Ich eröffne die Aussprache. Laut dem mir vorliegenden Hinweis würde als Erster für die CDU Herr Sträßer reden. Herr Bolte war schon auf dem Weg nach hier, aber er ist noch nicht an der Reihe. Herr Sträßer hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstellt der NRW-Koalition aus CDU und FDP, bei der Änderung des Hochschulgesetzes durch die Hintertür die generelle Anwesenheitspflicht für alle Lehrveranstaltungen einführen zu wollen. Um das gleich vorweg klarzustellen: Das stimmt nicht.
Leider haben die Antragsteller den ganz anderen Grundsatz unserer Hochschulpolitik gar nicht verstanden. Wir wollen gerade nicht mehr Bevormundung der Hochschulen, sondern weniger. Wir wollen den Hochschulen die Freiheit zurückgeben, die sie verdient haben. Denn was in den Hochschulen passiert und wie es passiert, kann am besten vor Ort entschieden werden.
Wie schwierig, unübersichtlich und bürokratisch es werden kann, wenn aus dem Landtag heraus versucht wird, den Hochschulen hinsichtlich der Frage der Anwesenheitspflichten oder deren Verbot Vorschriften zu machen, hat uns die Debatte im Wissenschaftsausschuss gezeigt. Die beiden Fraktionen, die die gegenwärtige Regelung zu verantworten haben, waren sich selbst nicht im Klaren darüber, was sie für die Anwesenheitspflicht in Seminaren tatsächlich bedeutet.
Diese Verwirrung kann ich verstehen. Sie zeigt aber auch, dass eine Änderung des Hochschulgesetzes notwendig ist.
Vielleicht schauen wir deshalb einmal auf die Begründung zu § 64 Abs. 2a Ihres Hochschulgesetzes. Darin ist mehrfach von einem Verbot die Rede. Gleichzeitig werden aber hochkomplexe, bürokratische und kaum zu durchblickende Partikularbestimmungen getroffen. Ich zitiere nur einen einzigen Satz und muss dazu tief Luft holen:
„Nur im Falle von Seminaren, die auf eine Teilnahme von weniger als 20 bis 30 Studierenden angelegt sind und bei denen mit Blick auf diesen Umstand erst die tatsächlichen Voraussetzungen dafür bestehen, einen wissenschaftlichen Diskurs
einzuüben, kann ausnahmsweise und bei Anlegung eines strengsten Maßstabes eine vergleichbare Lehrveranstaltung im Sinne des Absatzes 2a Halbsatz 2 vorliegen, wenn ohne Anwesenheitsobliegenheit das Lernziel nicht oder nur mit einem sehr erheblichen Mehraufwand erreicht werden könnte.“
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, ist ein abschreckendes Musterbeispiel für Bürokratie und ein von politischem Misstrauen und politischer Besserwisserei geprägter Eingriff in die Hochschulautonomie.
(Beifall von der CDU – Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Nur weil Sie es nicht verstehen, ist es noch lange keine Bürokratie!)
Das ist eben nicht unsere Auffassung von Hochschulautonomie. Wir halten das Subsidiaritätsprinzip hoch. Die Hochschulen wissen selbst am besten, was gut für sie ist. Viele Zuschriften von und Gespräche mit Hochschulvertretern, darunter übrigens auch viele Studierende, bestärken uns sehr in diesem Bestreben.
Was wollen wir also? Wir wollen bestehende Einschnitte in die Hochschulautonomie zurücknehmen, quasi die Fortsetzung unserer Entfesselungsoffensive für den Bereich der Hochschulen. Wir wollen das Hochschulgesetz verschlanken. Es bleibt unsere Überzeugung, dass es für die Hochschulen, die Studierenden und unser Land gut ist, wenn wir den Hochschulen möglichst große Spielräume geben – ganz im Sinne der Freiheit von Lehre und Forschung, die schon unsere Verfassung als Grundrecht vorgibt.
Das bedeutet aber nicht, wie der hier diskutierte Antrag zu Anwesenheitspflichten unterstellt, dass am Ende der Freiheit für die Hochschulen die vollständige Unfreiheit der Studierenden steht. Im Gegenteil: Wir vertrauen darauf, dass die Hochschulen mit dieser Freiheit sehr verantwortungsvoll umgehen.
