(Beifall von der FDP – Monika Düker [GRÜNE]: Der Markt regelt eben nicht alles, zumindest nicht bis zur letzten Milchkanne!)
Frau Düker, Sie sagen gerade: „Der Markt regelt nicht alles, zumindest nicht bis zur letzten Milchkanne“. Wenn Sie mir gerade zugehört haben, dann wissen Sie, dass ich gesagt habe: Es gibt Bereiche, die rechnen sich unter Umständen nicht für eine Abdeckung.
Dann sollte man das Geld, das der Staat einnimmt, dazu verwenden, diese Bereiche entsprechend abzudecken,
(Monika Düker [GRÜNE]: Für die Milchkanne ist dann der Staat zuständig! Das kann ja nicht wahr sein!)
Das ist in anderen Bereichen auch so. Der öffentliche Personennahverkehr rechnet sich auch nicht in jedem Bereich.
Wenn Professor Dr. Rudolph hier von marktradikalen Ideen spricht, die zu keiner Lösung führen, dann kann ich nur das anführen, was wir bisher an Erfahrung im Mobilfunkmarkt und allgemein im Telekommunikationsmarkt gemacht haben, nämlich: Früher hatten wir einen Monopolisten. Ich weiß noch – meine Mutter ist Koreanerin –, wenn wir in Korea angerufen haben, war das ein Staatsakt. Es war wahnsinnig teuer, riesig aufwändig. Heute haben wir Wettbewerb. Heute kann sich jeder Telekommunikation leisten.
Das wünsche ich mir hier auch: ein schnelles, gutes 5G-Netz, das sich jeder leisten kann. Dafür möchte ich um Zustimmung für den Ergänzungsantrag bitten und fordere dazu auf, den Antrag der Grünen abzulehnen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war neulich bei einer Podiumsdiskussion. Da erzählte mir der SPD-Vertreter, dass der mangelhafte Netzausbau in Deutschland quasi ein beispielhafter Ausdruck von Marktversagen sei. Das ist so ziemlich genau das, was uns der Kollege Rudolph gerade wieder erzählen wollte.
Dabei gibt es und gab es wahrscheinlich in Deutschland keinen Markt, der mehr von Staatsinterventionen geprägt und auch beschädigt wurde als der Mobilfunkmarkt.
Zu diesem Schluss kommt auch die Studie von P3, die hier Grundlage des Antrags ist: Horrende Lizenzgebühren, die für 3G-, für 4G- und vermutlich bald auch für 5G-Lizenzen anfielen und anfallen werden, fehlen den Anbietern beim Ausbau der Infrastruktur. Anders ist es auch kaum zu erklären, dass Telekom, Vodafone oder auch Telefónica im Ausland weit dichtere und bessere Netze betreiben als hier in Deutschland.
Der Antrag der Grünen geht also durchaus von den richtigen Grundvoraussetzungen aus und enthält auch richtige Lösungsvorschläge, aber eben nicht nur.
Lokales Roaming kann für eine Übergangsphase und im Einzelfall tatsächlich der richtige Ansatz sein, um ein flächendeckendes 5G-Netz auch in ländlichen Gebieten zu errichten. Es kann aber, wenn es falsch ausgestaltet wird, auch zu völlig falschen Anreizen führen.
Dafür gibt es übrigens auch historische Beispiele. Als 1998 der Festnetztelefonmarkt in Deutschland liberalisiert wurde, musste die Deutsche Telekom ihre Leitungen zu günstigen Preisen Drittanbietern überlassen. Die wiederum verkauften die Netzkapazitäten mit geringem Aufschlag an die Kunden weiter und nahmen der Telekom oberflächlich betrachtet erhebliche Marktanteile ab. Tatsächlich aber betrieben die neuen Anbieter ein reines Arbitragegeschäft und verlegten keinen einzigen Meter neuer Leitungen.
