Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt deshalb wichtige Gründe, weshalb wir uns mit dem Vorschlag der Landesregierung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung nicht anfreunden können. Er ist zu wenig durchdacht. Er ist lebensfern. Er ist zu kurz gesprungen, zu einseitig und nicht rechtssicher.
Das Gesetz ist ein Pflästerchen, welches eine große Problematik überdeckt, sie aber nicht beseitigt. Die SPD lehnt dieses Gesetz ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die meisten Menschen sind ihre Hausärztin oder ihr Hausarzt die erste Anlaufstelle, wenn sie sich krank fühlen und eine Behandlung benötigen. Gerade ältere Menschen sind darauf angewiesen, dass Hausärzte wohnortnah erreichbar sind. Sie sind häufig nicht so mobil, um längere Wege mit teilweise schlechter ÖPNV
Anbindung zurückzulegen. Deshalb brauchen wir in Nordrhein-Westfalen auch künftig eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.
Wir stehen aber vor großen Herausforderungen. Uns droht ein Ärztemangel gerade im ländlichen Raum. Viele der derzeit dort tätigen Ärzte werden in den nächsten Jahren ausscheiden. Die Hausärzte in Nordrhein-Westfalen haben im Moment ein Durchschnittsalter von über 55 Jahren. Jährlich gehen 400 Hausärzte in den Ruhestand, aber nur halb so viele Absolventen nehmen eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf.
Diese Entwicklung war seit Jahren bekannt; die vorherige rot-grüne Landesregierung hat aber nicht reagiert. Eher wurden unsere Ärzte noch kritisiert, wurden misstrauisch beäugt, und es wurde ihnen sogar von der früheren Gesundheitsministerin unterstellt, sie würden Fehlanreizen in unserem Gesundheitssystem erliegen. Eine solche Einstellung trägt sicher nicht dazu bei, junge Menschen in den Beruf des Hausarztes zu bringen.
Erst die NRW-Koalition aus Christdemokraten und FDP handelt jetzt, und zwar mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen.
Bei dem 2009 von CDU und FDP eingeführten Hausarztaktionsprogramm zur Förderung der Niederlassungen im ländlichen Raum haben wir einen Einzelzuschuss eingeführt, den wir bis jetzt auf 60.000 Euro erhöht haben. Mit der Einbindung der Kassenärztlichen Vereinigung wollen wir die Abwicklung verbessern und Bürokratie abbauen.
Wir wollen auch Quereinsteiger aus der Klinik beim Wechsel in eine hausärztliche Tätigkeit unterstützen. Dazu sollen vor allem finanzielle Einbußen weitgehend ausgeglichen werden, die mit einem Qualifizierungsjahr oder einer Weiterbildung in einer allgemeinen Praxis verbunden sind. So können wir kurzfristig zusätzliche Hausärzte gewinnen.
Wir setzen aber auch auf mittel- und langfristige Effekte. Dazu wollen wir die Allgemeinmedizin an den Hochschulen stärken. Die Medizinischen Fakultäten können mit ihrem Lehrangebot dazu beitragen, dass sich Absolventen für eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und eine hausärztliche Tätigkeit entscheiden. Deshalb sollen in absehbarer Zeit alle Fakultäten über Lehrstühle für Allgemeinmedizin verfügen.
Die Medizinische Fakultät Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld befindet sich seit Oktober dieses Jahres offiziell in Gründung. Das Konzept wurde beim Wissenschaftsrat eingereicht. Erste Professuren sind ausgeschrieben, Mittel in der Finanzplanung vorgesehen.
Für die Universität Witten/Herdecke haben wir die finanzielle Unterstützung des Landes zur Verdoppelung der Zahl der Medizinstudienplätze zugesichert.
Diese beiden zusätzlichen Studienangebote zielen mit ihren praxisnahen und patientenorientierten Ausbildungen gerade auch auf die Tätigkeit in einer Hausarztpraxis.
Wenn Sie mir die Bemerkung erlauben: Wenn aus jeder Medizinischen Fakultät so viele Hausärzte kämen wie aus der Universität Witten/Herdecke, hätte dieses Land auch kein Hausarztproblem.
Die Studienplatzquote, die wir mit der heutigen Verabschiedung des Landarztgesetzes einführen, stellt ein wichtiges Instrument dar, um künftig mehr Hausärzte für den ländlichen Raum zu gewinnen.
Das vorgesehene strukturierte Auswahlverfahren beim LZG.NRW könnte eine Vorbildfunktion dahin gehend übernehmen, dass neben der Abiturnote Kriterien wie Berufserfahrung und persönliche Kompetenz bei der Studienplatzvergabe besser berücksichtigt werden.
Eine frühere Festlegung der Studierenden wurde hier von der SPD-Fraktion kritisiert. Ich bin der Auffassung, dass wir gerade damit Studienbewerber ansprechen, die schon immer, von klein auf, Hausarzt auf dem Land werden wollten. Mit dieser Quote eröffnen wir denen eine Chance, die eine hohe Motivation mitbringen – denn sie sind hoch motiviert, Frau Kollegin –, aber in dem bisherigen Auswahlverfahren mit diesem unsäglichen Numerus clausus nicht zum Zuge gekommen sind. Erfahrungen wie zum Beispiel bei den Ärzten unserer Bundeswehr zeigen auch, dass Vorabquoten mit frühen Festlegungen durchaus praktikabel sind.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die NRW-Koalition aus FDP und Christdemokraten erkennt die Tätigkeit unserer Hausärzte an und schätzt diese auch.
Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Zukunft der ärztlichen Versorgung und damit die Versorgung der Menschen, der Patienten, in NordrheinWestfalen zu sichern. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der Grünen erteile ich dem Abgeordneten Mostofizadeh das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Lockerheit die FDP-Fraktion wesentliche Grundlagen ihrer sonstigen Politik über Bord wirft: Marktwirtschaft spielt keine Rolle. Hochschulfreiheit spielt keine Rolle. Wir müssen uns jetzt um die Landärzte kümmern. Da ist jedes Mittel recht. Das sonstige Geschwätz von Hochschulfreiheit hat hier keinen Platz.
Es ficht Sie auch nicht an, dass Ihnen ärztliche Direktorinnen und Direktoren immer wieder vorwerfen, die Hochschulen dürften nicht zu einem reinen Arztausbildungsbetrieb verkümmern. Sie stellen sich hierhin und sagen: Wir haben ein Problem im ländlichen Raum. Deswegen müssen wir in Bielefeld ein paar Ärztinnen und Ärzte mehr ausbilden. Und schwuppdiwupp ist das Problem nach zwölf Jahren gelöst.
Wenn Frau Schneider eines kann, dann ist es doch, hier nachvollziehbar und sehr deutlich zu reden. Warum will man mir meine Bemerkung jetzt im Munde umdrehen?
Herr Kollege Hagemeier, Sie haben tatsächlich einen Satz in der sachlichen Auseinandersetzung darauf verwendet, auf unseren Entschließungsantrag einzugehen, und behauptet, sieben Jahre lang sei da ja nichts passiert. Das stimmt zwar nicht, hört sich aber immer gut an.
Sie müssten dann aber auch sagen, dass der jetzt amtierende Gesundheitsminister zwischen 2005 und 2010 ziemlich genau das Gleiche gemacht hat. Er hat nämlich ein Förderprogramm aufgelegt, das unsere Ministerin noch ausgeweitet und auch auf größere Städte erweitert hat, und bis 2010 keine andere Politik an den Tag gelegt.
Weil Sie gleich noch an der Reihe sind, möchte ich mich jetzt beeilen und drei wichtige Punkte nennen, die das ergänzen, was die Kollegin Lück aus meiner Sicht zutreffend vorgetragen hat.
Zum Beispiel könnten sich Professorinnen und Professoren mehr um die Lehre und weniger um die medizinische Versorgung kümmern.
Der dritte Punkt ist mir ganz wichtig. Er soll hier auch nicht verloren gehen. Der wichtigste Grund, sich im Leben für eine Region zu entscheiden, ist, wenn man sich bindet. Ich will jetzt keine Geschichten aus dem Nähkästchen ausplaudern. Wichtig ist aber doch, dass gerade die Studierenden in der Zeit des klinischen Semesters in Regionen unterrichtet werden können, die wir alle ländlich nennen, die also im kreisangehörigen Raum liegen.
Diese Möglichkeit bestünde. Sie wird aber viel zu wenig genutzt. Die Universitätsklinik Münster kooperiert im ärztlichen Bereich sehr wohl mit den Krankenhäusern im Umfeld, in der universitären Ausbildung aber nicht.
Das müssen wir ändern. Dann kommt es nämlich viel stärker dazu, dass die Studierenden die ländlichen Regionen bereits vor Ende des Studiums kennenlernen, sodass sie später auch bereit sind, sich dort niederzulassen und eine allgemeinärztliche Praxis zu eröffnen.
Eines ist aber weltfremd. Sie glauben doch nicht im Ernst, Herr Minister Laumann, dass man mit einer Prämie von 20.000 Euro Menschen über 30 Jahre an eine Region binden kann. Dazu bedarf es eines ganz anderen Paketes. Es müssen die Bedingungen für die Familie vor Ort, das Ausbildungssystem, die Versorgung und verschiedene andere Dinge passen, um die Schwelle zu überwinden, überhaupt dort hinzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde Ihnen erstens empfehlen, hier eine Nummer kleiner vorzugehen. Denn Sie werden die Erwartungen nicht erfüllen.