Protocol of the Session on June 14, 2018

Auf dem Jahrestag des Deutschen Beamtenbundes vom 7. bis 9. Januar 2018 hatte der Finanzminister, Herr Lienenkämper, zwar eine Sonderzuführung zum Pensionsfonds von 680 Millionen € verkündet, zu den bereits im November eingezahlten 120 Millionen €, aber auch angekündigt, dies auf die Zuführung für das Jahr 2018 anzurechnen, was nach § 5 Abs. 4 auch möglich ist.

Wir wissen es jetzt alle: Letztendlich wurden dann bekanntlich 800 Millionen € aufgrund von Steuermehreinnahmen in den Pensionsfonds eingezahlt, zugeführt. Wir sind natürlich für die ab 2018 gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Zuführungen in Höhe von 200 Millionen € und nicht für weitere Verrechnungen mit der geleisteten Sonderzuführung.

Die Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 18. Januar 2018 gibt hierauf keine klare Antwort, was natürlich vermuten lässt, dass auch in den nächsten drei Jahren Verrechnungen erfolgen sollen. Dass keine Entnahmen aus dem Pensionsfonds erfolgen, muss eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist schon etwas befremdlich, wenn wir hier über eine Verbindlichkeit von etwas bereits gesetzlich Festgelegtem sprechen und das in einem Antrag steht.

Der AfD-Fraktion geht es um die Sicherheit für die Beamten in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen motivierte Beamte und beraten in Ausschüssen über Verbesserungen des Gesundheitsmanagements, was auch gut und richtig ist. Zur Altersversorgung aber drückt sich die Landesregierung vor verbindlichen Aussagen. Wie passt das zusammen? Wir möchten auch zu den beiden Punkten der regelmäßigen Einzahlung und möglicher Entnahmen Klarheit von der Landesregierung und stimmen aus diesem Grunde dem eigentlich überflüssigen Antrag zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Strotebeck. – Als Nächster hat für die Landesregierung Herr Minister Lienenkämper das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor in ungefähr zwei Minuten Ereignisse internationaler sportpolitischer Bedeutung möglicherweise zu einer Verlagerung der Schwerpunkte führen,

(Christian Dahm [SPD]: Ich dachte, die CDU hat die Fraktionsarbeit aufgekündigt!)

will ich wenigstens noch erläutern, wie die Position der Landesregierung zu diesem Antrag ist. Herr Kollege Weske, Sie haben ja schon angekündigt, dass die Rede auch ein paar humoristische Elemente enthalten wird. Dafür bin ich ausgesprochen dankbar.

Wahrscheinlich haben Sie ein bisschen Einblick gegeben in die Praxis, wie Ministerpräsidentin a. D. Hannelore Kraft ihr Kabinett ausgesucht hat. Das kann ja eigentlich nur aus diesem Innenleben stammen –

(Beifall von der CDU und der FDP)

es sei denn, Sie haben bessere Informationen über das meiner Berufung vorangehende Verfahren als ich. Für den Fall wäre ich allerdings dankbar, wenn wir uns bilateral noch einmal austauschen könnten. Es wird dann meine Erkenntnisse auch noch einmal erhöhen.

Frau Kollegin Düker, ich glaube, wir zwei müssen uns mal darüber unterhalten, was der Beruf kurz vor Gebrauchtwagenhändler ist. Sie haben gesagt: Gebrauchtwagenhändler, so weit gehen Sie nicht.

(Monika Düker [GRÜNE]: Das ist zu stark. Ich heiße ja nicht Christian Lindner!)

Das gucken wir uns gegenseitig noch einmal an.

Aber im Ernst: Wir sind der Auffassung, dass es zur politischen Verantwortung gehört, die erforderliche Vorsorge für die sich abzeichnenden Pensionsausgaben zu treffen. Beamtinnen und Beamte müssen sich auf die nachhaltige Altersvorsorge des Landes verlassen können.

Der Vorsorgegedanke und damit auch der Pensionsfonds haben für die Landesregierung eine hohe Bedeutung. Das zeigt sich auch daran, dass wir 80 % der Beträge, die dem Pensionsfonds in der gesamten Legislaturperiode nach der Rechtslage zufließen müssen, bereits zugeführt haben. Wir haben die durch den Vollzug des Haushalts 2017 entstandenen Möglichkeiten dafür genutzt.

Sie merken schon an dieser Entscheidung, die wir getroffen haben, wie wichtig uns der Pensionsfonds ist. Es hätte ja noch andere Möglichkeiten gegeben, mit dem sich im Haushaltsvollzug ergebenden positiven Saldo umzugehen. Wir haben bewusst gesagt: In der Vergangenheit ist die Vorsorge im Pensionsfonds vernachlässigt worden. Jetzt besteht die Möglichkeit, diese Vernachlässigung zu reparieren.

Wir haben das in Höhe von 800 Millionen € getan. Das ist gut für die gut arbeitenden Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU] und Petra Vogt [CDU])

Deswegen haben wir auch diese Maßnahme aus voller Überzeugung gemacht. Wir werden immer wieder im Rahmen der aktuellen Haushaltsvollzüge prüfen, ob und inwieweit die Verwendung weiterer Überschüsse möglich sein wird. Zu gegebener Zeit werden wir dann entscheiden, wie wir mit diesen gegebenenfalls bestehenden Überschüssen umgehen.

Nur eines werden wir als Landesregierung nicht machen: dem Haushaltsgesetzgeber empfehlen, sich für die gesamte Legislaturperiode in seinem Haushaltsrecht festzulegen und politisch zu beschränken. Wir sind der Auffassung, dass der Haushaltsgesetzgeber nach dem Jährlichkeitsprinzip frei darin sein muss, in gesetzeskonformer Weise einen Haushalt zu beschließen. Deswegen halte ich diesen Antrag für nicht besonders überzeugend.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/2798, den Antrag Drucksache 17/2408 abzulehnen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Ich darf fragen, wer dem Antrag zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag Drucksache 17/2408 mit dem gerade bekannt gegebenen Abstimmungsverhalten der Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

11 Stärkung der Judikative – Für eine öffentliche

Ausschreibung der Verfassungsrichterstellen des Landes Nordrhein-Westfalen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/2760

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Röckemann das Wort.

Schade, dass es schon so spät ist und keine Schulklassen mehr auf der Zuschauertribüne zusehen! Die Schüler hätten einmal Gelegenheit gehabt, etwas über gelebte parlamentarische Praxis zu lernen, was nicht in den Schulbüchern steht. Aber anstelle von sinnvoller Praxis verordnen Sie den Betroffenen lieber Girls’Days bzw. Boys’Days.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Die alten Parteien im Landtag NRW haben in der Vergangenheit mehrfach gezeigt, dass sie es mit dem von ihnen propagierten Begriff der gelebten Demokratie nur dann ernst meinen, wenn es darum geht, einen eigenen Vorteil zu erhalten oder sich zu bereichern.

Ich denke mit Grausen an die Farce, mit der Sie verhinderten, dass die einzige demokratische Oppositionspartei in diesem Hohen Hause Gelegenheit erhielt, einen stellvertretenden Parlamentspräsidenten stellen zu dürfen. Es ist ein Riesenskandal, dass die AfD im Parlamentspräsidium nicht vertreten ist.

(Beifall von der AfD – Zuruf von der CDU)

Da Sie im Präsidium hinter verschlossenen Türen, sozusagen im Geheimen, praktisch ohne parlamentarische Kontrolle weiter schalten und walten können, setzen Sie sogleich die Mitarbeiterpauschale um sagenhafte 89 % herauf. Die demokratische Opposition und die damit bis dato ausgeschlossenen Steuerzahler wurden – ich sage einmal, mit Verlaub: Coopers Coup – erst einen Tag vor der Plenarsitzung in Kenntnis gesetzt.

