Ich werde durch das Land reisen und den Leuten sagen, dass Sie heute erklärt haben, dass Sie diese Frage nicht interessiert. Sie sind nicht bereit, Wege mitzugehen, zu denen Sie nur Ja sagen müssten.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen die Situation, dass wir von den Kammern und von den Kassenärztlichen Vereinigungen in dieser Frage unterstützt werden.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen die Ärzte auf unserer Seite. Das ist in anderen Bundesländern nicht so. Dass Sie die ganze Arbeit, die ich über Jahre gemacht habe, so arrogant ignorieren, ist ein Schlag in das Gesicht der ländlichen Bevölkerung in diesem Land.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar erstens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/3037. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in der Drucksache 17/4523, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3037 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.
Wer möchte zustimmen? – Das sind CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Kollege Neppe. Wer stimmt dagegen? – Das sind Grüne und SPD. Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3037 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Zweitens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/4543 ab. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Kollege Neppe. Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/4543 abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit aktuell 140 Untergebrachten haben wir in Büren im Kreis Paderborn die bundesweit größte und landesweit einzige Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige, kurz UfA.
Diese 140 untergebrachten Personen sind keine Strafgefangenen; denn Abschiebungshaft ist keine Strafhaft. Entsprechend viele Freiheiten bietet das geltende, gerade erst einmal drei Jahre alte Abschiebungshaftvollzugsgesetz.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der Anschlag vom Breitscheidplatz massive Auswirkungen auf die Arbeit der UfA in Büren hat. Bis dahin kam nach Büren, wer sich lediglich der Verpflichtung zur Ausreise entzogen hatte. Wer heute in der UfA in Büren auf seine Ausreise wartet, hat zudem meist noch eine kriminelle Vergangenheit.
Auf der einen Seite müssen natürlich die Rechte der untergebrachten Personen gewahrt bleiben. Auf der anderen Seite muss aber auch für den Schutz aller in Büren Untergebrachten und den Schutz der Bediensteten gesorgt werden.
Die veränderte Situation bildet das bisher geltende Abschiebungshaftvollzugsgesetz nicht ab. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingt jedoch genau diese Gratwanderung zwischen dem Schaffen von Sicherheit für die Untergebrachten und das Personal einerseits und der Wahrung der Rechte der dort Untergebrachten andererseits. In die Anpassung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes sind auch die Erfahrungen eingeflossen, die in den letzten drei Jahren in Büren gesammelt wurden.
Bisher erhält die UfA bei der Überstellung von Ausreisepflichtigen keine weiteren oder nur sehr wenige Informationen, zum Beispiel auch nicht darüber, ob die Person erkrankt ist oder als gefährlich eingestuft wird. In Zukunft wird die UfA bei der Aufnahme der Ausreisepflichtigen über sicherheitsrelevante Aspekte informiert, zum Beispiel über strafrechtliche Verurteilungen oder einen vorangegangenen Strafvollzug. Im Gegenzug werden die Polizeibehörden über die Entlassung von gefährlichen Personen aus der UfA unterrichtet.
Durch ein neues, maximal siebentägiges Zugangsverfahren wird es zukünftig möglich sein, nicht nur etwas über die medizinischen Bedürfnisse der Neuzugänge zu erfahren, sondern auch eine mögliche Gefährdung besser einschätzen zu können.
In der Vergangenheit stellte die Kamerafunktion von Mobiltelefonen eine Sicherheitslücke dar. Fotos und
Videos von den Vollzugsbeamten, den in Büren Untergebrachten und der Einrichtung selbst gelangten über den freien Internetzugang nach außen. Um auch hier für mehr Sicherheit zu sorgen, wird die Nutzung von Mobiltelefonen eingeschränkt. Mobiltelefone mit Kamerafunktion werden den untergebrachten Personen für die Dauer der Unterbringung abgenommen und durch Telefone ohne Kamerafunktion leihweise ersetzt. So bleibt die Möglichkeit, zu telefonieren, gewahrt, ohne gleichzeitig ein Sicherheitsrisiko einzugehen.
Komplett ausgeschlossen wird in Zukunft der Besitz von Bargeld. Der Handel mit Drogen wird auf diese Weise erschwert. Ohne Bargeld sind die Untergebrachten auch besser vor Erpressung und Diebstahl geschützt.
Um aus einem guten Gesetzentwurf einen noch besseren zu machen, sind einige Anregungen aus der Anhörung in unseren Änderungsantrag eingeflossen.
Das neue Zugangsverfahren bleibt zentraler Bestandteil der Änderungen im Abschiebungshaftvollzugsgesetz.
Im geänderten Gesetzestext wird aber auch sichergestellt, dass es den in Büren Untergebrachten im Zugangsverfahren ausdrücklich gestattet ist, Kontakt zu Rechtsvertretern, Familienangehörigen, zuständigen Konsulaten und Hilfsorganisationen aufzunehmen.
In Bezug auf die Abgabe der Mobiltelefone mit Kamerafunktion ergänzt der Änderungsantrag, dass die privaten Kontaktdaten und private Dokumente auf das Leihgerät zu übertragen bzw. auszudrucken sind, soweit das technisch möglich ist.
durch das zuständige Ministerium vorsieht. Diese Person berichtet direkt der Einrichtungsleitung und dem Beirat. Aus meiner persönlichen Erfahrung als Beiratsmitglied in Büren kann ich sagen, dass das die Arbeit des ehrenamtlichen Beirates verbessern wird.
Ich bitte, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Denn damit wird gleichermaßen den in Büren Untergebrachten und denjenigen, die dort arbeiten, ein höheres Maß an Sicherheit gegeben, ohne den Grundsatz „Abschiebungshaft ist keine Strafhaft“ zu verletzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir im September 2018 hier bei der ersten Lesung dieses Änderungsgesetz debattiert haben, habe ich zwei Punkte besonders deutlich gemacht.
Erstens. Abschiebehaft ist keine Strafhaft. Die Untergebrachten dürfen demnach auch nicht wie Straftäter behandelt werden. Abschiebehaft stellt das allerletzte Mittel zur Sicherung der Ausreisepflicht dar.
Zweitens. Wir müssen den Gesetzentwurf in einer Sachverständigenanhörung noch genauer unter die Lupe nehmen und viele Stellen auf ihre rechtliche Belastbarkeit hin prüfen.
Mittlerweile haben wir eine umfangreiche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Zusammenfassend kann man sagen: Das Urteil der Sachverständigen über den Gesetzentwurf ist nicht positiv ausgefallen.
Generell ist zu begrüßen, dass im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen noch einmal am Beschwerdemanagement nachgebessert wird. Trotzdem bleibt dieser Punkt immer noch unzureichend; denn die Sorgen und Nöte der Untergebrachten sollen nicht nur ausschließlich dem Einrichtungsleiter und dem Beirat zugetragen werden.
Außerdem begrüßen wir, dass das geplante Zugangsverfahren – aufgrund dessen nicht nur eine Gefährdungseinschätzung stattfindet, sondern auch Maßnahmen für das Erkennen von persönlichen Bedarfen ergriffen werden – und die besondere Schutzwürdigkeit von Untergebrachten einen höheren Stellenwert erfahren sollen. Allerdings können die vorgesehenen Verfahrenszeiten von bis zu einer Woche bei den Menschen, die separiert werden, doch Probleme aufwerfen. Hier müssen wir im Zweifel den Einzelfall prüfen.
Insgesamt kommen jedoch viele der angehörten Sachverständigen zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf deutliche Fragen zur Rechtssicherheit aufwirft. An vielen Stellen sind geltendes Recht und geltende Richtlinien dem entgegengestellt. Der Entwurf betont stark den Wunsch nach Sicherheit und Ordnung, versäumt aber an vielen Stellen, die Rechte der Betroffenen zu sichern.
Insbesondere die vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen sehen wir kritisch, zumal uns immer noch keine Details darüber vorliegen, wie sie im Einzelfall ausgestaltet sein sollen.