Protocol of the Session on December 21, 2017

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von der AfD)

Ich möchte an dieser Stelle aber auch noch ein anderes Unding thematisieren, und das ist der Umgang mit Ärztinnen und Ärzten, die Frauen in einer Notlage helfen und die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Es ist empörend, wie diese Ärztinnen und Ärzte von radikalen Abtreibungsgegnern – sogenannten Lebensschützern –,

(Zuruf von der AfD)

von Rechtsradikalen und Rechtspopulisten bedroht, eingeschüchtert und an den Pranger gestellt werden.

(Beifall von der SPD – Zurufe von Iris Dwo- reck-Danielowski [AfD])

Im Internet existieren Listen, in denen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aufgeführt werden.

(Zurufe von Iris Dworeck-Danielowski [AfD])

Alle demokratischen Parteien sind sich bestimmt darin einig, dass wir uns solchen Denunziationen entgegenstellen müssen.

(Zurufe von Iris Dworeck-Danielowski [AfD])

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der SPD ist die Streichung des § 219a ein wichtiges Anliegen. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion in der letzten Woche einen Gesetzentwurf beschlossen, der im neuen Jahr – zusammen mit anderen demokratischen Fraktionen – in den Bundestag eingebracht werden soll. Parallel dazu haben die SPD-geführten Länder Brandenburg, Berlin und Hamburg zusammen mit Thüringen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht.

Wir stimmen daher inhaltlich für den uns vorliegenden Antrag, wenngleich sich eine eigene Bundesratsinitiative aus NRW erübrigt hat. Wir würden es sehr begrüßen, wenn die Landesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat befürwortet und damit die Rechte von schwangeren Frauen stärkt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei der Debatte um …

Die Redezeit.

… Schwangerschaftsabbrüche stellt sich früher wie heute die Frage, in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Für mich ist klar: Ich möchte in einer Gesellschaft leben, in der Frauen nicht entmündigt werden.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf: Ja, genau!)

Sie sollen selbst entscheiden können, was das Beste für ihr Leben ist. Ich möchte nicht in einer Gesellschaft …

Frau Kollegin, die Redezeit.

… leben, in der Frauen in Angst leben müssen, weil es Menschen gibt, die ihnen dieses Recht nicht zugestehen. – Herzlichen Dank und Glück auf.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Butschkau. – Für die FDP-Fraktion hat Frau Kollegin Schneider das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion um den § 219a StGB ist in den letzten Wochen aufgrund der Verurteilung der Gießener Ärztin auf die politische Agenda gekommen. Doch vor der sehr einfachen Forderung nach einer Aufhebung dieser Regelung sollten wir uns etwas intensiver mit dem Sachverhalt auseinandersetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung immer den Schutz des ungeborenen Lebens betont.

Daraus folgt, dass der Abbruch einer Schwangerschaft grundsätzlich strafbar ist. Insofern lässt sich ableiten, dass auch die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch strafbar sein muss. Eine Freigabe jeglicher Werbung würde diesem Gebot des Lebensschutzes widersprechen. Eine ersatzlose Aufhebung des § 219a StGB kann also keine Lösung sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings auch anerkannt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers der Abbruch einer Schwangerschaft straffrei sein kann, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Dazu zählen nach § 218a Strafgesetzbuch eine Beratung, die in der Konfliktlage der Schwangeren den Schutz des ungeborenen Lebens berücksichtigt, eine Frist von in der Regel zwölf Wochen sowie eine ärztliche Vornahme des Abbruchs.

Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht 2008 in einem anderen Sachverhalt unter Berücksichtigung dieser Vorgaben des Gesetzgebers ausgeführt, dass es bei den gemäß der Rechtsordnung vorgesehenen straffreien Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte zulässig sein muss, dass diese darauf hinweisen können, wenn Patientinnen ihre Dienste in Anspruch nehmen können. Daraus folgt, dass eine sachlichneutrale Information von Ärzten über die Bereitschaft zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht strafbar sein sollte.

Es wäre also denkbar, die Strafbarkeit einer Werbung an die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs zu koppeln, und für straffreie Abbrüche keine Sanktionen für eine neutrale Information vorzusehen. Ebenso wäre denkbar, gesetzlich genauer zwischen einer sachlich-neutralen Information und einer offensiven und anstößigen Werbung zu unterscheiden. Unsere Bundestagsfraktion hat dazu moderate Änderungen des § 219a StGB vorgeschlagen.

(Beifall von der FDP)

Die FDP-Landtagsfraktion will Ärztinnen und Ärzte nicht kriminalisieren, wenn sie sachlich-neutral über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen informieren. Dabei ist aber eine Kommerzialisierung von Abtreibungen durch das grundsätzliche Werbeverbot auszuschließen. Letzteres wollen wir deshalb auch nicht alleine dem ärztlichen Standesrecht überlassen, sondern halten hier eine entsprechend angepasste strafgesetzliche Regelung weiterhin für sinnvoll.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, letztlich ist der vorliegende Antrag aber auch überholt. Es wurde bereits ein Gesetzentwurf der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen zur Aufhebung des § 219a StGB im Bundesrat eingebracht.

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE] – Zurufe von der SPD)

Auch die Vertreter von NRW werden sich in den Ausschüssen mit diesem Gesetzentwurf intensiv auseinandersetzen und selbst konstruktive Vorschläge einbringen.

(Monika Düker [GRÜNE]: Haben Sie auch eine Meinung dazu?)

Eine eigene Bundesratsinitiative ist somit nicht erforderlich,

(Josefine Paul [GRÜNE]: Dann treten Sie der doch bei!)

da wir in den Beratungen auch differenzierte Vorschläge zur Änderung von § 219a StGB einbringen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, bevor Sie hier im Schnellschuss populistische Anträge zu so einem Thema stellen,

(Berivan Aymaz [GRÜNE]: Ach, das ist Popu- lismus? Interessant!)

würde ich mir mehr Gespräch darüber wünschen,

(Zuruf)

dass wir künftig die Schwangerenkonfliktberatung verbessern, dass wir sie intensivieren; denn die FDPLandtagsfraktion möchte auch mündige und selbstbestimmte Frauen, aber wir wollen vor allem im Vorfeld sehr gut informierte Frauen.

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Bei jeder Schwangerschaftskonfliktberatung wird darauf hingewiesen, wenn die Frauen das möchten, welche Ärzte diese Abbrüche vornehmen.

Frau Kollegin Schneider, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage bei Frau Kollegin Kopp-Herr.

Danke schön, Frau Präsidentin, und danke schön, Frau Kollegin Schneider, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wie möchten Sie die Schwangerschaftskonfliktberatung verbessern – das würde ich gerne mal wissen – im Verhältnis zu dem, wie sie zurzeit organisiert und aufgestellt ist?

(Zuruf von der FDP)

Wir müssen sie einfach noch besser aufstellen. Wir müssen den Beratungsstellen mehr Mittel zur Verfügung stellen. Wir müssen den Frauen auch aufzeigen, wo sie eine solche Beratung erhalten können. Wenn wir hier informieren, bei welchen Stellen, bei welchen Organisationen Frauen eine neutrale und faire Beratung bekommen können,

(Josefine Paul [GRÜNE]: Das ist Rechtslage!)

sind wir, glaube ich, schon auf einem ganz guten Weg.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Regina Kopp-Herr [SPD])

Aber einem Antrag wie dem vorliegenden, der im Bundesrat bereits überholt ist und der mit der Forderung nach einer ersatzlosen Aufhebung von § 219a StGB dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz des ungeborenen Lebens widerspricht, können wir als FDP-Fraktion nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen.