Wir alle wissen, was wir dafür brauchen: deutlich mehr Pflegekräfte, die noch dazu gut ausgebildet sind. Die Voraussetzung dafür ist eine durchdachte Gesundheitspolitik. Doch was uns hier vorliegt, ist ein
Der erste Akt dieses Wunschkonzertes ist die Quotenregelung für die Qualifikation von Lehrkräften in Pflegeschulen. Eine Masterquote ins Gesetz zu schreiben, aber die Voraussetzungen dafür nicht zu schaffen, ist schon mit gesundem Menschenverstand nicht vereinbar. Wie sollen 90 % der Lehrkräfte einen Masterabschluss aufweisen können, wenn nicht genügend Masterstudiengänge zur Verfügung stehen? Wenn Sie Quotenvorgaben machen, Herr Minister Laumann, muss die Landesregierung doch auch sicherstellen, dass die entsprechenden Studienkapazitäten vorhanden sind.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat klar aufgezeigt: Ohne eine solide Finanzierung ist es für die Hochschulen nicht attraktiv, den Master in Pflegepädagogik anzubieten. Das bedeutet: ohne Landesmittel keine Studiengänge, ohne Studiengänge keine Masterabsolventen, ohne Masterabsolventen keine Lehrkräfte für Pflegeschulen und ohne Lehrkräfte keine neuen Pflegekräfte. So einfach ist das.
Hinzu kommt, dass der von Ihnen gesetzte Übergangszeitraum bis 2025 mehr als sportlich – eher illusorisch – ist, um genügend Masterabsolventen für den steigenden Bedarf von Lehrkräften auszubilden. Für viele Lehrkräfte bedeutet das ein zusätzliches nebenberufliches Studium. Diese Doppelbelastung ist unrealistisch und schon gar nicht attraktiv.
Dass Sie Qualität und Quantität gleichzeitig fordern, Herr Laumann, erscheint mir, als wollten Sie einfach mal „schnips!“ machen, und – zack! – hätten wir jede Menge Studienplätze, jede Menge Lehrkräfte mit Masterabschluss und noch dazu jede Menge hervorragend ausgestattete Pflegeschulen. Doch so einfach ist das leider nicht.
Wunschkonzert in d-Moll, zweiter Akt: Die Landesregierung macht in dem Gesetzentwurf Qualitätsvorgaben für die Sachausstattung der Pflegeschulen und hofft, dass das Geld dafür schon irgendwie aufgetrieben wird. Doch wenn teilweise allein für die Miete der Fachseminare schon 50.000 bis 70.000 Euro anfallen, woher kommt denn dann in den ohnehin klammen Pflegeschulen das weitere Geld für neue Investitionen? Die aktuell zur Verfügung stehenden Mittel reichen faktisch nicht aus, um die neuen gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen.
Das Prinzip der Landesregierung führt sich also fort: Anforderungen stellen, ohne Voraussetzungen zu schaffen.
Wunschkonzert in d-Moll, dritter Akt: Die Pflegeberufereform schafft eine generalistische Ausbildung, die
sowohl für Somatik als auch für Pädiatrie und Geriatrie qualifizieren soll. Doch faktisch dequalifiziert die Generalistik die angehenden Pflegekräfte für die immer komplexeren Anforderungen an Pflegeprozesse in der Akutversorgung durch nur noch ein Jahr der Spezialisierung.
Zum anderen gilt: Zu glauben, dadurch dem generellen Fachkräftemangel in der Pflege entgegenwirken zu können, wenn in der Altenpflege weiterhin deutlich schlechtere Löhne gezahlt werden, kann nicht einmal mehr als naiv bezeichnet werden.
Wenn junge Menschen nach der generalistischen Ausbildung die Option haben, entweder einen Job in der besser bezahlten Akutversorgung oder in der nach wie vor schlechter bezahlten Altenpflege anzunehmen: Was meinen Sie, wofür sich ein Großteil von ihnen entscheiden wird? Wenn nicht gleichzeitig einheitliche Tarifverträge eingeführt werden, fährt die Pflegeberufereform mit dem Vorhaben, den Fachkräftemangel speziell in der Altenpflege zu reduzieren, vollkommen gegen die Wand.
Ich war Krankenschwester mit Leib und Seele und habe immer für bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen gekämpft. Doch dieses Gesetz verspricht viel und hält wenig. Deshalb wollen wir in dieses weltfremde Wunschkonzert nicht mit einstimmen und lehnen als SPD-Fraktion den Gesetzentwurf ab. – Trauriger Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Weng. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Kollegin Hannen das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflegekräfte in der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege verdienen großen Respekt für ihre verantwortungsvolle Arbeit im Angesicht hoher Anforderungen und Arbeitsbelastungen. Ohne sie wäre die Versorgung der Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern sowie der pflegebedürftigen Menschen in Heimen oder aber durch ambulante Dienste zu Hause nicht denkbar.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt unser Land das Pflegeberufegesetz des Bundes um. Der Entwurf enthält notwendige Zuständigkeitsregelungen, die Einrichtung einer Ombudsstelle sowie etliche Verordnungsermächtigungen. Das sind überwiegend technische Regelungen, die kaum einer Debatte bedürfen.
Dort stand als einziger Punkt – auch das haben wir heute schon mehrfach hier gehört – die befristete Ausnahme für die Qualifikation von Lehrkräften in Pflegeschulen im Fokus. Gerade im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Hochschulabsolventen ist die Übergangsregelung zu Ausnahmen von der Qualifikation auf Masterniveau bis zunächst 2025 zwingend erforderlich, meine Damen und Herren.
