Wir stellen fest: Sie haben in der Tat im Jahre 2008 die Lehrerausbildung reformiert und für alle Schulformen gleichlange Ausbildungen festgeschrieben. Das waren Sie. Dies ist 2009 wirksam geworden.
Sie haben dabei zwei Dinge in Kauf genommen, erstens, dass es mehrere Jahrgänge ohne Absolventen gibt, die in den Bereich Grundschule gehen könnten, was jetzt mit dem Mangel in den Grundschulen zusätzlich aufploppt, und zweitens haben Sie das Beamtenrecht ausgeblendet an der Stelle, wo der Qualifikationsweg in der Tat im System fest verankert ist. Das heißt, Sie haben es einfach schleifen lassen.
Als wir 2010 in der Minderheitsregierung die Verantwortung übernommen haben, mussten wir feststellen, dass es bei Ihnen null Vorarbeiten für eine Regelung der Besoldungsanpassung für Lehrer gab.
Sie sagen, wir hätten sieben Jahren lang geschlafen. – Nein, wir haben sie nicht verschlafen. Wir hatten aber eine völlig andere Ausgangslage. Als wir 2010 übernommen haben, lag die Nettoneuverschuldung bei 6,6 Milliarden €.
Sie haben einen Haushalt übernommen, der 2016 mit einem Plus abgeschlossen wurde. 2017 hätten Sie ihn auch im Plus abschließen können. Das können Sie sogar nachlesen. Die entsprechende Vorlage war im Haushalts- und Finanzausschuss. Die Koalitionsfraktionen haben für ihre Koalitionsgespräche über all diese Unterlagen mit Datum vom 30. Mai gehabt verfügt. In diesen Unterlagen sind zwei Dinge dargelegt. Erstens wird daraus deutlich, dass das Geld dagewesen wäre. Zweitens wurde klar aufgelistet, welche Mittel erforderlich sind, um diese Baustelle zu beheben. Sie ist explizit in dem Papier benannt, wohl auch auf Ihren Wunsch hin, wobei vorgerechnet worden ist, in welchem Umfang Mittel erforderlich sind.
Ja, in der Tat, wir haben bei unserem Gesetzentwurf genau diese Zahlen zugrunde gelegt und die Anpassung vom letzten Sommer nicht berücksichtigt. Das ist richtig. Wir haben uns auf die Zahlen des Finanzministeriums gestützt, die seinerzeit gekommen sind.
Entschuldigen Sie bitte, ich betrachte ein Finanzministerium nicht als eine parteipolitische Organisation,
sondern als eine Institution des Staates. Ich würde niemanden in einem Ministerium verdächtigen, Parteipolitik zu machen, sondern ich gehe davon aus, dass er loyal für das Land tätig ist.
Von daher, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das Problem liegt auf der Hand. Die Absolventen kommen jetzt in die Schulen. Denen müssen Sie nun sagen, wie Sie sie behandeln.
nicht zur Verfügung hatten. Sie haben jetzt eine Ausgangslage, von der wir nur träumen konnten. Und wenn man es nicht jetzt anpackt, wann denn dann?
Die Leute sind jetzt da. Sie müssen für sie eine Antwort finden. Man könnte natürlich sagen: Wir nehmen nur diejenigen, die diesen neuen Ausbildungsweg gegangen sind; die werden jetzt neu eingestuft. – Dann stellt sich die Frage: Was bewirkt das in unserem System Schule? – Man würde dann plötzlich die neu Ausgebildeten, die A13er, und die anderen, die zum Teil seit Jahrzehnten ihren Dienst fachlich qualifiziert machen, deren Erfahrung offenbar nicht anerkannt und bewertet wird, unterschiedlich behandeln. Deshalb haben wir gesagt: Nein, wir müssen einen entsprechenden Schnitt machen. Wir brauchen eine Gleichbehandlung.
Stellen Sie sich dem Problem! Gucken Sie noch einmal in die Vorlage vom 30. Mai 2017 und sagen uns bitte schön – das ist das, worauf alle Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen warten –: Wann werden Sie die Besoldungsanpassung endlich vornehmen?
Ganz in Ruhe. Ich wollte es eigentlich als Zwischenfrage gekennzeichnet wissen. Sie wollen keine Zwischenfrage?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle haben die gleiche Ausbildung. Daraus ergibt sich die vermeintlich berechtigte Forderung nach gleicher Bezahlung. Herangezogen wird das Grundgesetz, der Art. 3 und der Art. 33, also starke Argumente – sicher nicht.
Es ändert nichts an der Tatsache, dass die gleiche Ausbildung als Fakt für die gleiche Entlohnung herhalten muss, aber doch bitte nicht verwechselt und
vermischt mit „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, was sicher außer Frage steht und was wir alle für selbstverständlich halten.
Sehen wir doch einfach mal in die freie Wirtschaft! Natürlich sind dort unterschiedliche Entgelte bei gleicher Ausbildung normal, einfach selbstverständlich.
Nicht normal ist die Forderung im Antrag der SPD. Die Arbeit unserer Lehrkräfte ist bei gleicher Ausbildung keineswegs gleich, sondern sehr verschieden. Auch bei Lehrern muss es weiterhin die Möglichkeit der unterschiedlichen Bezahlung geben. Mag die Ausbildung auch gleich sein, die Tätigkeiten sind es aber doch absolut nicht. Wie wollen Sie bei der Gleichmacherei motivieren? Gerade im sensiblen Schulbereich gilt es, sehr behutsam vorzugehen und nicht mit der Gießkanne.
Die Lehrkräfte haben unsere volle Wertschätzung verdient. Denn die Bildung ist die Grundlage unseres Wohlstandes, unser Wissen, unsere Sprache. Dafür brauchen wir natürlich motivierte Lehrer.
Über die Unterschiede aufgrund der Verbeamtung und der Tätigkeit im Angestelltenverhältnis haben wir noch gar nicht gesprochen, ein weiteres überaus brisantes Thema. Wollen Sie zukünftig alle Lehrer verbeamten? Was ist mit den 40.000 bereits tätigen angestellten Lehrern in Nordrhein-Westfalen? Die Verbeamtung kann schon alleine wegen der Altersgrenze von 35 Jahren nicht erfolgen. Oder wollen Sie die einfach aufheben?
Über die Kosten und über die Finanzierung ist noch nichts gesagt. Aber damit, meine Damen und Herren, werden wir uns ja eingehend im Haushalts- und Finanzausschuss beschäftigen. – Vielen Dank.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Es ist vorgeschlagen die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1817 an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.
Landesregierung muss Mittel für Integrationsmaßnahmen schnell und zielgerichtet an Kommunen weiterleiten
Die Aussprache ist eröffnet. Ans Pult tritt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Mostofizadeh.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten heute beim Thema „Integrationspauschale“ drei Punkte erreichen.
Erstens. Wir wollen, dass die 100 Millionen €, die wir für viel zu wenig halten, sehr schnell und unbürokratisch an die Kommunen weitergeleitet werden.
Zweitens. Wir wollen, dass die Mittel, die im Bereich Integration von Bundesebene an die Länder weitergereicht werden, in den kommenden Jahren erstmalig in einem größeren Umfang als bisher an die Kommunen weitergeleitet werden.
Drittens. Wir wollen – das unterscheidet uns dann offensichtlich fundamental von CDU und FDP –, dass dies ohne Vorbehalte an die Kommunen weitergeleitet wird und dass den Kommunen nicht vorgeschrieben wird, wofür sie es ausgeben – entsprechend der Argumentation, die CDU und FDP selbst aufgebaut haben, dass die pauschal an die Kommunen weitergeleitet werden. Das wollen Sie ja ausdrücklich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.