Protocol of the Session on July 13, 2017

ein Damoklesschwert. Das dürfen wir nicht verkennen. Die meisten energieintensiven Unternehmen Deutschlands sind hier in Nordrhein-Westfalen angesiedelt, und zwar aus gutem Grund. Denn wir haben in diesem Land schon immer Energie erzeugt. Diese energieintensiven Unternehmen sind hier in Nordrhein-Westfalen, und sie können nur überleben und Arbeitsplätze sichern, weil sie von der EEG-Umlage befreit worden sind. Das ist der entscheidende Zusammenhang.

(Beifall von der FDP und der AfD)

Sollte diese Ausnahme nicht mehr gewährt werden, hätten wir einen Riesenverlust an Arbeitsplätzen, der das weit überwiegen würde, was der Bau von Windkraftanlagen hier kurzfristig an Arbeitsplätzen schaffen könnte.

(Beifall von der FDP)

Deswegen sollten wir hier alle zusammen – und mir geht es nicht um eine parteipolitische Auseinandersetzung, sondern um Nordrhein-Westfalen, die Arbeitsplätze und die Verbraucher in diesem Land – ein Interesse daran haben – und hier rufe ich die Opposition mit auf –, dass wir bei Einhaltung der Klimaschutzziele und beim notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien – das ist auch das Ziel der neuen Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen –

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Ach was!)

einen Weg finden, dass der Energiemix endlich so organisiert wird, meine Damen und Herren, dass nicht auf der einen Seite – das haben wir gestern eine Stunde lang hier miteinander ausgetragen – erneuerbare Energie nicht genutzt werden kann, obwohl die Investitionen dafür getätigt und die Subventionen dafür bereitgestellt wurden, und auf der anderen Seite energieintensive Unternehmen keinerlei Anreize bekommen, diese Strommengen zu der Zeit, zu der sie den Strom dringend benötigen, auch zu nutzen.

Das heißt, wir müssen die Energiewende endlich wieder in sich stimmig gestalten. Wir brauchen ein Marktdesign, welches Anreize gibt, den Strom dann zu verwenden, wenn er besonders intensiv zur Verfügung gestellt wird. Dafür müssen wir auch die Netze ausbauen. Wir brauchen ein leistungsfähiges Stromversorgungssystem und vieles mehr. Erst wenn wir das geschaffen haben, können wir sicherstellen, dass der Arbeitsplatz und Lebensstandort hier in Nordrhein-Westfalen gesichert ist.

Herr Minister …

Da werden

wir noch viel Arbeit vor uns haben; denn Sie haben diese Voraussetzungen leider nicht geschaffen.

(Beifall von der FDP)

Herr Minister, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Blex von der AfD würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Es wird auch weiterhin Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen geben. Es werden auch weitere gebaut werden. Denn wir haben als Koalition beschlossen, dass die genehmigten auch errichtet werden können. Das wird einen weiteren Aufwuchs mit sich bringen. Schon heute werden 38 % des erneuerbaren Stroms in Nordrhein-Westfalen durch Windkraftanlagen erzeugt. Es kommen neue genehmigte Projekte mit 1.400 MW hinzu. Das heißt, auch in Zukunft hat die Windkraft eine Chance, aber wir wollen sie in einen fairen Ausgleich bringen, also im Sinne der Umwelt, der Menschen und der Notwendigkeiten, die wir für die Energiewende brauchen.

(Beifall von der FDP )

Herr Minister …

Lassen Sie es mich abschließend vielleicht etwas versöhnlicher mit einem Zitat ausdrücken, damit Sie sehen, mit welcher Ernsthaftigkeit wir das angehen wollen. Hier darf ich den deutschen Physiker und Mathematiker Georg Christoph Lichtenberg zitieren. Er hat einmal gesagt:

„Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber so viel kann ich sagen: Es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“

Daran arbeiten wir. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage nur der guten Ordnung halber einmal nach: Ihr Ignorieren meiner Frage, ob Sie die Zwischenfrage des Abgeordneten Blex zulassen, habe ich als Nein gewertet.

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Ja, ge- nau!)

Gut.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/83 abstimmen. Hier hat die antragstellende Fraktion direkte Abstimmung beantragt, sodass wir zu dieser kommen.

Wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 17/83 zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/83 abgelehnt.

Wir kommen weiterhin zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/144.

Zu diesem Entschließungsantrag hat der Abgeordnete Loose der Fraktion der AfD Einzelabstimmung beantragt. Da er nicht Antragsteller ist, muss ich gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung feststellen, ob hiergegen Bedenken erhoben werden, dass wir die Ziffern einzeln abstimmen. Werden Bedenken erhoben? – Das ist nicht der Fall, und wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über Ziffer II Nr. 1 des Entschließungsantrags abstimmen und darf fragen, wer dem zustimmen möchte. – Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP und der AfD. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der AfD angenommen.

