Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/3056 und nicht über den Gesetzentwurf. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Kollege Neppe. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und Grüne. Enthält sich jemand? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 17/3056 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 17/2166 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/3135 ab. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Kollege Neppe. Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/3135 abgelehnt.
Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/3166 ab. Wer möchte diesem Entschließungsantrag folgen? – Das ist die SPD. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Kollege Neppe. Wer enthält sich? – Das sind die Grünen. Damit ist auch der Entschließungsantrag Drucksache 17/3166 abgelehnt.
nahtlos an der Thematik an, die wir eben beraten haben. In Nordrhein-Westfalen leben mehr als 650.000 Menschen, die pflegebedürftig sind. Der demografische Wandel schreitet immer weiter fort. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass wir jetzt eine kleine durch Zuwanderung bedingte Delle in dieser Entwicklung haben, wodurch eine gewisse Verjüngung stattgefunden hat. Ganz im Gegenteil, das wird eher noch dazu führen, dass diejenigen, die jetzt jung sind, 20 Jahre später die demografischen Effekte verstärken.
All das, was wir in den letzten Jahren für die Kommunalpolitik nicht nur im Ruhrgebiet, sondern in allen Ballungsräumen, aber auch in anderen Gebieten Nordrhein-Westfalens identifiziert haben, wird sich weiter fortsetzen: Es wird eine Alterung der Gesellschaft geben. Es wird eine zunehmende Pflegebedürftigkeit und zunehmend Menschen geben, die auf – auch umfassende – Unterstützung angewiesen sind.
Weil es eben in der etwas hitzigen Debatte um die Landesbauordnung mehrfach angeklungen ist, will ich an der Stelle wiederholen: Die allermeisten Menschen, die Behinderungen haben, die auf Unterstützung angewiesen sind, hatten diese Unterstützung nicht von Geburt an nötig, sondern sind aufgrund von Unfällen oder – wie es auch Frau Kollegin Altenkamp geschildert hat – Alter zu ihrer Behinderung oder ihren Einschränkungen gekommen.
Darauf müssen wir reagieren, und zwar so, wie eine selbstbewusste, aufgeklärte westliche Gesellschaft zu reagieren hat: indem wir das Selbstbestimmungsrecht der Menschen stärken, die Infrastruktur so ausbauen, dass die Menschen möglichst selbst entscheiden können, wo sie leben, und indem wir dafür sorgen, dass es keine Grenzen der Inklusion gibt, sondern einen möglichst hohen Standard, von dem man sagen kann: Selbstbestimmungsrecht heißt auch, dass ich dann möglichst weiter in dem Quartier leben kann, in dem ich vorher gelebt habe. Das ist ein hohes Gut, das diese Gesellschaft aus meiner Sicht zu bewahren hat.
Dazu gehört natürlich eine Menge Planung und auch Selbstverantwortung; das will ich ganz klar sagen. Natürlich gehört dazu auch, dass sich Menschen wie ich, die um die 50 sind, darauf vorbereiten und entsprechende Entscheidungen treffen und dies nicht auf die Kinder verlagern. Aber dazu gehört auch, dass ein Land wie Nordrhein-Westfalen mit seinen Möglichkeiten dafür sorgt, dass sowohl in der Verkehrsinfrastruktur, der Stadtentwicklungsplanung als auch in der sozialen Entwicklung die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Ich habe nicht den Eindruck, dass hieran mit ausreichendem Nachdruck gearbeitet wird. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Ministerin Scharrenbach – die jetzt
den Raum verlassen hat –, es reicht nicht, eine Wohnung rollstuhlgerecht oder behindertengerecht umzubauen, wenn man sie nicht verlassen, das Kino nicht aufsuchen oder im Quartier nicht einkaufen kann. Das ist dann Stückwerk und hat mit Selbstbestimmung herzlich wenig zu tun.
Deswegen müssen wir die Quartiersarbeit stärken und nicht schwächen. Deswegen müssen wir – und da hoffe ich, Sie, Herrn Minister Laumann, an meiner Seite zu haben – Behauptungen der Wohnungswirtschaft entgegentreten, dass es keinen oder nur unklaren Bedarf gäbe, was nicht nur den Ausbau von rollstuhlgerechten, behindertengerechten Wohnungen, sondern vor allem Standards im Wohnumfeld anbetrifft. Wir müssen eher dafür sorgen, dass die Kommunen und auch das Land das ihrige dafür tun, diese Bedarfe genau zu erheben und dann darauf zu reagieren und die Situation nicht schön zu reden, indem behauptet wird, dass es sie nicht gäbe. Das fordert auch unser Antrag.
Ich möchte auch auf die Situation der Pflegenden eingehen. 70 % derjenigen, die gepflegt werden, werden von Angehörigen oder ihnen nahestehenden Menschen gepflegt. Da ist es – da will ich auch ganz offen sein – nicht immer so, dass dem Pflegenden und dem Gepflegten gerecht wird, was da geschieht. Deswegen müssen wir das Hauptamt und das Quartier stärken, damit auch eine Krankenschwester, ein Pfleger oder eine Pflegerin – auch ganztägig – zur Verfügung steht und der Standard ambulant vor stationär auch umgesetzt wird. Es kann doch nicht sein, dass, weil wir es nicht schaffen, ausreichend Pflegepersonal zur Verfügung zu stellen, das beratend, ergänzend zur Seite steht, die einzige Option darin besteht, in eine stationäre Einrichtung zu gehen. Es muss die Wahlfreiheit des einzelnen Bürgers, der einzelnen Bürgerin bleiben, diese Entscheidung zu treffen. Dies darf nicht am Standard in NordrheinWestfalen scheitern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich sage Ihnen als jemand, der 15, 16 Jahre in der stationären und der ambulanten Altenpflege gearbeitet hat, auch sehr klar: Das ist ein harter Beruf, und die Bedingungen sind schlechter geworden – mehr Bürokratie, mehr Arbeitsverdichtung. Das liegt auch daran, dass die Menschen viel älter werden, als es der Fall war, als ich vor über 20 Jahren in diesem Beruf zu arbeiten begann. Damit werden die Menschen natürlich auch erheblich pflegebedürftiger. Und wir haben 300.000 Menschen mit Demenz in NordrheinWestfalen. Das stellt ganz andere Anforderungen an den Pflegeberuf. Trotzdem – das will ich mit aller Freude sagen – ist es ein toller Beruf. Wann hat man schon so viel mit Menschen zu tun, kann von älteren
Menschen lernen, unterschiedliche Aspekte kennenlernen? Diese Aspekte möchte ich auch hier einbringen. Das geht aber nur, Herr Minister, wenn wir in Deutschland die Bedingungen dafür schaffen, dass genug Geld im System ist, dass wir mehr Pflegeausbildung betreiben und nicht ein Minister Spahn erzählt, wir müssten Pflegekräfte aus dem Ausland importieren. Das ist aberwitzig und letztlich auch ein Angriff auf die Pflegefachkräfte in den anderen Ländern dieser Welt. Das können wir nicht allen Ernstes weiterverfolgen.
Ich will an dieser Stelle auch sagen: Das hat mit der Nationalität nichts zu tun. Wir haben hier unsere Hausaufgaben zu machen. In Nordrhein-Westfalen sind wir Vorreiter. 2010 hatten wir etwa 10.000 Leute in der Altenpflegeausbildung; jetzt haben wir dort über 18.000. Wir müssen jetzt den nächsten Schritt tun. Das Pflegeschulgeld muss angepasst, das heißt von 280 € auf 500 € erhöht werden. Und wir müssen dafür sorgen, dass der Bund die Rahmenbedingungen bei der Generalistik verbessert und dass die anderen Pflegefachberufe dort eingegliedert werden. Darüber haben wir gestern ausführlich gesprochen. Nur so, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird ein Gesamtpaket draus.
Wir müssen die Städte umgestalten: mehr soziale Stadtentwicklung, ein attraktiver Pflegeberuf und die Stärkung der Selbstbestimmung der Menschen vor Ort. Dazu gehört mehr Quartiersarbeit. Die Stadtentwicklung, die Kommunalpolitik und auch die Pflegepolitik müssen miteinander verschränkt werden und dürfen nicht wie Konkurrenten aufeinander schauen.
Wir müssen das gemeinsam machen; denn das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ist das höchste Gut, das wir in unserer Gesellschaft haben. Es kann nicht sein, dass das von politischen Fehlentscheidungen abhängig ist, die wir im Land und im Bund zu verantworten haben. Deswegen lade ich alle ein, an unserem konstruktiven und ausführlichen Antrag zur Gestaltung der Pflege mitzuarbeiten, um das Beste für unser Land herauszuholen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gute Pflege braucht Zeit und die volle Unterstützung der Politik. Das sehen nicht nur Sie von den Grünen so, sondern auch wir Christdemokraten haben uns das Thema „Pflege“
in dieser Legislaturperiode in Bund und Land als einen Schwerpunkt unserer Politik auf die Fahnen geschrieben.
Beim Lesen Ihres Antrags fällt auf: In vielen Bereichen liegen wir gar nicht so weit auseinander. Das Thema „Pflege“ ist sehr komplex, und Ihr Antrag greift eine Reihe von Einzelthemen auf, die zwar alle in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen, aber jeder einzelne Punkt, beginnend mit dem Fachkräftemangel über die Steigerung der Attraktivität des Berufsbilds bis hin zur Ausbildung künftiger Fach- und Arbeitskräfte, könnte die Redezeit locker sprengen. Deswegen mache ich nur einige grundsätzliche Bemerkungen. Die fachliche Debatte über den Antrag wird ja dann im Ausschuss erfolgen.
Einig sind wir uns wohl darin, dass die Pflegedebatte sachlich und nicht auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen oder der Fachkräfte ausgetragen werden sollte. Dazu ist dieses Thema für unsere Gesellschaft zu wichtig. Es wird uns in den nächsten Jahren noch in jeder Hinsicht fordern.
Schon heute ist jeder vierte Einwohner NRWs über 60 Jahre alt, und dieser Anteil wird in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen. Doch schon jetzt gibt es in Nordrhein-Westfalen rund 640.000 pflegebedürftige Menschen. Der überwiegende Teil – rund 71 % – wird zu Hause durch Angehörige oder mithilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt. Rund 160.000 Pflegebedürftige leben derzeit in einem Pflegeheim, Tendenz steigend.
Nun könnte man sich allerdings fragen, warum die Grünen mit diesem Antrag gerade jetzt um die Ecke kommen; denn bekanntlich haben sie in der letzten Legislaturperiode die zuständige Ministerin für Pflege und Alter gestellt. Sie hatten also sieben Jahre Zeit, das Thema „Pflege“ nach ihren Vorstellungen zu gestalten.
Stattdessen stellen Sie nun einen Antrag, der sicherlich eine Grundlage für die weitere Diskussion im Fachausschuss bietet, aber in großen Teilen Forderungen enthält, deren Erfüllung auf Landes- und Bundesebene längst auf den Weg gebracht worden ist.
Frau Kollegin, ich muss Sie unterbrechen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordnetenkollegen Mostofizadeh?
Herr Präsident! Frau Kollegin, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben einen Teil meiner Frage fast schon beantwortet. Aus welchem Grund sollten wir das Stellen von Anträgen einstellen, nur weil die Ministerin – eine sehr erfolgreiche Ministerin aus meiner Sicht – sieben Jahre lang hier regiert und den Grünen angehört hat? Können Sie mir das erläutern?
Wenn Sie mir zuhören, erkennen Sie gleich den Grund. – Stattdessen stellen Sie einen Antrag, der Forderungen erhält, deren Erfüllung wir auf Bundes- und Landesebene bereits auf den Weg gebracht haben. Ich darf kurz einen Abschnitt auf Seite 11 Ihres Antrags zitieren:
„Die Arbeitssituation in Pflegeeinrichtungen muss durch zusätzliche Pflegestellen verbessert werden. Hierzu bedarf es auch längerfristiger Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlichen Pflegepersonals, Ausweitung der Ausbildungsplätze und Qualifikationen in den Pflegeberufen. Gleichwohl bedarf es eines Sofortprogramms...“
Das haben Sie alles richtig erkannt. Allein, dies ist nichts Neues und längst von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Mai dieses Jahres auf den Weg gebracht worden. Das erläutern Sie selbst in Ihrem Antrag.
Gerade erst wurde in einem Sofortprogramm die Finanzierung von 13.000 zusätzlichen Stellen in der Altenpflege sichergestellt, und weitere Investitionen zur Schaffung besserer Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte werden ab dem 1. Januar 2019 in die Wege geleitet. Wir alle wissen um die hohe Arbeitsverdichtung in der Alten- und Krankenpflege und um die Arbeitsbedingungen, die dringend verbessert werden müssen, um wieder mehr Menschen für die Pflegeberufe zu begeistern und den Beruf attraktiver zu gestalten.
Wir brauchen mehr Arbeitskräfte in der Pflege, keine Frage. Auch die 13.000 Stellen aus dem Sofortprogramm werden nicht ausreichen. Aber, wie der Name schon sagt handelt es sich um ein Sofortprogramm. Es bildet nicht das Ende umfangreicher Maßnahmen, um das Berufsfeld der Alten- und Krankenpflege attraktiver zu gestalten, sondern es ist erst der Anfang.
Wie der Bundesgesundheitsminister mit seinem Sofortprogramm deutlich gemacht hat: Politik hat verstanden. Es geht darum, spürbare Entlastungen für die Arbeitskräfte in der Pflege auf den Weg zu bringen. Hierfür arbeiten Bund und Land Hand in Hand; denn auch unser Landesgesundheitsminister hat die Probleme in der Pflege vor Augen und weiß als ehemaliger Pflegebeauftragter der Bundesregierung wohl besser als viele andere, wie es um die Pflege in Deutschland bestellt ist.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zu der These sagen, die ambulante Pflege müsse Vorrang vor der stationären Pflege haben und dementsprechend stärker unterstützt oder weiter ausgebaut werden. Ambulant vor stationär – das ist sicherlich für viele Menschen wünschenswert, aber eben nicht immer machbar.
Deswegen sprechen wir uns als CDU für eine echte Wahlfreiheit aus. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden dürfen, wie er im Alter gepflegt werden möchte. Doch wir dürfen nicht vergessen: Die Zahl der Demenzerkrankungen steigt, und auch wenn sich viele bis an die eigenen Grenzen aufopfern, um ihre Angehörigen in der gewohnten häuslichen Umgebung zu pflegen, ist es manchmal vielleicht für alle der bessere Weg, die stationäre Pflege in Anspruch zu nehmen – nicht immer, weil der Mensch zu Hause allein oder mithilfe ambulanter Pflege nicht mehr zurechtkommt, sondern in vielen Fällen, weil er zu Hause vereinsamt und in einem Alten- und Pflegeheim wieder Anschluss finden könnte.