Protocol of the Session on December 20, 2017

Das heißt, es ist notwendig, für beide Geschlechter passgenaue Angebote zu erstellen. Es dürfen nicht 50 % der Bevölkerung links liegen gelassen werden.

(Beifall von der FDP)

2018 steigen die Mittel im Gleichstellungshaushalt bereinigt um den Belastungsausgleich gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz um 700.000 €. Das Prostituiertenschutzgesetz, dieses unglücklich gestaltete Bundesgesetz, hat genau zu dem negativen Effekt geführt, den ich bereits im letzten Jahr vorhergesagt habe. Die Anmeldepflicht und die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung von Prostituierten hat, wie befürchtet, zu einer Stigmatisierung geführt und das Untertauchen in die Illegalität gefördert.

Obwohl die Anmeldungen in Nordrhein-Westfalen kostenfrei sind, gibt es kaum welche. Dennoch müssen wir einen Belastungsausgleich in Höhe von 6,4 Millionen € für die Kommunen in unserem Haushalt einkalkulieren. Dieses Geld hilft aber weder den Kommunen noch den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern. Dieses Geld würde an anderer Stelle dringend gebraucht.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, bei Gewalt gegen Mädchen und Frauen haben wir im Landtag bisher immer fraktionsübergreifend gehandelt und dagegen gekämpft. Im Gleichstellungsausschuss, der sonst wahrlich ausgesprochen diskussionsfreudig ist, herrschte in den letzten fünf Jahren stets großes Einvernehmen, wenn es um Themen

wie häusliche Gewalt oder Gewalt im Allgemeinen ging. Dies wurde von allen Fraktionen nicht nur durch Anträge und Drucksachennummern dokumentiert, sondern auch durch praktische Aktivitäten, beispielsweise die Aktion des gemeinsamen Flaggehissens in Zusammenarbeit mit Terre des Femmes.

In diesem Jahr haben aber nur die vier demokratischen Fraktionen des Hohen Hauses diese Aktion unterstützt.

(Zurufe von der AfD: Oh!)

Ich bedauere das sehr, zeigt sich doch auch an diesem Beispiel wieder, welcher Geist hier eingezogen ist.

Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf erhöhen wir die Mittel im Bereich „Gewalt gegen Mädchen und Frauen“. Das ist gut und richtig und soll auch in Zukunft so bleiben; denn nicht nur das Thema „anonyme Spurensicherung in NRW“ ist nach wie vor eine Herzensangelegenheit von mir und der FDPLandtagsfraktion. Für den Schutz und die Hilfe für gewaltbetroffene Frauen stehen im kommenden Jahr zusätzlich 600.000 € zur Verfügung. Das ist erfreulich, zumal wir mit 100.000 € die Existenz der Frauenberatungsstellen sichern können.

Für die Frauenhäuser werden wir im kommenden Jahr knapp 10 Millionen €, also eine halbe Million zusätzlich, aufwenden. Dabei ist es völlig richtig und sinnvoll, diese Zuschüsse an Bedingungen zu knüpfen; denn die Verweildauer von Frauen in diesen Einrichtungen – möglicherweise mit ihren Kindern – sollte im Sinne der Eigenständigkeit und Mündigkeit der Frauen so kurz wie möglich sein. Es nutzt nichts, wenn die Frauen aus einer Abhängigkeit flüchten, um dann ein halbes Jahr oder noch länger in einem Frauenhaus zu leben. Ziel muss es sein, die Persönlichkeit zu stabilisieren und den Frauen den Weg in ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Ich freue mich außerordentlich, dass wir im kommenden Haushaltsjahr den Startschuss für eine moderne Gleichstellungspolitik geben und auch männerpolitische Anliegen berücksichtigen. Nach dem Aktionsplan „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ stehen nun für die Entwicklung eines Aktionsplans „Gewalt gegen Jungen und Männer und LSBTI“ 100.000 € zur Verfügung, sodass dieser endlich in Angriff genommen werden kann. Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer fairen und gerechten Gleichstellungspolitik. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Röckemann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Allein unter Frauen: Das wäre mir beinahe geschehen, als ich eines Tages unbeabsichtigt versuchte, zur Damenzeit in die Sauna zu gehen. Ich wurde – bestimmt zu meinem Glück und gut für meine körperliche Unversehrtheit – von einer resoluten Saunameisterin von meinem – das müssen Sie mir einfach glauben – Versehen abgehalten.