Darüber hinaus können wir aber über eine Verordnungsermächtigung auch den im Bundesgesetz vorgesehenen Spielraum bis Ende 2029 ausschöpfen und eine weitere Übergangsregelung vorsehen, wenn – wenn! – 2025 noch nicht ausreichend qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen sollten. Das gilt es abzuwarten.
Eine aber noch weitergehende Aufweichung der Qualifikationsanforderungen lehnen wir hingegen ab. Dies würde die Intention des Gesetzes an dieser Stelle untergraben; denn – und das ist der Punkt, um den es geht – wir wollen sicherstellen, dass die akademischen Qualifikationen der Lehrkräfte gewährleistet werden.
Die Zusammenführung der bisher gesonderten Ausbildung in der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege zu einer einheitlichen und ganzheitlichen Pflegeausbildung ist auch mit dem Ziel verbunden, die Attraktivität dieses Berufsfeldes zu steigern; denn wir brauchen dringend – dringend! – zusätzliches und weiterhin genauso hervorragend qualifiziertes Personal für die wachsende Zahl der Pflegebedürftigen.
Um den bisherigen Altenpflegeschulen den Übergang auf die neue Ausbildung zu erleichtern, werden wir sie unterstützen. Die NRW-Koalition wird die monatliche Schulkostenpauschale des Landes von 280 Euro auf 380 Euro je Schulplatz erhöhen. – Sie nicken. Tolle Sache, gut gemacht, hervorragend.
Dazu haben wir den entsprechenden Haushaltsansatz um 22,5 Millionen Euro auf nun insgesamt 85,5 Millionen Euro angehoben. Dies ist ein wichtiger erster Schritt zur Stärkung der Pflegeschulen.
So können wir die Voraussetzungen für gute Ausgangsstrukturen gerade im Hinblick auf die Pflegeberufereform schaffen.
Neben einer weiteren Akademisierung der Pflege benötigen wir aber auch eine Stärkung der Assistenzausbildung in der Pflege. Sie können den Einstieg in Pflegeberufe für Hauptschulabsolventen oder für Bewerber mit Einwanderungsgeschichte erleichtern, für die ein direkter Einstieg in eine dreijährige Ausbil
dung nicht infrage kommt. So bieten sie die Möglichkeit, mehr junge Menschen für eine Beschäftigung in der Pflege zu gewinnen.
Im Gesetzgebungsverfahren haben wir daher auch eine Verordnungsermächtigung zur Assistenzausbildung ergänzt. Dabei sollte sich die Ausbildungsdauer flexibel auf unterschiedliche Anforderungen einstellen können. Dies gilt gerade bei einem höheren pädagogischen Bedarf oder einem begleitenden weiterführenden Schulabschluss. Aber auch bei einem vertieften Profil wird eher eine zweijährige Ausbildung infrage kommen können. Hier sind wir mit der Reform auf einem guten Weg, den Einstieg in den Pflegeberuf zu verbessern.
Meine Damen und Herren, genau darum geht es eigentlich und um nichts anderes. Genau das muss das Ziel sein: den Einstieg in den Pflegeberuf zu erleichtern, gleichermaßen aber auch die Qualität der Pflege weiter auf so hohem Niveau zu halten, wie wir sie bisher haben, und Ausbildende und Auszubildende für diesen so wichtigen Beruf zu gewinnen.
Das, meine Damen und Herren – ich darf mir das erlauben –, ist vor allen Dingen weder Dur noch Moll. Das ist einfach nur ein Akt der Vernunft. Es ist kein Konzert – das hat Sätze. Opern haben Akte. Aber es ist eine Oper voller Vernunft und mit genau der richtigen Intonierung. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hannen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Mostofizadeh das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich das zuletzt sagen, was ich jetzt zuerst sage.
Aber weil Sie jetzt von der Intonierung und von der Oper gesprochen haben, will ich auf den letzten Redebeitrag des Ministers Laumann eingehen.
Herr Minister Laumann, wir haben uns vorhin über das Landarztgesetz auseinandergesetzt. Wir haben auch schon mal unterschiedliche Stellungnahmen und Standpunkte. Das kann alles sein. Aber wie Sie hier in einem Punkt, den ich, ehrlich gesagt, für streitig, aber jetzt auch nicht für so weltbewegend halte, dass Sie hier sozusagen die gesamte Keule der politischen Auseinandersetzung schwingen müssen, sowohl die ehemalige Gesundheitsministerin Fischer als auch die ehemalige Gesundheitsministerin Stef
Er hat gesagt, dass er für das Volk arbeite und die beiden angesprochenen Ministerinnen – so verstehe ich das zumindest – in Versorgungsposten gegangen sind und von großen Krankenkassen versorgt worden sind. Das schürt, lieber Herr Kollege – Sie sind ja Parlamentarischer Geschäftsführer –, durchaus Politikverdrossenheit. Das sollte es hier im Hause so nicht geben.
(Thomas Nückel [FDP]: Nur bei Ihnen ist das erlaubt, oder? Uns machen Sie das zum Vor- wurf, aber Ihren Leuten ist das erlaubt! – Wei- tere Zurufe von der FDP)
Darum geht es gar nicht. – Gut, wenn Sie es nicht verstehen wollen, werden wir uns an anderer Stelle noch mal darüber unterhalten.