Protocol of the Session on January 18, 2018

Wenn wir über die Abwicklung des deutschen Steinkohlebergbaus sprechen, müssen wir auch über die RAG-Stiftung sprechen. Die Ewigkeitskosten, derer wir uns bewusst sind, sollen durch das Stiftungsvermögen getragen werden. Die rechtsfähige Stiftung, die aus ca. 20 Mitarbeitern besteht, hat ja nun die fachliche Unterstützung eines Landtagsmitglieds erhalten, welches bereits Mitglied im Sportausschuss ist. Ich wünsche allen dabei viel Kraft. Leider sehe ich diese Person nicht hier – und auch nicht ihren Vorgänger, Herrn Römer, der sicherlich auch einiges zu diesem Thema hätte beitragen können.

Zum Abschied aus der Steinkohle salutiere ich vor diesen Bergleuten und ihren Lebensleistungen, die das Ruhrgebiet und Nordrhein-Westfalen nach dem Krieg nach oben geholt haben. – Danke schön und Glück auf!

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Professor Dr. Pinkwart.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat es gezeigt: Das Thema „Altbergbau“ ist, wie der Name schon sagt, kein neues Thema.

In Nordrhein-Westfalen wurde über Jahrhunderte hinweg Bergbau auf Kohle, Erze und andere Bodenschätze betrieben. Unser Land hat ganz wesentlich dem Bergbau sein industrielles Wachstum und seinen heute erreichten Wohlstand zu verdanken.

Der Bergbau hat aber auch Spuren hinterlassen. Das sind oftmals die von Menschenhand geschaffenen Hohlräume im Untergrund. Die Bergbehörde geht nach derzeitigem Erkenntnisstand davon aus, dass es in Nordrhein-Westfalen ca. 60.000 Schächte und Stollenöffnungen gibt, wobei die Gebiete, in denen nahe an der Tagesoberfläche Bergbau betrieben wurde, einen Anteil von ca. 600 m2 der Landesfläche ausmachen.

In ungefähr der Hälfte aller Kommunen in NordrheinWestfalen ist alter Bergbau umgegangen. Wir wissen auch, dass schon damals die Bergleute einen Großteil ihrer Schächte, Stollen und Abbaubereiche verfüllt oder auf andere Weise gesichert haben, aus heutiger Sicht jedoch oft unzureichend und nicht den heutigen Standards entsprechend.

Außerdem wurde neben dem seinerzeit schon behördlich zu genehmigenden Bergbau insbesondere in Kriegs- und Notzeiten auch Bergbau ohne Genehmigung betrieben, von dem wir naturgemäß weniger oder noch gar nichts wissen.

Im Bereich solcher altbergbaulichen Hinterlassenschaften ergeben sich auch heute noch Schäden an der Oberfläche. Das reicht von unbedeutenden Einmuldungen bis hin zu dramatischen Einbrüchen der Tagesoberfläche. Im Bereich des Altbergbaus müssen wir daher von einem gewissen Gefährdungspotenzial ausgehen.

Größere Tagesbrüche wie etwa im Jahre 2000 in Bochum-Höntrop oder im Jahre 2004 in Siegen-Rosterberg sind aber – ich möchte hinzufügen: Gott sei Dank – eher selten. Daher trete ich an dieser Stelle entschieden dem Eindruck entgegen, dass wir nun überall in altbergbaulich geprägten Gebieten großflächig vom Einsturz der Tagesoberfläche bedroht wären. Ich halte es für nicht verantwortlich, derartige Ängste zu schüren.

Den Fragen, in welchem Umfang tatsächlich Gefahren aus den altbergbaulichen Hinterlassenschaften resultieren und wie diesen Risiken begegnet werden sollte, geht die Bergbehörde in sehr verantwortungsvoller Art und Weise nach. Dies trifft im Wesentlichen gleichermaßen auf die Unternehmen bzw. die Altbergbaugesellschaften zu, die ihren Pflichten aus dem von ihnen verursachten Altbergbau ebenfalls gewissenhaft nachkommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gerade nicht so, als würden Politik und Verwaltung nur reagieren. Neben der Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben wird die Bergbehörde auch präventiv tätig – sie ist schon in den letzten Jahren präventiv tätig geworden –, und zwar dort, wo Verantwortliche, die vor Jahrzehnten oder Jahrhunderten Bergbau betrieben haben, nicht mehr vorhanden sind.