Das gab ein großes Hallo, flutschte aber durch, da die AfD der größtmöglichen Koalition aus Grünen, FDP, CDU und SPD allein gegenübersteht.

Der vielleicht größte Sündenfall ist aber, wie hier Richter am Landesverfassungsgericht ausgewählt werden. Als wir als demokratische Opposition das erfahren durften, kungelte man die Bewerber für dieses wichtige Amt einfach im Hinterzimmer aus. Vor der letzten Wahl eines neuen Verfassungsrichters im März dieses Jahres wurde unsere Fraktion erst am Vortag gegen 18 Uhr informiert.

Meine Damen und Herren, die AfD wurde allerdings nicht gewählt, um Mäuschen zu spielen. Wir sind Opposition. Entsprechend gab es ein Medienecho, infolge dessen uns jetzt vor ein paar Tagen bei der neuen Abstimmung über die neuen Kandidaten für das Landesverfassungsgericht die Namen der Kandidaten vorher mitgeteilt wurden. Zwei Tage vor der Wahl hatten wir nun die Möglichkeit, die Richter für eine Viertelstunde zu sprechen. Wenn Sie für Ihren Haushalt eine Putzhilfe einstellen, haben Sie mehr Zeit für die Auswahl.

(Beifall von der AfD)

Hier geht es jedoch um die Kronjuwelen unseres Rechtsstaates. Sie wissen schon, worüber Verfassungsrichter in NRW entscheiden? Dazu gehören Beschwerden im Wahlprüfungsverfahren. Dazu gehört die Auslegung der Landesverfassung. Dazu gehört die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung. Meine Damen und Herren, unsere Verfassungsrichter entscheiden letzten Endes darüber, ob türkische Politiker bei uns Wahlkampf für einen Despoten führen dürfen.

Das bislang praktizierte Vorschlagsverfahren ist einer Demokratie des 21. Jahrhunderts unwürdig. Dies wird insbesondere daran deutlich, dass selbst die inzwischen gewählten Richter uns zwei Tage vorher glaubhaft mitteilten, sie seien von ihrer Nominierung erst vor Wochenfrist in Kenntnis gesetzt worden.

Durch das Gekungel der alten Parteien im Präsidium des Landtags und das intransparente Vorschlagsverfahren ist die Wahl dieser Richterpersönlichkeiten nun mit einem Makel versehen.

(Zuruf von der CDU: Kein Stück!)

Sie hat das Geschmäckle der Vetternwirtschaft, zumal einige von ihnen anscheinend auch noch das richtige Parteibuch mitbringen.

Sie als Vertreter der alten Parteien nehmen es mit Demokratie und Transparenz nicht so ganz genau. Natürlich – das stimmt – handeln Sie im rechtlich erlaubten Rahmen. Sie tun das allerdings in einer gewissen Grauzone.

Diese Grauzone wollen wir mit unserem Antrag aufhellen. Dazu gehört, die Auswahl der NRWVerfassungsrichter endlich zu regeln. Bislang ist nämlich nur das Wahlverfahren normiert.

Meine Damen und Herren, es bedarf dringend eines transparenten Vorverfahrens, das in der Lage ist, geeignete Bewerber schon vor der Wahl zu ermitteln, und das die Möglichkeit bietet, sich über den einzelnen Bewerber vorab hinreichend zu informieren.

Es ist dabei nicht nur redlich, sondern zeitgemäß, vakante Richterstellen am Verfassungsgerichtshof öffentlich auszuschreiben. Sollte eine Vorausscheidung getroffen werden, dann durch ein Gremium, das sich nicht durch die Besetzungsmehrheiten des Parlaments auszeichnet, sondern insbesondere durch Sach- und Fachkenntnis! – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Als nächster Redner spricht für die CDU-Fraktion Herr Dr. Geerlings.