Protocol of the Session on November 30, 2017

Monaten um fast 27.000 Leute abbauen konnten, dann ist das mehr, als irgendein zweiter Arbeitsmarkt schaffen kann.

Nach den Veröffentlichungen werden zudem noch 165.723 freie Arbeitsstellen in Nordrhein-Westfalen gemeldet. Das ist ein Zeichen dafür, dass der Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen lebt und in Bewegung ist, und zwar in die Richtung, die wir uns alle wünschen: in Richtung von mehr Beschäftigung.

(Beifall von der CDU)

Der Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen zeigt sich damit auch in der Herbstperiode besonders robust. Natürlich weiß ich auch, dass wir das der guten Konjunktur in Deutschland zu verdanken haben. Andererseits aber fördert die neue Landesregierung mit einer klugen Politik, mit einem investitions- und innovationsfreundlichen Klima und weniger Bürokratie das Wirtschaftswachstum. Deswegen gehört es zu einer solchen Debatte auch, zu sagen: Es ist eine absolute Voraussetzung für einen guten Arbeitsmarkt, diese Politik weiter fortzusetzen.

(Beifall von der CDU)

Darüber hinaus freue ich mich natürlich sehr über den Antrag, den die Fraktionen von CDU und FDP eingebracht haben. Wir unterhalten uns aber auch über den Entschließungsantrag der Grünen und die Rede, die der SPD-Kollege hier gehalten hat. Denn es zeigt sich, dass im nordrhein-westfälischen Landtag in Bezug auf die Frage des Passiv-Aktiv-Transfers Einmütigkeit herrscht. Ich glaube nicht, dass das in einem anderen Bundesland auch der Fall ist.

Ich glaube, dass dieses Zeichen aus dem nordrheinwestfälischen Landtag, insbesondere vor der Hintergrund der spannenden Zeit in Berlin, wo hoffentlich bald eine Bundesregierung gebildet wird, ganz wichtig für diejenigen ist, die sich dann dort über den Arbeitsmarkt unterhalten werden.

Ich werde noch in dieser Woche die Modellprojekte in Gelsenkirchen und Essen genehmigen; Duisburg befindet sich auf der Arbeitsebene in der Abstimmung. Es handelt sich um echte Modellprojekte, nicht einfach um ABM, die den Langzeitarbeitslosen nah an Betrieben eine Beschäftigungsmöglichkeit bieten.

Es ist völlig richtig, dass es in diesen Projekten sehr spannend ist, wie Kommunen etwa bei Ausschreibungen auch die Arbeitsvolumen, die sie vergeben, so bündeln, dass es Betrieben des ersten Arbeitsmarktes sogar möglich ist, mit einer gewissen Förderung Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit in die Belegschaften aufzunehmen.

(Beifall von der CDU – Michael Hübner [SPD]: Genau!)

Das ist mir deswegen so wichtig, weil ich glaube, dass es für die langzeitarbeitslosen Menschen gut

ist, wenn sie nicht unter sich bleiben, sondern in Belegschaften mit Arbeitskolleginnen und -kollegen integriert werden, die verfestigt und schon lange auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind. Das ist Integration und Milieuüberwindung, wie wir sie viel mehr in Nordrhein-Westfalen brauchen.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen letzten Gedanken anführen, der in dem Antrag von CDU und FDP auch eine Rolle spielt: Natürlich muss man sich die Zuverdienstmöglichkeiten im SGB II angucken. Ich kann Ihnen nur sagen, dass ein SGB-II-Empfänger mit Zuverdienst zunächst einmal jemand ist, der sich noch zu einem kleinen Teil im Arbeitsmarkt befindet und auch über Erfahrungswerte im Arbeitsmarkt verfügt.

Darüber nachzudenken, ein hohes Eigeninteresse dafür zu wecken, wie man es durch mehr und qualifiziertere Arbeit gleitend aus der SGB-II-Förderung heraus schaffen kann, ist doch kein Weg hin zu prekärer Beschäftigung. Es ist vielmehr ein Weg aus der Beschäftigungslosigkeit und dem Beschäftigungsmangel in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Das ist das Ziel, das ich und die Fraktionen verfolgen, die meine Politik in besonderer Weise unterstützen.