In diesen Bereichen trägt das Land die Verantwortung. Dementsprechend hat die Bergbehörde hierfür ein effektives Risikomanagement aufgebaut. Hier wird eine profunde Risikoanalyse, Bewertung und Klassifizierung altbergbaulicher Gegebenheiten vorgenommen. Es wird eine Prioritätenliste erstellt. Auf dieser Basis werden präventive Untersuchungs- und gegebenenfalls erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Ziel ist es, das Eintreten konkreter Gefahren und Schäden auch zukünftig zu vermeiden.

Auf diese Weise sind zwischen 2000 und 2016 aus dem Landeshaushalt ca. 53 Millionen € allein für präventive, gefahrenvorbeugende Maßnahmen eingesetzt worden.

Auch die Altbergbaugesellschaften haben erkannt, dass planmäßiges präventives Arbeiten sinnvoller ist als hektisches Reagieren bei eingetretenen Schäden, für deren Bewältigung sie verantwortlich sind. Deshalb haben auch alle größeren Altbergbaugesellschaften solche Systeme zum Risikomanagement aufgebaut.

Das bergbehördliche Risikomanagement umfasst derzeit im Wesentlichen die verlassenen Altbergbauschächte im Bereich des Steinkohlebergbaus im Ruhrgebiet.

Die Bergbehörde wird das Risikomanagement aber auch auf die Bereiche des Altbergbaus in geringen Teufen und auf andere Altbergbaugebiete wie etwa die des Erzbergbaus schrittweise ausweiten. Grundlage hierfür ist eine sorgfältige Analyse zum entsprechenden Bedarf an finanzieller Ausstattung und qualifiziertem Personal.

Ob man – wenn ich das hier einflechten darf, sehr geehrter Herr Schneider – direkt nach neuem Personal und mehr Ausstattung rufen muss, möchte ich vor dem Hintergrund Ihrer Eingangsbemerkung, dass Sie oder möglicherweise Ihre Nachbarn meinten, dass sich Ihre wichtige Aufgabe im Landtag erübrigen könnte, zumindest noch einmal infrage stellen. Vielleicht fallen ja auch Aufgaben weg, und neue, sich hier ergebende Aufgaben könnten sinnvoll fortgesetzt werden. Damit will ich keiner organisatorischen Überprüfung zuvorkommen. Möglicherweise wird es auch einer Erweiterung bedürfen. Ich wollte nur einmal angemerkt haben, dass man auch so an diese Frage herangehen könnte.

Für jeden jedenfalls, der in altbergbaulich geprägten Gebieten in den Untergrund eingreift und auf sicheren Baugrund angewiesen ist, ist die Kenntnis über etwaige altbergbaubedingte Gefährdungspotenziale immens wichtig. Das gilt für die Errichtung von Gebäuden oder beim Bau von Verkehrswegen, egal ob Straße oder Schiene oder sonstige Infrastruktur.

Dem kommen wir entgegen. Schon seit 2009 betreibt die Bergbehörde gemeinsam mit dem Geologischen Dienst ein im Internet für jedermann nutzbaren Informationsdienst über den Untergrund. Hier können Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen, Genehmigungsbehörden und Planungsträger Erstinformationen zu einem etwaigen altbergbaubedingten Gefährdungspotenzial abrufen und gegebenenfalls auch grundstücksbezogene Auskünfte anfordern.

Das Informationsangebot ist längst vorhanden und einfach zu nutzen. Aber leider wird es, aus welchen Gründen auch immer, noch nicht durchgehend in Anspruch genommen, oder aber die Informationen werden, obwohl sie genutzt werden, danach nicht angemessen berücksichtigt. In diesen Fällen wird dem Bauherrn unter Umständen erst beim Ausheben der Baugrube klar, dass altbergbauliche Hinterlassenschaften vorhanden sind, die vor einer baulichen Nutzung fachgerecht untersucht und gesichert werden müssen. Dann ist guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer.

Mehrkosten und auch Unkenntnis mögen zumeist die Gründe sein, wenn Untersuchungen und Sicherungen des Altbergbaus nicht dem Stand der Technik entsprechend beauftragt worden sind. Daraus können unter Umständen auch neue Gefahren resultieren.

Hier wollen wir ansetzen, um eine signifikante Verbesserung zu erreichen – beispielsweise dadurch, dass neben den Baugenehmigungsbehörden auch die regelmäßig am Grundstücksverkehr beteiligten Notare Hinweise auf das Informationsangebot der Bergbehörde geben.