Heute bin ich im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen der einzige Mann. Das glaube ich zumindest. Die dort von meinen weiteren Mitausschussmenschinnen und -menschen vertretenen politischen Ansichten hinsichtlich der Geschlechtlichkeit haben mich dort – und nur dort – etwas unsicher werden lassen. Nach deren Weltbild müsste es eigentlich ein himmelschreiender Skandal sein, dass es dort nur einen Mann gibt; denn sie treten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens dafür ein, dass staatliche Regelsetzungen solche angeblich gravierenden Missverhältnisse verhindern.

Das fängt bei der sogenannten politisch und gender- oder geschlechtergerechten Sprache an. Ich widersetze mich und werde mich der Verschwurbelung nachfolgend nicht weiter bedienen.

„Quote“ ist auch ein wichtiges Thema meiner Ausschusskolleginnen. Aber, liebe Kollegen, ich habe bislang noch nicht vernommen, dass sich die Vertreterinnen der schon länger in diesem Hause sitzenden Fraktionen für eine Quote von zumindest 30 % für den unterrepräsentierten männlichen Abgeordneten in ihrem Ausschuss eingesetzt hätten.

Das kommt natürlich nicht von ungefähr, sondern hat seine Ursachen und Gründe. Hauptsächlicher Grund ist in meinen Augen, dass die Leitmetapher „Gleichstellung“ etwas von einem Etikettenschwindel oder doch zumindest einer Vernebelung der Sachverhalte hat. Denn der ursprüngliche Ansatz hieß bei der Entstehung dieses politischen Themenbereichs keineswegs „Gleichstellung“, sondern schlicht „Frauenförderung“ bzw. als Titulierung der Fachabteilung im verflossenen Ministerium von Frau Steffens sogar „Emanzipation“.

Schauen wir uns also den Haushalt für den Gleichstellungsbereich an. Er spricht Bände. Ausgaben gezielt für Männerangelegenheiten machen lediglich 150.000 € aus. Das entspricht einem Anteil von 0,3 %. Im Klartext: Der Frauenanteil an den Ausgaben beträgt 99,7 %. Das ist ungerecht; das ist diskriminierend. Wir lehnen den Haushalt daher ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Röckemann. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Art. 3 des Grundgesetzes. Das ist der Auftrag der Landesregierung. Mit dem Ihnen vorgelegten Haushalt werden wir diesem grundgesetzlichen Auftrag vollumfänglich gerecht, und zwar nicht nur für das Jahr 2018, sondern in der mittelfristigen Perspektive auch bis mindestens 2022. Ich sage „mindestens“, weil wir davon ausgehen, dass mit den Maßnahmen, die wir im Bereich „Frauen und Männer“ im Zusammenhang mit Gleichstellung vorsehen, in den nächsten Jahren hier in Nordrhein-Westfalen auf sehr viel Zustimmung stoßen werden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Frau Paul, Sie haben das Landesbeamtengesetz angesprochen. In der Tat: Mit Auftrag der Regierungsfraktionen haben wir als Landesregierung als eine der ersten Maßnahmen § 19 Abs. 6 des Landesbeamtengesetzes geändert und den von Ihnen eingefügten Passus „wesentlich gleiche Eignung, Befähigung und Leistung“ zurückgeändert in den ehernen Beamtengrundsatz, dass bei Beförderungen „gleiche Eignung, Befähigung und Leistung“ zu gelten hat. Sie wissen doch selbst, vor wie vielen Gerichten Sie mit Ihrer Rechtsregelung gescheitert sind.

(Beifall von der CDU und Dr. Werner Pfeil [FDP])

Wenn Gerichte mehrfach feststellen, dass Ihr Gesetz nicht rechtstauglich ist, dann hat die nachfolgende Regierung das zu ändern. Das haben wir getan.

(Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP] – Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Wenn Sie den Antrag von CDU und FDP gelesen haben, werden Sie, weil es Gegenstand der Beschlussfassung ist, doch auch vernommen haben, dass die Landesregierung beauftragt wurde, eine kurzfristige Evaluation durchzuführen. Sie kennen ja die Übersetzung des Begriffs „kurzfristig“: binnen 12 Monaten. Denn wir wollen natürlich – das ist der Anspruch der Landesregierung – eine wirksame und effektive Frauenförderung auf den Weg bringen.

(Frank Müller [SPD]: Vielleicht können Sie langsamer sprechen, damit wir das verste- hen!)

Das werden wir auch noch in dieser Legislaturperiode tun.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Das wäre schön!)

Sie dürfen sich insgesamt überraschen lassen, was da im Positiven auf den Weg gebracht werden wird.

Auch Ihren Beitrag, Frau Paul, in Bezug auf die Thematik „Gewalt und Frauen“ – ich erweitere es um „Gewalt und Männer“ – kann ich, offen gesagt, nicht ganz nachvollziehen. Weder wir beide noch Landesregierung und Bündnis 90/Die Grünen haben große Unterschiede in der Frage, was da eigentlich zu tun ist.

Wir haben viele neue Ansätze in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Was wir umsetzen, ist die Dunkelfeldstudie, mit deren Hilfe wir wissen wollen, warum Frauen Übergriffe nicht zur Anzeige bringen. Was hindert sie daran? Wir wollen wissen: Gibt es in Polizei und Justiz Abläufe, die dazu beitragen, dass eine Frau, die Opfer von Gewalt geworden ist, ein zweites Mal viktimisiert wird? Gibt es das in Nordrhein-Westfalen? Im Gegensatz zu Ihnen sind wir die Landesregierung, die an dieser Dunkelfeldstudie teilnehmen wird.

Wir haben gesagt: Wir wollen Interventionsketten bei häuslicher Gewalt auf den Weg bringen und in routinierte Abläufe mit den Organisationen, Vereinen und Verbänden, die davon betroffen sind, kommen. Wir werden auch – das formuliere ich sehr deutlich – das spezialisierte Hilfeleistungsinstrumentarium, das uns in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung steht, einer wissenschaftlichen Untersuchung unterziehen, damit wir zu einer Bedarfsgerechtigkeit gelangen.

Dazu gehört auch, die stationären Frauenhausinfrastrukturen zu finanzieren. Dazu gehört ebenfalls, die Frauenberatungsstrukturen zu finanzieren. Dazu wird auf dem Weg zu Akutschutzplätzen für Männer auch die Erarbeitung eines Landesaktionsplans zur Gewalt gegen Jungen, Männer und LSBTI gehören.

Insofern: Wir setzen das Grundgesetz um. – Herzlichen Dank für diese Debatte.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Ministerin hat die Redezeit der Landesregierung um 5:41 Minuten überzogen. Gibt es aus dem Kreis der Fraktionen den Wunsch nach weiteren Redebeiträgen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache, und damit sind wir auch am Ende der Aussprache zum Einzelplan 08 insgesamt angelangt.

Wir kommen zu den Einzelplan 08 betreffenden Abstimmungen.

Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/1545. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? Die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit

ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Einzelplan 08. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/1508, den Einzelplan unverändert anzunehmen. Deshalb stimmen wir über den Einzelplan 08 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Einzelplan 08 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Einzelplan 08 in zweiter Lesung angenommen.

Wir kommen zur dritten Abstimmung, und zwar über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1437. Inzwischen haben sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, über den Antrag direkt abzustimmen. Diese direkte Abstimmung führen wir jetzt durch. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP. Wer stimmt dagegen? – Die AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 17/1437 von CDU und FDP angenommen.

Wir sind am Ende der Abstimmungen, die den Einzelplan 08 betreffen.

Ich rufe noch einmal den Einzelplan 14 auf zur Abstimmung über die Anträge, die wir vorhin wegen der abstimmungsfreien Mittagszeit ausgesetzt haben.

Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/1544. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die drei fraktionslosen Abgeordneten enthalten sich. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag Drucksache 17/1544 der Fraktion der AfD abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Einzelplan 14. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/1514, den Einzelplan 14 unverändert anzunehmen. Sie kennen das Prozedere. Wir stimmen demzufolge jetzt über den Einzelplan 14 ab. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen – demzufolge keine. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Einzelplan 14 in zweiter Lesung angenommen.