Protocol of the Session on June 27, 2017

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie alle sehr herzlich willkommen zu unserer heutigen, der zweiten Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen der 17. Wahlperiode.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich mit Freude eine Vielzahl von Ehrengästen. Ich bitte allerdings um Verständnis, dass ich nur einige wenige namentlich begrüßen kann.

Die vielen Repräsentanten des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft und Wissenschaft, die Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie die Mitglieder des Konsularischen Korps, sie alle heiße ich herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Mein Gruß gilt aber auch den Kolleginnen und Kollegen, die dem Parlament nicht mehr angehören, die aber weiterhin engen Kontakt halten. Deshalb freue ich mich sehr über die Anwesenheit meiner Vorgänger im Präsidentenamt, Regina van Dinther und Eckhard Uhlenberg, sowie der früheren Vizepräsidenten Dr. Helmut Linssen und Jan Söffing.

(Allgemeiner Beifall)

Weiter begrüße ich die Mitglieder der noch geschäftsführenden Landesregierung mit Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft an der Spitze sowie ihren Vorgänger im Amt, Herrn Professor Jürgen Rüttgers, und weitere ehemalige Minister. Sie sind uns herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Unter uns sind auch Familienangehörige und Freunde des heute zur Wahl stehenden Ministerpräsidenten, von Armin Laschet, die diesen Tag miterleben möchten. Schön, dass Sie zur heutigen Sitzung gekommen sind.

(Allgemeiner Beifall)

Mein Gruß gilt weiterhin den Repräsentanten der dritten Gewalt, stellvertretend der Präsidentin unseres Verfassungsgerichtshofs, Frau Dr. Ricarda Brandts. Der Gruß gilt ebenso der Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Professor Dr. Brigitte Mandt. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Stets willkommen ist uns auch die kommunale Familie, für die ich stellvertretend den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Thomas Geisel, sowie die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände begrüßen darf.

(Allgemeiner Beifall)

Ebenso willkommen sind uns die Vertreter der freien Wohlfahrtspflege, der Bundeswehr sowie aller helfenden Verbände, ohne deren ehrenamtliches Wirken unsere Gesellschaft um vieles ärmer wäre.

Abschließend gilt der Willkommensgruß den zahlreichen Vertretern der Medien, denen ich für die journalistische Begleitung der Arbeit dieses Parlaments danke, und allen Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen.

(Allgemeiner Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Für die heutige Sitzung haben sich drei Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Damit treten wir in die heutige Tagesordnung ein.

1 Wahl des Ministerpräsidenten

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/50

Gemäß Art. 52 Abs. 1 der Landesverfassung wählt der Landtag aus seiner Mitte in geheimer Wahl und ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Dem Landtag der 17. Wahlperiode gehören 199 Abgeordnete an. Dies bedeutet, dass für eine Wahl im ersten Wahlgang mindestens 100 Stimmen für den Gewählten erforderlich sind.

Für die Durchführung der Wahl benötigen wir neben den beiden derzeitigen Schriftführern im Sitzungsvorstand, Frau Watermann-Krass und Herrn Terhaag, weitere Schriftführerinnen und Schriftführer, die bereits eingeteilt wurden. Ich gehe davon aus, dass keine Einwände gegen diesen Vorschlag bestehen. – Das ist der Fall.

Ihnen liegt für die Wahl ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP vor, der als Drucksache 17/50 verteilt worden ist.

Für die Fraktionen erteile ich in diesem Fall Herrn Abgeordneten Lutz Lienenkämper das Wort. Bitte sehr.

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes NordrheinWestfalen schlage ich Ihnen im Namen der CDUFraktion und der FDP-Fraktion unseren Kollegen Armin Laschet vor.

(Starker Beifall von der CDU und der FDP)

Ich danke Ihnen. Demnach ist also vorgeschlagen, Herrn Abgeordneten Armin

Landtag

27.06.2017

Laschet zum Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zu wählen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es weitere Vorschläge? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Die Landesverfassung sieht vor, dass die Wahl des Ministerpräsidenten ohne Aussprache erfolgt. Daher kommen wir unmittelbar zur geheimen Wahl. Ich bitte nun die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Positionen zur Ausgabe der Wahlunterlagen sowie an den Wahlkabinen und Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, noch einige Hinweise zum Wahlverfahren zu geben. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den beiden Regierungsbänken. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können.

Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist. Ihren Stimmzettel falten Sie bitte und werfen ihn bitte danach in die seitlich danebenstehenden Wahlurnen. Diese Anordnung ist gewählt worden, um den Wahlvorgang korrekt und zugleich zügig abzuwickeln.

Beim Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich Sie, nur die in den Wahlkabinen ausliegenden Dokumentstifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, da in einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Wahlberechtigten zugeordnet werden könnte. Derartig gekennzeichnete Stimmzettel müssen deshalb als ungültig gewertet werden. Ebenfalls als ungültig gewertet werden leere, doppelt oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel.

Gibt es zum Wahlverfahren noch Fragen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Wahl, und ich bitte Frau Watermann-Krass, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf zur Stimmabgabe erfolgt.)

Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist damit abgeschossen. Ich bitte nun die Schriftführer, ihre Stimme abzugeben.

(Die Schriftführer geben ihre Stimmen ab.)

Nachdem die Schriftführer ihre Stimmen abgegeben haben, frage ich: Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Das ist offenbar der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen, die aus organisatorischen Gründen im Empfangsraum des Präsidenten stattfinden wird.

Ich unterbreche die Sitzung für kurze Zeit bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Da die Auszählung nicht sehr lange dauern wird, bitte ich Sie, während der Unterbrechung im Plenarsaal zu bleiben bzw. sich nicht allzu weit zu entfernen. Ich danke Ihnen.

(Die Stimmen werden ausgezählt.)

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. Dem Landtag gehören 199 Abgeordnete an. An der Wahl haben sich 196 Abgeordnete beteiligt. Gültige Stimmen: 180. Ungültige Stimmen: 16. Von den gültigen Stimmen entfallen auf „Ja“: 100.

(Langanhaltender lebhafter Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD, der AfD und den GRÜNEN – Die Abge- ordneten der CDU und der FDP erheben sich von ihren Plätzen. – Armin Laschet [CDU] nimmt Glückwünsche entgegen.)

Ich wiederhole das Ergebnis noch einmal: Von den gültigen Stimmen stimmten 100 Abgeordnete mit „Ja“, 78 mit „Nein“, zwei enthielten sich.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat damit den Abgeordneten Armin Laschet mit der nach Art. 52 Abs. 1 der Landesverfassung erforderlichen Mehrheit zum Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt. Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Abgeordneter Laschet, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.