwürdig erscheinen. Gerne können wir darüber auch noch einmal im Ausschuss diskutieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schneider. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Mostofizadeh das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss schon sagen, dass ich überrascht und erfreut bin, dass die Kollegen von CDU, SPD und FDP sich so viel Mühe mit diesem Antrag gegeben haben.

Der Antrag ist in der Tat – ich glaube, Sie haben es auch eben erwähnt – auf eine Weise zustande gekommen, der es fast hinfällig erscheinen lässt, sich so intensiv damit auseinanderzusetzen.

Da hat jemand Fernsehen geguckt, eine Sendung, die tatsächlich – wie der Antrag es auch ausführt – Angst vor psychisch kranken Menschen macht, das Bild suggeriert, dass jemand, der an einer Schizophrenie leidet, potenziell ein Straftäter ist. Da muss Abhilfe geschaffen werden, und die Abhilfe ist das Ansbacher Modell.

Frau Kollegin Schneider und auch Frau Weng haben einiges dazu gesagt, was da zu machen ist. Das ist das Weltbild der AfD: Psychisch kranke Menschen sind potenziell – das schreiben Sie ja sogar in Ihrem Antrag – Menschen, bei denen man Gefahrenabwehr betreiben muss. Im Vorfeld einer Tat muss dafür gesorgt werden, dass sie möglichst weggesperrt werden und dann eben wegbehandelt werden.

(Zurufe von der AfD)

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat mit dem Psychiatriebild hier in Nordrhein-Westfalen nichts, aber auch gar nichts zu tun. Das ist auch gut so, Herr Vincentz.

(Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD])

Deswegen möchte ich auf die Punkte zurückkommen, die hier in Nordrhein-Westfalen im Moment tatsächlich zur Debatte stehen.

Wir haben hier in Nordrhein-Westfalen psychiatrische und psychosomatische Institutsambulanzen,

die auf ganz unterschiedlichen Feldern arbeiten. Sie arbeiten eben nicht im repressiven Bereich, sondern sie bieten ein Angebot für Menschen unterschiedlicher Erkrankungen.

Wir haben Sozialpsychiatrische Zentren, die in den Städten arbeiten. Da könnte man viel eher darüber nachdenken, ob im PsychKG oder auch im Bereich der sozialen Versorgung mehr Angebote notwendig sind, als das im Moment der Fall ist und wie die auch finanziell ausgestattet werden sollen. Auch darauf haben alle drei Rednerinnen vor mir hingewiesen.

Das wäre eine lohnende Debatte, sie wird aber von einem ganz anderen Ansatz ausgehen. Sie wird von dem Ansatz ausgehen, dass wir in Nordrhein-Westfalen – wie in jedem Bundesland – eine ganz beachtliche Anzahl von Menschen haben, die entsprechender Hilfen bedürfen, denn das Bild dieser Menschen ist völlig verzerrt in diesem Beitrag.

Erst einmal sind wir vor dem Gesetz sowieso alle gleich. Das sind ganz normale Menschen, die ganz unterschiedliche Probleme haben, manchmal multiple Problemlagen, dass die Wohnung nicht mehr funktioniert, dass in der Familie etwas falsch läuft, dass eine Depression dazukommt. Darum muss man sich kümmern, die muss man nicht stigmatisieren, die darf man nicht in dieser Art und Weise mit diesem Antrag in ein bestimmtes politisches Feld ziehen.

(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD] – Wei- tere Zurufe von der AfD)

Sind Sie fertig mit Schreien?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde jetzt, nachdem die AfD anfängt, mich niederzubrüllen, aufhören, in der Sache zu argumentieren.

(Zuruf von der AfD: Weil Sie nicht anders kön- nen!)

Wir werden im Ausschuss dazu Gelegenheit haben.

(Zurufe von der AfD)

Ich finde, dass Ihr Antrag ein menschenverachtendes Bild zeichnet, und deswegen argumentiere ich so, wie ich es für richtig halte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden im Ausschuss darüber reden. Eines kann ich Ihnen sagen: Unser Weltbild unterscheidet sich ganz massiv von dem der AfD, und wir werden im Ausschuss das Notwendige dazu tun.

Aber viel spannender wäre, Herr Minister, dass wir möglicherweise eine Initiative ganz anderer Art vorlegen, wie wir das Angebotsspektrum im Bereich der ambulanten Hilfen und auch der Unterbringung vielleicht ausweiten können, um fachlich voranzukommen.

