Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und die beiden anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/2410 in zweiter Lesung einstimmig angenommen und verabschiedet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da Sie mit breiter Mehrheit dem Gesetz der Landesregierung zum Thema Polizei zugestimmt haben, finde ich, dass ich meine Rede zu Protokoll geben sollte – als Dankeschön.
Vielen Dank, Herr Minister. Aber man kann Reden auch einfach nur so zu Protokoll geben; man muss sich nicht zusätzlich damit für bereits erfolgte Abstimmungen bedanken. Wir nehmen die Rede entgegen, keine Frage.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2576 an den Innenausschuss. Darf ich davon ausgehen, dass niemand gegen diese Überweisung stimmen möchte? – Das ist der Fall. Enthaltungen – sehe ich auch nicht. Damit haben wir so überwiesen, und der Fachausschuss wird sich weiter damit beschäftigen.
Der Präsident hat in der vorgenannten Drucksache die Daten zur Ermittlung eines Anpassungsbedarfs der Abgeordnetenbezüge veröffentlicht. Die Daten sind damit dem Landtag zugeleitet worden.
Deshalb darf ich an dieser Stelle feststellen: Der Landtag hat sich mit der Unterrichtung Drucksache 17/2592 befasst. – Das ist so.
Somit können wir sofort zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 17/2618 kommen. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, die CDU, die FDP, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Wahlvorschlag Drucksache 17/2618 angenommen, und Frau Kollegin Lüders ist Mitglied im Parlamentarischen Beirat der NRW.BANK geworden.
Hierzu liegen uns zwölf Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie ein Änderungsantrag vor. Sie können das Ganze in der Drucksache 17/2603 nachlesen, ebenso das Abstimmungsverhalten der Fraktionen, das aus der Übersicht ersichtlich wird.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Ihnen vorliegenden Übersicht 7. Möchte jemand gegen die Bestätigung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Sich enthalten? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit sind die in der Drucksache 17/2603 enthaltenen Abstimmungsergebnisse der diversen Ausschüsse von Ihnen einstimmig bestätigt worden.
Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen heute mit der Übersicht 12 die Beschlüsse zu verschiedenen Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Möchte jemand gegen die Bestätigung stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall, sodass ich auch hier feststellen kann, dass die Beschlüsse des Petitionsausschusses so, wie sie in Übersicht 12 aufgeführt sind, von Ihnen einstimmig bestätigt wurden.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung und somit auch des Plenartages angekommen. Ich darf die Sitzung beenden.
Ich wünsche einen angenehmen Abend, auch beim Besuch des gerade stattfindenden Parlamentarischen Abends, und alles Gute.