Ja, der Grünen, genau, das ist die gleiche Richtung. Entschuldigung, Frau Gebauer, ich habe nicht direkt auf Sie geschaut. Die Integration aller Flüchtlinge ist nicht erforderlich – das ist nun mal so!
Wir müssen uns um die Menschen kümmern, die dauerhaft hierbleiben; egal ob sie Asyl bekommen haben oder ob sie wegen der Arbeit zugewandert sind. Aber wenn man generell nur auf Sprach- und Integrationskurse setzt, streut man den Bürgern Sand in die Augen. Da ist sehr viel mehr erforderlich, und es wird sehr viel teurer werden. Das mag alles richtig sein. Eine Arbeitsmarktpolitik jedoch, die allein auf Zuwanderung von Menschen mit geringer Qualifikation setzt, wird die Probleme in unserem Land nicht lösen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Walger-Demolsky. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor – das bleibt auch beim Blick in die Runde so.
Damit sind wir am Schluss der Aussprache und können zur Abstimmung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt uns, den Antrag Drucksache 17/4113 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales federführend, sowie an den Integrationsausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das vom Hohen Hause einstimmig so überwiesen.
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4107 – 2. Neudruck
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Kollegen Rüße das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ – Das steht in § 1 Tierschutzgesetz; es ist also die übergeordnete Bestimmung.
Was ganz selbstverständlich klingt – was auch selbstverständlich sein sollte –, bleibt in der alltäglichen Praxis leider des Öfteren auf der Strecke. Genau aus diesem Grund hat sich die damalige rotgrüne Landesregierung vor fünf Jahren entschlossen, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine auf den Weg zu bringen, mit dem Tierschutzvereine ein Mitwirkungsrecht erhalten, damit dieser Grundsatz der Standards des Tierschutzes tatsächlich eingehalten wird.
Ein ähnliches Klagerecht für Verbände haben wir auch im Naturschutzbereich: Naturschutzverbände können naturschutzrechtliche Bestimmungen einklagen, und sie können auch mitwirken.
Genau das haben wir Tierschutzvereinen auch ermöglicht, und aus unserer Sicht ist es völlig unverständlich, dass es Fraktionen gibt, die sehr wohl bereit sind, das eine zu erhalten und auch gar nicht infrage zu stellen, nämlich im Naturschutzrecht, dasselbe aber im Tierschutzrecht nicht wollen. Das geht aus unserer Sicht so nicht.
2013 war Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das in Deutschland ein solches Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine eingeführt hat. Mittlerweile sind acht weitere Bundesländer unserem Beispiel gefolgt. Ich glaube, das zeigt, wie beispielgebend wir damals mit dem Gesetz waren.
„Mit diesem Gesetz haben wir ein wichtiges Signal für den Tierschutz gesetzt und eine Rechtslücke geschlossen. … Das ist ein weiterer und wichtiger Meilenstein für den Tierschutz.“
Dieses Zitat stammt nicht von mir oder von Herrn Remmel, dem damaligen Minister in NRW. Es stammt von Peter Hauk, dem Landwirtschaftsminister der CDU in Baden-Württemberg, der genau das gesagt hat, als Baden-Württemberg das Verbandsklagerecht eingeführt hat.
Ich frage mich, Frau Ministerin – die Frage ist auch an die CDU gerichtet –: Wie kann es sein, dass in solch einer grundsätzlichen Frage innerhalb einer Partei eine derart gegensätzliche Auffassung bestehen kann? Da muss man doch einen gemeinsamen Weg gehen. Wie kann man da so unterschiedlich handeln: Sie hier in Nordrhein-Westfalen und die CDU in Baden-Württemberg?
Worum geht es konkret beim Verbandsklagerecht? – Ich glaube, der eindrücklichste Fall, den wir gehabt haben, bezog sich auf die Kastenstände. Wir hatten dazu ein eindeutiges Urteil. Wir haben eindeutige Bestimmungen im Tierschutzrecht. Nach Tierschutznutztierverordnung müssen Schweine ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können.
Wer Kastenstände kennt, die in der Schweinehaltung üblich sind, weiß, dass das im Moment überhaupt nicht der Fall ist. Diese gesetzliche Bestimmung ist von den Behörden vor Ort nicht durchgesetzt worden. Es hätte durchgesetzt werden müssen, aber es ist nicht getan worden.
Da ist es doch richtig, dass wir sagen: Mit einem Klagerecht können Tierschutzvereine auch solche gesetzlichen Normen einklagen, also die Überprüfung, ob das Ganze auch umgesetzt und vor Ort von den Behörden richtig gehandhabt wird.
Ja, das ist doch ein Fehler, dass Sie das sagen. Die Behörden müssten es durchsetzen. Sie tun es nicht.
(Beifall von den GRÜNEN – Josef Hovenjür- gen [CDU]: Die machen das! – Zuruf von Hen- ning Höne [FDP])
Sie, Herr Hovenjürgen, sagen wahrscheinlich auch noch, dass es richtig sei, wie die Behörden die Schlachthöfe kontrollieren. Wir haben aber in den letzten Wochen auch gesehen, dass die Behörden teilweise nicht richtig handeln und dass es zu Fehlverhalten kommt.
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Sehr geehrter Kollege Rüße, danke, dass Sie die Frage zulassen. Darf ich jetzt Ihre Äußerung dahin gehend werten, dass Sie unseren Behörden, den Veterinärämtern, keinerlei Kompetenz zubilligen,
Vielen Dank, lieber Kollege Hovenjürgen, für Ihre Frage. Ich will sie auch gerne beantworten. Ich könnte es mir ganz einfach machen, weil Sie das Wort „keinerlei“ eingefügt haben, und das ist natürlich eine Unterstellung.
Natürlich habe ich ein Vertrauen, ein grundsätzliches Vertrauen darin, dass unsere Veterinärämter – um die geht es da ja im Regelfall – eine durchaus vernünftige Arbeit leisten.
Wenn ich aber sehe, dass seit 2006 genau diese Thematik – also die Kastenstände – in der Schweinehaltungsverordnung enthalten ist, dass sie längst hätte umgesetzt werden müssen, vor Ort aber nichts passiert, dann sehe ich doch, dass die Behörden da etwas nicht korrekt machen.
Herr Hovenjürgen, wenn ich die Bilder sehe von den Schlachthöfen – die können Sie sich ja auch mal anschauen – und wenn ich dann erfahre, dass Veterinärkontrolleure nicht nur nicht ihre Arbeit machen, nämlich die Kontrolle durchführen, sondern sogar noch behilflich sind bei Tierschutzverletzungen, dann, Herr Hovenjürgen, darf ich mir doch schon die Frage stellen, ob alle Veterinäre und Veterinärkontrolleure immer richtig und sauber arbeiten.
Wir, Herr Hovenjürgen, haben klar gesagt: Es soll nicht nur eine Klage möglich sein wegen eines Zuviel
Sie haben seinerzeit düsterste Prophezeiungen gemacht. Sie haben gesagt: Es wird eine Klagewelle auf uns zukommen. Die forschenden Pharmaunternehmen aus Nordrhein-Westfalen werden sich abwenden und woanders hingehen. – Das alles ist nicht eingetreten. Ihre Befürchtungen sind falsch gewesen. Daher könnten Sie sehr gut unserem heutigen Antrag auf einjährige Verlängerung zustimmen. Dabei würden Sie überhaupt nichts verlieren.
Da es diese Klagewelle nicht gegeben hat – da könnte man die Menschen in Nordrhein-Westfalen mal fragen –, versteht niemand, warum Sie dieses Gesetz nicht verlängern wollen. Es ist unbegreiflich.