Protocol of the Session on May 24, 2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie zu unserer heutigen, 26. Sitzung des Landtags NordrheinWestfalen sehr herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich vier Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung dürfen wir ein neues Mitglied des Landtags verpflichten. Der Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mit Schreiben vom 9. Mai 2018 mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 12. Mai 2018 Herr Stefan Engstfeld für Bündnis 90/Die Grünen für die ausgeschiedene Abgeordnete Frau Barbara Steffens, Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied des Landtags geworden ist.

Ich darf Herrn Engstfeld zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann. – Ich bitte alle Anwesenden, soweit es Ihnen möglich ist, sich für die Verpflichtung von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Sehr geehrter Herr Engstfeld, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen:

„Die Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“

Lieber Herr Kollege, herzlich willkommen. Ich heiße Sie als Mitglied des Landtags in dieser Runde willkommen, wünsche Ihnen alles Gute und hoffe auf gute, konstruktive Zusammenarbeit.

(Beifall von allen Fraktionen und von der Regierungsbank – Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Vielen Dank!)

Wir treten in die heutige Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1 Landtag und Landesregierung müssen jetzt

bei der Datenschutzgrundverordnung Korrekturen anmahnen: Bundesregierung bei der besseren Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

unterstützen!

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/2604

Die Fraktionen von CDU und FDP haben mit Schreiben vom 14. Mai 2018 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordnetenkollegen Lehne von der CDU das Wort. Bitte schön.

Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, meine sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden sich eventuell fragen, warum wir diese Aktuelle Stunde beantragt haben.

(Michael Hübner [SPD]: Richtig!)

Das Europäische Parlament hat am 24. Mai 2016 die Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Der Deutsche Bundestag hatte zwei Jahre Zeit, innerdeutsches Recht an die Verordnung anzupassen, was mit der Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt ist. – Aber Änderungen sind erforderlich.

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung europaweit in Kraft. Die DatenschutzGrundverordnung ist ein wichtiger Schritt für den Schutz der persönlichen Daten. Die Datenskandale zeigen, wie dringend notwendig eine Verordnung ist, die das Datenschutzrecht innerhalb der Mitgliedsstaaten Europas harmonisiert. Aber das, was jetzt in Kraft tritt, bedarf wesentlicher Änderungen.

Die CDU-Fraktion will den Mehraufwand bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben für die betroffenen kleineren und mittleren Unternehmen, Freiberufler und Vereine erträglich halten. Wir halten eine Entbürokratisierung und Vereinfachung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Anwender für dringend geboten.

Auch die Handlungsspielräume, die die Datenschutz-Grundverordnung den EU-Mitgliedsstaaten durch Öffnungsklauseln gewährt, müssen auf Bundesebene ausgeschöpft werden. Mittelständ

ler, Vereine und im Übrigen auch wir Politiker stehen vor massiven Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Anwendung der EU-Verordnung, weil ohne die Genehmigung der zu schützenden Dritten etwa kaum noch Datenbilder erfasst werden können.

Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in der vergangenen Woche betont, dass die Richtlinie nicht dazu führen dürfe, dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel sei. Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium wolle sie die Richtlinie erneut prüfen und die Regeln im möglichen Rahmen lockern. Genauso ist es richtig.

(Unruhe)

Wir werden unsere Möglichkeiten auf Bundesebene nutzen, um die Kanzlerin bei ihrem Ziel, die Betroffenen zu entlasten, zu unterstützen. Das brauchen die Freiberufler, Handwerksbetriebe, Vereinsvertreter und Ehrenamtlichen in unserem Land.

Zahlreiche schriftliche Anfragen und Gespräche vor Ort haben uns dazu veranlasst, diese Aktuelle Stunde zu beantragen. Die Verunsicherung ist groß. Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages vertritt zur Datenschutz-Grundverordnung eine andere Auffassung als der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Nordrhein-Westfalen.

Der Aufwand für die Betroffenen steigt erheblich. Verstöße können ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen wie zum Beispiel erhebliche Geldbußen, Schadensersatz- und eventuell sogar Schmerzensgeldansprüche.