Es gibt dazu nicht nur im Ausschuss, sondern auch im Bereich der Institutionen entsprechende Initiativen. Daran beteiligt sich die AfD einfach nicht.

Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Natürlich werden wir der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Sie haben sich mit dem Sachverhalt nicht auseinandergesetzt, Sie wollten Vorfälle nutzen, um Menschen zu diskreditieren, und daran werden wir uns nicht beteiligen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja wahr, dass uns immer wieder Berichte über Straftaten von psychisch erkrankten Menschen erschrecken. Das geht jedem von uns so, wenn wir nur an die Silvesternacht oder an die Amokfahrt in Münster denken. Das macht betroffen.

Dabei ist es ja nicht so, dass wir einen Systemfehler haben, sondern in diesen Fällen ist es in der Regel so, dass das System der psychiatrischen Hilfe die Menschen nicht erreicht hat.

Da ist jetzt die Frage: Wie geht man damit um? – Man kann die Betrachtungsweise haben, die Sie hier vorstellen.

Ich habe eine gänzlich andere, weil ich einfach glaube, dass die Stigmatisierung die Menschen eher davon abhält, über ihre Erkrankungen zu sprechen und das Hilfesystem in Anspruch zu nehmen.

Deswegen ist mein Anliegen in diesem Bereich der Gesundheitspolitik seit vielen Jahren, dass wir alles tun müssen, um die Stigmatisierung von psychischen Erkrankungen abzubauen. Ich finde, da sind wir in den letzten Jahren auch erheblich weitergekommen. Ich sehe in diesem Ansatz die Möglichkeit, die Menschen mit dem Hilfesystem so früh zu erreichen, dass es gar nicht zu Straftaten kommt.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Der zweite Punkt ist, dass wir im ambulanten Bereich und im klinischen Bereich gute Strukturen haben. Selbst für psychisch erkrankte Straftäter haben wir mit der Forensik in Nordrhein-Westfalen eine vernünftige Struktur.

Deswegen bin ich der Meinung, dass wir hier nicht ein Systemproblem haben, sondern dass das Problem darin liegt, dass wir Menschen einfach zu spät

erreichen. Es ist wichtig, dass wir ausreichend Behandlungsmethoden und Kapazitäten für diese Menschen haben.

Die Entstigmatisierung der Psychotherapie hat dazu geführt, dass das Hilfesystem viel mehr in Anspruch genommen wird als früher. Wir haben ja riesige Fallzahlsteigerungen in diesem Bereich. Da macht mir zurzeit eher Sorgen, dass die Wartezeiten, um zum Beispiel einen Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten zu bekommen, viel zu lang sind.

Der GBA hat ja auch erkannt, dass das so nicht weitergeht. Das ist von den Zahlen her, wenn wir uns die Wartelisten angucken, alles noch nicht so, wie es sein müsste.

Ich gebe zu, dass ich als nordrhein-westfälischer Gesundheitsminister auch nicht der Mächtigste bin, denn über diese Fragen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss und nicht das politische System. Zuständig ist dafür das Selbstverwaltungssystem dieses Gesundheitsbereichs.

Ich bin ganz froh, dass wir zum Beispiel für das Sondergebiet Ruhrgebiet jetzt mehr Stellen bekommen haben. Aber es ist wahrscheinlich immer noch nicht ausreichend.

Deswegen ist es wichtig, dass wir etwa bei der Krankenhausplanung dafür sorgen, dass wir in dem Bereich genug Klinik- und teilstationäre Angebote haben.

Es gibt für jede Klinik, die in diesem Bereich der Gesundheitswirtschaft arbeitet, die Auflage, dass Menschen, die entlassen werden, sofern es notwendig ist, in eine ambulante Begleitungsstruktur überführt werden. Auch diese Frage ist ganz wichtig.

Ich glaube, wir müssen Folgendes sehen: Um diese Menschen zu erreichen, brauchen wir erstens – das muss man einmal ganz offen sagen – Hausärzte, die auch in dieser Frage sehr kompetent sind, denn mir wird immer wieder berichtet, dass viele psychisch Erkrankte wie auch Menschen mit vielen anderen Krankheiten erst einmal zum Hausarzt gehen.

Das Zweite ist, dass wir – darüber habe ich gerade gesprochen – eine bedarfsgerechte ambulante Behandlung brauchen.