Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie innerhalb der 14 Tage einen Gefährder abschieben können? Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie innerhalb von 14 Tagen jemanden dazu bringen können, seine Meinung zu ändern, dass diese Person nach 14 Tagen geläutert aus der Haft entlassen wird? Das ist doch völlig lebensfremd und naiv.
Deshalb sage ich auch, dass dieses Gesetz nicht nur tiefe Grundrechtseingriffe vornimmt, sondern auch wirkungslos ist, weil es zwar mehr Sicherheit verspricht, diese Sicherheit aber überhaupt nicht einlösen kann.
Zur Identitätsfeststellung: Wer ist denn hier ideologiegetrieben? Lesen Sie doch mal die Begründung des Gesetzentwurfs. Das ist pure Ideologie,
wie Sie die Identitätsfeststellung begründen. Das Festhalten, um die Identität festzustellen, soll von zwölf Stunden auf bald sieben Tage ausgeweitet werden. Es gibt massive verfassungsrechtliche Bedenken.
(Gregor Golland [CDU]: Ich habe Bedenken, wenn sich Leute der Feststellung ihrer Identi- tät verweigern!)
Auch hier könnte ich wieder den Beschluss des SPDParteitages zitieren, der das massiv kritisiert hat. Liebe SPD, wenn Sie Ihre eigenen Parteitagsbeschlüsse ernst nehmen würden, müssten Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Wir Grüne haben schon angekündigt, dass wir das prüfen lassen. Vielleicht sieht man sich ja vor Gericht wieder. Das Gericht wird es dann zu entscheiden haben.
Zur Quellen-TKÜ: Der Staat wird sich mit der Quellen-TKÜ selbst zum Hacker machen. Damit wird der Staat nicht nur Menschen abhören und ausspionieren, sondern er gefährdet auch die IT-Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, der Wirtschaft, aber auch der kritischen Infrastruktur und sogar die eigene IT-Sicherheit der Polizei und der öffentlichen Verwaltung. Das alles nehmen Sie in Kauf.
Dazu kommt noch, dass es derzeit keine Spionagesoftware gibt, die den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Eine Zertifizierung, wie sie die SPD gefordert hatte, findet überhaupt nicht statt. Wie auch?
Es ist vorgesehen, dass man den Trojaner von privaten Unternehmen kaufen kann. Die werden selbstverständlich nicht den Quellcode preisgeben. Eine Zertifizierung kann überhaupt nicht stattfinden.
Auch ein Richter wird ohne Quellcode niemals entscheiden können, ob dieser Trojaner nur das kann, was er können darf, oder ob er nicht viel mehr kann, ob er auch meine Urlaubsfotos ausspioniert, ob das nicht schon in Richtung Onlinedurchsuchung geht.
Herr Reul, Sie haben gesagt, bei diesem Gesetz hätten Sie Maß und Mitte gefunden. Das ist aus meiner Sicht mitnichten der Fall! Hier werden einseitig neue Befugnisse geschaffen. Von Grundrechtsschutz, von Bürgerrechten ist in diesem Gesetz überhaupt nicht die Rede. Sie machen das alles, obwohl Sie noch nicht einmal mehr Sicherheit schaffen. Das ist der Grund, warum wir Grüne den Gesetzentwurf mit – wie ich finde – sehr guten Gründen ablehnen.
Ich weiß, die Redezeit ist vorbei, aber ich würde dem Minister kurz vor Weihnachten gerne noch ein Weihnachtsgeschenk machen. Eigentlich war es schon als Urlaubslektüre vorgesehen; dazu ist es vor den Sommerferien aber nicht gekommen. Darum bekommen Sie es jetzt als Weihnachtsgeschenk. Das ist ein Buch von Heribert Prantl: „Der Terrorist als Gesetzgeber“.
Ich wünsche Ihnen eine sehr gute Lektüre unter dem Weihnachtsbaum. Vielleicht geben Sie das Buch danach an Herrn Golland und an Herrn Lürbke weiter. Ich glaube, die könnten es auch gut gebrauchen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schäffer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Wagner das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Weil zwei berüchtigte libanesische Großfamilien mit Kontakten in das Rockermilieu in Mülheim eine Hochzeit feierten, musste die Polizei am vergangenen Sonntagabend mal wieder mit einem Großaufgebot von mehreren Hundert Beamten anrücken. Wie es in der bunten Republik mittlerweile gute Hochzeitstradition ist, nahmen die Beamten im Laufe des Abends drei Personen fest, unter anderem wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das
So weit, so normal in dem Deutschland, in dem Armin Laschet und Angela Merkel gerne, aber nicht gut regieren.
Zahlreiche Ruhrgebietsstädte leiden unter den Machenschaften solcher libanesischer Familienclans, die mittlerweile auch noch in den ländlichen Raum und auf die Dörfer expandieren. In Essen sei nach Aussage des dortigen Polizeipräsidenten das Sicherheitsgefühl der Bürger dadurch nachhaltig geschädigt worden. Mit einer sogenannten Nulltoleranzstrategie und Razzien will die Landesregierung dieser Gefahr nun wieder Herr werden.
Das ist erst mal gut. Noch besser wäre es aber gewesen, wenn man diese Verhältnisse mit einer selbstbewussten und an deutschen Interessen orientierten Migrations- und Integrationspolitik – was gerne auch mal Re-Migrationspolitik bedeuten darf – gar nicht erst hätte entstehen lassen.
Brandgefährlich wird es schließlich, wenn sich die grenzüberschreitende und Organisierte Kriminalität mit einer anderen Folge der Masseneinwanderung, dem Islamismus und dem islamistischen Terrorismus in Deutschland, zu neuen Hybriden verbündet. Aus dem aktuellen „Lagebild Salafismus NRW“ geht hervor, dass eben dieser internationale islamistisch motivierte Terrorismus für eine dauerhaft angespannte Sicherheitslage sorgt und nach – ich zitiere – einhelliger Bewertung aller deutschen Sicherheitsbehörden jederzeit mit einem islamistisch motivierten Anschlag in Deutschland gerechnet werden muss. Was gestern in Straßburg passiert ist, kann heute jederzeit auch in Düsseldorf passieren.
Ebenfalls ist dort zu lesen, dass die Anzahl der bekannten Anhänger salafistischer Szenen in NRW in den letzten Jahren stark angestiegen ist, nämlich auf 3.000 Personen zum Ende des Jahres 2017. Mit Stand September 2018 ist die Zahl noch einmal leicht angewachsen, nämlich auf 3.100 Personen.
Zwar wird beim Salafismus als fundamentalistischer Strömung innerhalb des sunnitischen Islams stets auch auf die Minderheit der Konvertiten verwiesen, aber es bleibt festzuhalten, dass 93 % der Salafisten in NRW eine Einwanderungsgeschichte aus islamisch geprägten Ländern aufweisen und schon überwiegend in zweiter oder sogar dritter Generation in Deutschland leben. Hier kann der Salafismus laut Lagebild an eine entsprechende kulturelle Vorprägung anknüpfen.
und Integrationspolitik. Und ja, das zeigt: Den islamistischen Terrorismus und Extremismus hat es auch schon vor dem Schicksalsjahr 2015 gegeben.
Dennoch sind die Sicherheitsbehörden im Zuge des Welcome-Putsches 2015 mit einem neuen Phänomen konfrontiert worden: der Gefährdung durch tatsächliche oder vermeintliche Flüchtlinge, die nach 2015 nach Deutschland kamen. Aus diesem Personenkreis heraus wurden immerhin drei der fünf durchgeführten Anschläge im Jahr 2016 und der einzige Anschlag des Jahres 2017 verübt. Dieses Personenpotenzial stellt nach Einschätzung des Innenministeriums die Sicherheitsbehörden, die hierzu über keine Vorerfahrung verfügen, vor noch größere Herausforderungen und birgt einen hohen technischen und personellen Überwachungsaufwand.
An die Adresse der Grünen sei an dieser Stelle gesagt, dass wir natürlich nicht alle unsere Betrachtungen auf den Gegenstandsbereich „Islamzuwanderung und Migrantenkriminalität“ verengen.
Auch das Ihnen zugeneigte Milieu hat erst kürzlich mit der illegalen Besetzung des Hambacher Forsts einen der größten Polizeieinsätze in der Geschichte Nordrhein-Westfalens verursacht. Dieser Großeinsatz, bei dem völlig verwahrloste Öko-Extremisten bar jedweder Zivilisiertheit sogar mit ihren eigenen Fäkalien warfen, hat unsere Polizeibeamten an ihre Belastungsgrenzen gebracht.
Ich sage Ihnen eines: Wer mit solchen Leuten paktiert, darf sich nicht wundern, dass das Polizeigesetz verschärft werden muss. Schon gar nicht darf er sich hinterher darüber beklagen.
Scheunentoroffene Grenzen nach außen, verbarrikadierte Weihnachtsmärkte im Inneren, expandierende Libanesen-Clans, Extremisten verschiedener Couleur und islamistische Terroristen – völlig unerwähnt blieb in meinen Ausführungen bisher der deutlich überproportionale Anteil an ausländischen Tatverdächtigen in der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik für das Land NRW. Hinzu kommen schlussendlich noch die mittlerweile täglichen Messerangriffe in Deutschland und in NRW.
Das alles lässt unseren Rechtsstaat an seine Grenzen geraten. Hier sind wir als Parlamentarier gefragt, bis an die Grenzen des rechtsstaatlich Möglichen zu gehen, um unsere Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste auf der Höhe der Zeit schlagkräftig zu machen.
Es bedarf über eine Novelle des Polizeigesetzes hinaus jedoch auch abschiebepolitischer Leidenschaft, einer effektiven Grenzsicherung und einer Neukonfiguration der Asyl- und Migrationspolitik, um Terror und Kriminalität wirksam zu begegnen.
Wir von der AfD sind der Auffassung, dass bereits der ursprüngliche Gesetzentwurf der deutlichen Kritik unterschiedlicher Seiten zum Trotz viel Richtiges wollte. Auch unter Berücksichtigung der Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen geht das Gesetz in deutlich abgeschwächter Form noch in die richtige Richtung.
Die geplante Verlängerung des Unterbindungsgewahrsams ist notwendig, für uns jedoch zu kurz. Auch die Einführung von Aufenthaltsvorgaben, die elektronische Fußfessel sowie die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten sind angemessen. Die strategische Fahndung wiederum bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück.
Wir werden uns diesem Gesetzentwurf nicht entgegenstellen und uns zumindest enthalten. Für eine Zustimmung der AfD-Fraktion fordern wir hingegen die Annahme unserer eigenen Änderungsanträge, die neben kleineren punktuellen Korrekturen im Wesentlichen Folgendes fordern:
Erstens. Die gesetzliche Grundlage für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für nichtletale Geschossarten.
Drittens. Die Möglichkeit der Schleierfahndung insbesondere im Grenzbereich und auf Fernautobahnen anstelle der sogenannten strategischen Fahndung, um der grenzüberschreitenden Kriminalität als Bestandteil eines hybriden Terrorismus effektiver zu begegnen.