Ich glaube, dass wir diese Unterstützung nach guten Beratungen im Ausschuss auch von den gutwilligen Menschen in der Opposition bekommen können. Dafür bedanke ich mich schon jetzt und freue mich auf die fachliche Diskussion, die wir in den nächsten Wochen über die Fragen der Arbeitsmarktpolitik unseres Landes führen werden. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um etwa 1:20 Minuten überzogen. Das ist aber insofern kein Drama, als bisher keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Wenn das so bleibt, kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/1283. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags mit der genannten Drucksachennummer 17/1283 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Eine abschließende Abstimmung erfolgt im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung. Der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1338 wird entsprechend überwiesen. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Enthaltungen? – Nein. Dann schließe ich daraus, dass alle dafür sind und der Antrag somit überwiesen wurde.

Ich rufe auf:

4 Geschlechtergerechtigkeit durch den Kinder-

und Jugendförderplan sicherstellen – öffentliche Mittel geschlechtergerecht verteilen!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1280

Für die antragstellende Fraktion hat nun Frau Kollegin Paul das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich über den grundsätzlichen Weg der finanziellen Ausgestaltung des Kinder- und Jugendförderplans einig ist – und ich glaube, wir sind uns im Grundsatz einig, dass es durchaus richtig ist, diese Erhöhung vorzunehmen; die Ankündigung, ab 2019 eine Dynamisierung vorzunehmen, hören wir übrigens gerne –, dann bleibt mehr Zeit für inhaltliche Debatten und dafür, sich inhaltlich mit der konkreten Ausgestaltung des Kinder- und Jugendförderplans auseinanderzusetzen.

Herr Witzel, Sie haben mir vorhin zugerufen: immer nur Quoten. – Nein, wir haben diesen Antrag eingebracht, weil wir zur Erreichung des Ziels der Gleichstellung von Frauen und Männern in dieser Gesellschaft auch noch andere Maßnahmen im Gepäck haben.

Es geht eben nicht nur um Quoten, sondern auch um die Frage von Gender-Budgeting als Analyseinstrument, um die Ziele finanzpolitisch abbilden zu können. Das ist schließlich auch Ihr Fachgebiet. Dementsprechend geht es nicht immer nur um Quoten, sondern es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die diesem Ziel Rechnung tragen sollen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Diese Debatte ist aus unserer Sicht auch deswegen notwendig, weil die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit einen wesentlichen Bestandteil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen, darstellen. Die vielfältigen Angebote und Angebotsstrukturen ermöglichen Jungen und Mädchen, aber auch allen, die sich vielleicht nicht so definieren, gesellschaftliche Teilhabe. Sie sind ein wesentlicher Baustein, wenn es um die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung geht.

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind zudem ein wesentlicher Träger nonformaler und informeller Bildungsprozesse.

Nicht zuletzt geht es um Demokratie, um Bildung und um demokratische Teilhabe. Alles das sind Bereiche, die für Mädchen und Jungen gleichermaßen wichtig sind, die man aber auch geschlechtersensibel in den Blick nehmen muss.

Diese Ansicht wird bestärkt durch § 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, in dem der Grundsatz der Gleichstellung von Mädchen und Jungen bei der Ausgestaltung von Angeboten der Jugendhilfe festgeschrieben ist. Konkret bedeutet das, dass geschlechtsspezifische Belange von Mädchen und Jungen, die Verbesserung der Lebenslagen, aber eben auch der Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligung zu berücksichtigen und Rollenzuschreibungen und Stereotype aufzubrechen sind.

Die vorgelegten Eckpunkte des neuen Kinder- und Jugendförderplans tragen dem Rechnung. Ziel 4 der Förderung lautet: Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen.

Es geht aber – und das ist mir wichtig – nicht nur darum, die Förderung von Vielfalt und die geschlechtersensible Ausgestaltung von Förderung in einem Förderbereich als eine Förderposition zu verstehen, sondern es ist eine absolute Querschnittsaufgabe.

Dem muss deshalb auch in Anknüpfung an Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes – wir haben in einem anderen Zusammenhang schon viel darüber diskutiert – der gesamte Kinder- und Jugendförderplan Rechnung tragen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Allerdings – und dieses Schicksal haben eigentlich alle Querschnittsaufgaben – droht immer, dass am Ende für die Querschnittsaufgabe keiner mehr zuständig ist, man durch das Raster fallen könnte und in den Mühlen des Alltags zermahlen wird.

Wir schlagen daher ein Instrument vor, wie dieser Frage der Geschlechtergerechtigkeit und der geschlechtersensiblen Ausgestaltung des Kinder-und Jugendförderplans Rechnung zu tragen ist, nämlich ein Instrument zur Überprüfung, ob die Mittel und die Instrumente wirksam und in der Umsetzung messbar sind. Konkret schlagen wir das Instrument des Gender-Budgeting vor, weil entgegen allen blumigen Ankündigungen in den Kinder- und Jugendförderplänen und den einschlägigen Gesetzen keine evidente Evaluierung vorliegt, ob diese Grundsätze in der Realität eingehalten werden.

Wir alle wissen: Politische und vor allem finanzrelevante politische Entscheidungen haben Auswirkungen auf Frauen und Männer und auf Jungen und Mädchen, die im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können. Wir haben über viele Bereiche diskutiert. Gerade was die öffentliche Infrastruktur angeht, gibt es sehr unterschiedliche Bedarfe. Diesen Bedarfen gilt es Rechnung zu tragen.

Außerdem muss bei der Verausgabung öffentlicher Mittel im Hinblick auf die geschlechtergerechte Ver

teilung ein Überprüfungsinstrumentarium implementiert werden, und das schlagen wir exemplarisch für den Kinder- und Jugendförderplan vor.

Warum tun wir das? – Wir sind der Auffassung, dass der Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen ein Best-Practice-Modell werden kann und soll, um geschlechtergerechte Jugendpolitik in NordrheinWestfalen, aber auch darüber hinaus, voranzutreiben, und hoffen, dass wir hier weiterhin konstruktiv beieinander bleiben. Wir haben jetzt gesagt, wir finden den Aufschlag gut, und hoffen natürlich, dass Sie sich unserer Erweiterung anschließen.

Nehmen Sie sich des Gender-Budgetings für den Kinder- und Jugendförderplan an, und machen Sie es sich zu eigen! – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Paul. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Voßeler.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Thema Gleichstellung ist ein Thema, das wir alle miteinander sehr ernst nehmen sollten und auch wollen. Unserer Gleichstellungspolitik liegt deshalb der Ansatz zugrunde, dass wir in einer freien Gesellschaft leben, in der sich jeder Mensch unabhängig vom Geschlecht frei entfalten und entwickeln kann.

Dennoch müssen wir selbstverständlich zur Kenntnis nehmen, dass es in einigen Bereichen immer noch strukturelle Probleme gibt. Die Gleichstellungspolitik der Union besteht im Kern darin, strukturelle Benachteiligungen, die aufgrund des Geschlechts bestehen, zu beseitigen.

Um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen, wurden gezielt Maßnahmen eingeleitet und Gesetze verabschiedet – zum Beispiel das Elterngeldgesetz für beide Elternteile, das Pflegezeitgesetz oder die gesetzlichen Regelungen für mehr Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und zur Mütterrente.

Nun wollen Sie, die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, das Prinzip des sogenannten GenderBudgetings im Kinder- und Jugendförderplan der 17. Legislaturperiode verankern, um somit sicherzustellen, dass in jeder Position analysiert werden kann, ob und wie die Mittel bezogen auf die Geschlechter verteilt werden.

Dazu sage ich nur: Danke schön. Meine Damen und Herren, aus unserer und aus meiner Sicht ist die Implementierung von Gender-Budgeting im Kinder- und Jugendförderplan kein geeignetes Instrument, um die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen.

Außerdem sehe ich in Ihren Vorschlägen einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, wobei er den Trägern pauschal unterstellt, sie würden ihrem Auftrag nicht nachkommen und man müsse sie jetzt erst einmal überprüfen – und das alles, ohne dem eigentlichen Ziel näherzukommen. Allein schon deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.