Deshalb sei auch dieser Hinweis erlaubt, ohne als Bevormundung der Hochschulen missverstanden zu werden: Eine Anwesenheitspflicht mag etwa für Seminare, die vom wissenschaftlichen Diskurs und dem gemeinsamen Erlernen und Erproben wissenschaftlicher Methoden leben, durchaus sinnvoll sein. Das sehen übrigens viele Studierende genauso. Dies gestehen Sie von SPD und Grünen letztlich auch in Ihrem Hochschulgesetz ein, wenn auch derart kompliziert, unglücklich formuliert und mit vielen Fallstricken, sodass das Gesetz in der jetzigen Form einfach untragbar ist.
Ich komme zum Schluss. Wir lehnen den Antrag der Grünen ab. Er enthält in doppeltem Sinne eine falsche Botschaft.
Die eigentliche Aufgabe wird sein, das Hochschulgesetz mit dem Ziel größerer Autonomie rechtssicher zu reformieren und dabei auch eine rechtssichere und handhabbare Regelung zur Frage der Anwesenheitspflichten zu treffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, geben Sie sich einen Ruck und lösen Sie sich von alten Vorurteilen. Setzen Sie bei der Hochschulreform gemeinsam mit uns ein Zeichen des Vertrauens in die Autonomie unserer Hochschulen! Es wäre ein gutes Zeichen für die Freiheit von Forschung und Lehre in unserem Land. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Sträßer, ich habe mir Ihre Rede gerade sehr aufmerksam angehört, weil es immer interessant ist, wenn hier ein neuer Kollege redet. Man versucht dann, eine Einschätzung zu bekommen, wie man damit umgehen kann.
Ich will Ihnen aus meiner Sicht sagen: Ich glaube, Sie haben das Thema im Kern nicht in der Tiefe durchdrungen. Denn mit der Entfesselungsrhetorik, mit der Entbürokratisierung, von der Sie immer reden, treffen Sie das Element der Auseinandersetzung, um das es hier wirklich geht, überhaupt nicht.
Sie haben sich erlaubt, aus der damaligen Begründung des Gesetzes zu zitieren. Deshalb will ich die aus meiner Sicht einschlägige Passage ebenfalls zitieren. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Mit der Regelung soll auf die zunehmend beobachtbare Praxis der Hochschulen reagiert werden, in zahlreichen Lehrveranstaltungen Anwesenheitsobliegenheiten zumeist auf der Grundlage einer Regelung der Prüfungsordnung anzuordnen. Oftmals wurden Regelungen getroffen, die allgemein und unabhängig von den Besonderheiten der einzelnen Lehrveranstaltung, insbesondere unabhängig von ihrem jeweiligen Lernziel und dem Grad an notwendiger kommunikativer Interaktivität, den Besuch einer Mindestzahl von Veranstaltungsterminen zur Voraussetzung für die Teilnahme oder das Bestehen einer Prüfung machen.
Eine derartige Praxis ist weder hochschulpolitisch sinnvoll noch verfassungs- und hochschulrechtlich weiter hinnehmbar.“
Im Kern geht es um die Abwägung von Grundrechten. Das hat die Ministerin im Ausschuss ausgeführt. Es geht nicht darum, dass Sie gerne entfesseln oder
Bürokratie abbauen wollen. Es geht um die Abwägung von Grundrechten und an dieser Stelle übrigens auch um die Grundrechte der Studierenden.
Wenn Sie den Freiheitsbegriff zum Ziel Ihres politischen Engagements machen, warum spielt dann eigentlich die Freiheit der Studierenden, entscheiden zu können, ob sie zu einer Veranstaltung gehen oder nicht, in Ihren Ausführungen überhaupt keine Rolle? Überhaupt keine Rolle! Sie machen sich hier allein zum Sachwalter einer angeblich objektiven Haltung der Hochschulen, die das schon allein regeln werden.
Aber im Kern lag der Gesetzesnovelle die vielfache Erfahrung von Studierenden zugrunde, dass Prüfungsordnungen eine Pflichtteilnahme festgelegt haben und damit aus unserer Sicht – übrigens auch aus Sicht der Entscheidungen, die Grundlage des Antrags der Grünen sind – gegen die Abwägung der Grundrechte verstießen und deshalb auch sehr problematisch waren.