Ähnliche Effekte drohen jetzt natürlich auch wieder, wenn man die Netzbetreiber ohne Weiteres und dauerhaft dazu zwingt, lokales oder gar nationales Roaming anzubieten, das heißt, ihr Netz ohne Bedingungen für andere zu öffnen. Die Angst vor Trittbrettfahrern wird dann möglicherweise den genau gegenteiligen Effekt haben und nicht den, den man sich erwünscht. Denn keiner wird mehr in den Ausbau auf dem Land investieren, weil davon in erster Linie andere profitieren würden. Schließlich ist es gerade im Moment auf dem Land für viele Anbieter, Frau Düker, ein wesentliches Verkaufsargument, wenn sie sagen können: Hier vor Ort bieten wir eine gute Anbindung.
Mit unserem Änderungsantrag versuchen wir die verschiedenen Lösungsansätze unter einen Hut zu bringen. Zum einen wird klargestellt, dass lokales Roaming lediglich im Ausnahmefall und als Ultima Ratio eingesetzt werden darf, ansonsten aber weiterhin Wettbewerb gelten soll.
Andererseits erkennen wir an, dass es in besonders dünn besiedelten Gebieten kaum wirtschaftlich sein
kann und auch in Zukunft nicht sein wird, ein vollwertiges 5G-Netz aufzubauen. Hierzu sind – das ist allgemein bekannt – kleine und enge Funkzellen und die Anbindung dieser Funkzellen mittels Glasfaser erforderlich.
Das Netz an der sprichwörtlichen Milchkanne ist also unter Umständen ein Minusgeschäft. Es ist aber auch, zumindest wenn man den ländlichen Raum nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängen möchte, öffentliche Daseinsvorsorge. Wir fordern daher eine sogenannte Negativauktion mit Zuschüssen für die Netzbetreiber, die solche Gebiete versorgen.
Meine Damen und Herren, die Grünen haben mit ihrem Antrag ein wichtiges Thema aufgeworfen. Wir sind uns zwar beim Lösungsweg nicht einig, wohl aber in Bezug auf die Problemstellung. Die Versteigerung der UMTS-Lizenzen liegt fast 20 Jahre in der Vergangenheit und hat bis heute massive negative Auswirkungen. Im Ergebnis sind wir hinter das Mobilfunkniveau von Albanien zurückgefallen.
Bundesregierung und Netzagentur wären daher gut beraten, diesmal lieber sorgfältig Vergabekriterien zu wählen und vor der Auktion – vor der Auktion! – alle gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, statt die alten Fehler zu wiederholen. Herr Kollege Matheisen, ich glaube, dafür könnte man die Auktion tatsächlich um ein paar Wochen verschieben.
Ich werbe daher um Unterstützung für unseren Änderungsantrag. Zum Antrag der Grünen werden wir uns aus den genannten Gründen enthalten. Den Antrag der Koalitionsfraktionen, der lediglich mit einem großen „Wir machen es gut; weiter so“ überschrieben ist, lehnen wir ab.
Vielen Dank, Herr Tritschler. – Jetzt hat für die Landesregierung Herr Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist völlig unbestritten, dass wir die Fläche insgesamt besser mit Mobilfunkangeboten versorgen müssen. Das ist mir schon aufgefallen, als ich in dieses Amt kam und sehr oft in Ostwestfalen unterwegs war. Liebe Frau Düker, ich kann Ihnen versichern, auch im Rheinland hatten wir noch reichlich Funklöcher.
In anderen Städten auch. Das habe ich angetroffen. Als ich das in den ersten Monaten meiner Amtszeit erlebte, war mir das sehr peinlich. Denn wenn
man unterwegs Gespräche annahm, die dann abbrachen, war das für einen Digitalminister nicht gerade ein guter Ausweis. Das galt insbesondere, wenn man mit internationalen Investoren telefonierte und die Verbindung ständig abbrach.
Deswegen habe ich mir vorgenommen: Daran müssen wir etwas ändern. Gerade in einem Bundesland, in dem zwei der ganz großen Mobilfunkanbieter mit einem Headquarter vertreten sind, sollte man miteinander reden und feststellen: Wo stehen wir überhaupt und was ist zu tun?