Ich lasse über Ziffer II Nr. 2 des Entschließungsantrags abstimmen. Wer Ziffer II Nr. 2 des Entschließungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Die Fraktion der AfD. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Antrag in Ziffer II Nr. 2 Zustimmung erfahren.

Ich lasse weiter abstimmen über Ziffer II Nr. 3 des Entschließungsantrags und darf fragen, wer dieser Ziffer zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der CDU, der FDP und der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit hat Ziffer II Nr. 3 des Entschließungsantrags mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD eine Mehrheit erfahren.

Damit sind die Einzelabstimmungen über die Ziffern des Entschließungsantrags mit Zustimmung verlaufen.

Ich lasse dennoch insgesamt darüber abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag Drucksache 17/144 zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/144 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD angenommen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Schluss der Beratung über Tagesordnungspunkt 2 und kommen zu:

3 Unsere Polizei braucht politische Rückende

ckung – Gesetzliche Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes umgehend abschaffen!

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/75

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Dr. Katzidis das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die im Dezember letzten Jahres von SPD und Grünen eingeführte gesetzliche Legitimation und Kennzeichnungspflicht für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten lehnen wir bekanntlich ganz entschieden ab, weil sie nach unserer Überzeugung eine Misstrauensbekundung darstellt. Deswegen werden wir § 6a des Polizeigesetzes wieder abschaffen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD)

Drei Gründe für unsere Auffassung möchte ich in der Kürze der Zeit herausgreifen.

Erstens. Es besteht keine sachliche Notwendigkeit für diese Regelung im Polizeigesetz. In meiner mehr als 25-jährigen Polizeidienstzeit habe ich selber keinen einzigen Fall erlebt, bei dem jemand gegen einen Polizisten oder eine Polizistin vorgehen wollte und dies mangels Identitätsfeststellung nicht tun konnte. Darüber hinaus sind uns, der CDU-Fraktion, auch keine anderen Fälle bekannt, in denen das so gewesen ist.

Genau das hat auch die Expertenanhörung im Innenausschuss im vergangenen Herbst bestätigt. Wenn das tatsächlich ein Problem sein sollte, werden SPD und Grüne ganz sicher gleich darstellen können, wie viele solche Fälle es in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren und Jahrzehnten gegeben hat. Fakt ist aber: Es besteht keine sachliche Notwendigkeit für diese gesetzliche Regelung.

Zweitens. Es besteht auch keine Notwendigkeit für eine derartige gesetzliche Regelung. Der Inhalt von § 6a Abs. 1 ist komplett in Erlassen geregelt, und zwar jeder einzelne Satz. Der Inhalt von Abs. 2 ist auch in einem Erlass geregelt.

Nur der Inhalt von Abs. 3 ist die einzige substanzielle Änderung; sie ist neu und findet sich in keiner anderen Vorschrift: Es ist die individuelle Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bereitschaftspolizei und der Alarmeinheiten. Das war zuvor tatsächlich nicht geregelt, geht aber leider auch vollständig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Die Kräfte unserer Einsatzhundertschaften sind jetzt aufgrund dieser Vorschrift dazu verpflichtet, individuelle Kennzeichen zu tragen, wenn sie zum Beispiel in Einsätze gegen vermummte Gewalttäter geschickt werden, so, wie das in Hamburg der Fall gewesen ist. Dieses Beispiel macht schon sehr deutlich, wie absurd diese Kennzeichnungspflicht ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Eine solche Verpflichtung in das Polizeigesetz zu schreiben, ist nach Ansicht der CDU-Fraktion ein Ausdruck polizeifeindlicher Gesinnung und vor allen Dingen auch politisch ein verheerendes Signal an all diejenigen, die täglich mit persönlichem Einsatz in unserem Land für Recht und Ordnung sorgen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Hinzu kommt, dass die von SPD und Grünen eingeführte Kennzeichnungspflicht den fatalen Eindruck erweckt, dass Polizeibeamte willkürlich und exzessiv Gewalt gegen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ausüben. Das ist eine Verkehrung der Tatsachen. Fakt ist, dass sich die Anzahl der Widerstände gegen unsere Polizistinnen und Polizisten in den letzten 20 Jahren nahezu verdreifacht hat. Fakt ist, dass die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten, die Opfer von Übergriffen wurden, im Jahr 2016 um fast 20 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen kein Problem mit unrechtmäßig handelnden Polizisten, sondern vielmehr ein großes Problem im Hinblick auf Wertschätzung und Respekt gegenüber unseren Staatsdienern.

Deshalb brauchen unsere Polizistinnen und Polizisten wieder einen anderen politischen Rückhalt und keine Stigmatisierung.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD)