Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Daher ist eine weitere Aussprache – wie verabredet – heute nicht vorgesehen.
Deshalb kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Federführung, und die Mitberatung geht an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Integrationsausschuss. Wenn niemand dagegen stimmt – das ist der Fall – und sich niemand enthält – das ist ebenfalls der Fall –, haben wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/13663 so überwiesen.
Auch hier ist die Einbringungsrede zu Protokoll gegeben worden, und zwar von Herrn Minister Wüst. Auch hier ist keine weitere Aussprache am heutigen Tag vorgesehen.
Deshalb kommen wir auch hier sofort zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Verkehrsausschuss. – Es stimmt niemand gegen die Überweisung. Es enthält sich auch niemand. Damit ist Gesetzentwurf Drucksache 17/13664 so überwiesen worden.
Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Auch hier ist eine Aussprache heute nicht vorgesehen.
Deshalb kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wenn niemand dagegenstimmt – das ist der Fall – und sich auch niemand enthält – auch das ist der Fall –, haben wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/13665 so überwiesen.
lich relevante Gruppen in die Medienkommission der Landesanstalt für Medien durch den Landtag NRW gemäß § 93 Absatz 4 Landesmediengesetz NRW
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/13828
Gemäß § 93 Abs. 4 Satz 1 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen werden fünf Mitglieder durch gesellschaftlich relevante Gruppen entsandt, die in der Gesamtsicht mit den nach § 93 Abs. 1 bis 3 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen bestimmten entsendungsberechtigten Stellen die Vielfalt der aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und Kräfte in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln.
Verbänden und sonstigen nicht öffentlich-rechtlichen Organisationen, die nicht bereits nach § 93 Abs. 3 des Landesmediengesetzes NRW entsendungsberechtigt sind, ist nach dem Gesetz die Gelegenheit einzuräumen, sich für die jeweils nachfolgende Amtszeit beim Landtag um einen Sitz in der Medienkommission zu bewerben.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 1. März dieses Jahres lagen insgesamt vier Bewerbungen vor. Die Liste der Bewerbungen wurde als Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 17/12909 veröffentlicht.
Gemäß § 93 Abs. 4 Satz 5 des Landesmediengesetzes NRW beschließt der Landtag mit Zweidrittelmehrheit, welche der Bewerberinnen bzw. Bewerber für die neue Amtsperiode einen Sitz in der Medienkommission erhalten. Uns liegt in Drucksache 17/13828 ein Wahlvorschlag vor, der alle vier Bewerberinnen bzw. Bewerber beinhaltet. Ich gehe davon aus, dass über diesen Wahlvorschlag im Rahmen
der verbundenen Einzelabstimmungen, das heißt in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe dagegen kein Widerspruch; dann verfahren wir so.
Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 17/13828. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 17/13828 angenommen worden.
Im Einverständnis mit dem Sitzungsvorstand stelle ich ausdrücklich fest, dass der Wahlvorschlag mit der nach dem Landesmediengesetz NRW erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden ist. – Sie schließen sich dem offensichtlich an.
Nordrhein-Westfalen gemäß § 88 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung zu vergaberechtlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie
Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen; deshalb kommen wir auch an dieser Stelle direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit haben wir Vorlage 17/5080 so überwiesen.
len gemäß § 64 Abs. 2 LHO zur Veräußerung von Liegenschaften des Sondervermögens Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) , Grundstück in Moers, Unterwallstraße 1
Eine Debatte ist auch bei diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen, sodass wir hier sofort zur Abstimmung kommen können. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, in die Veräußerung des in der Vorlage 17/4951 näher beschriebenen Grundstücks gemäß § 64 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung einzuwilligen. Wer einwilligen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen
und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit stimmt der Landtag den in der Vorlage 17/4951 genannten Grundstücksveräußerungen einstimmig zu.
Die Übersicht 43 enthält zwölf Anträge, die vom Plenum gemäß § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Die Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse gehen aus der Übersicht hervor. Ich lasse abstimmen über die Bestätigung der Übersicht 43. Möchte jemand dagegenstimmen? – Sich enthalten? – Beides war nicht der Fall. Damit haben wir Übersicht 43 bestätigt.
Somit sind wir am Ende der heutigen Plenarsitzung angelangt. Ich wünsche allen einen angenehmen Abend.