Ein Empfehlungslink auf der Homepage eines Heimatvereins, eines Handwerksbetriebs oder auch einer Rechtsanwaltskanzlei an der falschen Stelle beispielsweise kann zu großen Problemen führen. Ordner mit Adressverzeichnissen von Sportvereinen können unter bestimmten Voraussetzungen bereits zu Strafen führen.

Wir wollen Unternehmen, Vereine, Handwerker, Freiberufler und Ehrenamtler bei der Umsetzung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Neuregelungen unterstützen.

(Anhaltende Unruhe)

In den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes fallen alle nichtöffentlichen Stellen, das heißt: Unternehmen, Privatpersonen, Ehrenamtler, Vereine und die öffentlichen Behörden des Bundes.

Den Umgang mit personenbezogenen Daten für nichtöffentliche Stellen und die öffentlichen Stellen des Bundes regelt das Bundesdatenschutzgesetz. Das heißt, für die Bereiche des Ehrenamts, der Vereine, der Unternehmen und der Freiberufler ist der rechtliche Rahmen daher abschließend auf europäischer Ebene geregelt und auf Bundesebene zu schaffen.

Der Familienbetrieb um die Ecke ist nicht vergleichbar mit den Großbetrieben wie Amazon oder Google. Die Regeln zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung müssen wie von der Kanzlerin gefordert gelockert werden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Österreich schöpft einige Öffnungsklauseln aus. Zum Beispiel gibt es in aller Regel Strafen nur für Wiederholungstäter. Die betroffenen Unternehmen, Vereine oder auch Einzelpersonen dürfen nicht Opfer einer Abmahnindustrie werden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Der Mittelstand und das Ehrenamt sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 15. April 2018 schreibt in einem Interview über den Berichterstatter des EU-Parlaments Jan Philipp Albrecht von den Grünen, dass er Europas Unternehmen mit seinem Datenschutzrecht überfordere – Zitat: „Der Überzeugungstäter sieht das als Dienst am Menschen.“

Hier ist stattdessen Augenmaß gefordert. Die Politik muss ein Auge darauf haben, dass hier nicht durch europäische Vorgaben alles noch komplizierter wird.

Eine Studie zeigt, dass gerade die kleineren und mittleren Unternehmen, die Freiberufler und Handwerker bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Regeln vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden und schlichtweg überfordert sind. Es droht, dass viele kleinere und mittlere Unternehmen es nicht schaffen, die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung rechtzeitig zu erfüllen.

Eine aktuelle Umfrage von eco – Verband der Internetwirtschaft – und Absolutconsulting unter 600 Marketingentscheidern zeigt beispielsweise, dass es zu knapp einem Viertel der E-Mail-Adressen, die regelmäßig angeschrieben würden, keine oder nur eine rechtlich unzureichende Einwilligung gebe. Das macht immerhin 22 % aus.

(Anhaltende Unruhe)

47 % der Beauftragten wollen sich noch eine geeignete Vorgehensweise überlegen. – Heute haben wir den 16. Mai. Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft.

Daten sind der Treibstoff der Wirtschaft und eine stetig nachwachsende Ressource, mit der wir verantwortungsvoll umgehen müssen. Der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung muss gewährleistet werden. Die Chancen einer modernen Datenverarbeitung müssen gleichzeitig ermöglicht werden.

Trotzdem gilt hier: Der Staat muss das richtige Maß wahren im Sinne der Menschen für unser Land. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. – Ich darf nun der Kollegin Freimuth für die FDP das Wort erteilen, möchte Sie allerdings alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitten – es herrscht eine relativ große Unruhe im Saal –, dem Redner oder der Rednerin etwas mehr Aufmerksamkeit entgegenzubringen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die europäische Datenschutz-Grundverordnung wurde lange diskutiert. Sie wurde vor zwei Jahren beschlossen und wird in wenigen Tagen in Kraft treten.

Die europäische Harmonisierung des Datenschutzrechts ist sinnvoll, ganz ohne jeden Zweifel. Insbesondere unterstützen wir Freien Demokraten uneingeschränkt den Ansatz, den Menschen die Kontrolle über ihre Daten wieder zurückzugeben.