Leider existiert eine weitere unglückliche Lücke im System bzw. im Gesetz. Wir haben in der Antwort der Landesregierung bereits auf diesen Punkt hingewiesen und wollen das Problem lösen. Bislang gibt es keine zwingende Verpflichtung, dass ein Dritter, der im Altbergbau aktiv ist, die fachlich kompetente Bergbehörde vor der Durchführung von Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen beteiligt oder zumindest informiert. Da ist nicht immer die Einhaltung technischer Standards gewährleistet.

Auch Altbergbaugesellschaften untersuchen und sichern selbstständig verlassene Grubenbaue. Sie achten regelmäßig auf die Einhaltung technischer Standards und informieren auch die Bergbehörde über die Maßnahmen. Insofern sind sie nicht das Problem.

Die Probleme liegen eher bei Maßnahmen, die etwa von Grundstückseigentümern, Bauunternehmen und Verkehrssicherungspflichtigen veranlasst werden, von denen die Bergbehörde nichts erfährt und auf die sie daher auch keinen Einfluss nehmen kann.

Dies geht dann nicht nur zulasten des jeweiligen Untersuchungs- oder gar Sanierungsfalls. Hinzu kommt, dass die Bergbehörde aus solchen Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen selbst keine neuen Erkenntnisse gewinnen kann, um das eigene Wissen über die altbergbaulichen Gegebenheiten zu erweitern und für zukünftige Auskünfte zu etwaigen Gefährdungspotenzialen zu nutzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen daher zukünftig eine umfassende Information der Bergbehörde über alle im Land durchgeführten Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen im Bereich des Altbergbaus sicherstellen. Damit wird auch für die landesweit zuständige Fach- und Ordnungsbehörde größtmögliche Transparenz geschaffen. Die Bergbehörde kann für die Einhaltung technischer Standards sorgen, und sie kann die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vervollständigung ihres Wissens über altbergbauliche Gefährdungspotenziale nutzen. Dies stellt für alle Beteiligten einen Mehrwert in puncto Sicherheit dar.

Die Landesregierung wird in diesem Sinne prüfen, welchen rechtlichen Regelungsbedarf es gibt, und dem Parlament Vorschläge vorlegen, um konkrete Lücken baldmöglichst zu schließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD)

Herzlichen Dank, Herr Minister. – Als nächsten Redner habe ich für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Hovenjürgen auf der Liste stehen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Da hier großer Konsens in der Bewertung des Sachverhalts herrscht, ist es immer sehr angenehm, dieses gemeinsam im Bergbausicherheitsaus

schuss – der übrigens seit 2005 so heißt; vorher war es der Grubensicherheitsausschuss – zu besprechen.

Es war damals eine gemeinsame Entscheidung, zu sagen: Wir können uns nicht nur mit dem Bergbau an sich befassen, also mit dem Handeln im Unternehmen und der Sicherheit der Menschen im Unternehmen, sondern müssen uns auch mit dem beschäftigen, was Bergbau über Tage anrichtet, und uns auch denen zuwenden, die vom Bergbau geschädigt werden.

Ich glaube, dass das eine sehr richtige Entscheidung war, für die wir uns an dieser Stelle selbst noch einmal belobigen sollten, meine Damen und Herren,

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

weil wir damit erstmalig den Menschen, die geschädigt sind, eine Möglichkeit gegeben haben, ihre Problemlagen zu schildern. In vielen dieser Verfahren ist uns deutlich geworden, wie notwendig es ist, auch den Menschen im Binnenverhältnis bis zum Unternehmen Gehör zu geben.

Lieber Herr Minister, erst einmal herzlichen Dank für den Bericht und die Hinweise, die Sie gerade in Ihrer Rede gegeben haben! Ich darf aber auch noch einmal – die Vertreter der Bergbehörde wissen, was jetzt kommt – darauf hinweisen, dass ich es auch als notwendige Aufgabe einer Bergbehörde und einer Bergaufsicht ansehe, sich nicht nur die Feststellungen des Unternehmens zu eigen zu machen, sondern auch mithilfe eigener Erkenntnisse Klageführungen von Bürgerinnen und Bürgern zu überprüfen. Es genügt nicht, nur das Unternehmen zu fragen, ob das, was der Bürger vorträgt, richtig ist oder falsch. Fakt ist: Sie sind auch den Bürgern verpflichtet und nicht ausschließlich dem Unternehmen.

Deswegen noch einmal die ganz herzliche Bitte in Richtung Bergbehörde: Machen Sie sich nicht die Erkenntnisse des Unternehmens zu eigen, sondern gewinnen Sie eigene Erkenntnisse darüber, ob das, was zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger Ihnen vortragen, auch sein kann.

