Sie haben sieben Jahre regiert. Die Apothekeraufsicht gestaltete sich auch bei den Apotheken, die Krebsmedikamente herstellen, so: Alle Jubeljahre wurde mal kontrolliert, und dann auch noch angemeldet.
Dann kam ich ins Amt. Der Druck bei den Betroffenen, an die Adressen zu kommen, war groß. Über den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen ist geklärt worden, dass das nicht geht. Wir haben alle Ärzte informiert, die von dieser Apotheke Medikamente bekommen haben, und sie aufgefordert, dass sie mit ihren Patienten reden.
Vor allen Dingen haben wir eingeführt, dass diese Apotheken kurzmaschig unangemeldet kontrolliert werden und dass natürlich auch die Substanzen daraufhin kontrolliert werden, ob das drin ist, was durch die ärztliche Verordnung drin sein soll.
Darauf hieß es von Ihrer Seite: Wie kann er das denn machen? Das müssen ja die Kommunen finanzieren. – Das war erst einmal Ihre Antwort. Ich habe gesagt: Ihr braucht euch gar nicht aufzuregen. Wir machen eine Gebührenordnung, und diese Kontrollen zahlen die Apotheken selber. Ich denke, das ist diesen Apotheken durchaus zumutbar.
Jetzt kommt das Thema „Wirtschaftlichkeitsüberprüfung“. Dem stehe ich doch völlig offen gegenüber. Aber Sie wissen doch auch, dass die Apothekerkammern dabei sind, dies jetzt in Form einer Selbstverpflichtung irgendwie hinzubekommen.
Ja, aber die Apothekerkammern sind dabei, es zu erarbeiten; Sie hingegen haben noch gar nichts gemacht.
Jetzt sage ich Ihnen eines: Ich werde mich dabei nicht auf irgendetwas einlassen, das nicht objektiv ist. Aber ich finde, dass erst einmal der Versuch unternommen werden muss, das Ganze freiwillig über die Apothekerkammern zu regeln. Das Zertifikat muss natürlich von unabhängiger Seite ausgestellt werden, so wie wir es aus der Wirtschaftsprüfung kennen. Das sind doch alles Wege, die denkbar und machbar sind.
Wenn die Apothekerkammern sich aber nicht darauf verständigen, dass das so läuft, dann bin ich überhaupt nicht dagegen, das am Ende des Tages gesetzlich zu regeln. Aber wir haben nun mal die Kammern – auch dafür, um staatliche Aufgaben zu übernehmen, in der Gemeinschaft derer, die in einer Kammer vertreten sind. Das ist doch der Sinn des Kammerwesens in Deutschland.
Sie wissen ja, dass ich mir für andere Bereiche des Gesundheitswesens ebenfalls Kammern wünsche. Jetzt sind die Apothekerkammern gefragt, erst einmal ihre Verantwortung wahrzunehmen, und das tun sie auch.
Ich finde, wir sollten uns nicht gegenseitig die Schuld zuschieben. Dass es sich hier um ein kriminelles Verhalten handelt, weiß jeder. Es zeugt schon von einer großen kriminellen Energie, Medikamente für Krebskranke zu verändern und zu panschen – und das kann mit nichts entschuldigt werden. Es ist schon richtig – das ist mein Bestreben –, dass wir in unserem Gesundheitssystem auch in dieser Frage wieder Vertrauen herstellen.
Ich glaube aber auch, dass Vertrauen nur durch Transparenz entsteht und nicht durch Verdecken. Deshalb haben wir uns zu diesem Weg entschlossen, und Sie wissen genauso gut wie ich, dass er alles in allem nicht nur akzeptabel, sondern auch richtig ist. Über eine Sache jedoch dürfen Sie nicht hinweggehen, nämlich dass in den ersten sieben Monaten des Skandals die damals Verantwortlichen dieses Thema ausgesessen und nicht reagiert haben. Und damit müssen Sie leben!
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Wir kommen damit zu zwei Abstimmungen, erstens über den Antrag der Fraktion der SPD
Drucksache 17/1443. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 17/2589, den Antrag Drucksache 17/1443 abzulehnen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1443 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag Drucksache 17/1443 abgelehnt.
Zweitens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 17/2621. Wer diesem Entschließungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Wer ist dagegen? – Die SPD. Wer enthält sich? – Die Grünen. Damit ist dieser Entschließungsantrag Drucksache 17/2621angenommen.
Stellungnahme der Landesregierung zum 23. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU erteile ich dem Kollegen Dr. Geerlings das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Plenarwoche endet so, wie sie begonnen hat: Nachdem wir gestern Morgen und Abend ausführlich über den Datenschutz debattiert haben, bildet dieses Thema auch den Abschluss unserer heutigen Sitzung.
Wir nehmen den Bericht der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten des Landes NordrheinWestfalen für die Jahre 2015 und 2016 zur Kenntnis. Auf mehr als 200 Seiten informiert uns Frau Block
über aktuelle Entwicklungen und Probleme sowohl aus dem Datenschutz als auch aus dem Bereich der Informationsfreiheit.
Schon wer nur das Inhaltsverzeichnis überfliegt, kann erahnen, welche Bedeutung Daten und der Schutz derselben haben. Unternehmen und Geschäftsmodelle, Beschäftigte und Arbeitsverhältnisse, Fragen von Gesundheit und sozialer Sicherheit und natürlich auch Aspekte der inneren Sicherheit haben inzwischen allesamt einen Bezug zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.
Lassen Sie mich – ähnlich wie die Landesregierung in ihrer Stellungnahme – auf einzelne Aspekte des Berichts eingehen. Drei Themen möchte ich herausgreifen.
Erstens. Bereits in der vergangenen Plenarwoche war der Facebook-Datenskandal hier im Hohen Haus Thema. Auch die Landesbeauftragte geht auf Facebook ein. Wer Facebook nutzt, der tut dies nicht umsonst, sondern bezahlt dafür mit seinen Daten. Jeder muss sorgfältig abwägen, was er diesem Medium preisgibt.
Der Rat der Beauftragten an öffentliche Stellen, Facebook aber nicht zu nutzen bzw. keine sogenannten Fanseiten einzurichten, schießt weit über das Ziel hinaus. Behörden müssen dort präsent sein, wo auch die Menschen im Land präsent sind. Social-MediaSeiten sind ein wichtiger Bestandteil behördlicher Öffentlichkeitsarbeit und sollen es auch bleiben. Sie können helfen, den direkten Kontakt zu fördern.
Zweitens. Auch die Nutzung von Videotechnik bei der Bekämpfung der Kriminalität spielt im Bericht an mehreren Stellen eine Rolle. Videoüberwachung im öffentlichen Raum dient der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten; deshalb wollen wir im Zuge des Sicherheitspakets I die Möglichkeiten dafür ausdehnen. Nur so lassen sich Angsträume in unseren Städten, die das Sicherheitsgefühl der Menschen massiv beeinträchtigen, bekämpfen.
Die umfangreichen Zweifel der Landesbeauftragten am Einsatz von Bodycams bei Polizeibeamten teile ich nicht. Die Eigensicherung unserer Polizisten, zum Beispiel bei Einsätzen in Wohnungen, muss Vorrang haben. Wir müssen unserer Polizei den Rücken stärken.
Drittens möchte ich noch das Thema „IT-Sicherheit“ in den Blick nehmen. Dabei werde ich sicher etwas versöhnlichere Worte finden als in den ersten beiden Punkten. Bundesweit hat meine Heimatstadt Neuss Anfang 2016 Schlagzeilen gemacht, als ein Computervirus, der illegal aufgespielt worden war, das städtische Lukaskrankenhaus tagelang lahmgelegt hat. Nicht nur deshalb weiß ich um die Bedeutung der ITSicherheit für unsere öffentliche Infrastruktur.
Cyberkriminelle sind den Sicherheitsmechanismen oft einen Schritt – oder sogar mehrere – voraus. Deshalb sind – darin stimme ich der Datenschutzbeauftragten zu – die Konzeption und die Realisierung neuer Sicherheitsarchitekturen eine wichtige Zukunftsaufgabe, die mithilfe des Staates bewältigt werden muss.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal den deutschen Staats- und Verwaltungsrechtler und ersten Bundesbeauftragten für Datenschutz Hans Peter Bull zitieren:
„Datenschutz ist ein notwendiges Gegengewicht und ein Korrekturinstrument gegen übermäßige, die Individualrechte beeinträchtigende Datenverarbeitung, aber er kann und soll kein Verhinderungsinstrument sein.
Es ist nicht Aufgabe des Datenschutzrechts und der Datenschutzkontrollinstanzen, die Menschen von autonomen Entscheidungen über ihre Daten abzuhalten.“
In diesem Sinne werden wir auch in Zukunft das Thema „Datenschutz“ sowie die Arbeit der Landesbeauftragten konstruktiv kritisch begleiten.
Der Landesbeauftragten und allen, die an dem Bericht mitgewirkt haben, spreche ich ausdrücklich meinen Dank für die geleistete Arbeit aus. Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein frohes Pfingstfest. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde arbeiten wir noch an einem Thema, das vor allem durch die Ereignisse rund um Facebook, Cambridge Analytica, aber auch durch das bevorstehende Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung Hochkonjunktur hat.
Es sind zwei Anlässe, die hervorragend darstellen, warum wir die Datenschutzbeauftragte brauchen: Das ist zum einen gemäß Art. 4 Abs. 2 unserer Landesverfassung, um dem Grundrecht auf Datenschutz gerecht zu werden, und das ist zum anderen, um gemeinsam den praktischen Umgang mit rechtlichen Vorschriften und deren Auswirkungen besser zu erkennen und verständlich zu machen. In diesem Zusammenhang möchte ich Frau Block ausdrücklich danken.