Ländliche Regionen und die Landwirtschaft unterliegen jedoch seit Jahren einem starken Wandel und stehen auch künftig vor großen demografischen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Wir als NRW-Koalition sind verlässliche Partner der Land- und Forstwirte, und wir begleiten die Bürgerinnen und Bürger bei der Bewältigung der Herausforderungen, die dieser Strukturwandel mit sich bringt.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen ist eine unserer Maßnahmen, um diesen anhaltenden Strukturwandel positiv zu begleiten. Hiermit werden wir den vielen landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen dabei helfen, eine Umnutzung ihrer baulichen Anlagen zu erleichtern.
So sollen all jene Anlagen, die bisher unter die privilegierte landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 35 des Baugesetzbuches fielen – seien es ein ehemaliger Pferde- oder Kuhstall, eine alte Scheune, vielleicht auch ein ausgedienter Geräteschuppen –, leichter und vor allem unbürokratischer in eine neue, nichtprivilegierte Nutzung umgewandelt werden können.
Dadurch wird verhindert, dass die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung einer baulichen Anlage zu Leerstand oder gar zu einem Verfall der Bausubstanz führt. Das Bundesrecht sieht grundsätzlich vor, dass die Aufgabe der privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung maximal sieben Jahre zurückliegen darf.
Der Bundesgesetzgeber hat jedoch wegen des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft den Ländern die Möglichkeit gegeben, selbst über eine Aussetzung dieser Siebenjahresfrist zu entscheiden. Die Anwendung dieser Ermächtigung wird in Nordrhein-Westfalen seit nunmehr 15 Jahren erfolgreich umgesetzt – dies allerdings stets befristet. Eben diese Befristung läuft zu Beginn des kommenden Jahres aus, wenn nicht gehandelt wird.
Wenn wir nun also nicht erneut Gebrauch davon machen, würde in Nordrhein-Westfalen ab 2019 die Siebenjahresfrist wieder gelten, und eine Umnutzung würde erschwert. Zusätzlicher bürokratischer Aufwand würde entstehen. Das, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lehnen wir als NRW-Koalition im Sinne unserer nachhaltigen Strategie für den ländlichen Raum entschieden ab.
Eine Umnutzung unter erleichterten Bedingungen von im Außenbereich liegenden leerstehenden Ställen oder Scheunen muss auch dann möglich sein, wenn sie zuletzt in den 1990er-Jahren landwirtschaftlich genutzt wurden.
Unserer Nachhaltigkeitsstrategie entsprechend dient diese Regelung gerade auch dem Schutz wertvoller natürlicher Ressourcen und trägt auch zur Reduzierung von Flächeninanspruchnahme bei.
Anders als in den vergangenen Jahren sorgen wir mit dem vollständigen Wegfall der Befristung des Gesetzes für ein Mehr an Verlässlichkeit und Planbarkeit bei den Rechtsanwendern und einen für die Betroffenen spürbaren Bürokratieabbau.
Seit Bestehen der derzeitigen Regelung – wir sprechen hier immerhin vom Jahr 2003 – haben sämtliche Erfahrungswerte bis heute gezeigt, dass in der Umsetzungspraxis keinerlei Anhaltspunkte für darin begründete Fehlentwicklungen im Außenbereich aufgetreten sind. So ließ sich im Vollzug der Bauaufsichtsbehörden auch nicht feststellen, dass ein Prüfungsverzicht der Zulässigkeitsvoraussetzung missbräuchlich zur Umnutzung und infolgedessen zu einer verstärkten befürchteten Zersiedelung des Außenbereichs geführt hätte.
Wir als NRW-Koalition wollen lebenswerte und attraktive ländliche Räume. Wir wollen die ländlichen Räume weiter stärken und die Entwicklungspotenziale vor Ort fördern. Der vor Ihnen liegende Gesetzentwurf macht genau das und ist daher ein weiterer Schritt zur Stärkung und Entfaltung des ländlichen Raumes.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schrumpf. – Als nächster Redner hat für die ebenfalls den Gesetzentwurf einbringende Fraktion der FDP der Abgeordnete Paul das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verstehen jedenfalls die Bedürfnisse im ländlichen Raum, die Menschen, die dort leben, die auf dem Lande in den kleinen Städten zu Hause sind. Wir erleichtern ihnen, wo es möglich ist, das Leben. Wir mobilisieren Wohnraumpotenziale. In diesem Sinne verstehen wir unsere heutige gemeinsame Initiative.
Jahrhundertelang waren weite Teile unseres Landes durch die Landwirtschaft geprägt; ein Großteil ist es bis heute. Machen wir es diesen Menschen dort leichter.
Wir wollen jetzt eine weitere bürokratische Hürde abschaffen. Ab dem 1. Januar 2019 müsste eigentlich wieder eine Prüfung durchgeführt werden. Vor einer möglichen Umnutzung von Gebäuden wird verlangt, dass die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr als sieben Jahre zurückliegt.
Die Menschen brauchen diese Prüfung, diese Einschränkung nicht. Wir werden diese unselige Siebenjahresfrist in unserem Land jetzt endlich ganz abschaffen, für immer. So bieten wir unseren nordrheinwestfälischen Landwirten mehr Planbarkeit, mehr Verlässlichkeit für die Zukunft ihrer Höfe.
Sachverständige raten schon lange dazu. Auch der Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes sprach vor einigen Jahren von einem Bekenntnis der gesamten Landespolitik, den ländlichen Raum zu stärken und die Entwicklungsfähigkeit voranzubringen.
Von Ihnen, der damaligen Regierungsmehrheit, hätte ich mir seinerzeit schon mehr Mut gewünscht. Sie hätten schon die Chance gehabt, diese unsinnige Prüfung dauerhaft in unserem Land abzuschaffen, nicht immer nur auszusetzen.
Jeder kann doch sehen, dass es in Baden-Württemberg, in Bayern oder in Niedersachsen wunderbar ohne diese Prüfung funktioniert. Wir zeigen jetzt den Mut. Wir von der CDU und der FDP gehen jetzt den richtigen Schritt und schaffen diese Prüfungsbürokratie auch hier in Nordrhein-Westfalen endlich ganz ab.
Wir befreien damit die Landwirte von einer unnötigen Vorschrift, wie sie ihre Hofställe nutzen dürfen, denn die Höfe sind doch ihr Eigentum. Wir sprechen über das Eigentum der Landwirte. Wer hat denn etwas davon, dass Gebäude auf Hofställen leer stehen, bis alles auseinanderfällt? Ich frage Sie: Warum soll denn in der leer stehenden Scheune keine moderne Wohnung entstehen dürfen?
Wir reden uns ja hier im Landtag manchmal die Köpfe heiß über den Wohnraummangel. Aber bis heute bestehen Vorschriften wie diese, die es erschweren, den Bestand vorhandener Wohnraumpotenziale auszuschöpfen.
Wer nicht an eine solche Wohnnutzung denken mag, den frage ich: Was will er denn dagegen haben, in der alten Scheune einen Hofladen mit leckeren Lebensmittel aus regionaler Erzeugung zuzulassen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie also mit uns gemeinsam, denken Sie neu! Stimmen Sie zu, und befreien Sie unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe von einer unnötigen Fessel!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Paul. – Für die Fraktion der SPD hat der Abgeordnete Wolf das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner haben, glaube ich, das Hauptproblem schon zutreffend umrissen. Dann muss ich Sie jetzt nicht hier auf eine vielleicht etwas trockene Reise in das deutsche Baurecht entführen: Es geht im Kern um die Privilegierung, Bauen im Außenbereich, § 35 Baugesetzbuch.
In den vergangenen Jahrzehnten gab es immer mal wieder Debatten in Nordrhein-Westfalen. Ich habe mir einige Plenardebatten angeschaut: Das war zu Beginn der 2000er-Jahre doch eine teilweise sehr hitzige Diskussion, die hier die Kolleginnen und Kollegen vor uns an diesem Rednerpult geführt haben.
Das hat sich aber, Herr Kollege Schrumpf, in den letzten Jahren deutlich entspannt. Das will ich Ihnen auch als Signal für die SPD-Fraktion hier schon einmal direkt mitgeben, dass wir diesem Gesetzentwurf durchaus wohlwollend und positiv gegenüberstehen.
In den letzten Jahren, zuletzt noch im Jahr 2015, ist von dieser Ausnahme, also der Aussetzung dieser Siebenjahresfrist, Gebrauch gemacht worden. Damals ist dieser von SPD und Grünen eingebrachte Gesetzentwurf auch einstimmig beschlossen worden.
Ich glaube also, dass es im Baubereich durchaus umstrittenere Themen gibt, bei denen es sich lohnt, dass wir vielleicht auch sehr hart, mit harten Bandagen miteinander streiten. Dieser Punkt – das hat auch die Praxis der letzten Jahre gezeigt – ist, glaube ich, nicht dafür geeignet. Die Anzahl der privilegierten Genehmigungen im Außenbereich ist doch durchaus überschaubar.
Sie schlagen nun vor, von dieser Befristung keinen Gebrauch mehr zu machen und grundsätzlich diese Siebenjahresfrist zu streichen. Es gäbe dann also keine Verfallsklausel mehr. Ich würde, wie gesagt, Ihnen zunächst einmal ein Wohlwollen signalisieren.
Allerdings sollten wir im Ausschuss noch einmal ein bisschen darüber diskutieren, wie wir trotzdem weiterhin diese Herausforderung im Auge behalten.
Eine Anregung, die ich Ihnen mitgebe, die wir vielleicht im Ausschuss diskutieren können, wäre, die Regierung zu bitten, in bestimmten Jahresabständen noch einmal zu berichten, sodass wir dann bei Bedarf entscheiden: Die Aussetzung der Siebenjahresfrist ist nicht mehr zeitgemäß, oder wir lassen sie weiterlaufen. – Das wäre eine der Anregungen, die ich Ihnen mit auf den Weg geben will.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Remmel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte die Debatte nicht unnötig verlängern, weil die Rahmenbedingungen im Großen und Ganzen bekannt sind.
Nur der eigentliche Ausgangspunkt, warum wir überhaupt darüber reden, liegt, glaube ich, noch etwas tiefer. Es geht ja nicht in erster Linie um die Privilegierung. Die Privilegierung muss man deshalb machen, weil es einen Grundsatz gibt. Über den Grundsatz haben wir uns heute noch nicht unterhalten, und das ist der eigentliche Kern.
In Deutschland haben wir nämlich in der Raumordnung die zentralräumliche Gliederung festgelegt. Das ist auch ein gutes Prinzip. Denn es bedeutet am Ende des Tages für die Gemeinschaft günstigere Konditionen, was gemeinsame Ver- und Entsorgung angeht.
Darum geht es: um Verkehrswege, um Entsorgungswege, um Abwasser, um Abfall. All das zentralörtlich zu gliedern soll verhindern, dass die Landschaft zersiedelt wird und die Kosten für die Gemeinschaft für Ver- und Entsorgung zu hoch werden.
Wenn man dieses Prinzip, die Privilegierung, aber dauerhaft erhalten will und darüber keine Diskussion haben möchte, dann muss man damit sorgfältig umgehen. Das kann kein Allerweltsrecht sein, weil wir sonst in der Siedlungsentwicklung dauerhaft Strukturen bekommen, wie wir sie aus Frankreich kennen und wie wir sie aus Italien kennen und die nicht unbedingt zur Verbesserung führen, sondern eher zu Verschlechterungen.
Deshalb rate ich sehr dazu, sich jenseits der ideologischen Ausführungen, die gerade von den Koalitionsrednern girlandenmäßig um das Thema gemacht worden sind, sehr nüchtern damit zu beschäftigen.
Ein Grundsatz der bisherigen Debatten und Gesetzgebung war ja auch immer: Lasst uns auf Zeit gucken. Lasst uns schauen, wie sich die Dinge entwickeln. Was tut sich da? Lasst uns vor allem Erfahrungen einbringen.
Das kann ich jetzt bei dem Gesetzesvorschlag noch nicht erkennen. Ich hätte erwartet, dass es einen Bericht, eine Evaluierung der Landesregierung gibt.
Ich würde auch darum bitten, bis zur Ausschussberatung eine entsprechende Berichterstattung vorzulegen. Das war jedenfalls intendiert mit der damaligen Befristung und der damaligen Debatte, im Übrigen auch schon einmal vorgeschlagen, als Sie in Verantwortung waren, eine jeweilige Berichterstattung hier zu implizieren.
Was wir nicht wollen können, ist, dass durch die Privilegierung sozusagen durch die Hintertür Dinge auf dem Lande entstehen jenseits von Wohnungen, die wir jedenfalls nicht in der freien Landschaft gebrauchen können mit neuem Verkehr, mit neuen Gewerbeansiedlungen und eben mit neuen Problemen, was Ver- und Entsorgung angeht. Das jedenfalls sollten wir verhindern.
Insofern: Eine Ausschussdebatte ist richtig, aber ich wiederhole die Anregung: bitte auf der Grundlage einer ordentlichen Evaluierung und Berichterstattung zur bisherigen Praxis und Entwicklung gerade im ländlichen Raum. – Vielen Dank.