Zum Thema „Evaluierung“: Sich in einem für das Land neuen Aufgabenfeld anzuschauen, wie die Aufgabe bewältigt wird und welche Erfahrungen gesammelt werden, ist grundsätzlich eine richtige Idee. Ich habe überhaupt kein Problem damit, in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren die Ergebnisse zu evaluieren und dann zu schauen, ob andere Schritte erforderlich sind.
Wir wissen vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes nun einmal nicht genau, wie sich das Ganze entwickelt. Auch so kurz vor Weihnachten haben wir keine Glaskugel dabei, um das prognostizieren zu können.
Wenn ich einen Strich darunter mache, stelle ich fest: Am Ende ist es eine Win-win-Situation für die Kinder unterhaltspflichtiger Eltern, für die Kommunen und auch für das Land Nordrhein-Westfalen. Deswegen bitte ich Sie herzlich, diesem Gesetzentwurf heute zuzustimmen.
Abschließend darf auch ich Ihnen allen gesegnete, friedvolle und fröhliche Festtage sowie einen guten Übergang in das Jahr 2019, den Sie möglichst nach
Ihren eigenen Vorstellungen gestalten mögen, wünschen. Herzlichen Dank für die vielen fruchtvollen Diskussionen in diesem Jahr und auf ein Neues im nächsten Jahr!
Wir kommen zur Abstimmung in dritter Lesung. Es handelt sich also um die Schlussabstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/4506, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4097 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst.
Wer möchte ihm zustimmen? – Das sind CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? – Das ist die SPD. Wer enthält sich? – Das sind die Grünen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/4097 in dritter Lesung entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4509 angenommen und somit in dritter Lesung verabschiedet.