Protocol of the Session on May 24, 2016

Die Landesregierung hat es sich, wie Sie sehen, nicht leicht gemacht. Wir waren auch offen, etwas zu verändern und einzubringen, wenn es neue Erkenntnisse gab.

Wir haben es in einem frühen Stadium auch im Austausch mit der Datenschutzaufsichtsbehörde gemacht. Es gab kritische Positionen und manchmal auch Positionen, die unseren entgegenstanden, aber ich will schon sagen: Wir bedanken uns sehr bei Frau Block und ihrer Behörde für die konstruktive Zusammenarbeit.

(Beifall von Angela Freimuth [FDP])

Wir haben auf der Strecke auch Sachen übernommen. Es ist ja nicht so, dass wir in allen Punkten unterschiedlicher Meinung gewesen wären. Aber am Ende muss man sich eben für eine Meinung entscheiden.

Wir haben die Debatte mit hoher Aufmerksamkeit verfolgt und waren bereit, an mehreren Stellen anzupassen.

Ich will zum Beispiel nur daran erinnern, dass wir in § 5 klargestellt haben, dass für die parlamentarische Tätigkeit des Landtages sowie für die Prüftätigkeit des Landesrechnungshofes die Geltung der EUDatenschutz-Grundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes nicht angeordnet wird. Wir finden, es handelt sich um eine besondere Stellung. Wir dürfen uns nicht in deren originäre Tätigkeiten einmischen. Diese beiden Institutionen müssen frei sein, um ihrer verfassungsrechtlichen Position gerecht zu werden.

Ich begrüße auch die Vermeidung einer Überbürokratisierung des Datenschutzes. So ist zum Beispiel in Art. 13 und 14 die Informationspflicht geregelt, dass Personen, die von einer Datenerhebung betroffen sind, informiert werden müssen. Das gibt den betroffenen Personen Sicherheit, kann aber auch einen ganz erheblichen Aufwand für öffentliche Stellen bedeuten. Das soll aber nur gelten, wo es der europäische Gesetzgeber will, und nicht darüber hinaus. Das wurde jetzt auch in § 5 neu geregelt.

Meine Damen und Herren, wir haben uns diese Anpassung nicht leicht gemacht. Wir haben auf der Strecke Veränderungen zugestimmt. Ich glaube, wir haben einen ausgewogenen Vorschlag vorliegen.

Ich bitte um Zustimmung und wäre sehr dankbar, wenn wir damit öffentlich zwar im Streit, aber durchaus fair umgehen. Für Verhetzung eignet sich das nun wirklich nicht mehr. Das ist ein sehr abgewogener Positionsvorschlag, den man parteipolitisch verschieden bewerten kann. Herzlichen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit!

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU erteile ich dem Abgeordneten Braun das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg zwei oder drei Sätze zum Verfahren, weil es von Frau Schäffer und von Frau Kapteinat angesprochen wurde.

Ich stimme ausdrücklich Frau Freimuth zu, dass das beschleunigte Beratungsverfahren ungewöhnlich ist und uns als Parlament besondere Eile abverlangt hat – und das weitestgehend durch ein Mitziehen der Opposition, was daher auch respektvoll anerkannt werden muss. Dafür bedanken wir uns.

Aber zur vollständigen Wahrheit gehört auch – wenn Sie das hier noch einmal so ausdrücklich kritisieren und sagen, dass sich das Ministerium dafür jetzt ein Dreivierteljahr Zeit gelassen hat –, dass Sie vorher ein ganzes Jahr dafür Zeit hatten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deswegen bedanke ich mich ausdrücklich auch beim Minister, dass er hier Gründlichkeit und Sauberkeit hat walten lassen. Nicht nur das Parlament, das eine Anhörung mit Sachverständigen durchgeführt hat, sondern auch vorher schon das Ministerium hat die Möglichkeit eröffnet, dass sich die Interessensverbände, die Sachverständigen schon im Prozess beteiligen konnten.

Deswegen enthält der Gesetzentwurf zu dieser komplexen Materie entscheidende Regelungsaspekte und schafft im Wesentlichen einen angemessenen Ausgleich zwischen Persönlichkeitsrechten und den Herausforderungen der Digitalisierung.

Eben vor dem Hintergrund der Anhörung hat der Prozess mit den Sachverständigen in den vergangenen Monaten gezeigt, dass es sinnvoll ist, Anregungen aus der Anhörung und aus weiteren Stellungnahmen aufzugreifen, die wir über Änderungsanträge noch in das Gesetz einfließen lassen wollen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Das haben wir uns nicht einfach gemacht, sondern intensiv in der gegebenen Zeit diskutiert. Dabei haben wir insbesondere auf die Äußerungen der Hochschulen und der kommunalen Familie gehört.

Ungemein wichtig war und ist uns der Grundsatz, nicht draufzusatteln, sondern die Handlungsspielräume zu nutzen, um möglichst einfache und handhabbare Regelungen zu schaffen und Innovation nicht zu behindern.

Deshalb möchte ich mich gern im Detail zu den Hochschulen äußern. Wir stellen mit § 5 Abs. 5 klar, dass der gesamte Bereich der Hochschulen – und damit auch privat finanzierte Forschung – unter das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen fällt und so von den klaren Regelungen profitiert. Mit der Neufassung von § 17 geben wir den Hochschulen eine klare Formulierung zum Umgang mit personenbezogenen

Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken an die Hand und schaffen Rechtssicherheit.

Zum Bereich der kommunalen Familie möchte ich sagen, dass eine große Sorge der Beteiligten die Geltung des Kunsturhebergesetzes war. Mit der neuen Regelung in § 5 Abs. 7 stellen wir klar, dass das Kunsturhebergesetz eine speziellere Regelung im Vergleich zum Datenschutzgesetz ist, damit vorgeht und die Öffentlichkeitsarbeit der Kommunen nicht erschwert wird, sondern es bei den bisherigen Regelungen bleibt.

Auch in § 8 und § 12 nehmen wir Klarstellungen vor, damit das Arbeiten der Verwaltung vereinfacht wird, wenn es darum geht, Daten an nichtöffentliche Stellen zu leiten oder Auskunftsverlangen mit angemessenem Aufwand zu begegnen.

Als dritten Punkt möchte ich den Schutz der Systeme und der Bürger anführen. Mit § 3 Abs. 3 stellen wir sicher, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung nicht dem allgemeinen Informationszugangsgesetz unterliegen. Hiermit stellen wir die Sicherheit der Daten und der Datenverarbeitung im Sinne der Bürger her.

Mehrfach ist bereits auf § 20 eingegangen worden, Stichwort: Videobeobachtung. Mit den Änderungen, die wir in den Absätzen 1 und 4 vorgelegt haben, gewährleisten wir Verhältnismäßigkeit in der Abwägung von Sicherheitsbedürfnissen hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen und der damit einhergehenden Speicherfristen der erhobenen Daten.

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammengefasst: Wenn wir also staatliche Dienstleistungen „vom Sofa aus“ konsequent möglich machen wollen, wenn wir die Sicherheit unserer Bürger stärken wollen, kann dies nur mit dem Vertrauen auf den Schutz unserer personenbezogenen Daten und gleichzeitig mit dem notwendigen handhabbaren Werkzeug für unsere Verwaltungsmitarbeiter gelingen.

Wir behalten dabei den Nutzen der Daten, die Daten als Rohstoff, ebenso im Blick. Dazu leisten unsere Änderungsanträge einen wesentlichen Beitrag und decken bereits vorgeschlagene Änderungen der Opposition mit ab, wie sie unter anderem Frau Kapteinat vorgetragen hat. Daher werbe ich ausdrücklich um Zustimmung zum Gesetzentwurf mit den vorgestellten Änderungsanträgen.

Abschließend möchte ich zum Entschließungsantrag der Grünen Stellung nehmen, denn bei aller Kritik, die geäußert wird und geäußert werden kann, hat die Datenschutz-Grundverordnung ihr Gutes, ja. Die EUDatenschutzreform schafft Rahmenbedingungen zur Angleichung der Voraussetzungen in den Unternehmen und Verwaltungen.

Gleichzeitig hat das EU-Parlament gewisse Freiräume zur Ausgestaltung auf Bundes- und Landesebene ausdrücklich zugelassen. Kollege Bolte-Richter hat uns heute Morgen vorgeworfen, immer nur die grünen Europa-Abgeordneten für die vermeintlich scharfen Regeln aus Brüssel verantwortlich zu machen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Aber so ist es doch!)

Lassen wir das einmal dahingestellt. Denn dann müssen Sie ebenso aushalten, dass diese Grünen in ihrer Weisheit genauso den Freiräumen bzw. Spielräumen zugestimmt haben.

Wenn nun also die Grünen kritisieren, dass wir Handlungsspielräume ausnutzen, auch wenn sie noch so begrenzt sind, dann nehme ich das sehr gerne an, denn es zeigt und bestätigt mir, dass wir unser Ziel erreicht haben. Genau das war unser Plan.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Noch einmal: Natürlich brauchen wir einen hohen, standardisierten Datenschutz. Dafür sorgt die Verordnung zur Genüge. Aber an den wenigen Stellschrauben, an denen wir gestalten können, um unsere Verwaltung und öffentliche Einrichtungen wie Hochschulen zu entlasten, tun wir das. Da gestalten wir. Wo wir das Schutz- und Sicherheitsniveau der Menschen in unserem Land stärken können, tun wir das. Und wo wir die nutzvolle Datenverarbeitung vereinfachen können, tun wir das ebenso. Vielen Dank an die Grünen für diesen Beleg unserer Arbeit, dass wir einhalten, was wir versprechen.

(Beifall von der CDU)

Deshalb empfehle ich die Ablehnung der Entschließungs- und Änderungsanträge der Opposition.

Abschließend: Wo wir als Land keine Handlungsspielräume haben, um Dinge besser und einfacher zu machen – wie im Fall des Ehrenamts, wie wir es heute Morgen diskutiert haben –, machen wir uns für weitere Entbürokratisierung und gegebenenfalls notwendige Korrekturen auf Bundes- bzw. EU-Ebene stark; Kollege Geerlings führte es bereits aus. Deshalb empfehle ich Ihnen zuletzt die Annahme des Entschließungsantrags der NRW-Koalition. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Braun. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir haben insgesamt sieben Abstimmungen durchzuführen.

Erstens: Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2615. Wer

möchte diesem Änderungsantrag folgen? – Das sind die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, CDU, FDP, AfD und die drei Fraktionslosen. Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 17/2615 in der eben festgestellten Art und Weise abgelehnt.

Zweitens: Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/2620. Wer diesem Änderungsantrag der SPD folgen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Das ist die SPD. Wer ist dagegen? – Die Grünen, die CDU, die FDP, die AfD und die drei Fraktionslosen. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch der Änderungsantrag Drucksache 17/2620 wie festgestellt abgelehnt.

Drittens: Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drucksache 17/2629. Wer möchte dem folgen? – Das sind CDU und FDP und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, Grüne und AfD. Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/2629 angenommen.

Viertens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/2631. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Wer ist dagegen? – Das sind die SPD, die Grünen, die CDU, die FDP und die drei Fraktionslosen. Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/2631 abgelehnt.

Fünftens stimmen wir ab über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1981. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 17/2574, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1981 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1981 selbst

(Angela Freimuth [FDP]: In der geänderten Fassung!)

natürlich in der soeben geänderten Fassung –, und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem folgen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD, Grüne, AfD und die drei Fraktionslosen. Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf Drucksache 17/1981 in der geänderten Fassung in zweiter Lesung angenommen und verabschiedet.

Sechstens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2616. Wer möchte diesem Entschließungsantrag der Grünen folgen? – Das sind die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU, die FDP, die AfD und die drei Fraktionslosen. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/2616 wie festgestellt abgelehnt.