Dann haben wir uns ausgetauscht und eine Vereinbarung getroffen. Wir waren die Ersten in Deutschland, die sich ganz klare Ziele vorgenommen haben: 99 % der Haushalte sollen bis Ende 2019 ein 4G-Angebot verfügbar haben. Wir haben uns mit den drei großen Mobilfunkanbietern vorgenommen, 1.350 Masten neu zu errichten, öffentliche Masten mit zu nutzen und bis zu 5.000 Masten in den nächsten zwei bis drei Jahren nachzurüsten, um zu einer vernünftigen Abdeckung zu kommen.
Dieses haben die Bundesregierung und im Gefolge andere Bundesländer aufgegriffen. Die Bundesrepublik Deutschland hat dann eine Vereinbarung getroffen, die vorsieht, nicht bis Ende 2019, sondern bis Ende 2020 99 % der Haushalte mit 4G-Angeboten auszustatten und dies bis 2021 in allen Bundesländern sicherzustellen.
Das Bundesland Hessen – das möchte ich gerade den Grünen noch einmal vortragen – hat es sich dann im Vorfeld des Landtagswahlkampfs – Ihr Parteifreund Al-Wazir trägt dort Verantwortung für die digitale Infrastruktur – nicht nehmen lassen und hat nach nordrhein-westfälischem Modell im September 2018 einen Mobilfunkpakt ebenfalls mit den drei Mobilfunkanbietern Telekom, Vodafone und Telefónica geschlossen. Mit Genehmigung des Präsidenten darf ich aus den Verlautbarungen zitieren:
„Neben der konkreten Unterstützung durch das Förderprogramm setzt sich die hessische Landesregierung in der gemeinsamen Erklärung mit den drei Unternehmen auch für bessere regulatorische Rahmenbedingungen für die Mobilfunkbetreiber ein. Hierzu gehören zumutbare und technisch machbare Versorgungsauflagen, eine klare Ablehnung von National Roaming und eine Forderung nach verbesserten Zahlungsbedingungen für Auktionskosten. Außerdem spricht sich die Landesregierung für ein Diensteanbietergebot im Sinne einer Verhandlungspflicht und gegen eine regulierte Diensteanbieterverpflichtung aus. Regionales Spektrum, das nicht genutzt wird, soll zeitnah den bundesweiten Netzbetreibern zur Verfügung gestellt werden.“
Ich kann nur sagen: Das war eine völlig richtige Entscheidung. Sie haben nämlich für Hessen im September 2018 exakt das auf den Weg gebracht, was wir hier im Mai 2018 als Vorläufer schon angeschoben haben. Damit sehe ich mich zumindest mit Ihren Freunden von den Grünen in Hessen auf einem guten gemeinsamen Weg.
Jetzt werden wir schauen, ob die Hessen und wir in Nordrhein-Westfalen und alle anderen die Vereinbarungen, die nach nordrhein-westfälischem Vorbild auch an anderen Stellen, etwa in Bayern, getroffen worden sind, umgesetzt bekommen.
Dazu gehört beides – auf der einen Seite, dass wir jetzt beim Auktionsverfahren für 5G fair sind, und auf der anderen Seite, dass die Netzbetreiber ihre Verpflichtungen einhalten. Wir nehmen sie da beim Wort. Wir machen ein Controlling – gerne informieren wir Sie zeitnah über die Fortschritte –, damit wir die Löcher auch endlich gestopft bekommen, meine Damen und Herren.
Hier will ich gleich auf einen Punkt hinweisen. Das ist nämlich vergleichbar mit der Energiewende und dem Ausbau der Erneuerbaren. Wir haben es heute Mittag diskutiert. Darauf will ich direkt hinweisen; denn mir liegt, lieber Herr Bolte-Richter, eine weitere Kleine Anfrage von Ihnen vor, in der Sie auf unseren schönen Pakt hinweisen und ausführen, dass jetzt ja viele Masten errichtet werden. Dann fragen Sie aber gleich – das ist Ihr gutes Recht; ich will es dem Parlament nur zur Kenntnis bringen – unter anderem: