Über diese Empfehlung lasse ich nun abstimmen. Wer der Empfehlung, die ich eben vorgetragen habe, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Stimmt jemand dagegen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist
die Empfehlung in Nr. 1 der Drucksache 17/2931 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen und entsprechend bestätigt worden.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nr. 2 der Drucksache 17/2931, der Landesregierung für die Landeshaushaltsrechnung 2015 im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2017 des Landesrechnungshofes über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2016 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung die Entlastung zu erteilen.
Auch über diese Empfehlung lasse ich nun abstimmen. Wer der Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gleichwohl frage ich, ob jemand dagegen stimmen möchte. – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Empfehlung in Nr. 2 der Drucksache 17/2931 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen und der Landesregierung gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung Entlastung erteilt worden.
II. mittelbar gegen § 32 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz Nord- rhein-Westfalen – StVollzG NRW) vom 13. Januar 2015 (GV.NRW. S. 75), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. April 2017 (GV.NRW. S. 511) geändert.
Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/3053, in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht keine Stellung zu nehmen. Deshalb kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die
Grünen, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Möchte jemand dagegen stimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es auch nicht. Dann ist die Beschlussempfehlung Drucksache 17/3053 einstimmig angenommen, und wir verfahren so.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 17/3107 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Vor der Abstimmung muss ich Ihnen noch folgenden Hinweis geben: Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen ist für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Das bisherige Mitglied kann nach diesem Gesetz auch nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abberufen werden.
Wenn Sie einverstanden sind, findet hierzu nur ein Abstimmungsvorgang statt. – Das ist so. Ich sehe keinen Widerspruch.
Dann stimmen wir jetzt über den Wahlvorschlag Drucksache 17/3124 ab. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Keine.
War es so geplant, dass bei dieser Abstimmung nur, wie von mir eben festgestellt, mit Ja gestimmt wird?
Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 17/3124 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Ich stelle ausdrücklich fest, dass die nach § 24 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erreicht wurde, und kann Hartmut Ganzke als Nachfolger von Nadja Lüders zur Wahl gratulieren. Formal ist jetzt alles in Ordnung.
Die Übersicht 9 enthält, wie Sie gesehen haben, acht Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie einen Entschließungsantrag. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Übersicht 9 abstimmen. Möchte jemand dagegen stimmen? – Nein. Möchte jemand sich enthalten? – Auch nicht. Damit hat der Landtag das Abstimmungsverhalten der Fraktionen einstimmig bestätigt.
Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 14 die Beschlüsse zu Petitionen vor.
Möchte jemand die Beschlüsse des Petitionsausschusses nicht bestätigen? – Das ist nicht der Fall. Möchte jemand sich enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit sind die Beschlüsse in Übersicht 14 einstimmig bestätigt worden.