Es kann eben nicht sein, dass Sie sich alles vom Unternehmen mitteilen lassen. So hieß es zum Beispiel in meiner Heimatstadt Haltern am See seinerzeit auf meine Anfrage, um wie viele Schadensmeldungen es sich handele: 40; 20 davon sind Bergschäden; 19 davon sind keine Bergschäden; eine Besichtigung steht noch aus. – Auf die Frage, ob dies eigene Erkenntnisse seien, wurde geantwortet: Nein, das sind die Hinweise des Unternehmens.

Das Unternehmen hat die Möglichkeit, selbst vor Ort zu gehen und zu entscheiden: Bin ich Schädiger oder nicht? – Der Schädiger selbst entscheidet also, ob er Schädiger ist. Das ist in einer Zeit, in der die Menschen aufgeklärt sind und Erkenntnisgewinne haben, zu wenig.

Deswegen bitte ich das Ministerium und die Behörden noch einmal darum, hier auch auf die Geschädigten ein Stück weit mehr Rücksicht zu nehmen.

Ein weiterer Punkt, auf den wir eingehen müssen, ist die Situation der Arbeitsplätze im Ruhrgebiet. Der Vorredner der AfD sprach gerade von den Menschen, die jetzt ihre Arbeit verlieren. Das trifft nicht ganz den Sachverhalt. Gott sei Dank konnte in gemeinsamer Verantwortung von Unternehmen, Mitar

beitern und Gesetzgeber erreicht werden, Übergangszeiten zu organisieren, die verhinderten, dass Menschen ins Bergfreie fallen. Es werden eben nicht Massen arbeitslos. Insofern ist das ein sehr guter Weg und ein Beispiel dafür gewesen, wie man Übergänge gestaltet und wie man Prozesse gemeinsam verantwortlich auf den Weg bringt. Auch das sei noch einmal erwähnt.

(Beifall von der CDU, der SPD und der FDP)

Unser Ruhrgebiet ist entstanden, weil die Menschen damals zur Produktion von Kohle und Stahl gezogen sind. Heute haben wir ein Baurecht, das Arbeit und Wohnen zusammen nicht mehr ermöglicht. Damit haben wir die Situation, dass wir zurzeit Arbeit aus dem Ruhrgebiet herausziehen, ohne neue Arbeit etablieren zu können, und am Rande des Ruhrgebiets keine Flächen entwickeln können, um dort neue Arbeit anzusiedeln – aufgrund von Gesetzgebung, an deren Veränderung wir uns jetzt machen.

Die Kolleginnen und Kollegen insbesondere der Sozialdemokratie sind in den nächsten Monaten gefordert, zusammen mit uns das zu korrigieren, was ihr Wirtschaftsminister damals immer gerne gewollt hätte, aber leider in der rot-grünen Landesregierung nicht umsetzen konnte, weil es durch Herrn Remmel verhindert wurde. Sie haben jetzt die Möglichkeit und sind eingeladen, mit uns zusammen im Zuge der LEP-Öffnung diese Verfahrensschritte zu gehen, um wieder Flächen im Ruhrgebiet zu akquirieren.

Sie haben auch gemeinsam mit uns die Möglichkeit, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, Fläche, die im Ruhrgebiet zurzeit noch für Arbeit genutzt wird, auch für Arbeit zu erhalten. Ich rede hier vom sogenannten Bestandsschutz. Unternehmen, die aktuell im Ruhrgebiet wirtschaften, haben für das, was sie dort im Ballungsraum betreiben, Bestandsschutz.

Wenn sie ihre Produktion aufgeben, ist die Fläche nach aktuellem Baurecht neu zu bewerten. In der Regel geht uns dann ein Großteil der Fläche verloren. Denn unter aktuellem Baurecht kann sie nicht mehr industriell genutzt werden, weil die Abstandssituation zwischen Wohnbebauung und Industriefläche nicht ausreichend ist. Wenn wir aber gemeinsam erwirken könnten, nicht nur den Betrieb mit Bestandsschutz auszustatten, sondern auch die Fläche, auf der dieser Betrieb steht, könnten wir zumindest verhindern, dass diese Fläche, wenn der jetzige Betrieb sie nicht mehr nutzt, direkt massiv verloren geht.

Wir haben wegen des aktuellen Baurechts in den letzten zehn Jahren über 3.600 ha Fläche in dem Ballungsraum verloren. Dieser Entwicklung ist entgegenzuwirken. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Arbeit aus dem Ruhrgebiet entfernt und wir sowohl im Ruhrgebiet als auch am Rand des Ruhrgebiets keine Perspektive für Neuansiedlung von Arbeit schaffen.