Eines will ich deutlich machen, weil Sie sagten, wir wären nicht klar gewesen. Herr Dr. Berger hat die ganze Zeit behauptet, bei Seminaren sei generell keine Anwesenheitspflicht möglich. Ich persönlich habe Herrn Dr. Berger in der Debatte gefragt, ob er bereit ist, auf die entsprechende Gesetzesinitiative zu verzichten, wenn ich ihm nachweise, dass eine Anwesenheitspflicht bei Seminaren durchgesetzt werden kann. Das hat er nicht getan.
Die Ministerin hat auf Anraten ihres Hauses auf die Begründung verwiesen. Aber den einschlägigen Begründungsteil haben Sie vorhin vorgelesen. Danach gibt es nämlich durchaus auch für Seminare Ausnahmetatbestände, die die Möglichkeit schaffen, eine Anwesenheitspflicht durchzusetzen, wenn sie qualitativ geboten ist.
Wir haben damals Rechtssicherheit hergestellt. Ich will noch einmal einen Punkt aufgreifen, der aus meiner Sicht nicht vernachlässigt werden kann. Wir haben bei dem Gesetz auch die Frage im Blick gehabt: Wollen wir eigentlich in der Perspektive gute Lehre stärken? – Zum Teil gab es die Erfahrung, dass schlechte Lehre mit Anwesenheitspflicht hinterlegt war. Deswegen will ich auch hierzu noch einmal aus der Gesetzesbegründung zitieren:
„Mit dem Verbot werden schließlich zugleich die Hochschulen besser in die Lage versetzt, durch die insbesondere didaktische Qualität ihrer Lehrveranstaltungen eine Teilnahme an derselben zu generieren und damit zugleich Informationen über die Güte ihres Lehrgeschehens zu erhalten. Es gilt die Vermutung, dass eine qualitativ hochwertige Lehre eine Anwesenheit der Studierenden von selbst bewirken wird. Anwesenheitsobliegenheiten verhindern daher systematisch, dass die Hochschulen derartige Rückmeldungen erhalten und diese Rückmeldungen gegebenenfalls zum
Ich finde, das sind starke Sachargumente, die Sie einfach beiseite wischen. Ich würde mir wirklich wünschen, Hochschulpolitik würde stärker in einem Abwägungsprozess stattfinden, der es erlaubt, die unterschiedlichen Grundrechte, die hier zu berücksichtigen sind, stärker gegeneinander abzuwägen, statt immer in diese billige Kampfrhetorik zu verfallen. Das langweilt und ödet mittlerweile ein wenig an. Deswegen empfehle ich, dem Antrag der Grünen zuzustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Na ja, mit dem Öden ist das immer so eine Sache. Es ist sicherlich auch nicht immer ein spannungsgeladenes Element, wenn immer wieder mit den gleichen Unterstellungen und Vorurteilungen hier an der Stelle gearbeitet wird.
Dieser Antrag, der hier von den Kollegen der Grünen vorgelegt worden ist, bezieht sich auf ein Urteil, das aus meiner Sicht für die Diskussion, die wir auf Landesebene führen, allenfalls einen Hinweis geben kann, aber, wenn man die Urteilsbegründung einmal nachliest, in unserer Debatte für nichts herangezogen werden kann.
Klar ist, dass wir didaktisch gute Lehrveranstaltungen wollen. Alle, die das Vergnügen hatten, eine Hochschule zu besuchen, haben sicherlich in Erinnerung, dass es mal mehr, mal weniger spannende Lehrveranstaltungen an der Hochschule gab und dass man mal mehr, mal weniger freiwillig und gerne in die entsprechende Lehrveranstaltung gegangen ist. Klar, gute Didaktik, gute Lehre ist etwas, was wir alle miteinander wollen, und wir arbeiten dafür, dass unsere Hochschulen und Lehrenden auch in der Lage sind, diese zu bieten.
Ich bin auch mit Ihnen auch völlig d'accord, dass – und das ist eine Diskussion, die wir lange geführt haben – nur die reine Anwesenheit weder eine aus- noch hinreichende Prüfungsleistung sein kann. Deswegen ist diese Unterstellung, es würde hier immer um generelle Anwesenheitspflichten und um die Gängelung der Studierenden gehen, völlig absurd.
Natürlich respektieren wir auch die Freiheit der Studierenden, und natürlich müssen wir uns die Mühe